Bekannt m a ch u » g.
Betreffend: Ersatz-Geschäft für 1871.
Im Anschluss- an obige Bekanntmachung vom 12. b. Mts. werden in Folge höherer Anordnung nachstehende daS Ersatz-Geschäft für 1871 betreffende Bestimmungen zur
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Gießen, den 22. December 1870. Der Civil-Vorsitzende der Großherz^glrchen Krtls- Ersatz- Commission Gießen.
K e k u le , Kreisassessor. __
rötlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts vorzulegen.
Den Großherzoalichen Bürgermeistereien liegt es ob, darauf aufmerksam zu machen, daß ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafunq des Militärdienstes unwürdig ist, und sind deßhalb die erforderliche» Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen.
Die Verhandlungen über Zurückstellungsansprüchc sind von den Großherzoglichen Bürgermeistereien, soweit es noch nicht geschehen, bald thunlichst und spätestens in dem Mustcrungstermine an die Kreis-Ersatz-Commission gelangen zu lassen.
Im Anschluß an das Kreis-Ersatz-Geschäft findet , -
Montag den 9, Januar f. I nach der Loosjiehnng dieKlafffstcirung der Reserve- und Landwehr-Mannschaften
rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse statt.
Es haben daher diejenigen Reservisten und Landwchrmänner, welche im Falle einer Einberufung auf Zuruckstellung wegen häuslicher Verhältnisse einen Anspruch machen zu können glauben, auf den bezeichneten Tag, Nachmittags 3 Uhr, auf dem hiesigen Rathhause zu erscheinen und ihre Gesuche zu begründen.
Gießen, den 12. December 1870.
Der Civil-Vorsitzende der Kreis-Ersatz-Commission des Kreises Meßen.
In Vertretung:
Kekule, Kreis-Asseffor.
Auszug aus der Militär-Ersatz-Jnstruction für den Norddeutschen Bund.
176. Strafe für unterlassene Meldung zur Berücksichtigung der Stammrolle, bezw. für unterlassene Gestellung zu den Musterungs- oder Aushebuugs- Terminen. * bie im 59 vorgeschriebenen An- und Abmeldungen zur Berichtiguug der Stammrollen unterlassen, werden auf den Antrag
der mit de/Führung der Stammrolle beauftragten Behörden mit Geldstrafen bis zu 10 Thalern belegt, welchen rm Falle des Unvermögens Gefangmßstrafe zu substitu^ren^lst. c fccn Vorschriften der §§. 71, 98 und 115 erlassenen Aufforderung, sich zur Musterung oder Aushebung vor die Kreis-
Dev ar teilten ts- ober Marine-Er atz-Commisston des Bezirks, in welchen sie nach §. 20 gestellungspflichtig sind, zu stellen, ferne Folge leisten, oder bei Aufrufung ihrer Namen im Musterungs- ober Aushebungs-Locale nicht anwesend ftnb, werden auf den Antrag des Civilvorsitzenden der Kreis- bezw. Departements-(Marme)- Ersatz-Commission mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thalern belegt, welchen im Falle des Unvermögens Gefangnißstrafe zu substituiren ist.
3) Unabhängig von den vorstehend ad 1 und 2 gedachten Strafen werden die Militärpflichtigen, welche die Anmeldung zur Stammrolle unterlassen, oder sich nicht vo/die Ersatz-Behörden stellen, durch die in den nachstehenden §§• 177 bis 179 enthaltenen Bestimmungen betroffen, über deren Anwendung lediglich ^27^^K)lgen^der unterlassenen Anmeldung zur Stammrolle, bezw. der unterlassenen Gestellung zu den^Musterungs- und Aushebungs-Terminen.
n Militärpflichtige, welche die im §. 59 vorgeschriebene Meldung zur Eintragung ihres Namens in die Stammrolle Unterlasten habe.i, können )e nach dem Grade der Fahrlässigkeit oder Absichtlichkeit, welcher die unterlassene Anmelduiig zuzuschreiben ist, unter Verlust:
b) des mis^ftväige»°Reclamat^ erwachsenden Anspruchs auf Zurückstellung bezw. Befreiung v°m Militärdienst,
v>oxw"emügmdcn Entschuldigungsgrund der Aufforderung, sich zur Musterung bezw. Aushebung zu stellen, keine Folge leisten, verlieren:
a) die Berechtigung, an der Loosung Theil zu nehmen,
b) den ans etwaigen Reclamationsgründcn erwachsenden Anspruch auf Zurückstellung bezw. Bcfremng vom Mllitardienst. , . .. .
