Ausgabe 
19.11.1870
 
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Gießener Anzeigen

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Expeditione Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Areis Kichen.

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werden noch fortwährend sowohl bei der Expedition, Canzleiberg B-1, als auch dUf den GieHöNkr bei allen Post-Expeditionen und den Land-Postboten entgegen genommen.

und

* KbierMat über die Waffenstillstandsv-rhandlungen den Gesandten der Groß .... 7 " Türkei und Spanien« eine Note überreicht, wo»., es heißt!

machte, so wie der £ ejnmj(d)un9 ter Neutralen einige Reserven gemacht, nU Mifionwcd "nfünnl, c« handelte sich um Schließung ftanb « we ch tat Blutvergießen beendete und Frankreich gestattete, -'«'1 Waffenstillstand.-, »"chn«" Regierung zu eonstttuiren, welch- in gültiger 8-verhall! könne. Al-Bismarck auf die frühere Regierung ansp.elte, welch-

19. November.

Die Cirkulardepesche des Fürsten Gortschakoff vom 31. Oct. enthalt die Lossaauna Rußlands von den Verträgen von 1856, soweit dieselben Rußlands Souveränetät^ an" dem schwarzen Meere berühren. Di- Note betont Rußland Souveranerar i ivjele wesentliche Vertragsbestimmungen

durchbrochen, nur diejenigen obligatorisch bleiben, welche Rußland- Znter-ffen direct berühren. Der Kaiser beabsichtigte Nicht die Erneuerung °er°ri-ntasch-n Frage, sondern nur di- Befestigung des Friedens unv des europa.^ch-n GIch ° wicht« welches fortan besser Eahrt s-,n Mrd, wenn em V-rhallmß sortsallt, das keine Großmacht als normale Le^rLöbedingung acceptlren konnte.

Der durch das Circular des Fürsten Gorifchakow wieder m den Vorder, gründ getreten- Pariser Friede vom 30. März 1856 lautet m seinen Artikeln 11 bis 14 wie folgt: , ,

Art 11 Das Schwarze Meer ist neutralistrt. Der Handelsmarine aller Nationen'geöffnet, sind seine Gewässer und Häfen förmlich und auf ewig den a-iNaaa-n der U erstaaten sowohl, al- aller anderen Machte untersagt, die in den Art.^14 und 19 des gegenwärtigen Vertrages erwähnten Au-nahmesall-

in Kassel sich neu zu gestalten schiene, erwiederte Thiers, es sei mit derselben ein ür alle Mal aus. Bismarck verwahrte sich gegen jede Einmischung in die inneren Angelegenheiten Frankreichs. Die in der ersten Konferenz gestellten Fragen betrafen die Waffenstillstandsdauer, die Wahlfreiheit in den occupirten Provinzen und die Haltung der Armeen, sowie Proviantirung der belagerten Plätze, besonders vor Paris während des Waffenstillstandes. Bismarck schien keine unüberwindlichen Hindernisse hierbei zu finden, Thiers hielt eine Verständigung über alle Puncte für möglich. Es fanden täglich zwei Conferenzen Statt. Zunächst wurde über die Dauer des Waffenstillstandes verhandelt, welcher auf 25 Tage festgesetzt wurde. Der Waffenstillstand sollte kein Präjudiz für Fragen Betreffs des Elsasses und Lothringens abgeben, Bismarck wollte dort keine Wahlagitation zulassen, gestattete jedoch die Vertretung von Elsaß unv Lothringen durch Notabeln, welche ohne Zuziehung der deutschen Behörden designirt werden könnten. Es wurde hierüber ein Einvernehmen erzielt. Die Proviantirungsfrage veranlaßte zunächst keine wesentlichen Differenzen, da Bismarck die Entscheidung hierüber den militärischen Autoritäten überließ. Bei der Konferenz am 3. November sah Thiers ein, die Proviantirungsfrage sei die Fundamentalsrage geworden. Bismarck erklärte, der Waffenstillstand laufe durchaus den Interessen Preußens zuwider, dre Verprovlan- tirung könne man nur zugcben, wenn die Franzosen ein militärisches Aequivalent, etwa Positionen vor Pans oder ein Fort, bitten. Dagegen erklärte Thiers, d,e Verweigerung der Proviantirung hieße den Widerstand von Paris um eenen Monat verkürzen, die Forderung von Forts hieße die Mauern von Pans/verlangen. Thiers berichtet sodann über die Unterredung mit Favre, über den Abbruch der Verhandlungen, so wie über die Weigerung der Voraahme der Wadl ohne Waffen­stillstand Die Note schließt: Es mag den neutralen Mächten überlassen bleiben, iu beurtheilen, ob wir ihrem Rathe hinlänglich Rechnung getragen; nicht uns > kann man Mangel an einer hinlänglichen Würdigung desselben vorwerfen, wir rufen die Mächte zu Richtern über das Verhalten der Kriegführenden auf. ja) bot alle Anstrengungen auf, dem Vaterlanve die Wohlthaten des Friedens wieder- ' ruaeben, den es durch den Fehler der Regierung verlor, deren Existenz einzig und allein der Fehler Frankreichs ist. Derselbe ist allerdings groß und kaum gut zu machen, wenn sich das Land eine solche Regierung gibt unv ihr seine Geschicke

