Politische N n n d sch a u
(Hierzu die Beilage: Geschäftsbericht der Gewerbebank zu Gießen-)
Anknüpfungspunkte zur weiteren Fortbildung bar- bieten.
Ein Gesetz über Abänderung der Zollordnung soll durch Beseitigung rer mit den Formen des Verkehr« nicht mehr verträglichen Formen de« Zollverfahrens die Grundlage für eine allgemeine Revision der Zollgesetzgebung festsiellen-
Eine gleichmäßige Besteuerung des Tabaks und eine durchgreifende Modifikation des Zolltarifs sinv dazu bestimmt, die Freiheit de« Verkehrs im Innern des Vereins und mit dem Auslande zu fordern, und den finanziellen Interessen der Vereinsstaaten gerecht zu werden.
Ein Handels, und Schifffahrtsvertrag mit Spa- nien ergänzt die Reihe der Verträge, durch welche der Zollverein im Laufe der letzten Jahre die Rechte der meistbegünstigten Nationen erworben und zuge- standen hat.
Ich bin gewiß, daß Sie, geehrte Herren, an die Lösung dieser wichtigen Fragen mit demselben Geiste herantreten werden, welcher die Regierungen beseelte, al« sie sich über den Vertrag vereinigten, auf Grund dessen Ihre Berufung erfolgt ist, und welcher seither die Beraihungen des Bundesraths geleitet hat. Halten Sie das gemeinsame deutsche Interesse fest im Auge, vermitteln Sie von diesem Gesichtspunkte au« die einzelnen Interessen und ein Erfolg, der Ihnen den Dank der Nation gewinnt, wird Ihre Anstrengungen krönen.
Die freundschaftlichen Beziehungen, welche die deut» scheu Regierungen mit allen auswärtigen Mächten unterhalten, berechtigen zu dem Vertrauen, daß der Entwickelung nationaler Wohlfahrt, deren Pflege heute die Vertreter der deutschen Stämme vereinigt, die Segnungen des Friedens gesichert bleiben, zu deren Beschützung die deutschen Staaten sich untereinander verbündet haben, und mit Gotte« Beistand jeder Zeit auf die geeinte Kraft des deutschen Vol- kes werden zählen können.
Berlin, 27. April. Zollparlament. Der Alterspräsident Frankenberg-LudwigSdorf ruft zuerst allen süddeutschen Abgeordneten ein freundliche« Will- kommen zu (Bravo!) und fügt bei : der Vertrag vom 8. Juli hat unsere Competenz sestgestellt. Dem Vorbilte veS Reichstags folgend, werden wir die Vorlagen gründlich prüfen und unsere Bemühungen unablässig auf ein großes Ziel ^richten: das einige Deutschland! (Lebhaftes Bravo.) Das Parlament genehmigte hierauf provisorisch die Geschäftsordnung des Reichstags. Hierauf folgte die Verloosung der Abteilungen. Eingetreten sind 210 Reichstagsmit- glikder und 73 Süddeutsche. Auf der Tagesordnung für morgen stehen Wahlprüfungen und Präsi- dentenwahl. Der König empfing im Laufe de« Nachmittag« den Fürsten Hohenlohe.
Berlin, 28. April. Zollparlament. Simfon wurde zum Präsidenten, der baierifche Ministerpräsident Fürst Hohenlohe zum ersten Vicepräsidenten gewühlt. Simfon, in feiner Dankrede auf das erste Parlament in Frankfurt anspielenv, sagte, er erkenne in der heutigen Wahl eine wohlwollende Erinnerung Seitens Vieler aus längst verflossenen Tagen. Er hoffe, daß die Versammlung einen vollgültigen Beweis I ablegen werde für die Stärke und Untr'imbarfeti des Bandes, welche« das deutsche Volk trotz aller Unterschiede umschlinge. Fürst Hohenlohe sagte, er erkenne in seiner Wahl eine Rüsicht auf die Süd- deutschen, deren Eigenart hier wohlwollende Berücksichtigung finden werde. Er wünscht zuvörderst patriotische Eintracht und Hingebung Aller an die Lösung der gestellten Aufgaben.
