Sachen auf der Offendrechter Haide gefunden habe. In einem Unterrocke der Ermordeten waren zehn seeländische Reichsthaler und ein Gulden eingenäht gewesen; anderes Silber oder Gold habe die Ermordete nicht bei sich gehabt. Von diesem Gelde habe Schoeters circa zehn Gulden seiner Frau gegeben, die davon in Antwerpen einige Einkäufe besorgt; der Rest sei theils in der Wirth- schäft verbraucht, theilS zur Bezahlung einer kleinen Schuld verwendet.
Nachdem er seinen Raub in Sicherheit gebracht, kehrte Schoeters sofort wieder nach dem Schauplatze des Mordes zurück. Hier grub er mit einem vom Haufe mitgenommenen Spaten im Sande eine Grube, worin er die Leiche verbarg. Auf diesem einsamen Platze war Niemand Zeuge seiner Missethat gewesen; die Ermordete, welche ihrem Mörder unterwegs erzählt, daß sie von
ter Goes gekommen und in der ganzen Gegend Niemandem bekannt sei, konnte so leicht nicht vermißt werden, und, selbst wenn zufällig Nachfrage nach ihr gehalten wurde, mußte da nicht das einsame Grab in der Haide jede Spur des vergangenen Verbrechens auf immer verbergen? Allein Gottes Auge wachte und bediente sich, die Missethat an das Licht zu bringen, des Hungers der Raubthiere.
Schoeters wurde zum Tode, seine am Morde unschuldige Frau zu leichter körperlicher Züchtigung und Landesverweisung verurtheilt. Letztere brachte sich jedoch wenige Tage vor Ausführung des UrtheilS im Gefängnisse selbst um'- Leben.
Politische Rundschau.
17. December.
Die Pforte hat aus Konstantinopel 5 Bataillone übe<Rustschuk nach Bosnien geschickt, wohin aus dem Donau-Vilayet noch ein Nachschub dirigirt werden soll, so daß ein Corps von 10,000 Mann in Bosnien angesammelt werden soll. Der General Abdul Kherin Pascha betret, t die Ausrüstung der Truppen von Schumla aus. — Von anderer Seite wird der Wiener „Presse" gemeldet: Laut Nachrichten aus Bosnien hat daselbst jede Nahia bis zum Anfänge des Frühjahrs 300 ausgerüstete Reiter nach Sera- jevo zu stellen. Die Paßcontrole gegen Dalmatien ist verschärft und den Uebertretern der Paßvorschriften Todesstrafe angedroht worden.
Der „Morning Hcrald" bemerkt über den zwischen- Konstantinopel und Kairo gestifteten Frieden: „Der Conflikt dauert fort. Der Sultan hat seine legalen Privilegien, aber ihre Durchsetzung ist nur eine Sache der Kraft. Obwohl demüthig wie ein Orientale, ist der Khedive doch ein moderner Mensch in seinen Machtbegriffen. Die diplomatische Pacification. paßt ihm vortrefflich, aber die Wunde wird dadurch nicht geheilt. Wir können auf beste Autorität hin versichern, daß das zwischen der Türkei und Egypten getroffene Abkommen höchst trügerischen Charakters ijV und daß, während Keiner von Beiden geneigt ist, „auf ein zorniges Zerwürfniß zu drängen, der Riß zwischen ihnen so weit, so offen und so unaussüllbar bleibt als zuvor. Die Türkei und Egypten streiten sich nicht, aber wir schulden die Aufrechthaltung des Friedens weniger ihrer guten Stimmung, als dem Bewußtsein von ihrer Stellung". Dies Bewußtsein genügt aber auch für den europäischen Frieden.
18. December.
Der norddeutsche Bundesrath hat am 9. December eine Untersuchung beschlossen zum Zwecke der Erörterung der Verhältnisse, welche bei der Ordnung des Münzwesens in Betracht kommen. Der Aus- schuß für Handel und Verkehr soll wegen der Modalitäten geeignete Vorschläge machen. Der Beschluß erfolgte auf Grund des Ausschußberichtes. Die Untersuchung zur Ordnung des Münzwesens soll darnach der vom Reichstage gewünschten Regelung des unfundirten Papiergeldes vorangehcn.
