“““ 6n‘,Oßen< aUäÜbUn8 a4"1' En,ae6^/6t
Der Reickskancker W für Mp ««h Ä’M?*# iw Cl"er Zusam
Der Reichskanzler hat für die Bekanntmachung und Ausführung dieses Unseres Gnadenerlasses Sorge zu tragen.
Berlin, den 24. Juni 1871. Wilhelm.
Ist das der Vorläufer der Amnestie für die alten Reichslande?'
Weiter veröffentlicht das amtliche Blatt eine Bekanntmachung des Reichskanzleramts zur Ausführung des Wechselstewpelstcuergesetzes, welche durch Erhebung desselben zum Reichsgesetze nothwendig geworden war. Zumeist hebt die Bekannt- wachung die redactiouellen Aenderungen des Gesetzes hervor; die speciell auf Bayern bezügliche Ergänzung zu §. 26 desselben lautet: „Diejenigen, welche in Bayern von der Wechsclstempclsteuer auf Grund lästiger Privatrechtstitel befreit und nach Maßgabe der Bestimmungen im §. 26 des Gesetzes Erstattung der von ihnen fortan entrichteten Wrchselstempelveträge' aus der Bundeskasse in Anspruch zu nehmen berechtigt sind, haben zuerst bis zum 15. October d. I. und ferner für lbdes Vierteljahr bis zur Mitte des darauf folgenden Monats eine Nachweisung der in den verflossenen drei Monaten von ihnen entrichteten Wechselstewpelbeträge, deren Erstattung begehrt wird, dem Reichskanzleramte einzureichen. Die Nachweisung muß ein specielles Verzeichniß der zu erstattenden Abgabenbeträge, eine genaue Bezeichnung der Wechsel, wofür dieselben entrichtet sind, und die Angabe der Eigenschaft, in welcher der Antragsteller an dem Umlaufe derselben iw Bundesgebiete Theil genommen hat, sowie die Versicherung enthalten, daß der Antrag, steller Die Erstattung des Stempclbetrages von anderen Theilnehmern am Umlaufe des Wechsels oder von Committenten nicht zu fordern habe. Es wird Vorbehalten, nach Bewaudtniß der Umstände andere Fristen zur Vorlegung der periodischen Nachweisungen zu bestimmen. Der Antragsteller bleibt verpflichtet, jede weitere zur Prüfung uno Justifizirung der in die Nachweisung aufgenommenen Beträge erforderliche Auskunft dem BundeSrathe oder den von demselben beauftragten Behörden oder Beamten zu crtheilen. Bei Einreichung der ersten Nachweisung ist zugleich der Anspruch auf Entschädigung selbst durch Angabe des lästigen PrivatrcchtStitele, worauf die bisherige subjectivc Befreiung von der Wechselstempelsteuer beruht, unter Vorlegung der Beweismittel zu begründen."
Endlich publicirt das amtliche Blatt das Gesetz, betreffend die Gewährung von Beihilfen (in Summe 4 Millionen Thaler) an Angehörige der Reserve und Landwehr. Den Wortlaut desselben haben wir bereits nach der dritten Lesung ' des Gesetzes durch den Reichstag mitgetheilt.
Durch Entschließung des Reichskanzleramtes und der Bundesmilitärverwaltung ist der allgemeine Demobilmachungstag, an welchem Tage da- Gesetz über die Kriegsleistungen für die Gemeinden außer Kraft tritt, auf den 1. Juli c. festgesetzt. In Anbetracht jedoch der während des letzten Kriege- sowohl vom Lande, als 1 auch von der Armee gebrachten Opfer ist zugleich gestattet, daß für alle Com- mandobehörden, Truppentheile und Administrationen, welche vor dem 1. Juli d. I., jedoch nach Abschluß der Friedenspräliminarien, in ihre Garnisonen resp. Forma- ; tionsorte zurückgekehrt sind, vom Tage nach der wirklich erfolgten Demobilmachung । Der Servis nach Maßgabe der Frievensbestrmmungen nicht nur an die Selbst- , mietet, sondern auch für gewährtes Naturalquartier aus der Bundeskasse ae- 1 zahlt werde. ö ;
, . I- Immerhin wäre es jedoch möglich,
.«y K K-ro er' . --- Zusammenkunft mit den beiden Kaisern von Deutschland und Rußland in Ems zu veranlassen, der allerdings unter den obwaltenden Umständen keine besondere politische Bedeutung beigemessen werden kann.
