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Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kiefzen.
Nr. 7. Samstag dcn 16. Januar 18<»N.
Brodpreise vom 11. bis 17. Januar 1869,
nach eigener Erklärung der Bäcker:
4 Pfund gemischtes Brod 15 fr. 2 Pfund gemischtes Brod ?i/2 fr 4 Pfund Roggenbrov 13 fr. 2 Pfund Roggenbrov 6i/2 fr.
Amtliche Bekanntmachungen.
Beka n n t m a ch u n g.
Bei einem verhafteten Burschen, der sich in den letzten Herbstmonaten in Butzbach aufgehalten, haben sich 50 fl. Geld gefunden, die höchst wahrscheinlich in einem Orte der des Kreises, welchen bekannt sein sollte, wem das Geld oder ein entsprechender Geldeswerth gestohlen worden ist, werden ausgefordert,
betzen ^den^EIanua? 1869. Grobherzogliches Kreisamt Gießen.
0 ' l)r. Gold mann.
Gefundene G e g e rr st n n d e :
Ein messingenes Geldsäckchen, ein Glacehandschuh, eine schwarze Lüstreschürze, ein Cigarren-Etuis und eine Cigarrenspitze.
Die Eigenthümer werden ausgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an die Finder zurückgegeben oder spater zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden ,r
£u gelaufen: Ein kleines Hündchen, gelblich von Farbe, mit weißen Flecken auf der Brust.
" 1 Gießen" den 15.^Januar^1869.^"^^^ Hündin Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
31 o d e r*
371) Montag den 25. Januar, Nachmittags 2 Uhr,
soll auf dahiesigem Rathbause der der Katharine Euler gehörende Garten hinter dem Waldbrunnen, 400 OKlftr. haltend, auf 6 Jahre verpachtet werden; auch kann solcher vorher aus der Hand verpachtet werden. Gießen, den 15. Januar 1869.
In Auftrag: Weidig, Ortsgerichtsmann.
Besondere Bekanntmachungen.
E d i c t a l l a d u n g.
368) Nachdem Großherzogliches Hofgericht der Provinz Oberhessen über das Vermögen des verstorbenen Zimmermeisters Georg Strauch dahier den förmlichen Eoncursprozeß erkannt hat, so werden hiermit alle Diejenigen, welche Forderungen und Ansprüche jeder Art an das qu. Vermögen bilden wollen, aufgefordert, solche bei Meidung stillschweigenden Ausschlusses von der Masse im Termin
Montag den 22. März l. I., Vormittags 9 Uhr, anzumelden und zu begründen, auch etwaige Vorzugsrechte bei Meidung Annahme Verzichts darauf geltend zu machen. Gleichzeitig soll in dem Termine die Güte versucht und eventuell über die Veräußerung der Masse, Wahl eines Gläubigerausschusses und Massecurators, sowie Feststellung deren Befugnisse Beschluß gefaßt werden. Die im Termine nicht persönlich erscheinenden oder durch keine gehörig Bevollmächtigte vertretenen Gläubiger werden den Beschlüssen der Mehrheit der Erscheinenden beitretend angesehen.
Gießen, den 11. Januar 1869.
' Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Dr. v. Schmalkalder, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.
362) Nachdem die Ehefrau des Georg Schmelz II. von Großen -Linden auf Sicherstellung ihres eingebrachten Vermögens angetragen hat, ist dem Gg. Schmelz II. jede Veräußerung bei Meidung der Nichtigkeit untersagt worden und können Zahlungen für denselben gütig nur noch an den bestellten Curator, Adam Größer in Großen-Linden, geleistet werden.
Gießen, den 13. Januar 1869. Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Becker,
Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.
Edictalladunq.
