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Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kiefzen.

Nr. 7. Samstag dcn 16. Januar 18<»N.

Brodpreise vom 11. bis 17. Januar 1869,

nach eigener Erklärung der Bäcker:

4 Pfund gemischtes Brod 15 fr. 2 Pfund gemischtes Brod ?i/2 fr 4 Pfund Roggenbrov 13 fr. 2 Pfund Roggenbrov 6i/2 fr.

Amtliche Bekanntmachungen.

Beka n n t m a ch u n g.

Bei einem verhafteten Burschen, der sich in den letzten Herbstmonaten in Butzbach aufgehalten, haben sich 50 fl. Geld gefunden, die höchst wahrscheinlich in einem Orte der des Kreises, welchen bekannt sein sollte, wem das Geld oder ein entsprechender Geldeswerth gestohlen worden ist, werden ausgefordert,

betzen ^den^EIanua? 1869. Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

0 ' l)r. Gold mann.

Gefundene G e g e rr st n n d e :

Ein messingenes Geldsäckchen, ein Glacehandschuh, eine schwarze Lüstreschürze, ein Cigarren-Etuis und eine Cigarrenspitze.

Die Eigenthümer werden ausgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an die Finder zurückgegeben oder spater zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden ,r

£u gelaufen: Ein kleines Hündchen, gelblich von Farbe, mit weißen Flecken auf der Brust.

" 1 Gießen" den 15.^Januar^1869.^"^^^ Hündin Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

31 o d e r*

371) Montag den 25. Januar, Nachmittags 2 Uhr,

soll auf dahiesigem Rathbause der der Ka­tharine Euler gehörende Garten hinter dem Waldbrunnen, 400 OKlftr. haltend, auf 6 Jahre verpachtet werden; auch kann sol­cher vorher aus der Hand verpachtet wer­den. Gießen, den 15. Januar 1869.

In Auftrag: Weidig, Ortsgerichtsmann.

Besondere Bekanntmachungen.

E d i c t a l l a d u n g.

368) Nachdem Großherzogliches Hofge­richt der Provinz Oberhessen über das Ver­mögen des verstorbenen Zimmermeisters Georg Strauch dahier den förmlichen Eoncursprozeß erkannt hat, so werden hier­mit alle Diejenigen, welche Forderungen und Ansprüche jeder Art an das qu. Ver­mögen bilden wollen, aufgefordert, solche bei Meidung stillschweigenden Ausschlusses von der Masse im Termin

Montag den 22. März l. I., Vormittags 9 Uhr, anzumelden und zu begründen, auch etwaige Vorzugsrechte bei Meidung Annahme Ver­zichts darauf geltend zu machen. Gleichzei­tig soll in dem Termine die Güte versucht und eventuell über die Veräußerung der Masse, Wahl eines Gläubigerausschusses und Massecurators, sowie Feststellung deren Befugnisse Beschluß gefaßt werden. Die im Termine nicht persönlich erscheinenden oder durch keine gehörig Bevollmächtigte vertre­tenen Gläubiger werden den Beschlüssen der Mehrheit der Erscheinenden beitretend an­gesehen.

Gießen, den 11. Januar 1869.

' Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Dr. v. Schmalkalder, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.

362) Nachdem die Ehefrau des Georg Schmelz II. von Großen -Linden auf Sicherstellung ihres eingebrachten Vermö­gens angetragen hat, ist dem Gg. Schmelz II. jede Veräußerung bei Meidung der Nichtig­keit untersagt worden und können Zahlun­gen für denselben gütig nur noch an den bestellten Curator, Adam Größer in Großen-Linden, geleistet werden.

Gießen, den 13. Januar 1869. Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Becker,

Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.

Edictalladunq.

