Ausgabe 
24.3.1870
 
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geregelt. , ,Hohllo orfcMHp ahä Briten dürfen nur in dichtaemauerten und cementirten Gruben, jedocb nicht in

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Die?hi^ksch°n Abgänge dürfen nicht in die Abtttttsgruben geleitet, sondern nur in festgemauerten und mit Lehm oder Lette» ausgestampften Die"^amm^lbchälter'für flüssige thierische Abgänge müssen fest zugedeckt sein.

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, ,.n bic AbtrittSgruben und in die zwischen den Häusern befindlichen Winkel darf das Regeuwasser, sowie das Abfall- nasser aus Küchen und Waschküchen, und die Abfälle aus Fabriken keinen Abfluß habe«.

. in die Winkel ergießt, mittelst Kandel» aufgefange», und d»rch Ablaufrohre» i» der durch §. 34

, der Ba^rdiiung vorgeschriebenen Weste nur in gut gemauerte und gedeckte Miststätten, oder mittelst ord-

b LraßmLn äbg°führt,'Ld 3 müssendabei die Bestimmungen des §. 35 der Bauordnung für d.e Stadt Gießen

beobachtet werden. . . p 9l6fÄIIe bcT Saushaltunq oder Küche, Kehricht «. s. w. dürfen in geschloßenen Hofen in

Seflc, Weaeu ist die Ansammlung dieser Stoffe nur in gut gemauerten und gedeckten Miststätten gestattet.

Haufen anfge chichte werden. Neben off-ntl^-i» Wegen stt^dtelANEMtungm s« »Weit^M4)ett B-standth-ile enthalten,

C di? Goss-^und Kanäl/abflicßen. Die Entfernung anderweitiger Abfälle wird vorkommenden Falls durch besondere polizeiliche Vorschriften

werde«.

a nssY'TölY,enfYon.... ..... mindestens nber von nchi zu acht Tagen.

Behörde angeordnet wird. r, ,fL r, ,

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Nelnigung von der Polizei-Behörd? ungeordnet, und der Kostenbetrag von dem Gemeinde-E-uuehmer auf dem Verwaltungswege bcigetrieben werden.

Gießen, den 20. März t£69. Großhcrzogliches Kreisamt Gießen.

p / vr. Goldman n.

Gieren, am 18. Mär^ 1870.

Betreffend; Fliegenwedelhandel rc. und das Mitnehnien von Kindern und Frauenspersonen auf Reisen zu diesem Zweck.

Das

G r a h h e r z o g i i ch e K r e i s a ui t

an

Gießen

die Grosfheyülllichrn Bürvtrmristerki.n des Kreises.

Mit Bezug auf unsere V-rfügnug vom 16. Mat 1867 fordern wir Sie a.st, in gleicher Weise Verzeichnisse derjenigen Personen einzusenden welche in den fahren 1867, 1868 'und 1869 im Alter von 14 bis 20 Jahren sich ohne ihre Eltern und ohne nufere Erlaub» aus ihre» Gemeinden en fernt haben, nm sich im Dienste von sogenannten Landgäugern oder auf eigene Nechfmng im Auslande, des bestehenden Verbots ungeachtet, Verdienst zu suchen.

' ' Or. G o l d,m a n n.

Besondere Bekanntmachungen.

Edictalladunq.

865) Ausweislich des General-Währ- schafts- und Hypothelenbncbs von Treis a. d. Lda. haben Johann Martin Geist Eheleute von da untcrm 18. Januar 1845 von Wirth Johannes Wolf dortselbst ein zu 5 pEt- verzinsliches Kapital von 150 Tbalcrn entliehen und zu dessen Siche- rinifl eine Hofraithe und verschiedene Grund­stücke Treffer Gemarkung verpfändet. Die Löschung dieses PfandcintragS ist beantragt und die Rückzahlung des Darlehns wahr­scheinlich gemacht worden, die Hypothekur- kunde selbst kann aber von den Interessen­ten nicht vorgelcgt werden und auf An­trag werden darum Alle, welche Ansprüche an diese Ihfimbc zu bilden haben, aufge­fordert, söge,vis; binnen einer Frist von 8 Wochen von heute an solche bei dem un­terzeichneten Gerichte anznmelden, als son­sten ohne Rücksicht auf dieselben gedachte Hypothcknrkunde für erloschen erklärt und der betreffende Psandeintrag im General Währschafts- und Hypothekenbuche gelöscht werden wird.