Die „D. A. Ztg." giebt aus Anlaß des von der zweiten sächsischen Kammer beschlossenen Entwurfs eines neuen Paßgesetzes eine Zusammenstellung der dadurch für die Presse in Aussicht genommenen Er- lrichterungrn, welche besonders wegen des Vergleichs mit der preußischen Preßgesetzgebung, die ja gleichfalls einer Reform unterzogen werden soll, von Interesse ist. DaS neue sächsische Preßgesetz kennt keine Concessionen für Buchdruckerei und Buchhandel mehr und bindet auch die Kolportage und das Gewerbe des PlakatirenS nur an eine allgemeine persönliche Concession, nicht an eine Controle der Behörde über das einzelne Preßerzeugniß. — Da diese Erleichte- rung auf der Bundes-Gewerbeordnung beruht, so Wird die preußische Regierung sich einer Nachfolge auf diesem Weg nicht entschlagen können. Der Verlust des Gewerbebetriebs eines Buchdruckers oder Buchhändlers kann nach dem preußischen Preßgesetz von 1851 (§. 54) durch richterliches Erkenntniß ausgesprochen werden. Die BundeS-Gewerbeordnung hat (§. 143) die Bestimmung darüber der Landes- Gesetzgebung auch für künftig überlassen. Das neue sächsische Preßgesetz fordert, gleich dem älteren sächsischen, die Nennung von Drucker und Verleger auf jeder Schrift; nach dem neuen sächsischen genügt die Firma eines von beiden. Von Cautionen für Zeitungen und Zeitschriften weiß das neue sächsische Preßgesetz nichts. Ebensowenig von besonderen Bedingungen für Uebernahme der Redaction einer Zeitung. Die Beschlagnahme von Druckschriften ist nach dem neuen sächsischen Preßgesetze gebunden an einen schriftlichen, mit Gründen belegten Befehl der zuständigen Behörde; sie hört von selbst auf, wenn nicht binnen 3, bei Zeitschriften binnen 2 Tagen (nicht erst binnen 8 Tagen, wie in Preußen nach dem Gesetze von 1851) das Gericht auf die (binnen
24 Stunden zu machende) Anzeige des Staatsanwalts dieselbe bestätigt hat. Betriebsverbote gegen inländische Zeitungen sind in dem neuen Gesetze gänzlich in Wegfall gebracht, gegen auswärtige wenigstens an Beschränkungen gebunden. Gedruckte Wahlzrttel (mit Vorschlägen bestimmter Candidaten) bedürfen nach dem neuen sächsischen Preßgesetz keiner Druck- firma.
In Pariser diplomatischen Kreisen verlautet, der diesseitige Botschafter am russischen Hose, General Fleury, habe in Unterredungen mit hervorragenden Persönlichkeiten am russischen Hofe den Wunsch ge- äußert, Rußland möge die Initiative zu einer allge- meinen Entwaffnung .ergreifen. Von Seiten Rußlands wäre hierbei auf die seit der Thronbesteigung des Kaiser- Alexander II. verfolgte Friedenspolitik hingewiesen worden, welcher Umstand es angezcigt erscheinen lasse, daß die Initiative der Entwaffnung von anderer Seite ergriffen werde.
Die „N. fr. Pr." enthält ein Privattelegramm, demzufolge die Insurgenten von Braic ihre Unterwerfung angetragen haben und die Einwohner von Crivoscie in Unterhandlungen zu treten beabsichtigen. Auch ein anderes Telegramm aus Cattaro berichtet: die friedliche Unterwerfung des größten Theiles des infurgirten Gebietes fei nunmehr gesichert. Die Insurgenten von Braic würden am 19. d. ihre Waffen im Fort Cosmac abliefern.
Der Großvezier hat den Boschaftern der West- machte und dem österreichischen InternuntiuS den Dank der Pforte wegen ihrer Vermittlung im Con- flicte mit dem Khedive ausgesprochen, und sie ersuchte denselben ihren Cabineten mitzutheilen.
20. December.
Die „Kreuzztg." bezeichnet alle Angaben über Berufung und Nichlberufung des Zollparlaments im nächsten Jahre als verfrüht und sagt: Die Frage der Einberufung des Zollparlaments kann und wird erst in weiterem Zusammenhang mit den Reichstagsangelegenheiten zur Entscheidung kommen.
Ein norddeutsches Blatt erinnert daran, daß die Kundgebungen des Kaisers Alexander gelegentlich des St. Georgenfestes gleichzeitig demonstrativ gegen Oesterreich und Frankreich zu Tage getreten seien. Kaiser Franz Joseph sei an die Zeit erinnert worden, wo Ungarn „zu den Füßen des Kaisers Nicolaus" lag und der Hinweis auf die Waffenbrüderschaft zwischen Rußland und Preußen rufe ausdrücklich die Erinnerung an die Kriege gegen das erste Kaiserreich wach.