Wer ohne einen genügenden Entschuldigungsgruud bei Aufrufung seines Namens im Musterungs- bezw. Aushebungs-Locale mcht anwesend ist, verliert 1-11 fe'litärpflid)tic/Zn'werb”i?3wie unter Passus I bezeichneten vorzugsweise zum Militärdienst heraugezogen event. als unsichere Heerespflichftgc
nach Vorschrift des 179 behandelt. ,,, , f,,
7 e 17s Anwenduna der Vorschriften der 176 und 177 auf disvvuibel gebliebene Militärpflichtige.
OTUitäWttK Ä"n ihrer Loosnumurer nach disponibel geblieben, sind den un §. 179 enthaltene» Strafbestimmungen unterworfen;
erwachsen würden. ___________________________—---—-------------
B e k u ii n i m a ch u n g.
Da die Rinderpest im Königreich Sachsen erloschen ist, sind die in Folge dessen angeordneten VerkehrSbeschrankungen aufge-
hoben worden.
Gießen, den 27. December 1870.
Großherzoglicheö Kreisamt Gießen.
Dr. Goldman n.
P o lit i scher Theil.
an brr Berliner Universität, Dr. Rosenthal. Derselbe ist nach einer unfreiwilligen
29. December.
Neben den Nachrichten
Sieg unseren Fahnen folgt.— Zu den preußischen Aerzten, welche in Gefangenschaft gerathen waren, gehörte auch der bekannte Professor der Physiologie
Neben ven Nachrichten, welche vom Kriegsschauplätze angelangt sind abenteuerlichen Fahrt am 25 auf der Ruckreise,um Heere inB-rlm «ng' rosten. Pro- unv einen Sieg de« General« v. Manttuffel über die Nord-Armee gemeldet haben, ftffor Rosenthal, der al« Stabsarzt bei dem 76. cdanse«nsche«) Reg,men^su«zirte, schildern weitere telegraphische Privatnachrichtcn den Sieg al« einen vollständigen hatte vor Bcaugcncp cm kazarrth emger ' Verwundeter in holen. Er und wissen von zahlreich eroberten Geschützen und Tausenden von Gefangenen >c. scheu Linien gegangen, um Wagen i c s jnC. hieben um
Inzwischen sucht man im deutschen Heerlager hinsichtlich der in da« Feld zu stellen- patte den Befehl "halten, a Par * bafTelbe von
den Truvven hinter den Franzosen nicht zurückzubleiben. Die im Herbste einge- Verwundete au«zuwcchseln. In da« Lazareth zuruckgekehrt , lander das etoe von stellte junge Mannschaft ist vollkommen krieg-tüchtig au«gebildet und damit die Franzosen besetzt und total au«g-plundert, die B">vundetcn Möglichkeit gegeben, am 1. Januar 145,OOO Mann in da« Feld zu stellen, welch- dem Professor selbst, waren ei,,esamm.lichnEff--tn M kampsbcgicrig de« Befehle« darren. Die über alle« Lob erhabene Leistungsfähig- «erthvolle Manuscripte, uner etzliche«, muhs°m"'s"'» fett der deutschen Truppen bewährt sich jetzt um so mehr in vollem Umfange, als kenal gestohlen. Man brachte ihn z L. L al6 Gefangenen
der großen U-bermach, und der Schändlichkeiten de« Guerillakriege« ungeachtet prafecten, der ibn wt-d-r ru'ucksand e, u"ds°s»>-PPt- man hn al« ^"8 die Erfolge der deutschen Heere dieselben sind und von Gefecht zu Gefecht der nach St. Malo, wo man thn auf em tn9^^ 6'"8
S.-- unseren Fahnen folgt.-Zu den preußischen Aerzten, welche in französische er "°^S°uchampt°n^nnd^k.br.. ube^London ^nunmehr jn


