Ausgabe 
18.6.1870
 
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Preis vierteljährlich 36 fr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 49 kr.

Gießener Anzeiger.

Erscheint wöchentlich drei­mal : DtenstagS, Donner­stags und Samstags. - Expedition: Canzleibee^ Ltt. B. Nr. 1.

Anzeige- und AmtsUatt für den Areis Kielen.

Nr. 71. Samstag den 18. Juni 1870.

tKar Einladung Mm Abonnement.

Mit dem 1. Juli 8870 beginnt ein neues 1«jähriqes Abonnement auf den

Gietzener Anzeiger.

Derselbe erscheint wöchentlich dreimal, Dienstags, Donnerstags und Samstags, und kostet in Gießen vierteljährlich 86 Kreuzer frei iws Haus geliefert. Für auswärtige Abonnenten, welche nur bei der Post oder den Laudpostboten abouuiren können, beträgt der ^stährige lZjbonnementsvrcis 49 Kreuzer inet. Postaufschlags.

uMS" Die auswärtigen Abonnenten machen wir darauf aufmerksam, daß nur dann voll­zählige Nummern des Blattes geliefert werden können, wenn fie schon jetzt bei der Post ihr Abonnement erneuern.

Den Abonnenten in der Stadt GießenDverdcn wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch im Hl. Quartal 1870 zusenden und den Abonnementbetrag wie seither durch Quittung er- hcben lasten. Die Expedition des Gießener Anzeigers.

Brodpreise vom 18. bis 24. Juni 1870,

nach eigener Erklärung der Bäcker:

4 Pfund gemischtes Brod 18t/2 kr. 2 Pfund gemischtes Brod 91/* kr. 4 Pfund Roggenbrod 16 kr. 2 Pfund Roggenbrot 8 kr.

ÄMt 1 i cb e Bekanntmachungen.

Gießen am 15. Juni 1870.

Betreffend: Die Liquidation für Lieferungen und Leistungen für die im Jahr 1869 durchmarschirten Königlich Preußischen Truppen.

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G r o ß h e r z o g 1 i ch e Kreisamt Gießen

an

die Groscherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Sollten noch Liquidationen für Lieferungen und Leistungen an Königlich Preußische Truppen aus dem Jahre 1869 zurückstehen, so sind dieselben unverzüglich einzureichen.

Dr. G 0 l d m a n n.

Besondere Bekanntmachungen.

Main-Weser-Bahn.

Die seit dem 3. d. M. zwischen Frankfurt und Cassel fahrenden Extrazüge fallen vom 21. d- M. ab aus.

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Ankunft in Cassel

12

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(Schnell- und Courierzüge ausgeschlossen) bestellt werden-

Die Bestellungen sind, auf Extrazüge bei unserem Ober-Betriebs-Inspektor zu CToffel mindestens 5 Tage, auf einzelne Personenwagen bei.den betreffenden Stations-

Bilbel Friedberg Bad Nauheim Butzbach Gießen Marburg Neustadt Treysa Wabern Wilhelmshohe

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Der letzte Extrazug wird Freitag den 17. d. M. von Frankfurt nach Cassel und Moniag den 20. zurück befördert. Die dazu gelösten Billcte bleiben 8 Tage zur Rück­fahrt mit den planmäßigen Zügen (Schnell- und Courierzüge ausgenommen) gültig.

Vom 25. d. M. ab wird, bis auf Weiteres, ein

Ex tra z u g

Billete zur Fahrt nach Cassel und zurück zum einfachen Preis werden auf allen Stationen, an welchen der Zug anhält, mit Ausnahme von Wilhelmshohe, ausge- fieben. Dieselben sind zur Rückfahrt mit den gewöhnlichen Zügen (Schnell - und Courierzüge ausgenommen) 5 Tage gültig. Freigepäck wird nicht gewährt

Eine Fahrpreis-Ermäßigung (50%) wird für die Fahrt nach Cassel und zuruck nährend der Dauer der dasigen Industrie Ausstellung auch dann gewährt, wenn Ex- trazüge auf besonderes Verlangen gestellt, oder wenn von Reise-Gesellschaften zu mindestens 20 Personen bei Benutzung der II. und 30 Personen bei Benutzung der Hl Wagen-Klasse einzelne Wagen für Fahrten mit den gewöhnlichen Personenzügen

Sonnabend von Frankfurt nach Cassel, wie folgt, gefahren: Abfahrt von Frankfurt 12 Uhr 20 Min. Nachm.

Vorständen mindestens 48 Stunden vorher zu machen.

Kassel, am 14. Juni 1870.

