Ausgabe 
19.3.1870
 
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Gießener Anzngtr

Samstag kn 19. März

Nr. 3L.

1870.

Erscheint wöchentlich drei­mal : Dienstags, Donner­stags und Samstags. Expedition: Canzleiberg Ltt. D Nr. 1.

Preis vi<rteljährlich 36 fr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 4$ ft.

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Mit dem 1. April 1870 beginnt ein neues ^jähriges 2lbonnement auf den

Gießener Anzeiger

Derselbe erscheint wöchentlich dreimal, Dienstags, Donnerstags und Samstags, und kostet in Gießen vierteljährlich 36 Kreuzer frei iws Hans geliefert. Für auswärtige Abonnenten, welche nur bei der Post oder den Landpostboten abonniren können, beträgt der ^jährige Älbonnementspreis 49 Kreuzer incl. Postaufschlags.

Die auswärtigen Abonnenten machen wir darauf aufmerksam, daß nur dann voll­zählige Nummern des Blattes geliefert werden können, wenn fie schon jetzt bei der Poft ihr Abonnement erneuern.

Den Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch im H. Quartal 1870 zusenden und den Abonnementbetrag wie seither durch Quittung er­heben lassen. Die Expedition des Gießener Anzeigers.

Brodpreise vom 19. bis 23. März 1879,

nach eigener Erklärung der Bäcker:

4 Pfund gemischtes Brod 15i/2 fr. 2 Pfund gemischtes Brod 73/4 fr. 4 Pfund Roggenbrod 13 fr. 2 Pfund Roggenbrod 6y2 fr.

Amtliche Bekanntmachungen

Gießen, sm 15. Mär) 1870.

Betreffend: Visitation der Feuerstätten in 1870.

Das

Groß herzogliche Kreisamt Gießen

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises, mit Ausnahme von Gießen.

Indem wir Sie an die alsbaldige Einsendung der Feuervisitationsprotokolle, soweit solche nicht schon erfolgt ist, erinnern, bemerken wir Ihnen mit Bezug auf unsere Verfügung vom 19. Februar und 7. April v. I. in No. 24 und 43 des Anzeigeblattes, daß auch im laufenden Jahre und für die Folge­zeit in der dort angegebenen Weise von Ihnen zu, verfahren ist. Die Visitationsprotokolle sind demnach, sobald die Gebäudebesitzer von der durch uns festge­setzten Frist zur Herstellung der feuergefährlichen Gebrechen in Kenntniß gesetzt werden, jedesmal sofort und noch vor Ablauf der Frist mit ordnungsmäßiger Jnsinnationsbescheinigung versehen unter Ausfüllung des Vordrucks auf der letzten Seite der Protokolle also in der Regel ohne Begleit- bericht an uns zurückzusenden. *

Dr. Goldman«.____________________________

Gießen, am 15. Mar) 1870.

Betreffend: Die Erhebung der Jahresbeiträge zur Schullehrer-Wittwenkasse, insbesondere die Aufrechnung und Quittirnng derselben.

Das

GroKhrrroglichk K r r i s <i m t Gictzr »

an /

die Gemeinderechner des Kreises.

Da es nach einem Schreiben Großherzoglicher Oberstiidien-Direction in neuerer Zeit sehr häufig vorgekommen ist, daß Rechner von Fonds, welche zur Zahlung der Jahresbeiträge an die Schullehrer-Wittwenkasse angewiesen sind, die auf Seite 265 des Großherzoglichen Regierungsblatts de 1851 ent­haltene Bekanntmachung Großherzoglicher Oberstudien-Direction vom 6. September 1851 nicht befolgt haben, so sehen wtr uns veranlaßt, den besagten Rechnern die pünktliche Befolgung dieser Bekanntmachung für die Zukunft aufzugeben.

Dr. Goldman«.

Bekanntmachung.

Der Unterzeichnete bringt hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß der Ausschuß des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen für das Jahr 1870 keine Mittel für Prämiirnng von Bullenkälbern verwilligt hat, und ersucht zugleich die Herren Bürgermeister, etwa einlaufende Anmeldungen mit diesem

Bedeuten zurückweisen zu wollen. Laubach, am 11. März 1870.

Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen. Otto, Graf zu Solms - Laubach.

Besondere Bekanntmachungen.

Oeffentliche Aufforderung.

992) Katharine Prosch von Nieder- Orke, verheirathet an Wilhelm Poro in Amerika, wird, da ihr Aufenthaltsort un­bekannt ist, auf diesem Wege aufgefordert, binnen zwei Monaten die Rechtsgültigkeit des von ihrer am 28. November 1869 da­hier verstorbenen Schwester Elisabeth«, Georg Etff's Ehefrau, hinterlassenen Testaments, in welchem sie übergangen ist, im Klagewege anzufechten, widrigenfalls dasselbe zur Vollstreckung gebracht, und ins­

besondere auch die zum Nachlaß gehörigen Immobilien auf die eingesetzten Erben im Mutationsverzeichniß überschrieben würden-

Gießen, den 7. März 1870.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen- Muhl, Oppermann,

Stadtrichter. Stadtger.-Assessor-

1176) Die Abfuhr des Holzes aus dem Gießener Stadtwalde ist bis auf Weiteres verboten.

Gießen, den 18. März 1870.

Grobherzogliche Bürgermeisterei Gießen- Vogt-

Versteigerungen.

1123) Die Hofraithe des Küfers Lud­wig Loos, Flur 1 Nr. 1181 öüÄlaftcr in der Sandgasse, wird

Dienstag den 22. L M-, Vormittags 9 Uhr, auf dem Bürgermeisterei-Bureau dahier nochmals versteigert. Erfolgt kein annehm­bares Gebot, so wird in demselben Termin die fragliche Hofraithe einer Verpachtung ausgesetzt.

Gießen, den 16. März 1870.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen- Vogt.

1124) Die zum Nachlaß des Herrn Pro­fessors Dr. Leopold Schmid gehörigen Mo­bilien, bestehend in Möbeln, Bcttwerk, Weißzeug, Kleidungsstücken, Nepositorien, Silber und Gold, sollen

Mittwoch den 23. l- M und die fol­genden Tage, jedesmal von Nachmittags 2 Uhr an, in der Wohnung des Verstorbenen öffent­lich versteigert werden. Die Gegenstände können Mittwoch den 23- c., Morgens, eingcsehen werden.

Gießen, den 16. März 1870.

Großherzogliches Ortsgericht Gießen- K- Vogt-