ohne Controle überläßt. . t

Di- ft. Z. schreibt: Herr Thiers hat nach langen Jahren »über einmal die G-nuathuung gehabt, eine diplomatische D-pesche aufzusetzen. Er hat dann ein Langes und Brettes über die Verhandlungen mit Herrn v. Bismarck n»tge- ,heilt, über welche wir Jeden selbst urtheilen lassen wollen. Wir sind aber in den Stand gesetzt, seine Mittheilungen in höchst interessanter Weise zu erweitern zu vervollständigen. Wir erfahren Folgendes aus zuverlässiger Quelle:

Der Waffenstillsiand sollt- b-kanntlich 28 Tag- dauern und wahrend dieser Seit die Wahl der Constituante, so wie der Zusammentritt derselben Statt finden, und zwar die erstere allenthalben frei und unbehindert vor sich gehen, auch in den von den'Deutfchen occupirten Land-Stheilen. Für die genannte Zett wurde das Aushoren der beiderseitigen militärischen Operationen beantragt, aber »>-S°rt- dauer der Recrutirungen (natürlich der französischen) beansprucht. Di- cond Uo sine qua non für die Regierung von Paris - Tours war: »D>eArmcen> beider Theilc dürfen sich nach den zu ihrer Verfügung sichenden Mitteln wahrend es Waffenstillstandes verproviantiren, aber die Requisitionen (nämlich der Verbün­deten) sind als ein- Kriegsmaßregel, die mit den Feindseligkeiten selbst suSpendlrt werden muß, während derselben zu unterlassen. Die festen Platze können für Dauer des Waffenstillstandes unv nach der Starke ihrer Bevölkerung und Be- fetzung verproviantirt werden und dies wird vor Allem für Paris beanfpruchtt Di- Hauptstadt sollte während dec Zeit durch Vier namentlich ^no

böse an Vieh unv Leben-rnittcln erhalten: 34,000 Ochsen, 80,000 Schafe, 8000 Schweine, 5000 Kälber, 100,000 Ctr. (Quint-aux) Salzfleisch, das nothw-ndig- Fulter für jene Thier- in Gestalt von 8 Millionen Gentner Heu und Stroh, dann 200,000 Ctr. Mehl, 30,000 Ctr. trockenes Gemüse, endlich zur Heizung und zum Kochen 100,000 Tonnen Steinkohlen und 500,000 Klafter (Neres 29 Kubikfuß) Holz, wobei die gegenwärtige Bevölkerung von Pans mit Einfäsiuß von 400,000 Verlherdigern und den Bewohnern der Bannmeile zu 2,700,000 bi« 2,800,000 Seelen angenommen ist. Daß bei der geflcnmartigcn läge der militärischen Verhältnisse die Vor,heile eines solchen Waffenstillstandes fast aus. nahmslos auf französischer Sette gewesen wären, wahrend d,e deutschen -Gruppen um anderthalb Monate in der Belagerung von Paris zurnckverscht gewesen waren, liegt nabe. Da sranzosisch-rs-tts gar kein Aequivalent geboten war, so muß man annehmen, daß cs von den R-gierungSmännern, mit Ausnahme des Herrn Thier«, wohl nicht ernstlich mit der Einstellung der Feindseligketten gerne,nt war. D e Herren wollten eben nicht di- Wahlen, weil sie siirchteten, daß die Coilstttltante ihrem Regiment ein Ende machen werde. ,