König!. Direktion der Main-Weser-Bahn.

E d i c t a l l a d u n q.

2890) Die Georg Stephan's Eheleute von Groß-Buscck verschulden an die dortige Gemeindekasse für Communal - Umlagen, Pachtgeld u. f. w. aus den Jahren 1847 bis 1858 den Betrag von 92 st. 51% kr. und ebenso ist die Schwester des Georg Stephan, Anna Elisabethe Stephan, mit verschiedenen Beiträgen zu der Gemeinde­kasse Groß-Buseck im Gesammtbetrage von 6 fl. 40 kr. aus den Jahren 1854 bis 1857 im Rückstände verblieben. Nachdem aus Antrag des Gemeindevorstandes in Groß- Buscck resp. der vorgesetzten Verwaltungs­behörde wegen mangelnder sonstiger Ver­mögensobjecte im Jahre 1855 der Eingriff in das unbewegliche Vermögen der Georg Stephan's Eheleute verfügt worden war, fetzten diese die dem Cxecutionsverfahren unterworfenen Immobilien einer freiwilligen Versteigerung aus, genehmigten jedoch nur einzelne Gebote. Auf Antrag des Gemein­de-Vorstandes von Groß - Buseck, resp. Großherzoglichen Kreisamts Gießen, sind nunmehr auch diejenigen Grundstücke, be­züglich deren die Georg Stephan's Eheleute^ die eingelegten Gebote nicht genehmigt hatten, einer Zwangsversteigerung ausgesetzt wor­den und es Hot das unterzeichnete Gericht, da die eingelegten Gebote die Taxations­summen erreichen resp. übersteigen, die Ver­steigerung sofort genehmigt. Von dem ge­nannten Ortsvorstande ist zugleich bean­tragt worden, die Erlöse aus der freiwilli­gen Versteigerung zu Gunsten der Gemein- dekassc mit Beschlag zu belegen. Georg Stephan's Eheleute und die Anna Olisa- bethc Stephan sind inzwischen ohne Leibes­erben verstorben. Da nun die versteigerten Güterstücke in den Grundbüchern theilweise dem Georg Stephan, theilweise dessen Ehe­frau, theilweise auch der Anna Elisabethe Stephan zugcschrieben sind, über welche je­doch zum größten Theile keine genügenden . Eigenthumsurkunden vorlicgen, so werden alle Diejenigen, welche Eigenthums- oder

sonstige Ansprüche an die nachstehend ver- zeichneten Immobilien lilden zu können : vermeinen oder den Erlös aus den veräußer­ten Objecten beanspruchen wollen, aufge- ; fordert, diese Ansprüche sogewiß binnen drei

Monaten vom ersten Erscheinen dieser Ver- fügung in den öffentlichen Blättern an ge­rechnet, bei dem unterzeichneten Gerichte zu ' erheben und zu begründen, als sonst die Erlöse aus den versteigerten Immobilien, : welche auf den Namen des Georg Stephan resp. seiner Schwester Anna Elisabethe in den Flur- resp. Grundbüchern eingetragen sind, zu Gunsten der Gemeinde Groß-Bu­scck mit Beschlag belegt, resp. der dortigen Gemeindekasse zur Vereinnahmung über­wiesen, die Auszahlung der Erlöse aus den aus den Namen der Georg Stephan's Ehe­frau stehenden Grundstücke an deren Kin­der aus ihrer ersten Ehe mit Philipp Hof von Groß-Buscck verfügt und der Eintrag der. neuen Erwerber in das Mu- tationsverzeichniß, soweit es noch nicht ge­schehen, angeordnet werden wird.

L Grundstücke, welche dem Georg Ste­phan zugeschrieben sind:

I 142, I 1496,11,663,111, 397,111/456, V/540, VI/18, XIZ9O, Xlll,64, XV,881, X1X/113, XX/259, XXV/753.

II. Grundstücke, welche der Ehefrau des Georg Stephan zugeschrieben find:

1/1534, IV/495, X1V/399, XXVII/37.

III. Grundstücke, welche der Anna Elisa- bethe Stephan zugeschrieben sind:

1/1047, XXI/198, XXI/199, XXV, 330, XXV/342, XXV,354.

Gießen, den 4. Juni 1870.

Großherzogliches Landgericht Gießen- Bötticher, A- Bramm, Landrichter. Landger.-Assessor.

Oeffeniliche Aufforderung.

2582) Georg Großkurth, Sohn des Karl Daniel Großkurth zu Cassel wird, da sein Aufenthalt unbekannt ist, onf diesem Wege benachrichtigt, daß sein Oheim müt-