Bei der Erwählung des zweiten Vieepräsirenten fand eine engere Wahl statt und erhielt der Herzog von Ujest eine Majorität von 152 Stimmen. Auf Freiherrn v. Roggenbach waren nur 137 Stimmen gefallen.
London, 26. April. Der Kampf am Magdala war für Vic Abyssinicr sehr blutig: 14000 derselben streckten die Waffen. Die Engländer erlitten nur geringe Verluste. Napier kehrt bald zurück. König Theodor zog sich in die Festung zurück, und schickte die Gefangenen, sowie alle Nichtcombattanten hinaus. Napier forderte jedoch unbedingte Uebergabe und stürmte Magdala, wobei Theodor fiel.
Newyork, 8. April. Der Präsident hat dem Congreß die diplomatische Corresponvenz über den eben ratificirten NaturalisationSvertrag mit Preußen vorgelegt. Au« einer Depesche Bancroft'S an Seward vorn 20. Januar geht hervor, daß die britische Regierung sich bei dein Grafen Bismarck erkundigt hatte, welche Schritte Preußen in dieser Angelegenheit thun werde, und nicht abgeneigt war, Preußens Beispiel zu folgen.
Regierungsblatt Nr. 20 enthält: (Fortsetzung.)
Für einzelne größere Gemeinden kann auch innerhalb desselben Steuercominissariats von dem Finanzministerium die Bildung besonderer Einschätzungscommis- fronen angeordnen werden, zu welchen die Mitglieder aus den Einwohnern der betreffenden Gemeinde, die ein Einkommen von wenigstens 800 fl. beziehen, von dem Gemeindevorstand zu wählen sind.
Bei ter Wahl der Mitglieder der Einschätzungs- commissionen, zu welcher der Steuercommissär zuge- zogen werden muß, ist darauf zu sehen, daß die vcr- schiedenen Arten des Einkommens (aus Grundeigen- thum, Kapitalbefitz, Gewerbebetrieb oder irgend einer Art gewinnbringender Beschäftigung) möglichst gleichmäßig vertreten werden.
Dem wählenden LezirkSrath beziehungsweise ®e- meindevorstand selbst dürfen nicht mehr als ein Dritte
Darmstadt, 21. April. In Folge einer von rem Kriegsministerium der zweiten Kammer gemachten Vorlage erfordert die gemäß der MiUtärcon- vention eingetretene bedeutende Contingentsvermeh- rung der hessischen Division, sowie die durch Annahme ter preußischen Verwaltungsnormen nothwendig geworbene Erweiterung bereits bestehender militärischer Anstalten oder Errichtung neuer Dienstbehörden verschiedener Art die Summe von 2,877,445 fl. Für die noch im Laufe dieses Jahres vorzunehmenten organisatorischen Veränderungen und die Beschaffung des für eine Mobilmachung erforderlichen Materials ist das Jahresbudgei pro 1868 mit der Summe von 913,445 fl. zu belasten. Folgende Neu- und beziehungsweise Erweiterungsbauten finden sich, als durch die Vermehrung der Mannschaftsbestände bedingt, aufgesührt: eine Reitbahn zu Langen, Herstellung des Domspeichers zu Worms als Caserne, Munitionsmagazin zu Lich und Gießen, Pferdeba- racken für Artillerie und Reiterei zu Darmstadt, Bataillonseaserne zu Lich, zu Gießen (oder Darm- statt), Vergrößerungen und Herstellungen in den Casernen zu Gießen, Friedberg, Butzbach, Darmstadt, Bessungen und Worms, Neubau einer solchen zu Langen, ein weiteres Lazareih zu Darmstadt re. Für diese Zwecke ist das nette Sümmchen von etwa 1,800,000 fl. erforderlich. Die Vorlage schließt mit der wenig tröstlichen Bemerkung, daß die Kosten für Ergänzung der Ausstattung der Felvlazarethe und diejenigen für Ausrüstung rc. der Landwehr in oben angeführter Summe noch nicht enthalten feien.
