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Preis vierteljährig 1 fl. 12 kr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 27 kr.
Gießener Anzeiger.
Erscheint täglich, mit Ausnahme Montags.
Expedition. Canzleiberg
Vit. B. Nr. 1.
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Mnzeige- und Mmtsßlatt für den Areis Kießen.
Nr. 130 Freitag den 28. October 1870.
werden noch fortwährend sowohl bei der Expedition, Canzleiberg B. 1, als auch 2o6)t6llllil<)Cil (Ulf Skii MtefxezreV bei allen Post-Expeditionen und den Land-Postboten entgegen genommen.
Die bereits erschienenen Nummern werden nachgeliefert.
Abonnenten, welche den Anzeiger bei der Expedition abbolen lassen, erhalten denselben pro IV. Quartal 1870 zu 1 fl.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung.
Die aus Frankreich anSgcwiesenen deutschen Arbeiter betreffend.
Mit Bezugnahme auf unsere früheren Bekanntmachungen, wonach wir mit unserem Büreau eine Auskunfts-Stelle für Arbeitsuchende und für Arbeit aeber verbunden haben — die seither auch schon vielfach zur Vermitteluug des Angebots und der Nachfrage nach Arbeit benutzt wordeu ist — machen wir im Auftrag Großherzoglichen Ministeriums ferner darauf aufmerksam, daß die Handelskammer zu Cöln sich erboten hat, die Bemühungen aller Arbeitsuchenden durch Mittheilung entsprechender Adressen von Arbeitgebern thunlichst zu unterstützen. .
Bci der Handelskammer zu Cöln sind in Folge der von derselben erlassenen Bekanntmachungen unverhaltmßmaßig mehr Anerbietungen von deutschen Arbeitgebern als entsprechende Nachfragen von Arbeitern eiugegangeu, und zwar insbesondere von Vertretern der metallurgischen Industrie und der Maschineu- ^abrikation von Buchdruckern und Lithographen, sowie von Fabrikanten von Bekleidungsgegenständen und Militär Requisiten (m Holz und Leder). Die Handelskammer zu Cöln ist gerne bereit, ihr reiches Material in weiteren Kreisen nutzbar zu machen und will die Bemühungen der Arbeitsuchenden auf brieiliche Anfragen — mit Angabe der bisherigen Beschäftigung und des dermaligeu Anfenthaltsorts — durch Mittheilung entsprechender Adressen von Arbeitgebern unterstützen. Arbeitsuchende können sich hiernach direkt an die Handelskammer zu Cöln wenden, oder sic können unsere Vermittlung in Anspruch nehmen, wozu wir nach wie vor gerne bereit sind. In letzterem Fall sind alle Gesuche uud Correspondenzen für uns zu richten: „An das Bureau des Großherzoalichen Gewerbvereins in Darmstadt." ' ~
Darmstadt den 23. October 1870. Großherzogliche Centralstelle für die Gewerbe imd den Landesgewerbverem.
1 ' Schleiermacher. Frnk.
Politik d) e v T h e i l.
27. October.
Zahlreiche Telegramme melden, daß Seitens des englischen Cabinets Vorschläge für einen Waffenstillstand in Berlin und in Tours gemacht seien, um den Zusammentritt einer Constituante zu ermöglichen, welche entschlossen sein würde, Vie Verantwortung für einen Friedensschluß zu übernehmen. Etwas Näheres ist in dieser Angelegenheit noch nicht bekannt geworden. Es ist immerhin möglich, daß die Verhandlungen, welche unabhängig von der provisorischen pariser Regierung durch den Adjutanten deö Marschalls Bazaine in Versailles mit dem Bundeskanzler geführt wurden, damit in Verbindung stehen. Die N. Pr. Z. sagt, diese Verhandlungen wären im Gegensatz und im Widerspruch zu dieser pariser Negierung geführt, welche bekanntlich von den deutschen Mächten gar nicht anerkannt ist. Es ließe sich daraus die Folgerung ziehen, daß der Repräsentant der französischen Armee in Metz, welcher seine Selbstständigkeit keinen Augenblick den Wünschen des Adoocaten Zules Favre geopfert hat, den Zusammentritt einer Constituante erstrebt, während die pariser Rcgierungsherren von derselben nichts wissen wollen. Daß der Bundeskanzler bereit war, in jeder zulässigen Weise die Wahlen zur Constituante zu fördern, ist hinlänglich bekannt. Kommt der Waffenstillstand zu Stande, so erwächst den französischen Rüstungen der Bortheil, den Bezug der Kriegsbebürfniffe aus England ungestört verwerthen zu können. Die öffentliche Meinung daselbst ist über den Begriff der Neutralität verschiedener Ansicht. Wir richten an die erstere einfach folgende Fragen, denen man die Logik eben so wenig wie die praktische Bedeutung wird bestreiten wollen. Wenn Großbritannien den Franzosen in ihrem Kampfe mit Deutschland Waffen liefert, nachdem Frankreich durch die Deutschen so gut wie entwaffnet worden '.st, wird dadurch dieser Kampf abgekürzt oder verlängert? Ist diese Verlängerung für den englischen Handel, den englischen Gewerdfleiß tm Großen und Ganzen eine wünschenswerthe zu nennen? Ist den Engländern als Nation tamit Wenn das nicht der Fall ist, sollte dann die öffentliche Meinung es billigen, sollten die nicht waffcnliesernden Frabrikanten und Kaufleute es in ihrem Interesse finden, daß der Waffenhandel, die Ausführung von Munition und Patronen nach Frankreich gestattet wird, oder sollten sie darin nicht vielmehr eine ungerechte Be- vorzugung der Waffenfabricanten auf Kosten des ganzen Landes erblicken? Sollten diejenigen, deren Geschäftsthätigkeit tm Frieden gedeiht, m dieser Bevorzugung der anderen nicht eine unverantwortliche Beeinträchtigung ihres eigenen Geschäfts- betriebes finden? Wir bitten die englische Presse um eine gefällige Antwort.