Die ehemals bayerische Enklave Kaulsdorf soll nunmehr auf gesetzgeberischem Wege dem ständischen Verbände der Provinz Sachsen einverletbt werden, womit erhallen "" ^eüno$me ün tem sächsischen Provinziallandtage
t 3n der hohen Diplomatie herrscht wieder einmal eine ganz außerordentliche Regsamkeit. In Frankreich macht der Chef der Exekutivgewalt ungewöhnliche Anstrengungen, um Oesterreich und England von der „unsterblichen Größe Frankreichs" zu überzeugen, wozu nach Meinung des Herrn Thiers zu gehören scheint, daß die bereits ausgeschriebenen und noch au-zuschreibenden Steuern und Anleihen in erster Linie der Durchführung der neuen Heere-organisation und in zweiter Instanz erst der Schuldabtragung an Deutschland dienstbar gemacht werden. Hiermit in Uebereiustimmung steht die von der französischen Regierung mit Eifer betriebene Agitation gegen „die Preußen", die bereits derartig Früchte trägt, daß nicht blo- an einzelnen Orten, sondern in ganz Frankreich eine Gährung herrscht, welche in Deutschland das Gefühl erwecken muß, daß wir von definitiven Friedenszuständen noch sehr weit entfernt sind. Auch im Elsaß ist die Stimmung unter den niederen VolkSklassen, namentlich in den Städten, eine so gereizte, daß die Wiederholung von Exceffen, wie sie schon in Straßburg zu,-beklagen waren, nicht überraschen darf. Es hat sich bereits herausgestellt, daß der Grundsatz „noblesse oblige« in Bezug auf das Elsaß und Deutsch - Lothringen sich nicht voll bewahrheitet, daß man sich durch einzelne der neuen Ordnung der Dinge günstige Stimmen aus der Mitte der reichen Bourgeoisie heraus zu leicht zu der Annahme verleiten ließ, im Elsaß werde der Verschmelzungsprozeß ungleich rascher von statten gehen, als man dies vorher zu erwarten können glaubte. Jetzt sche/üt es fast, als könnten nur durch rücksichtslose Energie die Elemente der Aufregung und Unzufriedenheit, welche dort ihr Wesen treiben, beherrscht werden. Vor allem ist es nöthig, daß die Rekrutirung unter der jungen Mannschaft, die noch keine Kriegsdienste gegen Deutschland leistete, sobald als möglich vorgenommrn wird. Das Elsaß wird für die nächste Zeit ohne Zweifel weder durch moralische Eroberungen noch durch Furcht allein regiert werden können, eben weil man den Elsässern noch nicht die Ueberzeugung rauben kann, daß Frankreich bald in alter Größe sich erheben und blutige Rache an Deutschland nehmen wird; es bleibt daher einstweilen nichts anderes übrig, als die Ruhe und Ordnung so gut als es geht aufrecht zu erhalten und zu verhindern, daß die Kräfte des Elsaß für andere als deutsche Zwecke verwerthet werden.
. Die österreichische Regierung entwickelt jetzt einen ungewöhnlichen Eifer in n & der eigentlichen Ziele und Sitze der Internationale, obwohl
Oesterreich zur Zeit am wenigsten von dieser Gesellschaft zu befürchten hat. Wie ; A vv" ^"ichtettr Seite erfahren, hat die'österreichische Regierung eine Anzahl und her ben verschiedensten Ländern, nach England, Belgien, Deutschland eimefnpn wuT-J' gesandt, um die Organisation und die Stärkeverhältniffe der dann ^»nationale genau kennen zu lernen und darüber
österreichischen 31'V*"9™ Mitteilungen zu machen. Die Thäligkeit der den R-°rgan>sa,ionl»e^^ fon?* augenblicklich eine sehr vielseitige, denn außer Cabinet auck in bV U$€n .auf ttm Gebiete der innern Politik ist da« Wiener Rußland unt $)reu6ta bemüh^rfi*tn,an9e,eaen^iftn m'SX 616 *' herzustellen gegenüber (m m $ a.n*ieüifl' mit Oesterreich eine gewisse entente SüttSd« £ . t lu ionä™ Geiste, der sich allerorts kundgiebt; die ÄtJ ä VK* r, s*T'gl r “T“ -: »*♦*,*.___m kv. ® daoen, wie aus ihrer sehr reservirten Haltungik'
_ ... Telegraphische Depeschen.