350) Nachdem Großherzogliches Hofgericht der Provinz Oberhessen über den Nachlaß des Johannes Engelhardt III. von Alten-Buseck den formellen Concurs erkannt hat, werden alle Diejenigen, welche Forderungen oder sonstige Ansprüche an denselben zu bilden haben, aufgefordert, solche im Termin
Freitag den 26. Februar 1869, Vormittags 9 Uhr.
dahier anzumelden und mit etwaigen Vorzugsrechten zu begründen, widrigenfalls stillschweigender Ausschluß von der Masse erfolgen wird. In diesem Termin soll zugleich ein Arrangement versucht werden und in dessen Entstehung zur Wahl eines Gläubiger-Ausschusses und Massecurators geschritten werden. Die durch gehörig Bevollmächtigte nicht vertretenen Gläubiger werden deshalb insoweit als den Beschlüssen der
Mehrheit der erscheinenden Gläubiger beitretend angesehen werden.
Gießen, den 25. December 1868. Großherzogliches Landgericht Gießen.
Bötticher, A. Bramm, _________Landrichter. Landger.-Assessor.
377) Im Firmen-Register des unterzeichneten Gerichts sind heute folgende Einträge vollzogen worden:
1) Aron Heichelheim zu Gießen hat sein Ellenwaarengeschäft seinem .Sohne Moritz Heichelheim daselbst käuflich abgetreten, setzt aber sein Bank- und . Wechselgeschäft, in welches sein Sohn Siegmund Heichelheim mit dem 1. k. Mts. als Theilhaber eintritt, fort. Jeder Inhaber ist dann befugt, allein die Gesellschaft zu vertreten und die fortbestehende Firma „Aron Heichelheim" zu zeichnen.
Ferner hat Aron Heichelheim die seinen Söhnen Moritz und Siegmund Heichelheim ertheilte Procura, mit Wirkung vom 1. k. Mts. an, gänzlich Öezogen.
Heichelheim zu Gießen setzt das von seinem Vater Aron Heichelheim sammt allen Activcn und Passiven übernommene Ellenwaarengeschäft und zwar vom 1. Juli 1 68 an unter der Firma „Moritz Heichelheim" fort und hat seiner Ehefrau Rieka, gebor« nen Herzheim, Procura ertheilt.
Gießen, den 15. Januar 1869. Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl.
Edictalladu nq.
361) Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das neuerrichtete Grundbuch der Gemarkung Eberstadt, nebst den dazu gehörigen Parcellenkarten in dem Büreau des Großherzoglichen Ortsgerichts- Vorstehers zu Eberstadt offen gelegt worden ist. Die Betheiligten sind befugt, dasselbe während der Zeit der Offenlegung in diesem Locale einzusehen, auch gegen die Gebühr von dem Großherzoglichen Ortsgerichts- Vorsteher zu Eberstadt Grundbuchs - Ausrüge zu verlangen; auch werden sie von Letzterem auf die von den Feldgeschworenen entdeckt werdenden, sie betreffenden Fehler aufmerksam gemacht werden. Allen denjenigen, welche sich bei den Angaben des Grundbuchs rücksichtlich des Besitzstandes und der Größenangabe für beschwert erachten, steht es frei, binnen einer unerstreck- lichen Frist von sechs Monaten ihre Ansprüche entweder auf gütlichem Wege bei dem Großh. Ortsgerichte zu Eberstadt, vor welches sie ihren etwaigen Gegner vorladen lassen können, zu beseitigen, oder insofern dieß nicht von Erfolg ist, ihre Ansprüche bei dem für Besitzstreitigkeiten zuständigen Gerichte, geltend zu machen. Ist dieses Gericht ein anderes, als das unterzeichnete, so haben sie davon, daß Letzteres geschehen, binnen eben dieser Frist dahier die Anzeige
zu machen. Dieselbe Anzeige liegt ihnen binnen derselben Frist alsdann ob, wenn sie vor Offenlegung des Grundbuchs gegen den daselbst eingetragenen Besitzer eine Besitzklage angestellt hatten.
Nach Ablauf dieser Frist wird der Besitz, wie ihn das Grundbuch angibt, in Bezug auf„bie Personen der Besitzer und die Größenangaben in allen den Fällen für richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche Beseitigung bei dem Ortsgerichte zu Protoe koll gegeben, noch eine gerichtliche Klag- deßhalb erhoben, und erforderlichen Falls bei dem unterzeichneten Gerichte zur Anzeige gebracht worden ist.