Darmstadt, 27. April. Im Herbst I. I. »erben bas 10. unb 11. Armeecorps 6wöchentliche Manöver bei Limburg an ter Lahn abhalten. — I Hauptmann v. Hesse ist zum Chef unseres Divisions- stabs ernannt worben.
Berlin, 27. April, Mittags 1 Uhr. Soeben haben Se. Majestät der König von Preußen auf Grunb der durch den Vertrag zwischen rem nort- ] deutschen Bunde, Baiern, Würternberg, Baten und Hessen vorn 8. Juli 1867 gegebenen Präsidialbefug- niß das Zollparlament eröffnet.
Die von Sr. Majestät verlesene Thronrede lautet wörtlich:
„Geehrte Herren vorn deutschen Zollparlament!
Vierzig Jahre sind verflossen feit der Begründung des Vereins, welcher heute in eine bedeutungsvolle Epoche seiner Entwickelung eintritt, von kleinen An- fangen ausgehend, aber getragen von dem Bedürfnisse des deutschen Volkes nach der Freiheit inneren Verkehres hat der Zollverein sich allmählig durch die Macht des nationalen Gedankens, welchem er Ausdruck gab, über den größten Theil Deutschlands ausgedehnt; er hat zwischen seinen Gliedern eine Gemeinsamkeit der Interessen geschaffen, welche ihn schwere Proben siegreich hat bestehen lassen, und im Weltverkehr nimmt er eine Stellung ein, auf welche jeder Deutsche mit Befriedigung blickt. Die ihm bei seiner Gründung gegebenen Einrichtungen haben im Laufe der Zeit durch die Sorgfalt der Vereinsregierungen einen hohen Grad der Ausbildung erhalten. Sie vermochten jedoch auf die Dauer weder den Anforderungen zu genügen, welche die rasche Entwickelung unb die zunehmenbe Vielseitigkeit be« Verkehrs an die Gesetzgebung stellt, noch bem berechtigten Verlangen des deutschen Volkes nach einer wirksamen Theilnahme an dieser Gesetzgebung zu entsprechen. .
Die Veränderungen, welche bas wirlhschaftliche unb politische Leben Deutschland« erfahren hat, erheischte die Fortbildung der dem Zollverein bei seiner Gründung gegebenen Organe, und e« ist die Frucht einer naturgemäßen Entwickelung, wenn heute Vertreter der ganzen Nation sich zur Berathung der gemeinsamen wirthschaftlichen Interessen Deutschlands vereinigen.
Diese Berathung wird sich auf alle Gebiete der nach dem Vertrage vom 8. Juli v. I. gemeinschaftlichen Gesetzgebung erstrecken, und kann dabei die Ausdehnung de« Vereins auf Mecklenburg und Lü- beet al« nahe bevorstehend in’« Auge fassen. Sie wird zunächst tie dauernde Regelung der Verkehr«- beziehungen zu einem Nachbarlande zum Gegenstände haben, welche« durch Stammesverwandtschaft und die mannigfaltigsten materiellen Interessen eng mit Deutschland verbunden ist. Der mit Österreich am 9. März d. I. abgeschlossene Handels- unb Zoll vertrag wirb, ben gegenseitigen Verkehr umfassende, , feit Jahren angestrebte Erleichterungen gewähren und
Darmiladt. 18. Avril Das heute erschienene I schätzungscommission erforberlichen Vorbereitungen zu ’ -- - - 1 treffen unb die Zusammenberufung berfelben geht
von ihm au«. (Fortsetzung folgt.)
theil ber Gewählten angehören.
Zu Mitgliedern der Einschätzungscommission können nur solche gewählt werben, welche zur Zeit ber Wahl volle breifeig Jahre alt sinb, unb bereu Staats- bürgerrecht Weber suSpenbirt noch verwirkt ist.