11 c c,'?’ Drrmstaot, 30. Juni. Der wegen eines Artikels über die päpstliche Unfehlbarkeit vom Bezirksstrafgericht wegen Herabwürdigung der katholischen Religion verurtheilte Redacteur Lautz von Umstadt wurde heute vom Appellhofe des Hofgerichts freigesprochen.
+ Darmstadt, 30. Juni. Die Kaiserin von Rußland wird am 19. Juli in Jugenheim eintrcffen und sich bis zum 26. Juli dortseldst aufhalten.
-i-EN, 29. Juni. Der während des Krieges wegen Betheiligung an der französischen Anleihe verurtheilte Bankier Güterbogk ist vom König begnadigt
+ Berlin, 30. Juni. Die Abreise des Kaisers nach Hannover, welche auf heute Morgen 91/2 Uhr festgesetzt war, ist wegen rheumatischer Schmerzen, welche die Nachtruhe des Kaisers beeinträchtigten und auch Morgens, wenn auch weniger heftig, fortdauerten, aufgegeben worden.z Der Kronprinz ist mit Extrarua nach Hannover abgereist. 8 ö
4- Breslau, 30. Juni. Die der Actiengesellschaft „Königs- und Laura- hutte^ gehörigen Werke arbeiten ungestört fort und sind von dem Strike auf der fiscalischen Königshütte nicht berührt.
+ Paris, 29. Juni. Am Montag soll der Belagerungszustand von Pari- aufgehoben werden. — Rente 52.70.
4- Paris, 30. Juni. Das „Journal officiel" vom 29. d. sagt: Gestern haben wir zwei Milliarden gefordert und fünf erhalten; heute zeigen wir Europa eine Armee von hunderttausend Mann, welche von Tapferkeit beseelt und in bewunderungswürdiger Weise geführt, soeben die Civilisation gerettet hat. Frankreich, seit den letzten Unglücksfällen, welche durch das Kaiserreich verschuldet wur- den, des Glückes entwöhnt, beginnt seiner wieder bewußt zu werden und sich zu fühlen.
4- Paris, 30. Juni. Die Morgenblätter constatiren, daß die Haltung der Truppen bei der Revue eiue vortreffliche war. Thiers und Mac Mahon wurden begeistert empfangen. — Ein Circular Rouher's an die Wähler der Charente Jn- ferieure betont die Nothwenvigkeit der Handelsfreiheit. Die künftige Regierungsform werde die Nation selbst bestimmen. — Gambetta ist hier eingetroffen.
+ Longchamps (bei Paris), 29. Juni, 3 Uhr Nachm. Soeben findet die Revue statt. Marschall Mac Mahon, von einem glänzenden Gefolge umgeben, war zu derselben um 2 Uhr eingetroffen. Die Ankunft der Mitglieder der Re- gierung und der Nationalversammlung wurde durch den Mont Valerien und die Batterien de- Manövrirfeldes angekündigt. Der Vorbeimarsch begann sofort. Die die Tribünen passirenden Regimenter gaben ihrer Befriedigung durch wiederholte Vivats Ausdruck.
4- Marseille, 29. Juni. Von den wegen Betheiligung an dem Aufstande ' vor das Kriegsgericht gestellten Personen wurden drei, deren Namen ohne politische Bedeutung sind, zum Tode, fünf, worunter Martin, zur Deportation, zwei (Novi und Blanche) zu Zwangsarbeiten und eine zu Detentionshaft verurtheilt. Hebn Personen wurden freigesprochen.
4- London, 29. Juni. Ein im Oberhause von Oranmore gestellter Antrag, das Haus wöge ein Tadelsvotuw gegen die Regierung wegen des Washingtoner Vertrages aussprechen, wurde nach kurzer Debatte abgelehnt.
△ London, 30. Juni. Die „Daily News" meldet aus Paris von gestern- Die Truppen erregten, während sie die Tribünen passirten, keinen Enthusiasmus'. Die Revue endete 5% Uhr. Thiers wgr sehr ergriffen von dem Schauspiel und brach in Thranen aus.
