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KssenUiche Bekanntmachung.

Nachstehende Beschlüsse der Landesversammlung vom 21. Februar 1870 bringen mir hiermit zur öffentlichen Kenntniß:

Wir, die aus den drei Provinzen des Landes heute dahier zusammengetretenen Mitglieder der hessischen evangelisch-protestantischen Landeskirche, fühlen uns im Hin­blick aus die gegenwärtigen Zustände dieser Kirche zu folgender öffentlicher Erklärung verpflichtet. , p. u ,,, . .

I. Die, wie anderwärts, so auch in Hessen, häufiger werdende Klage über die in verschiedenen Kreisen der protestantischen Bevölkerung immer mehr zu Tag tretende Abnahme eines religiösen Lebens und des Interesses an den Angelegenheiten der Kirche hat ihre Hauptursache in dem Mangel einer selbstständigen Verfassung der Kirche und in dem gegenwärtig bestehenden Ministerial- und Consistorial-Regiment, welches die in der Reformation begründeten Rechte der Gemeinden und des Laienstan­des nicht anerkennt, die protestantische Bevölkerung vielmehr sowohl in ihren materiellen, wie in ihren religiösen Angelegenheiten unter die Vormundschaft der Staatsbehörden und des dem heutigen Gemeindebewußtsein zum Theil entfremdeten und in den An­schauungen und Zungen vergangener Zeiten redenden geistlichen Standes stellt.

Nachdem die Großherzogliche Regierung durch Vereinbarungen mit dem bischöf­lichen Stuhl zu Mainz die katholische Kirche des Landes fast von jeder ehre freie Selbstverwaltung beschränkenden staatlichen Oberhoheit, wie solche nach der Verfassung und Gesetzgebung früher bestand, freigegeben hat, müssen wir jedes Bestreben, die evangelisch-protestantische Kirche von Hessen noch länger in den Banden des gegenwärtigen Staatsregiments zu erhalten, für eine schwere Versündigung an den Rechten und Interessen dieser Kirche unh an dem in Hessen verfassungsmäßig gel­tenden Giundsatz vollständiger Gleichberechtigung der Confessionen betrachten.

II. Als die unantastbare positive Rechtsgrundlage, auf welcher eine selbstständige Verfassung der evangelischen Kirche des Landes zu Stande zu bringen ist, betrachten wir die der evangelischen Bevölkerung von Hessen gegebenen landesherrlichen Ver­heißungen vom 25. März und 16 August 1848, welche wir in der durch den Groß­herzoglichen Ministerpräsidenten im April vorigen Jahres kund gegebenen Allerhöchsten Absicht, eine den Bedürfnissen der- evangelischen Bevölkerung entsprechende Aenderung der Verfassung der evangelischen Kirche eintreten zu lassen, aufs Neue bestätigt finden- Wir hoffen mit Zuversicht, daß das gegebene und urkundlich verbriefte Für st en w ort endlich seinem ganzen Inhalt nach in Erfüllung gebracht und jeder die Ehrfurcht gegen den Landesherrn verletzende Versuch an dem Inhalt der gegebenen Verheißungen zu mäkeln, woher er auch immer kommen möge, entschieden zurückgewiesen werde.

III. Als eine den heutigen Bedürfnissen entsprechende Verfassung unserer evangeli­schen Kirche erscheint uns nur diejenige, welche, indem sie Christus als alleiniges Haupt der Kirche und die der freien Forschung anheim gegebene heilige Schrift als die'Hauptquelle der christlichen Erkenntniß anerkennt, die lutherischen, refornurten und unirten Gemeinden des Landes, unbeschadet ihrer eonfessionellen Auffassung, als aus einem gemeinsamen Glaubensgrunde stehend, in einem Organismus vereinigt und unter verfassungsmäßiger Wahrung und Feststellung der Rechte des Großherzogs, den Grundsatz der Selbstverwaltung der Gemeinden in allen, sowohl ihr religiöses als sittliches Wohl, als auch ihre materiellen Interessen betreffenden Angele­genheiten zur Durchsührung bringt. p r., . , n_.