Auf ihr Verlangen bürfen von ber Verpflichtung jur Uebcrnahme ber Functionen als Commission«, mitglieb nur befreit werben:
1) Diejenigen, welche bas 70. Lebensjahr zuruck- gelegt haben;
2) alle Großherzogliche Beamte, deren Unentbehr- lichkeit im Dienste ihre vorgesetzte Behörde bezeugt;
3) diejenigen, welche bereits drei Jahre hintereinander Mitglieder einer Einschätzungscommission gewesen sind.
Für den Fall, daß gewählte Mitglieder mit Tod abgehen, oder nicht mehr die Bedingungen der Wähl- barfeit besitzen, oder sonst dauernd außer Stande sind, ihr Mandat zu erfüllen, werden Ersatzmänner gewählt, die in solchen Fällen an die Stelle der ur- sprünglich Gewählten zu treten haben.
Die Zahl der zu wählenden Mitglieder der Ein- schätzungscommission unb Ersatzmänner wirb für bie einzelnen Stcuereoinmissariate beziehungsweise Ge- mcinben mit Rücksicht auf deren Größe unb bie Em- kommcnsverhältniffe ihrer Einwohner von bem Ft- nanzministerium bestimmt. Dasselbe bestimmt auch, wo ein Steuercommissariat in mehrere Kreise fällt, diejenige Zahl der Mitglieber der Commission, welche zu derselben von den verschiedenen Bezirk«räthen zu wählen sind-
Art. 13. Der Vorsitzende der EinschatzungScom- Mission, welcher zugleich die Interessen des Staat« zu vertreten hat, leitet innerhalb des Steuercommissa- riats oder der Gemeinte, für welche die Commission errichtet ist, das VeranlagungSgeschäft, und ist be- sonder« dafür verantwortlich, daß das letztere überall nach ben in biefem Gesetz ausgestellten Grunbsätzen zur Ausführung gelange.
Er hat vor allem bie Aufnahme eines vollstanbr- gen Verzeichnisse« aller derjenigen Einwohner seines Einschätzungsbezirks unb berjenigen im Ausland woh- nenten, aus diesem Bezirk Einkommen beziehenden, Personen zu bewirken, welche für einkommensteuer, pflichtig zu erachten sind- Zugleich hat derselbe über bie Besitz-, Vermögens-, Erwerbs - unb sonstigen Einkommensverhältniffe ber Steuerpflichtigen, soweit bie« ohne tiefere« Erbringen in bie ersteren geschehen kann, möglichst völlstäneige Nachrichten einzuzie- den, überhaupt alle Merkmale, welche ein Unheil über bas in Ansatz zu bringenbe Einkommen naher zu begrünben vermögen, zu sammeln.
Bei ber Aufnahme bes Verzeichnisse« ber Steuerpflichtigen sowohl, als zur Beschaffung ber crfordcr- lichen Nachrichten über bereu Vermögens- unb Em- kommensverhältnisse hat sich ber Vorsitzenbe ber Einschätzungscommission nach seinem Ermessen ber Mitwirkung der Gemeinbevorstänve, welche allen seinen Anforderungen Folge zu leisten schuldig sinb, zu becienen. Aufeerbem sinb sämmtllche Verwalmngs- und Finanzbehörbcn verpflichtet, ihm über bie Ver- hältmsse ber Steuerpflichtigen jede gewünschte amtliche Auskunft zu erteilen.
Die Ergebnisse der von ihm einzezogenen Nach- richten überträgt der Vorsitzende in bie Einkommens- Nachweisung seine« Bezirk« und bezeichnet bann in der dazu bestimmten Spalte dieser Nachweisung gut- sichtlich für jeden Steuerpflichtigen diejenige Klasse, in welche derselbe nach dem ihm beizumessenden Ge- fammteintommen einzuschätzen fein dürfte, wobei die in den Art. 7 bi« 11 vorgeschriebenen Abschatzungs- grundsätze in Anwendung zu bringen sind.
Er hat außerdem alle zur Beschlußnahme der Ein