350) Nachdem Großherzogliches Hofge­richt der Provinz Oberhessen über den Nach­laß des Johannes Engelhardt III. von Alten-Buseck den formellen Concurs erkannt hat, werden alle Diejenigen, welche Forderungen oder sonstige Ansprüche an den­selben zu bilden haben, aufgefordert, solche im Termin

Freitag den 26. Februar 1869, Vormittags 9 Uhr.

dahier anzumelden und mit etwaigen Vor­zugsrechten zu begründen, widrigenfalls still­schweigender Ausschluß von der Masse er­folgen wird. In diesem Termin soll zu­gleich ein Arrangement versucht werden und in dessen Entstehung zur Wahl eines Gläu­biger-Ausschusses und Massecurators ge­schritten werden. Die durch gehörig Bevoll­mächtigte nicht vertretenen Gläubiger werden deshalb insoweit als den Beschlüssen der

Mehrheit der erscheinenden Gläubiger bei­tretend angesehen werden.

Gießen, den 25. December 1868. Großherzogliches Landgericht Gießen.

Bötticher, A. Bramm, _________Landrichter. Landger.-Assessor.

377) Im Firmen-Register des unterzeich­neten Gerichts sind heute folgende Einträge vollzogen worden:

1) Aron Heichelheim zu Gießen hat sein Ellenwaarengeschäft seinem .Sohne Moritz Heichelheim daselbst käuflich abgetreten, setzt aber sein Bank- und . Wechselgeschäft, in welches sein Sohn Siegmund Heichelheim mit dem 1. k. Mts. als Theilhaber eintritt, fort. Jeder Inhaber ist dann befugt, allein die Gesellschaft zu vertreten und die fortbestehende FirmaAron Heichel­heim" zu zeichnen.

Ferner hat Aron Heichelheim die seinen Söhnen Moritz und Siegmund Heichelheim ertheilte Procura, mit Wirkung vom 1. k. Mts. an, gänzlich Öezogen.

Heichelheim zu Gießen setzt das von seinem Vater Aron Heichel­heim sammt allen Activcn und Passi­ven übernommene Ellenwaarengeschäft und zwar vom 1. Juli 1 68 an unter der FirmaMoritz Heichelheim" fort und hat seiner Ehefrau Rieka, gebor« nen Herzheim, Procura ertheilt.

Gießen, den 15. Januar 1869. Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl.

Edictalladu nq.

361) Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das neuerrichtete Grundbuch der Gemarkung Eberstadt, nebst den dazu gehörigen Parcellenkarten in dem Büreau des Großherzoglichen Ortsgerichts- Vorstehers zu Eberstadt offen gelegt worden ist. Die Betheiligten sind befugt, dasselbe während der Zeit der Offenlegung in die­sem Locale einzusehen, auch gegen die Ge­bühr von dem Großherzoglichen Ortsgerichts- Vorsteher zu Eberstadt Grundbuchs - Aus­rüge zu verlangen; auch werden sie von Letzterem auf die von den Feldgeschworenen entdeckt werdenden, sie betreffenden Fehler aufmerksam gemacht werden. Allen denje­nigen, welche sich bei den Angaben des Grundbuchs rücksichtlich des Besitzstandes und der Größenangabe für beschwert er­achten, steht es frei, binnen einer unerstreck- lichen Frist von sechs Monaten ihre An­sprüche entweder auf gütlichem Wege bei dem Großh. Ortsgerichte zu Eberstadt, vor welches sie ihren etwaigen Gegner vorladen lassen können, zu beseitigen, oder insofern dieß nicht von Erfolg ist, ihre Ansprüche bei dem für Besitzstreitigkeiten zuständigen Gerichte, geltend zu machen. Ist dieses Ge­richt ein anderes, als das unterzeichnete, so haben sie davon, daß Letzteres geschehen, binnen eben dieser Frist dahier die Anzeige

zu machen. Dieselbe Anzeige liegt ihnen binnen derselben Frist alsdann ob, wenn sie vor Offenlegung des Grundbuchs gegen den daselbst eingetragenen Besitzer eine Be­sitzklage angestellt hatten.

Nach Ablauf dieser Frist wird der Besitz, wie ihn das Grundbuch angibt, in Bezug aufbie Personen der Besitzer und die Größen­angaben in allen den Fällen für richtig an­genommen, in welchen weder eine gütliche Beseitigung bei dem Ortsgerichte zu Protoe koll gegeben, noch eine gerichtliche Klag- deßhalb erhoben, und erforderlichen Falls bei dem unterzeichneten Gerichte zur Anzeige gebracht worden ist.