Local-Notizen.
Gießen 30. Juli. Die Sitzungen des Schwurgerichts vom IIL Quartal l. I. werden Montag den 3. Juli. Vormittags 9 Uhr, ihren Anfang nehmen und während derselben die nachfolgenden Anklagesachen zur Verhandlung beziehungsweise Aburtheilung kommen.
Baist. 3'9<n ®COtS ■Rimmd "°n Di.b-
V«$£® """ weg.n Uttunbenfälfd^ng ;
1 mten,?a-2 4- Juli. Morg. 8 Uhr, gegen Peter Heß von Heldenbergen, wegen Diebstahls; Vertheid.: Gr. Hof^.-Advocat Wei dig. ' 8 'Ultö
, 9eden Werner Hedrich von Lauterbach, wegen Diebstahls; Bertheid.: Gr. Hofg.-Advocat Hensler. 1 ’ ’
r M bkrn \ 3u‘C ?^"rg. 8 Uhr, gegen Adam Nockemer von Schotten, wegen Körperverletzung; Vertherd.: Gr. Hofg.-Advocat Diery. 0 rper'
3,uliz S5?ür9' 8 llhr, gegen Eduard Lind und Georg Lind, außereheliche f’t“ if^C" ' toe8t" ®OT**"' süchtig« Handlungen i Verths:
Flach m Freiensteinaus wegen Diebstahl; £5" "wau“ mb
S“tWiä »nMEg, wegen Di.b-
T°d..chl7g-f"lZ-Lid^L!;'n^rL^;'ae9en 3o^nn<s - ****■ w«
Beschlüsse
d'S Tememverathi au- der Sitzung vos> 29. Juni 1871
m . A"w-i°nd waren die Herren: Berg. Bücking. Edel. F-lstng, Gail, H-h, Körber 866„
Nagel, Ricker, Rosenberg, Silbereisen, Wallenfels und Wenzel. ö r'
1) 3n die Einschätzung-- Eommisfion der Einkommeniteuerpflichtiqen II Abtbeiluna
nachträglich dec Uhrmacher Th. Gelßmar gewählt. 8 Ey.mmg wurde
2) Der Gail'schen Feuerwehr wurde auf Ansuchen gestattet, sich für den Qfiitnrfirnu* k » städtischen SteigbauseS, einen eigenen Schlüssel fertigen zu lassen. tgebrauch de«
3) Ein Gesuch des Friedrich Führer um Verbesserung des WeqeS in den Wina-^-n
4J Ein G-fuch brr B-wahnrr der Löwrngafft um V-rbrff«un° "s In r
ward- dem BanauSschnß zur B-qutach,ung üb-rwi-s-n. 8 ,n d«s-r.
5) Brzüglich einer von Angnst H-ubach ohnr Zustimmung brt ©labt auf G-meindr.
i« -ntuehm-u ist. In B-üin-r MTS
Wtn iU f°aen' ta6 ä3,eaer 6abint* S-hnsuch. ter Cuns°litttung°d«l.. 2nn^L°nuf°siin'Nächst 100 -fangend vom
3.
MW-
$in25.3W baiitt, * »er]*01? rbiiii toiier B.^n’ VzuSl-l-d-r,:
JöWM.*!* Drn 25.
| Denselben.
1 eine Tochter, Heim Denselben.
| dahier, Georg Ferbe
Den 10. Jur
und Maurermeisters, storben den 9. Zuni.
Aeson
1. Die nachsteh Grundstücke,
Besitz
(
1) Konrad Feust
2) Heinrich Schn jetzt dessen Erbe
(2509)
3) Philipp $ar; jetzt dessen Erben
^Heinrich Petri
^Daniel Neidel
Mw Wägend bescher' W, oemogen aber,i M Diejenigen, welch, ^besondere der mbek Mvrdrrt, solche s SniÄWi bin flma
«iWrii
11. ®COtJ Sg MW btiu
W ®nmb J(r g,la6j gsss •“.iy
I n^dein der f 5g ajSen ben W tabach eröff??*9 au§ »Ärar tfr,n denra^'''chu' > SB"
Mmiö m *. * * über i>
Ä’IJ ans r i
i «'N?
fliM '