Das Selbst-Verwaltungsrecht der Gemeinden muß sich in der Einzelgemeinde namentlich durch freie Wahl der Gemeindevertretung und durch die Wahl der Pfarrer; in den Kreissynoden und in der Landessynode durch eine in activer und pas­siver Hinsicht durch keinen Nachweis besonderer kirchlicher Eigenschaften bedingte freie Wahl der Abgeordneten in einer das Ueberwiegen des geistlichen Elements ausschließen­den Anzahl; in der obersten Kirchenbehörde durch Vertretung der Landesge­meinde durch einen von d'er Landessynode gewählten Ausschuß, wirksam äußern-

IV. Die dermalen mit Verwaltung der Angelegenheiten der evangelischen Kirche in Hessen beauftragten oberen Behörden haben durch die Art und Weise, wie sie seither ihre Gewalt gehandhabt und sich gegenüber dem Streben nach endlicher Erfüllung der landesherrlichen Verheißungen und nach freiheitlicher Entwicklung des protestantischen GerneinUbens verhalten haben, bei dem größten Theil der protestantischen Bevölkerung ein tiefes Mißtrauen gegen sich hervorgerufen und entbehren deßhalb der nothwendig- sten Grundbedingung zur Ausarbeitung lebensfähiger Verfassungsvorlagen, die ohne- dieß schon in den Vorarbeiten der Verfassungs-Commission des Jahres 1848 vorhan­den sind. Gegen jeden Versuch der Behörden, eine Verfassung der evangelischen Kirche ohne ungeschmälerte Durchführung der Reckte der Gemeinden und des Laienstandes zu Stande zu bringen und die evangelischen Gemeinden auch fernerhin noch als der staat­lichen oder geistlichen Vormundschaft bedürftige Unmündige zu behandeln, legen wir hiermit öffentlichen und feierlichen Protest ein und fordern unsere Glaubensgenossen im ganzen Lande aus, sich eintretenden Falles diesem Protest anzuschließen und densel­ben zur Kenntniß Sr. König! Hoheit des Großherzogs und Kirchenbehörden zu bringen.

V. In Ermangelung einer verfassungsmäßig geregelten Vertretung der protestan­tischen Bevölkerung ist zum Zweck ungeschmälerter Durchführung der Rechte der Ge­meinden eine selbstständige und feste Organisation der protestanti­schen Bevölkern ng dringend geboten.

Indem der Protestant en-Verein, der Urheber der gegenwärtigen Derfassungs- bewegung, auf der Grundlage des evangelischen CH ristenthums eine Er­neuerung der pro estantischen Kirche im Geiste evangelischer Freiheit und im Einklang mit der gesummten Cultur-Entwicklung unserer Zeit anstrebt und sich unter Anderem auch die Durchführung des Gemeindeprineips in der Verfassung der Kirche zur besonderen Ausgabe gestellt hat, erkennen wir in ihm das geeignetste Organ, durch welches die Interessen des Protestantismus und der prote­stantischen Gemeinden bei Herstellung einer den heutigen Bedürfnissen entsprechenden Ki>cheuversassung gewahrt und vertreten werden können. Ta derselbe in seiner Mitte jeder evangelisch-ckristlichen Ueberzeugung, welche keine Unfehlbarkeit und Ausschließlichkeit für sich in Anspruch nimmt, Recht und Raum gestattet, so fordern wir alle Hessischen Protestanten, welche mit unseren in dieser öffentlichen Kundgebung ausgesprochenen Grundsätzen einverstanden sind, auf,sich mit Beiseitsetzung dogmati­scher Meinungsverschiedenheiten dem Protestanten Verein anzuschließen, sich in größe- ren, oder kleinere Kreisen zu Zweigvereinen zu organisiren und mit aller Kraft, welche die Ueberzeugung und das Bewußtsein des Rechts verleiht, für seine Bestre­bungen einzutreten."

Wir wollen trotz der Verschiedenheit gleichberecktigter Auffassungen der evangeli­schen Glaubenssätze einig seinin den großen Grundprinzipien der deutschen Resorma- tion- Zersplitterung wird zum Verderben, Eintracht und ehrliches Zusammenhalten aber zum Siege und zum Heil der Kirche und des Vaterlandes führen!"

Darmstadt, den 21. Febr. 1870.

Der Laudesausschnß für die Angelegenheiten der protestantischen Kirche in Hessen:

R- Schlich, Pfarrer. A. Ohly, Hofger.-Advocat. Dr. Joh. Marbach, Piarrer. Ur. Schröder-' Ur. Weber, Hosger-- Advocat- W- Freiherr von Wedekind, Gutsbesitzer.

Der neuliche Brand in Wiefeck gibt uns Veranlassung, auf einen wesentlichen Mangel in unserem ländlichen Löschwesen aufmerksam zu machen, dessen Beseitigung dringend geboten er­scheint.

