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Sachen auf der Offendrechter Haide gefunden habe. In einem Unterrocke der Ermordeten waren zehn seeländische Reichsthaler und ein Gulden eingenäht ge­wesen; anderes Silber oder Gold habe die Ermordete nicht bei sich gehabt. Von diesem Gelde habe Schoeters circa zehn Gulden seiner Frau gegeben, die davon in Antwerpen einige Einkäufe besorgt; der Rest sei theils in der Wirth- schäft verbraucht, theilS zur Bezahlung einer kleinen Schuld verwendet.

Nachdem er seinen Raub in Sicherheit gebracht, kehrte Schoeters sofort wieder nach dem Schauplatze des Mordes zurück. Hier grub er mit einem vom Haufe mitgenommenen Spaten im Sande eine Grube, worin er die Leiche verbarg. Auf diesem einsamen Platze war Niemand Zeuge seiner Missethat gewesen; die Ermordete, welche ihrem Mörder unterwegs erzählt, daß sie von

ter Goes gekommen und in der ganzen Gegend Niemandem bekannt sei, konnte so leicht nicht vermißt werden, und, selbst wenn zufällig Nachfrage nach ihr ge­halten wurde, mußte da nicht das einsame Grab in der Haide jede Spur des vergangenen Verbrechens auf immer verbergen? Allein Gottes Auge wachte und bediente sich, die Missethat an das Licht zu bringen, des Hungers der Raubthiere.

Schoeters wurde zum Tode, seine am Morde unschuldige Frau zu leichter körperlicher Züchtigung und Landesverweisung verurtheilt. Letztere brachte sich jedoch wenige Tage vor Ausführung des UrtheilS im Gefängnisse selbst um'- Leben.

Politische Rundschau.

17. December.

Die Pforte hat aus Konstantinopel 5 Bataillone übe<Rustschuk nach Bosnien geschickt, wohin aus dem Donau-Vilayet noch ein Nachschub dirigirt werden soll, so daß ein Corps von 10,000 Mann in Bos­nien angesammelt werden soll. Der General Abdul Kherin Pascha betret, t die Ausrüstung der Truppen von Schumla aus. Von anderer Seite wird der WienerPresse" gemeldet: Laut Nachrichten aus Bosnien hat daselbst jede Nahia bis zum Anfänge des Frühjahrs 300 ausgerüstete Reiter nach Sera- jevo zu stellen. Die Paßcontrole gegen Dalmatien ist verschärft und den Uebertretern der Paßvorschrif­ten Todesstrafe angedroht worden.

DerMorning Hcrald" bemerkt über den zwischen- Konstantinopel und Kairo gestifteten Frieden:Der Conflikt dauert fort. Der Sultan hat seine legalen Privilegien, aber ihre Durchsetzung ist nur eine Sache der Kraft. Obwohl demüthig wie ein Orientale, ist der Khedive doch ein moderner Mensch in seinen Machtbegriffen. Die diplomatische Pacification. paßt ihm vortrefflich, aber die Wunde wird dadurch nicht geheilt. Wir können auf beste Autorität hin ver­sichern, daß das zwischen der Türkei und Egypten getroffene Abkommen höchst trügerischen Charakters ijV und daß, während Keiner von Beiden geneigt ist, auf ein zorniges Zerwürfniß zu drängen, der Riß zwischen ihnen so weit, so offen und so unaussüllbar bleibt als zuvor. Die Türkei und Egypten streiten sich nicht, aber wir schulden die Aufrechthaltung des Friedens weniger ihrer guten Stimmung, als dem Bewußtsein von ihrer Stellung". Dies Bewußtsein genügt aber auch für den europäischen Frieden.

18. December.

Der norddeutsche Bundesrath hat am 9. Decem­ber eine Untersuchung beschlossen zum Zwecke der Erörterung der Verhältnisse, welche bei der Ordnung des Münzwesens in Betracht kommen. Der Aus- schuß für Handel und Verkehr soll wegen der Mo­dalitäten geeignete Vorschläge machen. Der Beschluß erfolgte auf Grund des Ausschußberichtes. Die Un­tersuchung zur Ordnung des Münzwesens soll dar­nach der vom Reichstage gewünschten Regelung des unfundirten Papiergeldes vorangehcn.