Zugleich werden Alle, welche die in Ge­mäßheit des Art. 30 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 die Erwerbung des Grund- eigenthums betr. beizufügenden Erwerbtitel eingetragen oder berichtigt zu sehen wünschen, aufgefordert, die erforderlichen Anträge bin­nen der gesetzlichen Frist von sechs Monaten bei dem zuständigen Gerichte zu stellen, und wenn dieses ein anderes als das unterzeich­nete ist, bei diesem die Anzeige zu machen.

Die unerstreckliche Frist von sechs Mona­ten geht mit dem 15. März 1869 zu Ende.

Lieh, den 26. August 1868.

Großherzogliches Landgericht Lieh.

Sartorius, Cellarius, _______Landrichter. Landgerichts - Assessor.

Das Kreis - Ersatz - Geschäft für 1S69.

336) Den im Jahr 1849 geborenen Mili­tärpflichtigen, welche eine einjährige Zurück­stellung ansprechen zu können glauben, diene hiermit zur Nachricht, daß deßfallsige An­sprüche sofort bei der unterzeichneten Stelle vorzubringen sind.

Gießen, den 12. Januar 1869.

Großherfogliche Bürgermeisterei Gießen. ________________Vogt._____________

Gehülfen - Stelle.

329) Bei dem Großh. Rentamt Gießen ist die zweite Gehülfen-Stelle zu besetzen.

Hierauf Reflectirende wollen sich anmel­den. Gießen, den 12. Januar 1869.

Großherzogliches Rentamt Gießen.

Lyncker.

Versteigerungen.

369) Montag den 25. Januar, Nachmittags 2 Uhr

sollen auf dahiesigem Rathhause die dem Thorschreiber Philipp Herbert gehörenden Grundstücke, als:

Flur Nr. oKlftr.

26/253U.»54 108 Grabland am untersten Nie-

gelpfab, auf die Wiesen stoßend, V2I-/ i/r2. Klasse,

4O/23obi§233 289 Garten im Gartfeld, 1. Kl., an den Meistbietenden versteigert werden.

Gießen, den 14. Januar 1869.

In Auftrag:

Weidig, Ortsgerichtsmann.

356) Dienstag den 16. Februar, Nachmittags 2 Uhr,

soll auf dahiesigem Nathhause die Hofraithe des Heinrich Ferber II., als:

Flur Nr. oKlftr.

V1126 27 Hofraithe auf dem Markt,

gibt 45 fr. abgelöste Grund­rente, öffentlich meistbietend versteigert werden.

Gießen, den 28. December 1868. Großherzogliches Ortsgericht Gießen. _________________Ebel.______________

Holzversteigerunq im Gießener Stadtwalde.

335) Montag den 18. und Dienstag den 19. Januar d. I., jedesmal von Vormittags 9 Uhr an,

soll in dem Gießener Stadtwalde, Distric- ten Neuhege, HeingeSboden, Tanne und Zollstockswäldchen, nachverzeichnetes Holz öffentlich versteigert werden, und zwar:

a. des Vormittags von 9 Uhr an in den Districten Neuhege und Heingcs- boden:

217 Fichten-Stämme mit 2923 Cubikfuß,

622 Stangen 2425 y

I». des Nachmittags von 12 Uhr an in den Districten Tanne und Zollstocks­wäldchen :

22/t Stecken Eichen-Scheidholz,

75 Prügelholz,

97'/r , Stockbolz,

2738 Wellen , Reisholz,

28',i Stecken Nadel-Stockholz, 1725 Wellen Neisholz;

c. Dienstag den 19. Janar, des Vormittags von 9 Uhr an, in den Districten Tanne und Zollstocks­wäldchen :

657 Eichen-Stämme mit 21043 Cubikfuß, 234 Fichten- und Kiefern - Stämme mit 2501 Cubikfuß,

19 Eichen-Stangen mit 73 Cubikfuß, 656 Fichten- und Kiefern - Stangen mit 2907 Cubikfuß.

Die Zusammenkunft ist an beiden Tagen auf der Grünberger Chaussee an der fünf­ten Schmiße.

Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis 1. Mai d. I. gestattet.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der umliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.

Gießen, den 12. Januar 1869.

Grotzhcrzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Vogt.