Erfahrung und Untersuchung haben längst schon die Nachtheile des sogenannten Sckwanen- halses, des auf den Spritzen feststehenden Strahlrohres, und den Vorzug des Angriffs ver­mittelst der Schläuche zur gewissen Ueberzeugung gebracht. Der Angriff mit dem Standrohr ist bei der Schwerfälligkeit, der verhältnißmäßigen Unbeweglichkeit der großen Spritzen örtlich äußerst beschränkt; er ist aber selbst oft mehr oder weniger wirkungslos, wenn nicht gar in Wirklichkeit schädlich.

Der Wasserstrahl wirkt selbstverständlich um so kräftiger, je geschlossener er ist, je näher also man dem Feuer stehen kann. Während nun die Heranziehung der Spritzen durch geräumige Zugänge und freie Platz bedingt ist, Bedingungen, die nur in den selteneren Fällen zutreffen, ist der Schlauchführer in seiner Beweglichkeit unbeschrankt; derselbe kann auch leicht einen ge­schützten Platz für sich finden, während die Bedienungsmannschaft einer Spritze in der Nähe des brennenden Gebäudes immer Gefahren preisgegeben ist.

lus jenem Satz folgt aber weiter der, daß das Feuer mit voller Wirkung nur aus gleicher Hohe oder etwas darüber angegriffen wird. Muß der Strahl einen Bogen beschreiben, so verliert er seine Kraft und geht auseinander. Hiernach erscheint das Standrohr der Spritze nur mehr auf Feuer in den unteren Geschossen anwendbar, während der Schlauchführer sich den vortheilhaftcn Platz in jeder Höhe auf benachbarten Gebäuden oder Stcllleitern suchen kann. Begreiflicherweise ist cs auch von äußerster Wichtigkeit, daß der Nohrführer den gefährlichen Brennpunkt ermitteln und sein Ziel genau treffen kann, was dem beweglichen Schlauchführer < oer Höhe bei gerader Wurflinie regelmäßig möglich ist, während der Standrohrführer auf der Spritze seinen Strahl nach der Höhe nur in's Ungewisse schleudert und meist gar nicht sieht, wo derselbe auftrifft. Ebenso ist es vom höchsten Werth, daß der Schlauchführer in das bren­nende Gebäude selbst eindringen, dem ausbrechenden Feuer auf den Leib rücken und nachgehen kann, was dem Standrohrführer natürlich schlechthin unmöglich ist.

Das im Bogen geworfene Wasser wird aber sogar nicht selten das Feuer speisen, das- elbe, anstatt es zu löschen, vergrößern, wenn es in Tropfen zerstoben in die heftigen Flammen ällt, da es alsdann durch die Hitze leicht zersetzt wird und die brennbarsten Gase entwickelt.

Alle in Wieseck eingetroffcnen Landspritzen führten das feste Standrohr und nur bei einer derselben wurde zugleich ein Schlauch benutzt, der aber, weil alt und moderig, sckon nach kurzer Zeit barst, obwohl der Spritzenmeister das Wasser nur ausnahmsweise dem Schlauch zuwen­dete, da er viel lieber selbst seinen Schwanenhals spielen ließ. Gerade bei dieser Spritze, deren wesentlichste Aufgabe es war, eine durch das nabe Feuer bedrohte Giebelwand anzuschwärzen, zeigten sich die Mängel des Standrohrs, da sie von dem ihr einzig zugänglichen Platze die 'reie Wand nur seitlings sehr unvollkommen bestreichen konnte, während ein Schlauckführer un­mittelbar vor der Wand den geeigneten Platz gefunden hätte und so mit dem halben Zeit-, Kraft- und Wasserverbrauch der Zweck leicht und vollständig zu erreichen gewesen wäre, ganz abgesehen davon, bajl dann auch den an dem Gebäude und um dasselbe beschäftigten Feuerwehrleuten die reichliche Taufe durch den unsicheren und zerfahrenen Wasserstrahl des Standrohrs erspart wor­den wäre.

Demgemäß müssen wir den Landgemeinden dringend rathen, ihre Spritzen mit tüchtigen Schläuchen zu versehen (empfohlen die Fabrik von A. Hönig in Cöln und namentlich die von Gebr. Bürbach in Gotha) und das Standrohr ganz zu beseitigen. Wo dieses ja einmal mit Vortheil angewendet werden könnte, da leistet der Schlauch selbstverständlich die gleichen Dienste, die Beibehaltung des Standrohrs aber neben dem Schlauche verführt die eitlen Spritzenmeister nur allzulcicht von demselben auch in den ungeeigneten Fällen Gebrauch zu machen; zudem paßt gerade der Untersatz des Standrohrs zum Anschrauben des Schlauches, so daß da, wo eine be- ondere Ausgußöffnung für den Schlauch fehlt, eine kostspielige Abänderung erspart wird.