Zugleich werden Alle, welche die in Gemäßheit des Art. 30 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 die Erwerbung des Grund- eigenthums betr. beizufügenden Erwerbtitel eingetragen oder berichtigt zu sehen wünschen, aufgefordert, die erforderlichen Anträge binnen der gesetzlichen Frist von sechs Monaten bei dem zuständigen Gerichte zu stellen, und wenn dieses ein anderes als das unterzeichnete ist, bei diesem die Anzeige zu machen.
Die unerstreckliche Frist von sechs Monaten geht mit dem 15. März 1869 zu Ende.
Lieh, den 26. August 1868.
Großherzogliches Landgericht Lieh.
Sartorius, Cellarius, _______Landrichter. Landgerichts - Assessor.
Das Kreis - Ersatz - Geschäft für 1S69.
336) Den im Jahr 1849 geborenen Militärpflichtigen, welche eine einjährige Zurückstellung ansprechen zu können glauben, diene hiermit zur Nachricht, daß deßfallsige Ansprüche sofort bei der unterzeichneten Stelle vorzubringen sind.
Gießen, den 12. Januar 1869.
Großherfogliche Bürgermeisterei Gießen. ________________Vogt._____________
Gehülfen - Stelle.
329) Bei dem Großh. Rentamt Gießen ist die zweite Gehülfen-Stelle zu besetzen.
Hierauf Reflectirende wollen sich anmelden. Gießen, den 12. Januar 1869.
Großherzogliches Rentamt Gießen.
Lyncker.
Versteigerungen.
369) Montag den 25. Januar, Nachmittags 2 Uhr
sollen auf dahiesigem Rathhause die dem Thorschreiber Philipp Herbert gehörenden Grundstücke, als:
Flur Nr. oKlftr.
26/253U.»54 108 Grabland am untersten Nie-
gelpfab, auf die Wiesen stoßend, V2I-/ i/r2. Klasse,
4O/23obi§233 289 Garten im Gartfeld, 1. Kl., an den Meistbietenden versteigert werden.
Gießen, den 14. Januar 1869.
In Auftrag:
Weidig, Ortsgerichtsmann.
356) Dienstag den 16. Februar, Nachmittags 2 Uhr,
soll auf dahiesigem Nathhause die Hofraithe des Heinrich Ferber II., als:
Flur Nr. oKlftr.
V1126 27 Hofraithe auf dem Markt,
gibt 45 fr. abgelöste Grundrente, öffentlich meistbietend versteigert werden.
Gießen, den 28. December 1868. Großherzogliches Ortsgericht Gießen. _________________Ebel.______________
Holzversteigerunq im Gießener Stadtwalde.
335) Montag den 18. und Dienstag den 19. Januar d. I., jedesmal von Vormittags 9 Uhr an,
soll in dem Gießener Stadtwalde, Distric- ten Neuhege, HeingeSboden, Tanne und Zollstockswäldchen, nachverzeichnetes Holz öffentlich versteigert werden, und zwar:
a. des Vormittags von 9 Uhr an in den Districten Neuhege und Heingcs- boden:
217 Fichten-Stämme mit 2923 Cubikfuß,
622 „ Stangen „ 2425 y
I». des Nachmittags von 12 Uhr an in den Districten Tanne und Zollstockswäldchen :
22‘/t Stecken Eichen-Scheidholz,
75 „ „ Prügelholz,
97'/r , „ Stockbolz,
2738 Wellen , Reisholz,
28',i Stecken Nadel-Stockholz, 1725 Wellen „ Neisholz;
c. Dienstag den 19. Janar, des Vormittags von 9 Uhr an, in den Districten Tanne und Zollstockswäldchen :
657 Eichen-Stämme mit 21043 Cubikfuß, 234 Fichten- und Kiefern - Stämme mit 2501 Cubikfuß,
19 Eichen-Stangen mit 73 Cubikfuß, 656 Fichten- und Kiefern - Stangen mit 2907 Cubikfuß.
Die Zusammenkunft ist an beiden Tagen auf der Grünberger Chaussee an der fünften Schmiße.
Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis 1. Mai d. I. gestattet.
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der umliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.
Gießen, den 12. Januar 1869.
Grotzhcrzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Vogt.