Die Wiener Ztg. schreibt: „AuS London geht der Corresp. Warrens die authentische Meldung zu, daß der Minister des Aeußeren Lord Granville in osfi- cieller Weise den kriegführenden Mächten einen Waffenstillstand dringend ange- rathen hat. Das citirte Blatt schreibt: Der englische Minister motivirt denselben durch die politische Nothwenvigkeit, daß eine französische Nationalversamm- lung zu Stande komme, welche vielleicht allein die moralische Verantwortlichkeit auf sich nehmen wird, den Frieden zu schließen. Die Schwierigkeiten, welche die jetzt in Frankreich bestehende Regierung zu überwinden hätte , um den Knegszu- stand zu beenden, sind ganz ungewöhnlicher und außerordentlicher Art. Eine Re- gierung, welche sich selbst nur zu dem Werke nationaler Vertheidigung berufen geglaubt hat, sieht in der That große Hindernisse vor sich, wenn ihr der Sieger Bedingungen auferlegen will, welche sie sich kaum berechtigt fühlt, in Betracht zu
ziehen. Aus dieser Position können, wie es das englische. Cabinet richtig er- kennt, die französischen Regierungsmänner sich am besten dann befreien, wenn eine höhere Autorität, als sie selbst, für Frankreich eintritt, wenn die Vollmachtträger der Nation selbst über die Bedingungen deo Friedens beschließen helfen. Der Waffenstillstand soll zum Zwecke haben, die Einberufung der französischen Nationalversammlung binnen der kürzesten Frist zu ermöglichen. Die englische Regierung hat den Wunsch in lebhafter Weise ausgesprochen, bei dem Schritte, den sie ge- macht hat, von Oesterreich, Rußland und Italien unterstützt zu werden. Die österreichisch-ungarische Regierung hat keinen Augenblick gezögert, diesem Verlangen nachzukommen. Ihre eigenen wiederholten Anregungen sind es ja, denen das Vorgehen Lord Granville's jetzt entspricht. Sowohl in Berlin wie in Tours ist von Seiten unseres Cabinets der Abschluß eines Waffenstillstandes in der wohlwollendsten Weise befürwortet worden. Allerdings läßt sich nicht verkennen, daß bedeutende Schwierigkeiten erst überwunden werden müssen, bevor jene Waffenruhe zu Stande kommen kann. Die Initiative, welche England ergriffen hat, führt jedoch dazu, daß der Wunsch der neutralen Hauptmächte Europa's zu Gunsten der Herstellung des Friedens in wärmster Weife zum Ausdrucke gelangen kann. Die Hoffnung ist demnach rege, daß Lord Granville's Bemühungen nicht ohne Erfolg sein werden und daß ein Krug, der so namenlose Opfer gefordert hat. endlich einem allgemeinen Fciedenszustande wird Platz machen können."
Gamb.tta hat am 20. Oct. folgende Verordnung veröffentlicht:
Die in dm Städten und Lagern vereinigten Truppen sollen wenigstens ^wei Mal in der Woche gemustert werden. Es sollen ihnen jedes Mal die neuesten Dekrete, Verordnungen und Instructionen, welche den Dienst betreffen, vorgelesen werden. Jedes Mal, wenn der Effcctivbestand der Truppen, gleichviel, ob sie der Hülfsarmee oder der regulären Armee angehören, 2000 Mann übersteigt , soll der Theil dieser Truppen, ter nicht zur Erhaltung der Ruhe und Ordnung oder zum Dienste der Wachtposten in der Stadt nöthig ist, wenigstens drei KilometreS von der Stadt in einem Lager versammelt werden, es sei denn, daß strategische Gründe gebieten, diese Truppen in geringerer Entfernung zu lassen. Jeder Verkehr zwischen Lager und Stadt ist vorbehal.lich der Dienstbe- Vürsnisse ohne persönliche und schriftliche Erlaubniß untersagt. Die Osficiere sollen im Lager wohnen und von den Lebensmitteln der Truppen leben. Täglich soll mindestens ein Viertel der im Lager stehenden Truppen Märsche, welche zwischen 20 und 30 KilometreS für den Tag variiren, aussühren. Alle Truppentheile sollen so, wenn an sie die Reihe kommt, geübt werden. Die Lager sollen einge- richtet und bewacht werden, ais wenn der Feind in der Nähe wäre, und Vie Vorschriften der Ordonnanz vom 3. Juli Nr. 32 sollen genau in Anwendung kommen.
Der Maire von Tours hat folgende Verordnung erlassen:
Wir, Maire der Stadt Tours rc. In Erwägung, daß die Hchaufpiele, die Gesänge in den Kaffeehäusern und auf den Straßen einen herzzercißenden Contrast mit den Unglückssallen Frankreichs bilden; in Erwägung, baß wahrend das Vaterland in Gefahr ist, die einzige Pflicht, der einzige Gedanke der Bürger fein muß, das überfallene Territorium zu vertheidigen und den Fremden zu verjagen; in Anbetracht endlich, daß jedes Vergnügen , welchem sich ein kleiner Tyeil der Bevölkerung hingibt, eine Insulte für bas öffentliche Unglück ist, verordnen : Art. 1. Jeder Gesang in den Kaffee- und Wirihshäusern so wie auf


