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Gichmer Alynger.
Erscheint täglich, mit Ausnahme Montags.
Expedition; Canzletberg Lit. B. Nr. 1.
Mnzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kießen.
Nr. 173 Freitag den 9. December 1870.
Amtlicher T h e i l.
Gießen, am 3. December 1870.
Krtreflend: Die Vollziehung des Gesetzes vom 6- Juni 1853, die Versicherung der Gebäude
gegen Feuersgefahr und die Vergütung der Brandschäden
Das Gru ^herzogliche Kreisaml Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises mit Ausnahme derjenigen zu Lang-Göns, Eberstadt, Ruttershausen, Staufenberg und Wieseck.
Wir fordern Sie auf, alsbald unter Zuziehung des Gemeinderaths die vorgeschriebene jährliche Reviflon der Brandkataster vornehmen und das Ergebniß binnen 14 Tagen vorzulegen.
Dr. G o l d m a n n.
Po l it i s ch
8. December.
Die „Post" schreibt: Das Präsidium des Norddeutschen Bundes hat dem Bundesrathe eine Anzahl von Schriftstücken vorgclegt, welche dem auswärtigen Amte in der letzten Zeit in Bezug auf den pariser Troctat vom 30. März 1856 zugegangen sind, und hieran folgende Mittheilung geknüpft: Die russische Regierung hat den Unterzeichnern des Vertrages zu Paris vom 30. März 1856 durch Circular vom 19/31. October d. I. erklärt, daß sie, mit Rücksicht aus wiederholte Jnfractionen dieses Vertrage-, sich nicht mehr an die Verpflichtungen desselben, soweit sie ihre Souveränctatsrechte im Schwarzen Meere beschränken, gebunden erachte. In begleitenden vertraulichen Mittheilungen hat die kaiserlich russische Regierung erklärt, daß sie den übrigen Inhalt des Vertrages anzufechten nicht beabsichtige und sich gegen die Unterstellung verwahrt, als ob sie weitergehende Gedanken mit dieser Aufkündigung von Verpflichtungen, welche eine souveräne Macht auf die Dauer nicht ertragen könne, verbinde. Seitens des Prä- fldiums des Norddeutschen Bundes ist eine Antwort auf die kaiserlich russische Mittheilung noch nicht ergangen. In einer so wichtigen Angelegenheit hat dasselbe sich nicht amtlich anssprechcn wollen, ohne die Ansicht seiner Bundesgenossen zu kennen und die Stimme der Nation zu hören. Es hat sich daher einstweilen darauf beschränkt, die Vertreter des Norddeutschen Bundes bei den betheiligten Regierungen anzuweisen, daß sie nach Möglichkeit auf Erhaltung des Friedens unter den näher betheiligken Mächten hinwirken. In demselben Sinne hat der Bundeskanzler sich gegen den Unterstaatssecretär Herrn Russell, welchen der Staats- secretär für die auswärtigen Angelegenheiten Lord Granville nach Versailles geschickt hatte, ausgesprochen und ihm erklärt, daß das Bundes-Präsidium keine amtliche Erklärung abgeben werde, ohne zuvor die Stimme des Bundesrathes und des Reichstages gehört zu haben. Das auswärtige Amt des Bundes geht von dem Grundsätze aus, daß politische Schritte, welche die friedlichen Beziehungen Deutschlands zu seinen Nachbarn gefährden können, stets nur in soweit gerechtfertigt sein werden, als vertragsmäßige Verpflichtungen sie als eine völkerrechtliche Pflicht auferlegen, oder als unabweisbare Interessen der deutschen Nation sie fordern. Die ersteren liegen nach seiner Ueberzeugung nicht vor. Preußens Stellung zu der gegenwärtig angeregten Frage war von Hause aus eine andere als die der Mächte, welche den Vertrag vom 15. April 1856 abgeschlossen haben. Preußen hat an Letzterem, durch welchen England, Frankreich und Oesterreich ge- meinschastlich und einzeln die Unabhängigkeit und