Ausgabe 
4.8.1870
 
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Preis vierteljährlich 36 kr. ntt Brtngerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 49 kr.

Gießener Anzeiger.

Erscheint wöchentlich toter mal: Dienstagö, Donner­stags und Samstags. Expedition: Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.

Mnzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kielen.

Nr. NI. Donnerstnn den 4. Angust 1870.

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A ii die Armee!

Ganz Deutschland steht einmüthig in den Waffen gegen einen Nachbarstaat, der uns überraschend und ohne Grund den Krieg erklärt hat. Es gilt die Bertheidigung des bedrohten Vaterlandes, unsere Ehre, des eigenen Heerdes- Ich übernehme heute das Commaudo über die gesummte Armee und ziehe getrost in einen Kampf, den unsere Väter in gleicher Weise einst ruhmvoll bestanden, mit Mir blickt das ganze Vaterland vertrauensvoll auf Euch! Gott, der Herr, wird mit unserer gerechten Sache sein!

Wilhelm.

Mainz, den 2 August 1870.

WMtiiche Bekannt rNebchungen

Bekanntmachung.

Betreffend die Superrevision und Aushebung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen im Jahre 1870.

Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 28. v. Mts. (Anzeigeblatt Nr. 89) wird hinsichtlich des diesjährigen Departements-Ersatzgeschäfts weiter Folgendes zur Kenntniß der Betheiligten gebracht.

Es haben sich vor der Departements-Ersatz-Commission zu stellen, und zwar im Rathhaussaale zu Gießen, jedesmal Vormittags 7 Uhr:

Montag den 15. August:

1) Die von der Kreis-Ersatz-Commission bei der diesjährigen Musterung als dauernd unbrauchbar bezeichneten Militärpflichtigen,

2) die bei der diesjährigen Musterung wegen nicht vollkommener Dienstfähigkeit und wegen häuslicher Verhältnisse zur Ersatz-Reserve I bestimmten Militärpflichtigen,

3) diejenigen Militärpflichtigen aus 1870 und 1869, welche von der Kreis-Erfatz-Commission auf Reclamation vorläufig zurückgestellt worden sind,

4) die von den Truppentheilen abgewiesenen einjährig Freiwilligen und zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Soldaten.

5) die mit Berechtigungsscheinen zum einjährig freiwilligen Dienst versehenen Militärpflichtigen, welche im Jahr 1850 oder in vorderen Jahren geboren und ins Militär noch nicht eingetreten sind.

D i e n st a g den 16. A u g u st d. I. :

1) Die vorzugsweise und primo loco rangirenden Militärpflichtigen, welche noch nicht eingestellt sind;

2) Alle als brauchbar erkannten Militärpflichtigen aus 1870;

3) die Disponiblen aus 1869 bis zur Ziehungs-Nr. 242.

Mittwoch den 17. August d. I. :

Die übrigen Disponiblen aus 1869 und die Disponiblen aus 1868 einschließlich der Kleinen.

Die wegen augenfälliger Gebrechen für unbrauchbar erklärten und die wegen zeitiger Unbrauchbarkeit (Körperschwäche rc.) zuruckgestellten Militärpflichtigen haben nicht zu ^ben ihre Loosungs- und Gestellungsscheine mitzubringen.

Den Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises werden noch besondere Ladungen für die Militärpflichtigen durch die Post k. H. zugehen und sind dieselben den betreffenden Leuten sofort zustellen zu lassen.

Die Insinuation der Ladungen ist binnen 8 Tagen anzuzetgen.

Sollte eine Vorladung nicht insinuirt werden können, so ist, unter Rücksendung der Ausfertigung, der Grund berichtlich mitzutheilen und, wenn der Militärpflich­tige von seinem bisherigen Wohnsitz weggezogen sein sollte, zugleich anzugeben, wohin derselbe verzogen ist.

Die Grobherzoglichen Bürgermeister haben an den Tagen, an welchen Militärpflichtige Ihrer Gemeinde zur Vorstellung kommen, anwesend zu sein und sich, um den rechtzeitigen Beginn des Geschäfts nicht zu stören, mit den Militärpflichtigen zur oben bestimmten Stunde 7 Uhr Vormittags einzufinden.

Gießen, den 1. August 1870. Der Civil-Vorsitzende der Kreis-Ersatz-Commission des Kreises Gießen.

Kekulö, Kreisassessor.

L o e a l - R e H l e m e n t.