Nun sage man noch, daß man Unrecht thut, Herrn ThierS «»en a Schlaukopf zu nennen! Die Preußen wollen Paris aushungern und fcho s dort die Natt-n aus den Cloaken zu einem Leckerbissen geworden. Da sch ag nun Herr Thie>S als WaffenstillstandS-Bedingung vor: Pans wird v-rproviantir

ausgenommen. , ... .

Art. 12. Frei von aller Beschränkung wird d-r Handel >n den Hasen und Gewässern des Schwarzen M-ereS nur den Gesundhetts., Zoll- und Polizel-Verord- nungen unterworfen fein, die in einem der Entwickelung d-r Handelsbezie ungen günstigen G-iste abgesaßt werden. Um den Handels- und ^chsfflahrt-lnteress-n aller Nationen die wünschenswerthe Sicherheit zu geben, werden Rußland und di- hohe Pforte in allen ihren im Uferbczirk de« Schwarzen M"reS gelegenen Haien den Principien d-s internationalen Rechte« gemäß, Confuln zulassen.

, 13 Da das Schwarze Meer dem Wortlaute d-S Art. 11 gemäß neutralifirt ist/ so ist °i- Ausr-chthaltung oder Errichtung von timen Arsenalen in dessen Us-rbezirk unnothig und zwecklos. Se. Ma,, der Kai ler aller R-ußen und Seine kaiserl. Mas. der Sultan verpflichten sich deß. halb, auf diesem Littorale kein militärisch-maritimes Arsenal zu errichten oder zu be^lten-14 Ihre Majestäten der Kaiser aller Reußen und der Sul- I

ton eine Convention abgeschlossen haben, um die Starke und Zahl der leidlten, »um Dienste ihrer Küsten nothwendigen Schiffe zu bestimmen, deren Unterhaltung, m Schwarzen Meere sie sich vorbehatten, so ist diese Convention dem gegenwar- , tttien B«t ag- nnnec.irt worden und wird die nämliche Kraft unv den nämlichen , W-rtd dab-m als wenn si- in d-mfelb-n vollständig ausgenommen wäre. S e kann ^ne die Zustimmung der Mächte, Unterzeichner de« gegenwärtigen Vertrages, weder annullirt, noch modificirt werden. ,

Zm dritten Annexe lautet der betreffende Artikel.

Art 2 Di- hohen contrahirenden Th-tt- behalten ft» jetet vor, in die- r J , ' Damvilckiffe von 50 Metres Sänge auf dem Wasserspiegel, von f bMIteM 800 twwn und 4 leichte Dampf, und Segelfahr-

;*üg ®on einem Gehalt, welcher bei keinem 200 Tonnen übersteigen darf, zu unterhalten. russischen Kundgebung ist noch zu bemerken, daß

Nuülanv ausdrückl ch erklären soll, es werde die Integrität des türkischen Terr,. wriu ns wie dieselbe durch den Vertrag von 1856 festgestell, worden, unter allen ?r n» ' ' .. ainfipr htm Pariser Vertraq existiren bekanntlich zwei Kon- Umstanden achten. d^roitS| oie von allen Mächten unterzeichnet

«entionen, d e eine fllnmen6una ersteren das bekannte maritime Reglement ist, eine zweite die al« J^®en6un8 ^ Rußland- unv der Türkei erhalten

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Dttkmber 1870 zu 40 kr.