Integrität des osmanischen Reichs garantiren und erklären, daß sie jede Verletzung der Stipulation des Friedens- Vertrages vom 30. März 1856 als Casus belli betrachten werden, nicht Theil genomwtn. Es hat vielmehr nur cen Friedensvertrag vom 30. März mit unterzeichnet, in dessen Art. 7 die Contrahenlen sich lediglich verpflichten, die Unab- hängigkeit und Integrität der Türkei zu achten, ferner gemeinschaftlich die genaue Beobachtung dieser Verpflichtung garantiren und erklären, daß sie jeden Act, wel- cher dem entgegen wäre, als eine Frage des allgemeines Interesses ansehen werden. Um die Integrität und Unabhängigkeit des türkischen Reiches handelt es sich jetzt nicht, daher auch nicht um eine von Preußen oder seinen RcchtSnach. folgern zu fordernde Ausführung des Art. 7, sondern lediglich um die Pflichten und Rechte, welche an sich durch die Unterzeichnung eines Vertrages erwachsen. Besondere Garantien oder Pflichten ergeben sich für Preußen au» dem Vertrage vom 30. März 1856 nicht, sondern nur das Recht, die Erfüllung von Pflichten, welche von Anderen in dem Vertrage übernommen worden sind, zu fordern. Ob aber dieses Recht auSgeübt werden soll, darüber sind nur die Interessen der Na- tion zu Ruthe zu ziehen. Die Form, welche das Cabinet von St. Petersburg gewählt hat, und welche, nach seiner eigenen Erklärung, eine weitere Verständig- ung durch gemeinsame Besprechung nicht auSschließt, nach ihrer RrchlSbeständigkeil zu prüfen, würde erst dann in den Aufgaben des auswärtigen Amtes liegen, wenn feststänve, daß durch Formverletzungen die Interessen oder das Ansehen Deutschlands in Frage gestellt wären. Das Präsidium wünscht nun die Ansicht seiner Bundesgenossen über die Frage, wie weit die Interessen Deutschlands durch die Verhältnisse, auf welche die vorgelegten Actenstücke sich beziehen, berührt werden, kennen zu lernen, um sich demnächst in gemeinsamer Berathung über die Behandlung der Frage zu verständigen und dem Reichstage die Sachlage mitzutheilen. Inzwischen hat das Präsidium einen Vermittlungsvorschlag an die Mitunterzeich-
er Theil.
ner des pariser Friedcnsvertrages vom 30. März 1856 gerichtet, welcher dahin geht: daß dieselben ihre Vertreter in London autorisiren möchten, zu einer Con- ferenz zusammenzutreten, um in derselben die Fragen zu erwägen, welche sich an die von dem kaiserlich russischen Cabinet durch dessen Circular vom 19./31. Oktober d. I. gemachten Eröffnungen knüpfen. Der Vorschlag hat in London, St. Petersburg und Florenz günstige Aufnahme gefunden und es scheint Aussicht vorhanden, daß er auch die Zustimmung der übrigen an dem pariser Fricdensver- trage vom 30. März 1856 betheiligten Mächte erhalten werde. Delbrück.
Mit dem Ersatzgeschäft, das diesmal früher als sonst stattfindet, geht auch das ClasfificationSgeschäft Hand in Hand. Letzteres umfaßt die Reserven und Landwehrmannschaften aller Waffengattungen der Garde und Linie des ersten und bisherigen zweiten Aufgebots, so wie die Halbinvaliden, und hat die Entscheidung über die gejetzlichen Gründe zur Befreiung von der Einberufung bei eintretender Mobilmachung der Armee zum Zwecke. Die Zulässigkeit der ReclamationSgesuche ist eng begrenzt und die Befreiung gilt immer nur auf ein Jahr, so daß die früher Berücksichtigten sich immer neu zu melden haben. Wer es unterläßt, zur Zeit zu reclamiren, wird später nicht mehr berücksichtigt, es sei denn, daß die ReclamationSgründe erst nach der Classification hervorgetreten sind.