DieD. A. Ztg." giebt aus Anlaß des von der zweiten sächsischen Kammer beschlossenen Entwurfs eines neuen Paßgesetzes eine Zusammenstellung der dadurch für die Presse in Aussicht genommenen Er- lrichterungrn, welche besonders wegen des Vergleichs mit der preußischen Preßgesetzgebung, die ja gleich­falls einer Reform unterzogen werden soll, von In­teresse ist. DaS neue sächsische Preßgesetz kennt keine Concessionen für Buchdruckerei und Buchhandel mehr und bindet auch die Kolportage und das Gewerbe des PlakatirenS nur an eine allgemeine persönliche Concession, nicht an eine Controle der Behörde über das einzelne Preßerzeugniß. Da diese Erleichte- rung auf der Bundes-Gewerbeordnung beruht, so Wird die preußische Regierung sich einer Nachfolge auf diesem Weg nicht entschlagen können. Der Ver­lust des Gewerbebetriebs eines Buchdruckers oder Buchhändlers kann nach dem preußischen Preßgesetz von 1851 (§. 54) durch richterliches Erkenntniß ausgesprochen werden. Die BundeS-Gewerbeordnung hat (§. 143) die Bestimmung darüber der Landes- Gesetzgebung auch für künftig überlassen. Das neue sächsische Preßgesetz fordert, gleich dem älteren säch­sischen, die Nennung von Drucker und Verleger auf jeder Schrift; nach dem neuen sächsischen genügt die Firma eines von beiden. Von Cautionen für Zei­tungen und Zeitschriften weiß das neue sächsische Preßgesetz nichts. Ebensowenig von besonderen Be­dingungen für Uebernahme der Redaction einer Zei­tung. Die Beschlagnahme von Druckschriften ist nach dem neuen sächsischen Preßgesetze gebunden an einen schriftlichen, mit Gründen belegten Befehl der zu­ständigen Behörde; sie hört von selbst auf, wenn nicht binnen 3, bei Zeitschriften binnen 2 Tagen (nicht erst binnen 8 Tagen, wie in Preußen nach dem Gesetze von 1851) das Gericht auf die (binnen

24 Stunden zu machende) Anzeige des Staatsan­walts dieselbe bestätigt hat. Betriebsverbote gegen inländische Zeitungen sind in dem neuen Gesetze gänz­lich in Wegfall gebracht, gegen auswärtige wenigstens an Beschränkungen gebunden. Gedruckte Wahlzrttel (mit Vorschlägen bestimmter Candidaten) bedürfen nach dem neuen sächsischen Preßgesetz keiner Druck- firma.

In Pariser diplomatischen Kreisen verlautet, der diesseitige Botschafter am russischen Hose, General Fleury, habe in Unterredungen mit hervorragenden Persönlichkeiten am russischen Hofe den Wunsch ge- äußert, Rußland möge die Initiative zu einer allge- meinen Entwaffnung .ergreifen. Von Seiten Ruß­lands wäre hierbei auf die seit der Thronbesteigung des Kaiser- Alexander II. verfolgte Friedenspolitik hingewiesen worden, welcher Umstand es angezcigt erscheinen lasse, daß die Initiative der Entwaffnung von anderer Seite ergriffen werde.

DieN. fr. Pr." enthält ein Privattelegramm, demzufolge die Insurgenten von Braic ihre Unter­werfung angetragen haben und die Einwohner von Crivoscie in Unterhandlungen zu treten beabsichtigen. Auch ein anderes Telegramm aus Cattaro berichtet: die friedliche Unterwerfung des größten Theiles des infurgirten Gebietes fei nunmehr gesichert. Die In­surgenten von Braic würden am 19. d. ihre Waffen im Fort Cosmac abliefern.

Der Großvezier hat den Boschaftern der West- machte und dem österreichischen InternuntiuS den Dank der Pforte wegen ihrer Vermittlung im Con- flicte mit dem Khedive ausgesprochen, und sie ersuchte denselben ihren Cabineten mitzutheilen.

20. December.

DieKreuzztg." bezeichnet alle Angaben über Be­rufung und Nichlberufung des Zollparlaments im nächsten Jahre als verfrüht und sagt: Die Frage der Einberufung des Zollparlaments kann und wird erst in weiterem Zusammenhang mit den Reichstags­angelegenheiten zur Entscheidung kommen.

Ein norddeutsches Blatt erinnert daran, daß die Kundgebungen des Kaisers Alexander gelegentlich des St. Georgenfestes gleichzeitig demonstrativ gegen Oesterreich und Frankreich zu Tage getreten seien. Kaiser Franz Joseph sei an die Zeit erinnert wor­den, wo Ungarnzu den Füßen des Kaisers Nico­laus" lag und der Hinweis auf die Waffenbrüder­schaft zwischen Rußland und Preußen rufe ausdrück­lich die Erinnerung an die Kriege gegen das erste Kaiserreich wach.