In Paris ist folgende Ministerliste im Umlaufe, die wir wenigstens als Vorspiel aufführen wollen: Graf Napoleon Daru, Inneres; Ollivier, Auswärtiges; Sügris, Justiz; Louvet, Finanzen; Marquis de Talhouct, Unterricht; Buffet, Arbeiten, Ackerbau und Handel (in ein Portefeuille verschmolzen); Ge- neral Le Boeuf, Krieg; Admiral Rigault de Ge- nouilly, Marine. — Die „Presse" bringt eine andere Ministerliste; dieselbe enthält nickt den Grafen Daru und beläßt die Herren Magne und Bourbeau auf ihren Posten. Das neue Cabinct soll nach diesem Blatte, welches in nahen Beziehungen zu Ollivier steht, am Tage nach dem Schluffe der außerordentlichen Session proclamirt werden und seinen Eintritt in die Geschäfte mit der Aufhebung des Zeitungsstempels feiern.
Baden. Karlsruhe. 18. Dec. In der heutigen Sitzung der ersten Kammer gab Freiherr v. Gayling, der jener Sitzung päsidirte, in der die schon erwähnten, vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses gestern gerügten Worte des Herrn von Berlichingen fielen, eine würdige und höchst versöhnliche Erklärung gegenüber der zweiten Kammer ab. — Im weiteren Verlaufe der Sitzung wurde das Gesetz über Betrieb der Wirthschaften und des Kleinhandels mit geistigen Getränken nach dem Entwurf der Commission einstimmig angenommen.
Karlsruhe. DaS nun von beiden Kammern angenommene Gemeindegesetz enthält folgende wesentliche Bestimmungen: 1) eine Beseitigung des KlaffenwahlsystemS (daS der Gesetzentwurf beibehielt; 2) die Ausdehnung der Wählbarkeit als Bürgermeister und Gemeinderath auf sämmliche Staatsbürger (der Gesetzentwurf wolle nur Gemeindebürger; 3) die Ernennung des RathSschreibcrS durch den Gemeinderath (der Regierungsentwurf
wollte dessen Ernennung durch die Gemeinde auf Vorschlag des Gemeinderaths) und 4) Abkürzung der UebergangSperiode bis zum 1. Juli 1870. Von da ab müssen innerhalb Jahresfrist jämmtliche Gemeindebehörden erneuert werden.
Oesterreich. Wien, 18. Dec. Die „Wiener Ztg." meldet in ihrem amtlichen Theile die Ernennung de« Grafen WalterSkirchen zum österreichischen Gesandten in Stuttgart.
Wien, 18. Dec. Im Herrenhaus erklärte der Ministerpräsident bei Beantwortung der Interpellation, betr. die Arbeiterversammlung, die Regierung habe die nöthigen Vorsichtsmaßregeln getroffen gehabt, wollte jedoch die Weihe deS Tage» (feierliche Eröffnung deS ReichSratheS) nicht durch das Heraufbeschwören eines ConflicteS beeinträchtigen. Die Arbriterpetition werde Seitens der Regierung unbeantwortet bleiben.
Wien, 19. Dec. Der neuernannte preuß. Gesandte am hiesigen Hofe, General von Schweinitz, ist gestern Abend hier eingetroffen.
Frankreich. Paris, 19. Dec. Der „Constitutonnel" sagt, die GeschäflSordnungS-Commission werde Wiederherstellung der Adresse beantragen. Dasselbe Journal erwähnt auch ein Gerücht, daS Militärcontingent werde von 100,000 Mann auf 80,000 reducirt werden.
Italien. Rom, 18. Dec. Der Cardinal Francisco Penlmi ist gestorben. Man versichert, der Papst werde während der Dauer deS ConcilS keinen neuen Cardinal ernennen.
Türkei. Konstantinopel, 18. Dec. Die Stadt Oula im Aidiner Vilijat in Kleinasien, ist nach drei heftigen Erdstößen von der Erdoberfläche verschwunden. Die Einwohner retteten nur ihr nacktes Leben. Zwei andere Städte, Marma- ritza sind durch das Erdbeben halb zerstört worden.
Vermischtes.
