Einzelbild herunterladen

Preis vierteljährlich 36 Er. mit Brtngerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 49 Er.

Gießener Anzeiger

Erscheint wöchentlich drei­mal : Dienstags, Donner­stags und Samstags. Ervedition: Cauzleibera Ltt. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Areis Kielen.

Nr. 34t. Samstag den 20. März 186».

$11111 Abonnement

Mit dem 1. April beginnt ein neues ^«jähriges Abonnement ans den

Gießener Anzeiger.

Derselbe erscheint wöchentlich dreimal, Dienstags, Donnerstags und Samstags, und kostet in Gießen vierteljährlich 36 Kreuzer frei in's Hans geliefert. Für auswärtige Abonnenten, welche nur bei der Post oder den Landpostboten abonniren können, beträgt der ^jährige Slbonnementspreis 49 Kreuzer inet. Postaufschlags.

□T Die auswärtigen Abonnenten machen wir darauf aufmerksam, daß nur dann voll­zählige Nummern des Blattes geliefert werden können, wenn sie schon jetzt bei der Post ihr Abonnement erneuern.

Den Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch im h. Quartal 1869 zusenden und den Abonnementbetrag wie seither durch Quittung er­heben lassen. Die Expedition des Gießener Anzeigers.

Brodpreise vom 19. bis 23. März 1869,

nach eigener Erklärung der Bäcker:

4 Pfund gemischtes Brod 15 fr. 2 Pfund gemischtes Brod 7i/2 kr. 4 Pfund Roggenbrod 13 fr. 2 Pfund Roggenbrot» 6*/2 fr.

Amtliche Beknnntmnchungen.

Gietzen, am 16. März 1869.

Betreffend: Statistik der Bewegung der Bevölkerung pro 1868.

Das

G r 0 ß Ij c r i o g l i dj c M r eisamt Gießen

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien Albach, Mendorf a. d. Lahn, Burkhardsfelden, Garbenteich, Gießen, Hausen, Heuchel­heim, Klein-Linden, Lang-Göns, Münster, Nieder-Besstngen, Oppenrod und Treis.

Wir erinnern Sie wiederholt an die Einsendung der in obigem Betreff zu führenden Register und sehen binnen 8 Tagen deren Vor­lage entgegen.

In Verhinderung des Kreisraths: __Gros, Kreisaffessor. ____________________________________________________

Bekanntmachung,

die gesetzlichen Forderungen an Studirende aus dem Winter-Semester betreffend.

Die in diesem Semester entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studirende müssen bis den 20. d. Mts. mittelst specificirter Rech­nungen zur Anzeige gebracht und längstens bis den 1. Mai d. I. geltend gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art. 136 der Disciplinar-Statnten zugewiesenen Vorzug verlieren.

Gießen den 19. März 1869. Großherzogliches Universitäts-Gericht.

Haberkorn. (2355)

Be kanntm a ch u n g.

Die Grundbesitzer werden aufgefordert, binnen 14 Tagen ihre Bäume, Sträuche und Hecken bei Vermeidung der im Art. 80 des Feldstrafgesetzes angedrohten Strafe von den Raubennestern zu säubern und zu beschneiden.

Gießen, den 18. März 1869. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

____ff Nover.

Gefundene Gegenstände y

Ein Kinderhandschuh, ein goldener Ohrring (platt getreten), zwei Pferdeteppiche und ein kleiner Hohlschlüssel.

Die Eigentbümer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.

Gießen, den 19. März 1869. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

N o v e r.

Besondere Bekanntmachungen.

Verfügung.'

Betreffend den Concurs über das Vermögen des Ackermanns Con­rad Ruth 11. zu Bellnhausen.

2322) Zum Termin

den 1. April d. I.,

von Vormittags 9 Uhr an, haben die Gläubiger des nach dem Ergeb­nisse der Untersuchung dessen Schuldenzu­stands insolventen Ackermanns Conrad Ruth II. zu Bellnhausen ihre Forderungen, wo möglich mit Vorzeigung der etwaigen Veweisurkunden, summarisch anzugeben, den

Güteversuch unter einander und mit dem Gemeinschuldner zu erwarten, und sich we­gen Beibehaltung des vom Gerichte vor­läufig zum Curator bestellten Landwirths Heinrich Kapp zu Bellnhausen zu erklä­ren oder zu einer anderweiten Wahl zu schreiten.

Den nicht erscheinenden Gläubigern wird angedroht, daß sie einem Beschlüsse der Mehrheit der Erscheinenden als beitretend werden angesehen werden.

Fronhausen, am 24. Februar 1869.

Königliches Ortsgericht, gez. Dieterich.

Beglaubigt:

Homberg.

A u f f o r d e r u n q.

Das Ableben des Arnold Wen­del von Butzbach betr.

2304) Ansprüche aller Art an den ver­storbenen Reichstagsabgeordneten Arnold Wendel dahier, ehemals auf der Schneid­mühle bei Großen-Buseck, sind sogewiß in­nerhalb 4 Wochen, vom ersten Erscheinen dieser Aufforderung bei der unterzeichneten Gerichtsbehörde geltend zu machen, als sonst dieselben bei Regnlirung des Nachlasses unberücksichtigt bleiben werden-

Butzbach, den 26. Februar 1869.

Großherzogliches Landgericht Butzbach.

Dr. Gilmer-

2281) Vom 1. Mai d. I. an gelangt für die directe Personen- und Gepäck-Beförde­rung zwischen den Stationen Hersfeld und Fulda der Bebra-Hanauer Bahn einerseits und den Stationen Wabern, Treysa, Mar­burg und Gießen der Main - Weser - Bahn andererseits ein neuer Tarif mit thcilweise erhöheten Taxen (für die Schnellzüge), un­ter Gewährung von 50 Pfd. Freigepäck auf jedes Billet, zur Einführung, welcher vom 20. d. Mts. ab an den Billetschaltern ge­nannter Stationen zur Einsicht offen liegt.

Cassel, am 11. März 1869.

Königliche Eisen- Königliche bahn-Direction. Direktion der

Main-Wcscr-Bahn.