Gießen, den 24. Februar 1870. Grobherzogliches Landgericht Gfesten.

Bötticher.

Ocffentliche Aufforderung

992) Katharine Pros ch von Nieder- Orke, vcrhcirathet an Wilhelm Poro in

Amerika, wird, da ihr Aufenthaltsort un­bekannt ist, auf diesem Wege aufgefordert, binnen zwei Monaten die Rechtsgültigkeit des von ihrer am 28. November 1869 da­hier verstorbenen Schwester Elisabetha, G e o r g E i s f's Ehefrau, hinterlassenen Testaments, in welchem sie übergangen ist, im Klagewege anzufechten, widrigenfalls dasselbe zur Vollstreckung gebracht, und ins­besondere auch die zum Nachlast gehörigen Immobilien auf die eingesetzten Erben im Mutationsoerzeichnist überschrieben würden.

Giesten, den 7. März 1870.

Grostherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Oppermann, Stadtrichter. Stadtgcr.-Asscssor.

F r i st a b l a u f.

1256) Zur Fürstlichen Rentei Lich können die Rückstände nur noch bis zum 1. April ohne Gerichlskostcn bezahlt wer­den. Zahltage: Dienstags, Mittwochs, Donnerstags.

Lich, den 22. März 1870.

Kreutzer.

Für Aerzte

1257) Durch den alsbald von hier erfol­genden Abzug des Arztes, Herrn l)r. Er eb­ner nach Nauheim wird die Stelle eines GemeindearzteS für Ober-Mörlen und Rie- der - Mörlen erledigt. Beide Geincinden wollen wieder einen gemeinschaftlichen Arzt annehmen und soll derselbe von der Ge­

meinde Ober-Mörlen eine fixe Besoldung von 500 ft. und von der Gemeinde Nieder- Mörlen 150 fl. außer den tarifmäßigen Taxen exhalten.

Bemerkt wird, daß einem Arzte von hier aus noch vielfache Gelegenheit geboten ist, in mehreren angrenzenden Ortschaften eine lohnende Praxis auszuüben. Bewerber um diese Stelle wollen alsbald ihre Anmeldung dahier einreichen.

Ober-Mörlen, am 21. März 1870.

Großherzogliche Bürgermeisterei Ober-Mörlen.

I ecke l.

Versteigerungen.

Versteigerung von Pappelstämmen und Reisern.

1254) Montag den 28. d. Mts. soll das auf der Staatsstraße von Giesten gegen Reiskirchen ausgcarbeitete Pappelholz, be­stehend in circa 50 Stämmen und 35 Hau fen Reisern, meistbietend versteigert und der Anfang Morgens 10 Uhr bei Abthei- lungsnummer 43 in der Gegend der Lep­permühle mit den Reisern gemacht, sodann 11 i/3 Uhr bei der Gansenburg mit den Stämmen fortgefahren werden.

Gießen, den 22. März 1870.

Grobherzogliches Kreisbauamt Gießen. Holzapfel.

Holzversteigermig.

1245) Im Licher Stadtwalde, Di- stricten Plattenwald und Rothebusch, kom­men den 30. und 31. März nachverzeichncte Holzsortimente zur Versteigerung.

Mittwoch den 30. März:

225 Eichen-, Birken-, Fichten -, Linden u. Aspen-Bau- u. Werkholz-Stämme, 292 desgleichen Stangen;

Donnerstag den 31. März:

238 Stecken Buchen -, Eichen-, Birken- und Aspen-Scheid- und Prügelholz, 78 Stecken desgleichen Stockholz,

12250 desgleichen Wellen.

Der jedesmalige Anfang ist Morgens 9 Uhr am Hattenröder Vicinalweg.

Lich, den 2j. März 1870.

Großherzogliche Bürgermeisterei Lich- Helm-

Versteigerung von Aepfel- Stämmchen.

1246) Montag den 28. d. Mts., von Vormittags 9 Uhr an, sollen in der hiesigen Gemeinde-Baumschnlc 40 bis 50 Stück ausgezeichnet schöne Aepfel- Stämmchen, zum Auspflanzen auf jede Bodenart sich eignend, versteigert werden.

Allcndorf a. d. Lahn, am 21. März 1870. Grobherzogliche Bürgermeisterei

Mendorf a. d. Lahn. Volk.

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