Die K. Z. schreibt: Die Kaisersrage, auf welche auch ministerielle Blätter die Aufmerksamkeit gelenkt haben, tritt mehr und mehr in den Vordergrund. In allen unterrichteten Kreisen herrscht inzwischen die Ueberzeugung, daß auch bei der etwaigen Annahme des Kaisertitels in Folge des Wunsches der deutschen Fürsten, der in einer Adresse oder auf anderem Wege seinen Ausdruck finden könnte, Se. Majestät zu gleicher Zeit König von Preußen mit dieser letzteren Bezeichnung bleiben werde. Der Titel des deutschen Kaisers bedeutet die Ueber- nähme einer hohen Function und Würde in Deutschland. Der König von Preußen so wenig wie Preußen selbst wird deßwegen zu existiren aufhören. Angesichts der bevorstehenden Bundesverfassung wird ohnehin Sorge zu tragen sein, daß der solide preußische Boden inmitten der großen Opfer, welche wir Deutschland entgegenbringen, nicht verloren gehe.
Die R. A. Z. schreibt: Das große Verdienst der Herren Bebel und Liebknecht um Frankreich fängt schon an, Früchte zu tragen. Hr. Lefaivre, französischer Consul in Wien, hat im Namen unseres Feindes an die genannten Herren folgendes Schreiben gerichtet:
„Im Namen der französischen Republik, deren Negierung mich zu ihrem speciellen Vertreter bei der Demokratie Deutschlands bestellt hat, erachte ich es für meine Pflicht, Ihnen für die edlen Worte, die Sie im Berliner Parlamente inmitten einer durch den Geist der Eroberung und die Trunkenheit des Militarismus fanatisirten Versammlung gesprochen haben, meinen Dank auszudrücken. Der Muth, den Sie bei dieser Gelegenheit bewiesen, hat die Aufmerksamkeit von ganz Europa auf Sie gelenkt und Ihnen einen ruhmvollen Platz in der Reihe der Streiter für Freiheit erobert. Der freisinnige und humanitäre Geist Deutschlands erleidet in diesem Augenblicke, wie Sie, meine Herren, es so beredt dargethan haben, eine jener Verfinsterungen, die wir selbst während der Periode unseres ersten Kaiserreiches durchgemacht haben, und geht denselben Enttäuschungen entgegen. Eine Sucht nach brutaler Herrschaft hat sich der erleuchteten Geister be. mächtigt. Jene Denker, die noch vor Kurzem solche Lichtstrahlen über die Welt aussandten, sind heute, unter der Eingebung des Hrn. von Bismarck, zu Aposteln des Mordes und der Vernichtung einer ganzen Nation geworden. Sie, meine Herren, sind es und Ihre Partei, welche bei diesem allgemeinen Abfall die große deutsche Tradition aufrecht erhalten. — In unseren Augen sind Sie die großen Vertreter einer deutschen Nation, die wir mit einer wahrhaft brüderlichen Liebe umfaßten, und die wir zu achten nicht aufgehört haben. Frankreich begrüßt Sie, meine Herren, und dankt Ihnen; denn es erblickt in Ihnen die Zukunft Deutschlands und die Hoffnung auf eine Versöhnung zwischen den beiden Völkern. — Wien, 2. December 1870. — Lefaivre, französischer Consul in Wien."
Es ist dies derselbe Hr. Lefaivre, welcher unlängst in Prag Anwerbungen für die französische Armee veranstaltete.
Die Oesterreicher kommen immer mehr dahinter, daß der Kriegslärm der Officiösen in den letzten Wochen nur darauf zielte, die Delegationen für die hohen Forderungen des Kriegs-Ministers breit zu schlagen. Wenn die Neue Freie Presse