In Paris ist folgende Ministerliste im Umlaufe, die wir wenigstens als Vorspiel aufführen wollen: Graf Napoleon Daru, Inneres; Ollivier, Auswär­tiges; Sügris, Justiz; Louvet, Finanzen; Marquis de Talhouct, Unterricht; Buffet, Arbeiten, Ackerbau und Handel (in ein Portefeuille verschmolzen); Ge- neral Le Boeuf, Krieg; Admiral Rigault de Ge- nouilly, Marine. DiePresse" bringt eine an­dere Ministerliste; dieselbe enthält nickt den Grafen Daru und beläßt die Herren Magne und Bourbeau auf ihren Posten. Das neue Cabinct soll nach die­sem Blatte, welches in nahen Beziehungen zu Olli­vier steht, am Tage nach dem Schluffe der außer­ordentlichen Session proclamirt werden und seinen Eintritt in die Geschäfte mit der Aufhebung des Zeitungsstempels feiern.

Baden. Karlsruhe. 18. Dec. In der heutigen Sitzung der ersten Kammer gab Freiherr v. Gayling, der jener Sitzung päsidirte, in der die schon erwähnten, vom Prä­sidenten des Abgeordnetenhauses gestern gerügten Worte des Herrn von Berlichingen fielen, eine würdige und höchst versöhn­liche Erklärung gegenüber der zweiten Kammer ab. Im weiteren Verlaufe der Sitzung wurde das Gesetz über Betrieb der Wirthschaften und des Kleinhandels mit geistigen Getränken nach dem Entwurf der Commission einstimmig angenommen.

Karlsruhe. DaS nun von beiden Kammern angenom­mene Gemeindegesetz enthält folgende wesentliche Bestimmungen: 1) eine Beseitigung des KlaffenwahlsystemS (daS der Gesetzent­wurf beibehielt; 2) die Ausdehnung der Wählbarkeit als Bür­germeister und Gemeinderath auf sämmliche Staatsbürger (der Gesetzentwurf wolle nur Gemeindebürger; 3) die Ernennung des RathSschreibcrS durch den Gemeinderath (der Regierungsentwurf

wollte dessen Ernennung durch die Gemeinde auf Vorschlag des Gemeinderaths) und 4) Abkürzung der UebergangSperiode bis zum 1. Juli 1870. Von da ab müssen innerhalb Jahresfrist jämmtliche Gemeindebehörden erneuert werden.

Oesterreich. Wien, 18. Dec. DieWiener Ztg." meldet in ihrem amtlichen Theile die Ernennung de« Grafen WalterSkirchen zum österreichischen Gesandten in Stuttgart.

Wien, 18. Dec. Im Herrenhaus erklärte der Minister­präsident bei Beantwortung der Interpellation, betr. die Ar­beiterversammlung, die Regierung habe die nöthigen Vorsichts­maßregeln getroffen gehabt, wollte jedoch die Weihe deS Tage» (feierliche Eröffnung deS ReichSratheS) nicht durch das Herauf­beschwören eines ConflicteS beeinträchtigen. Die Arbriterpetition werde Seitens der Regierung unbeantwortet bleiben.

Wien, 19. Dec. Der neuernannte preuß. Gesandte am hiesigen Hofe, General von Schweinitz, ist gestern Abend hier eingetroffen.

Frankreich. Paris, 19. Dec. DerConstitutonnel" sagt, die GeschäflSordnungS-Commission werde Wiederherstellung der Adresse beantragen. Dasselbe Journal erwähnt auch ein Gerücht, daS Militärcontingent werde von 100,000 Mann auf 80,000 reducirt werden.

Italien. Rom, 18. Dec. Der Cardinal Francisco Penlmi ist gestorben. Man versichert, der Papst werde während der Dauer deS ConcilS keinen neuen Cardinal ernennen.

Türkei. Konstantinopel, 18. Dec. Die Stadt Oula im Aidiner Vilijat in Kleinasien, ist nach drei heftigen Erdstößen von der Erdoberfläche verschwunden. Die Einwohner retteten nur ihr nacktes Leben. Zwei andere Städte, Marma- ritza sind durch das Erdbeben halb zerstört worden.

Vermischtes.