Auf den Antrag der Local-Polizeibehörde, nach Anhörung des Gemeinderaths und mit Ermächtigung Großh. Ministeriums vom 22. Juli l. I. zu Nr. M. d. I. 7106 wird verfugt:

Das Reiten, Fahren (auch mit Schubkarren) und Viehtreiben auf dem schmalen Weg, welcher von dem Hause des Herrn Dr. Weber und dem Hause der Wittwe des Barbiers Schmidt bis an das Ende des Schnlhausplatzes (bis an den Jahrmarktsplatz) führt, ist bei 30 kr. bis 2 st. Strafe verboten.

Gießen, am 29. Juli 1870. Großherzoglichcs Kreisamt Gießen.

Dr. Goldman n.

Gießen, am 30. Juli 1870.

Betreffend: Die Erhebung der Feldstrafen bei Großh. Rcntamte Gießen von der HL Periode 1870.

Das

Groß herzogliche Rentamt Gießen

1 an

sämmtliche GroscherMUchcn Bürgermeistereien des Rentsmtsbeffrks.

Wir ersuchen Sie, in Ihren Gemeinden durch die Schelle bekannt machen zu lassen, daß die rubricirten Feldstrafen bis 15. k. M- zu bezahlen sind, widrigenfalls Mahnung erfolgt.

8 y n ck e r.

Auf den anonnmen nur Unwahrheiten, ja sogar Lügen enthaltenden Artikel in Nr. 88 dieses Anzeigers, die Verpflegung der durchmarschirenden Truppen betr., schwieg die Etavven-Commandatur absichtlich, weil das Urtheil einzelner unberufener und mit dem Sachverhältniß völlig unbekannter Personen in Nichts zerfällt, gegen die Ansicht ton- Trunnemnah'cn selbst welche sich bis jetzt Über die erhaltene Kost stets dankend und fehr befriedigend ausgesprochen haben.

der Trupp II 1 1, U bicfe Angelegenheit in einem anonymen Artikel nochmals behandelt wird, so sieht sich die Etappen- Commandantur veran­

laßt dem einsichtsvolleren Publikum gegenüber, welches sich in seinen Urtheilen nicht durch persönliche Ansichten leiten laßt, mitzutheilen, daß die Verpflegung der Truppen unter Aufsicht von zwei Verpflegungs-Bem ten, welche durch die Königliche Jnttndantur zu Cassel dazu ange ellt sind, bereitet wird, daß bis letzt von allen Truppen die Nerriflenilno als aaiiZ vorzüalich bezeichnet worden ist, und die Lieferanten ihre Schuldigkeil nach Möglichkeit thuu.

93crpfIS ß6inifl Denkende weiß daß es unter circa 200,000 Mann, welche an die heimathllche Kost gewohnt sind , auch Unzufriedene gibt-

Die Vernfleauna mit warmer Kost hat erst am 24. Juli begonnen, die Häute, welche daher bis zum,20 ^illl von den Unternehmern verkauft wurden, berühren die Verpflegung^der ^Truppen nicht. Das Fleisch wird vom hiesigen Fleischb-sch-ner täglich rembtrt und .st btS M stets, für gut besunden worden Suppe und Kaffee ist von den Soldaten wegen Ungenießbarkeit noch nie ausgeschüttet worden; wer mehr als eine Portion verlangte, waS häufig vorkam erhielt diese ppn den Unternehmern nut p-r-uden' der bis jetzt gekochte Kaffee war sehr gut, und wird die «eschulorgung wegen Beinutchiing von Crchonc durch die Lieferanten von den Verpflegungsbeamten als frecke "üne beieicknet Der frauliche Kaffee kam mit Cichorie vermischt im Kochlocale an und wurde vom Beamten nicht angeilommen.

f * Ä in einer 9?acht drcc? 11000 ©oIba t en n warmer Kost zu versehen sind, so wird der billig denkende Mann, der Kenntniß von einem solchen Geschäfte hat, env feben daß nickt iebe V o?t o n n a ck Verlangen vertheU^ kann, es daher wohl vorkommen mag, daß ein Soldat, der lieber mageres Fleisch ißt, ein fettes Stück erhält.

Schließlich wird beincift daß alle Angriffe gegen die Unternehmer, deren Tendenz mit den Händen zu greifen ist, nicht diese, sondern die beiden angestellten Verpflegnngs- Beamten triffst welche "ihre Schuldigkeit bet Tag und Nacht in gewissenhaftester Weile thun, und es ist wohl zu beklagen, daß m einer fo ernsten Zeit Unwahrheiten verbreitet werden, um dadurch persönlichem Haß gegen die Unternehmer Luit zu machen. '*

Gießen, ben 2. August 1870. Königliche Etappen - Commandantur