Einzelbild herunterladen

VretS vierteljährig 1 fl. 12 kr. mit Bringerlohu. Durch die Post bezogen^ vierteljährig 1 fl. 27 kr.

Gießener Anzeiger.

Erscheint täglich, mit Aus­nahme Montags.

Expedition: Lanzleiberg Ltt. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hießen.

Nr. 184> Dienstag den 20. Dccember 1870.

Einladung )itm Abonnement

auf den

Gießener Anzeiger.

Der gegenwärtige Krieg und die in Folge dessen mit Spannung erwarteten Nachrichten vom Kriegsschauplatz machten der Mehr­zahl unserer geehrten Abonnenten ein tägliches Erscheinen desGießener Anzeigers" Wünschenswerth. Wir schmeicheln uns diesem Wunsche insofern vollkommen entsprochen zu haben, als wir die neuesten Nachrichten stets so rasch veröffentlichten, wie es die Umstände hier in Gießen nur immer erlaubten, denn wenn auch manche größere Zeitung durch die günstigere Lage ihres Erscheinungsortes eine Nachricht früher brachte als wir, so hatte doch selbst ein solches Blatt immerhin nur einen Vorsprung von wenigen Stunden.

Allerdings waren uns solche Leistungen nur möglich durch das rege Interesse unserer geehrten Abonnenten, was wir hiermit mit aufrichtigem Dank anerkennen, und indem wir uns unter solchen Umständen bereit erklären, auch dem neuerdings wiederholten Wunsche unserer geehrten Abonnenten ganz in der bisherigen Weise zu entsprechen, erlauben lvir uns hiermit zum Abonnement für das I. Quartal 1871 ergebenst einzuladen. .

Der Abonnementpreis in der Stadt Gießen beträgt vierteljährlich 1 fl. 12 kr. frei »n s Haus geliefert.

Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch im I. Quartal 1871 zusenden und den Abonnementsbctrag wie früher durch Quittung erheben lassen.

Diejenigen, welche den Anzeiger Abends bei der Erpedition abholen lassen, erhalten denselben zu 1 fl. pro Quartal.

Für alle außerhalb Gießen wohnenden Abonnenten beträgt der vierteljährige Abonnementspreis 1 fl. 27 kr. incl. Postaufschlags. Dieselben können nur bei der Post oder den Landpostboten abonniren. Damit wir nun in den Stand gesetzt sind, die Auflage des Blattes am 1. Januar 1871 bestimmen zu können, ersuchen wir Alle, welche auf den Gießener Anzeiger abonniren wollen, dies schon jetzt bei der ihnen zunächst gelegenen Postanstalt oder den Landpostbotcn zu thun, da wir uns sonst nicht verbindlich machen können, nach dem 1 Januar erfolgende Abonnements mit vollständigen Exemplaren zu bedienen.

Die Redaction.

Amtlicher Theil.

B e k a n n t in a ch u n g.

Die Musterung und Loosziehung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen für das Jahr 1871 findet

zu Giessen im Rathhaussaale

an den nachgenannten Tagen, jedesmal von acht Uhr Vormittags an, statt, und zwar

Montag den 2. Januar 1871 Musterung

dxr Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Allendorf a. d. Lahn, Allendorf a. d. Lda., Alt-Buseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, Daubringen, Dorf-Gill und Eberstadt.

Dienstag den 3. Januar

desgleichen der Gemeinden Ettingshausen, Garbenteich und Gießen.

Mittwoch den zu Januar

desgleichen der Gemeinden Groß-Buseck, Groß-Linden, Grüningen, Hattenrod, Hausen, Heuchelheim, Holzheim und Klein-Linden.

Donnerstag den 5. Januar

desgleichen der Gemeinden Lang-Göns, Leihgestern, Lich, Lollar, Mainzlar, Münster, Nieder-Besfingen und Ober-Besfingen.

Freitag den 6. Januar

desgleichen der Gemeinden Ober-Hörgern, Oppenrod, Reiskirchen, Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Steinbach, Treis a. d. Lda. und Trohe.

Samstag de« 7. Januar

desgleichen der Gemeinden Watzenborn mit Steinberg und Wiescck.

Montag den 9. Januar

Loosziehung.

1) Zur Musterung haben sich bei Meldung der gesetzlichen Strafen, die aus den nachfolgend abgedruckten Bestimmungen der Militär- Ersatz-Justruction für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 zu ersehen sind, zu stellen:

Diejenigen, dem Großhcrzogthum Hessen oder dem Norddeutschen Bunde angehörigen Militärpflichtigen, welche

a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches Domicil ihre Heimath oder ihren ständigen Wohnsitz haben und sich nicht in einem anderen Theilc des Großherzogthums Hessen oder einem Staate des Norddeutschen Bundes in einer der nach­stehend unter b) angegebenen Eigenschaft aufhaltcn;

bj in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamten, Handlungsdtene» und Lehrünge, Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhaltcn, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen;

e) in einer Gemeinde des Kreises-Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörtcn im Auslande geboren sind, und weder im Großhcrzogthum Hessen noch in einem anderen Staate des Norddeutschen Bundes Domicil besitzen oder sich aufhalten: und im Jahre 1851 geboren sind;

fcrnct

Sämmtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1870, bezw. 1869 znrückge stellt worden, oder nach ihrer gezogenen Nummer disponibel geblieben, d. h. nicht einberufen worden sind.

Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Berechtigung zum einjährig