Gießen, 20. Dec. In der verflossenen Nacht starb hier am Schlagfluß der katholische Priester und ordentliche Professor der Philosophie Dr. theol. et phil. Leopold Schmid, Ritter erster Klaffe deS LudwigSordens, in weiten Kreisen bekannt ge­worden durch seine vollkommen kanonische Wahl zum Bischof von Mainz und Nichtbestätigung als solcher von Seiten de» PapsteS. Leopold Schmid, ein logischer Kopf, ebenso tüch­tig als Prediger wie als academischer Docent, war, obwohl streng katholisch, doch so tolerant, daß er als Bischof von Mainz Segen nicht nur für diese Diöcöse, sondern für ganz Deutschland geworden wäre eine reine, kindliche Seele, die keine Feinde hinterläßt, als seine jesuitischen Gegner.

Dieburg. Raimund Boretti aus Friedberg, der Chevaur- leger, der kürzlich den 70 jährigen Remspacher von hier auf der nach Babenhausen ziehenden Chaussee erschlagen, ist dieser Tage, durch Urtheil deö Kriegsgerichts zu 15 Jahren Festungsstrafe verurtheilt, in den Svldatenstand II. Klaffe versetzt und ihm die Landeöcocarde aberkannt worden.

Mainz, 17. Dec. Bekanntlich haben in Mainz bedeutende Octroidefraudationen ftattgefunden. Von befreundeter Hand geht uns Näheres darüber zu. In dem Octroiscandal gehen die Wogen immer höher. Nachdem der von dem Gemeinde- rathe niedergesetzten Specialcommission nicht allein die zwischen der statistischen Cenlralstelle zu Darmstadt und der Bürgermei­sterei über die auffallenoen Zahlenergebnisse geführte Correspon- denz vorenthalten worden und der von dem Obercontroleur des Octrois eingeforderte UebersichtSbericht nur auf dem ZwangS- wege zu erhalten gewesen, wurde jene Corresponden; von dem Berichterstatter der Commission zufällig in Darmstadt bei der Centralstelle aufgefunden. Der Bericht selber hat eine öffent­liche Erwiderung der Bürgermeisterei hervorgerufen, welche an daSRechtSgefühl" der Bürger appellirt. Auf die Mißstände ist wiederholt aufmerksam gemacht worden, aber die zwischen dem Gemeinderath und dem vollziehenden Bürgermeister einge­schobene Familien Büreaukratie hat auch jetzt wieder den persön- Irch bei diesen Dingen ganz unbetheiligten ersten Beamten für ihre Zwecke zu benutzen gewußt. Neben den bereits angeführten gehen aus dem nun zur Veröffentlichung kommenden Bericht des GemeinderalheS Dr. Jung Thatsachen genug hervor, um erklären zu können, wie an sich mittellose Leute in den Octroi- stellen bei 6 900 fl. Gehalt zu behäbigem Leben und Erspar­nissen an Capitalien gelangen konnten. Bei den meisten Be­dürfnissen sanken die Einnahmen trotz der Zunahme der Be­völkerung. Innerhalb 5 Jahren gingen z. B. bei Brennholz die Rückvergütungen (für Ausfuhr!) von kaum 1 PC. aus 6'/2 PE. der Einnahme, bet DürrgemüS von 25 auf 80 PC. und bei Mehl von 4>/2 auf 21<V7 pC. der Einnahme hinauf. DaS letztere Verhültniß wird als einoffenbaren Betrug" an, zeigendes von dem Bericht characterifirt. DaS Zahlenverhält- niß mit Wildpret hat sich auch im ersten halben Jahre von 1869 nicht gebessert. Gleichzeitig verminderten sich die Defran- dationSanzeigen. Bei solchen Zuständen tritt abermals die Noth- wendigkeit einer Aenderung der Wahlvorschriften der Gemeinde- Vorstände in den Vordergrund. Die obrigkeitliche Oberaufsicht und die Zifferntortur deS GeMeindebudgetS hat diese« die Ge­meinde um große Summen schädigende Treiben der Beamten­clique nicht verhindert. Einem von dem Vertrauen der ganzen Bürgerschaft getragenen, vom kreiSräthlichen Wohlwollen unab­hängigen Manne hätte schwsrlich die nöthiqe Energie gegen daS in sich organisirte habsüchtige Beamtenthum gefehlt. Eine gegen diese Zustände gerichtete und für die endliche Reform der Gemeindegesetzgebung eintretende Bürgerversammlung wird be­absichtigt. ,

Frankfurt. Die königliche Negierung hat, nach einge- troffener Nachricht, die Abhaltung deS Maschinenmarktes im Frühjahr nächsten Jahres gestattet.

Redactton, Druck und Verlag der Brühl'schen Druckerei (Fr. Chr. Pietsch) in Gießen,