Möchte doch das Großherzogliche Kreisamt diesem gutgemeinten Rath seine Empfehlung und wo nöthig den geeigneten Nachdruck geben.

Dem Gemeinderath von Wieseck hat der Bralld die besondere Lehre gegeben, daß die alte unförmige und abgenutzte Spritze dieser Gemeinde ihren Zweck nickt mehr erfüllt; mit einer neuen beweglichen Spritze hätte das Feuer wahrscheinlich in der Wiege erstickt werden können. Die vielen Kopfwunden, welche dortige Feuerwehrleute davonge.tragen haben, erinnern auch ernsthaft daran, daß man an der persönlichen Ausrüstung der Feuerwehrleute nicht sparen soll; alle Steiger wenigstens sollten mit Helmen versehen werden

Das Geld, welches man auf tüchtige Feuerbereitschaft verwendet, lohnt tausendfältig.

Bei dieser Gelegenheit glauben wir schließlich einen Theil der Wiesecker Einwohnerschaft gegen den in der Samstagsnummer d. Bltts. allgemein gemachten Vorwurf in Schutz nehmen zu sollen. Es haben nicht nur die Wiesecker Feuerwehrmannschaften ihre volle Schuldigkeit nach Vermögen gethan, wir haben vielmehr auch die Freude gehabt, unseren An- und Aufforderungen auch von vielen Anderen bereitwilligst entsprochen zu sehen.

Das Commando der freiwilligen städtischen Feuerwehr.

Die Gartenlaube

bringt in Nr. 10 folgende Beiträge: Aus eigener Kraft. Erzählung von W- v. Hillern, geb. Birch. (Fortsetzung.) Thier-Charaktere- 10- Wiesel und Hermelin. Von Adolf Müller- Mit Abbildung: Das Wiesel am Bau. Originalzeichnung von C- F. Deiker in Düsseldorf- Aus meinem Leben. Von Capellmeister Dorn in Berlin. Nr. 2 Erinnerungen an Felix Mendelssohn-Bartholdy und seine Zeitgenossen. (Schluß.) Leberecht Uhlich. Prolog zur Festfeier seines einundsiebzigsten Geburtstages am 27. Februar in Magdeburg gesprochen. Von Albert Traeger. Ein Hurricane in den westindischen Gewässern. Aus meinem Tagebuche. Von M- E- P- Land und Leute. Nr. 32. Eine Hochzeit im Spreewalde. Mit Abbildung, nach der Natur ausgenommen. Blätter und Blüthen: Ein selbstgemachter Mann. Der deutsche Künstler- Verein in Rom- Von Blaschnik.

Gingesandt.

Es ist sonderbar, daß die fünf optischen Geschäfte, die seit Jahren hier bestehen, nicht im Stande sind, das hiesige Brillen bedürftige Publikum vollkommen zu befrie­digen. Es bedarf hierzu noch eines geprüften Optikers von Außen, der als Schweifstern oder Komet erster Größe das Publikum von seiner gewohnten sicheren Bahn ablenkt- Ein solcher Stern erster Größe ist sogar im Stande, dunkle Flecken vor den Augen, oder besser gesagt, wenn es Manchem vor den Augen schwarz wird, durch Brillen gründ- lich zu beseitigen, was freilich keinem hiesigen Optiker so leicht gelingen möchte._______

Telegraphischer Bericht, mitgetheilt von dem Haupt-Agenten C. W. Dietz.

Das Postdampfschiff des Nordd. LloydWeser", Capt. W. H. Wenke, welches am 19. Februar von Bremen und am 22. Februar üon Southampton abgegangen war, ist am 5. März, 6 Uhr Morgens, wohlbehalten in New-Pork angekommen.

Frachtbriefe für die Main-Weser-, Cöln-Mindener und Oberhessische Eisenbahn, sowie'Amtliche zollamtlichen Formulare, sind zu haben bei

Wilhelm Klee, Marktstraße.

frucht- und Mehlpreise in verflossener Woche von nachbenaiinlen Orten und Fruchtmärkten.

Fruchtmärlte.

März.

Walzen.

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Gerste.

Spelz.

Hafer.

Erbsen.

Linsen.

Wicken.

Kartoffeln.

Weiß­mehl.

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Auf dem Markt

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Aus dem Markt

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Auf dem Markt

Mit.- preis

Auf dem Markt

Mit. preis

Auf dem Markt

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Auf dem Markt

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Norrnalgewickl per Malter: Woizen 200, Korn 180, Gerste 160, Spelz und Hafer 120, Erbsen, Linsen, Wicken 220, Kartoffeln 200, Mehl 140 Pfund. (Hierzu eine Beilage.)

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