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Oießemr AlykM.
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Erscheint rützlich, mu Aus nähme Montngs.
Expedition C a n z l e i b,e r c Lit. V. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hießen.
Nr. T®1, Freitag den 30. Dcccmber 1S7O«
Amtlicher Lhei l. ....... “
Bekanntmach u n g.
Die Musterung und Loosziehung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen für das Jahr 1871 findet
zu Giessen im Rathhaussaale
an den nachgenannten Tagen, jedesmal von acht Uhr Vormittags an, statt, und zwar
Montag den 2. Januar 1871
M u st e r it n a
fcer Militärpflichtigen der Gemeinden Mach, Aflendorf a. d. Lahn, Allendorf a. d. Ldä., Alt-Buseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, Daubringen, Dorf-Gill und Eberstadt.
Dienstag den 3. Januar
desgleichen der Gemeinden Ettingshausen, Garbenteich und Gießen.
2Ritttookh den 4. Januar
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und Trohe.
h Ä f .. s ri Samstag den 7. Januar
desgleichen der Gemeinden Watzenborn mit Steinberg und Wieseck
Montag den 9, Januar Loosziehung.
1) Zur Musterung haben sich bei Meldung der üblichen Strass, nie Allli ,, , c , Ersaß-Justruction für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 -u orseben fin "a^%nfe abgedruckten Bestimmungen der Mrlitär-
Diejenigen, dem Großherzogthum Hessen oder dem Norddeutschen Bunde an.' i. M"'
a} in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches Domici? — Militärpflichtigen, welche
sich nicht in einem anderen Theilc dbS Großherzogtbums Hessen oder HnrnfäT, ? 'hren ständigen Wohnsitz - haben und
stehend unter b) angegebenen Eigenschaft aushalten ; Staate des Norddeutschen Bundes in einer der nach-
b) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienllbown ,r, ,
Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter oder in 'ä^lichcr Einens?'?^???"'"""'' Handlungsdiener und Lehrlinge, Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt inbfe Universität Gießen oder das
c) '» -wer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern etne. s»^ ^ ®te6en suchen;
tm Großherzogthum Hessen noch in einem anderen Staate des Norddeutscke^VTS" !"'K''slande geboren find, und weder
und IM Jahre 1851 geboren find; Norddeutschen Bundes Doimcil befitzen oder sich aufhalten:
ferner
der
ge-
stch des
»Her gejogentn n.ch
2) Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten- oder drittenmale erfcßpfnpn st q c zubringen. ' ! helnen, haben ihre Loosungs- und Gestellungsatteste mit-
3) Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solckpn «nn rPtnP™
genommen wird, welche übrigens während der Dauer des Kriegs nur in Ausn^bn Mutter, Zurückstellung in Anspruch
zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforderlichen Nachweise m,d?tuÄC\8'“ak‘ Ta” s" ist für Vorlage der sorgen. Die Zeugnisse müssen amtlich ausgestellt oder beglaubigt sein " "" jUr Musterung anberaumten Termine zu
"Äi“nÄfÄ£eÄ:”'lw‘ * * N w».
Wr,uk6ig«n; G,suche -de, frtofleM I» 6cm T»m,u
4j Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet die dufiprfMi t f
tigfeit, Geistesschwäche u. s. w., so ist Ließ durch amtlich ausgestcllt/oder bcalaubi'at^q B. Taubheit, Harthörigkeit, Kurzsich- Getstltchen, Lehrers u. s. w. nachzuweisen. Das Vorhandensein von Epilepsie G du?ch ' fototc Bürgermeisters,
würdigen Zeugen zu erhärten. ™ ^te ^ldltche Erklärung von mindestens drei glaub-
5J An der Loosziehung persönlich Theil zu nehmen, steht jedem Militärvff,'süs,'^„ .
anwesend sind, zieht ein Mitglied der Kreis-Ersatz-Eommission das Loos D-ezemgeu, welche bei dem Aufrufe nicht
m,.,. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinde annehRr^» » • ■
Militärpflichtige - die auswärts sich aufhaltenden schriftlich - auf Grund der ibn!» 7 Gemeinde gestellungspflichtige
Musterung vorzuladen. uuo DCI t9nert '• b- wieder zugehenden Stammrollen zu
Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den ,
ba^m zu ben.ühen, daß die Letzteren zur bestimmten Zeit zur Stelle find ■ , $ T" '7'1 Gemeinden anwesend zu fein und
Mustcrungsgeschäftcs ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten ' <X gekleidet erscheinen und während
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