Gießen, 20. Dec. In der verflossenen Nacht starb hier am Schlagfluß der katholische Priester und ordentliche Professor der Philosophie Dr. theol. et phil. Leopold Schmid, Ritter erster Klaffe deS LudwigSordens, in weiten Kreisen bekannt geworden durch seine vollkommen kanonische Wahl zum Bischof von Mainz und Nichtbestätigung als solcher von Seiten de» PapsteS. Leopold Schmid, ein logischer Kopf, ebenso tüchtig als Prediger wie als academischer Docent, war, obwohl streng katholisch, doch so tolerant, daß er als Bischof von Mainz Segen nicht nur für diese Diöcöse, sondern für ganz Deutschland geworden wäre — eine reine, kindliche Seele, die keine Feinde hinterläßt, als seine jesuitischen Gegner.
Dieburg. Raimund Boretti aus Friedberg, der Chevaur- leger, der kürzlich den 70 jährigen Remspacher von hier auf der nach Babenhausen ziehenden Chaussee erschlagen, ist dieser Tage, durch Urtheil deö Kriegsgerichts zu 15 Jahren Festungsstrafe verurtheilt, in den Svldatenstand II. Klaffe versetzt und ihm die Landeöcocarde aberkannt worden.
Mainz, 17. Dec. Bekanntlich haben in Mainz bedeutende Octroidefraudationen ftattgefunden. Von befreundeter Hand geht uns Näheres darüber zu. In dem Octroiscandal gehen die Wogen immer höher. Nachdem der von dem Gemeinde- rathe niedergesetzten Specialcommission nicht allein die zwischen der statistischen Cenlralstelle zu Darmstadt und der Bürgermeisterei über die auffallenoen Zahlenergebnisse geführte Correspon- denz vorenthalten worden und der von dem Obercontroleur des Octrois eingeforderte UebersichtSbericht nur auf dem ZwangS- wege zu erhalten gewesen, wurde jene Corresponden; von dem Berichterstatter der Commission zufällig in Darmstadt bei der Centralstelle aufgefunden. Der Bericht selber hat eine öffentliche Erwiderung der Bürgermeisterei hervorgerufen, welche an daS „RechtSgefühl" der Bürger appellirt. Auf die Mißstände ist wiederholt aufmerksam gemacht worden, aber die zwischen dem Gemeinderath und dem vollziehenden Bürgermeister eingeschobene Familien Büreaukratie hat auch jetzt wieder den persön- Irch bei diesen Dingen ganz unbetheiligten ersten Beamten für ihre Zwecke zu benutzen gewußt. Neben den bereits angeführten gehen aus dem nun zur Veröffentlichung kommenden Bericht des GemeinderalheS Dr. Jung Thatsachen genug hervor, um erklären zu können, wie an sich mittellose Leute in den Octroi- stellen bei 6 — 900 fl. Gehalt zu behäbigem Leben und Ersparnissen an Capitalien gelangen konnten. Bei den meisten Bedürfnissen sanken die Einnahmen trotz der Zunahme der Bevölkerung. Innerhalb 5 Jahren gingen z. B. bei Brennholz die Rückvergütungen (für Ausfuhr!) von kaum 1 PC. aus 6'/2 PE. der Einnahme, bet DürrgemüS von 25 auf 80 PC. und bei Mehl von 4>/2 auf 21<V7 pC. der Einnahme hinauf. DaS letztere Verhültniß wird als ein „offenbaren Betrug" an, zeigendes von dem Bericht characterifirt. DaS Zahlenverhält- niß mit Wildpret hat sich auch im ersten halben Jahre von 1869 nicht gebessert. Gleichzeitig verminderten sich die Defran- dationSanzeigen. Bei solchen Zuständen tritt abermals die Noth- wendigkeit einer Aenderung der Wahlvorschriften der Gemeinde- Vorstände in den Vordergrund. Die obrigkeitliche Oberaufsicht und die Zifferntortur deS GeMeindebudgetS hat diese« die Gemeinde um große Summen schädigende Treiben der Beamtenclique nicht verhindert. Einem von dem Vertrauen der ganzen Bürgerschaft getragenen, vom kreiSräthlichen Wohlwollen unabhängigen Manne hätte schwsrlich die nöthiqe Energie gegen daS in sich organisirte habsüchtige Beamtenthum gefehlt. Eine gegen diese Zustände gerichtete und für die endliche Reform der Gemeindegesetzgebung eintretende Bürgerversammlung wird beabsichtigt. ,
Frankfurt. Die königliche Negierung hat, nach einge- troffener Nachricht, die Abhaltung deS Maschinenmarktes im Frühjahr nächsten Jahres gestattet.
Redactton, Druck und Verlag der Brühl'schen Druckerei (Fr. Chr. Pietsch) in Gießen,


