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Gießener Anzeiger.
Erscheint wöchentlick drei- mol : Dienstags, Donnerstags und Samstags. — Expedition: Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.
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Anzeige- und Amtsblatt für den Areis Kielen.
Nr. 51. Donnerstag den 30. April 1868.
Adreßbuch für die Stadt Gießen.
Die Subscription hat die zum Druck des Adreßbuchs erforderliche Anzahl Abonnenten ergeben und kann nunmehr mit dem Druck desselben begonnen werden. — Die Aufstellung der Wohnungen sind nach den Listen der Volkszählung vom 3. December 1867 geschehen. Wegen der seitdem stattgehabten Wohnungsveränderungen ist jedoch eine Revision der Listen inr Interesse der Genauigkeit nothwendig und bitten wir zu diesem Be- hnfe Alle, welche seit 3. December 1867 ihre Wohnung geändert haben oder noch im Laufe des Monats Mai ändern werden, darüber im allgemeinen wie in ihrem eigenen Interesse der Expedition dieses Blattes Mittheilung machen zu wollen.
Amtliche Bekanntmachungen.
Bekanntmachung,
den Steuerausschlag für die letzten neun Monate des Jahres 1868 betreffend.
(Großherzogliche« Regierungsblatt Nr. 22.)
Zur Bestreitung der erhöhten StaatSbedürfnissc, welche durch die veränderten politischen Verhältnisse herbeigeführt worden sind, reichen die im letzten Finanzgesctz bestimmten und bisher erhobenen Steuern im Jahr 1868 nicht aus. In dem wegen Aufbringung der weiter erforderlichen Mittel mit den Ständen vereinbarten, in No. 20 des Großherzoglichen Regierungsblatts erschienenen Nachtragsgesetz vom 11. dieses Monats ist daher in §. 1 festgesetzt worden, daß vom 1. April des laufenden Jahres an ein Zuschlag zu den im §. 2 des Finanzgefehes vom 26. September 1867 bestimmten directen Steuern von monatlich 1 Heller auf den Gulden Normalstcuerkapital, also im Ganzen für neun Monate ein Zuschlag von 2‘/4 fr. auf den Gulden Normalsteuerkapital erhoben werden soll. In §. 3 des Nachtragsgesetzes ist dann weiter bestimmt, daß, im Falle die Erhebung des im §. 1 erwähnten Steuerzuschlags nicht schon im Laufe des Monats April erfolgen könne, alsdann demnächst die Nacherhebung stattzufinden habe.
In Gemäßheit dieser gesetzlichen Bestimmungen hat jeder zu den directen Steuern Beitragspflichtige für jeden der letzten neun Monate deS laufenden Jahres, außer dem bis hierher nach dem Steucrausschlag pro 1868 von ihm zu entrichtenden monatlichen Betrag, weiter einen Heller von jedem Gulden des in seinem diesjährigen Steuerzettel enthaltenen Steuerkapitals in der Weise zu entrichten, daß bei der Steuererhebung im Monat Mai die Steuerzuschläge für April und Mai zusammenen mit 2 Heller vom Gulden Steuerkapital zu bezahlen sind, während dagegen in den folgenden Monaten Juni bis December der zu bezahlende Zuschlag jedesmal nur 1 Heller vom Gulden Steuerkapital beträgt.
Da die Steuerpflichtigen hiernach in jedem der sieben letzten Monate dieses Jahres als Steuerzuschlag ebenso viele Heller, als ihr Steuerzettel Gulden Steuerkapitals enthält, und nur im Monat Mai das Doppelte hiervon, zu entrichten haben, so sind sie leicht im Stande, den Betrag der Zuschläge selbst zu berechnen. Es werden deßhalb besondere Steuerzettel zur Anforderung des Steuerzuschlags nicht ausgegeben. Im Uebrigcn gelten hinsichtlich dessen Zahlung und Beitreibung dieselben Vorschriften, wie für die gewöhnlichen directen Steuern.
Darmstadt, den 20. April 1868. Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
F. v. Schenck. Hahn.
Zu Nr. K. (5. .2143. ©itßcn, am 25. April 1868.
üktreffend: Den Nachtrag zu dem Finanzgesetz vom 26. September 1867.
DäS
Groß herzogliche Kreisamt Gießen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Einen Abdruck der vorstehend veröffentlichten Bekanntmachung werden wir Ihnen durch die Post zugehen lassen. Sic wollen denselben an dem Gemeindehause anschlagen und zugleich die Bekanntmachung in der Gemeinde ortsüblich publiciren lassen.
In Verhinderung des Kreisraths: Kekulö, Kreisassessor.
Aufforderung.
-Auf Veranlassung Großherzoglichcr Ober-Medicinal-Direction fordern wir die im Kreise wohnhaften concessionirten Heilgehülfen auf, sich alsbald bei dem vor- zesetzten Grobherzoglichen KreiS-Medicinal-Amtc anzumelden und die neu von Großherzoglicher Ober-Medicinal-Direction erlassene Instruction in Empfang zu nehmen. Wir ügen bei, daß Großherzogliche Ober-Medicinal-Direction die Unterlassung der Anmeldung als Verzicht auf die erhaltene Concessson betrachtet wissen will.
Gießen, den 25. April 1868. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
In Verhinderung des Kreisraths:
Kekul6, Kreisassessor.
Bekanntmachung.
riedrich Baumann zu Gießen ist provisorisch zum Aichmeister für das Aichcn von Glasgefäßen und hölzernen Maßen bestellt und als solcher verpflichtet worden netzen, den 25. April 1868. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
In Verhinderung des KreiSraths:
KekulS, Kreisasscssor.
BesondereBekanntnrachungen. 2effentlichc Aufforderung
2953) Johann Michael Plank, Sohn des Johann Ernst Plank, zu Frankfurt a. M. am 3. Mai 1794 geboren unb seit 43 Jahren unbekannt wo? abwe- ' roirb hiermit aufgefordert, binnen drei Monaten, von heute an gerechnet, sich zur Entgegennahme des ihm aus dem Nachlasse feines am 28. Juni 1814 dahier verstorbenen Großvaters zugefallenen, seither curatorisch verwalteten und gegenwärtig 600 ft. betra- gtnben Vermögens zu melden, widrigenfalls angenommen wird, er sei mit Zurücklegung des 70. Lebensjahrs gestorben.
Binnen derselben Frist haben sodann seine etwaigen Leibeserben, sowie alle diejenigen, welche Erbansprüche an jenes Vermögen bilden wollen, insbesondere folgende Seitenverwandte, deren Aufenthaltsort unbekannt ist, nämlich:
1) Friedrich Wilhelm Zins er, Sohn des Johann MelchiorZinser und
der Justine Katharine, geborenen Plank,
2)AntoinetteAmalieSchanternell, verehelicht an Weinhändler Wilhelm KarlGeorgKoch, Tochter des Ä o t V licb Schantcrncll,
solche dahier bei Meidung der Nichtberücksichtigung geltend zu machen.
Gießen, den 23. April 1868.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
____________Muhl.__________ 2956) Durch die Herstellung der Orts- straße zu Heuchelheim wird dieselbe längere Zeit unfahrbar. Das Fuhrwerk durch Heuchelheim wird bis auf weitere Nachricht abgesperrt.
Heuchelheim, den 26. April 1868.
Großherzogliche Bürgermeisterei Heuchelheim ________ Jung._____________ 2949) Die zum Nachlasse des Johann Adam Müller il. von Weidcnhausen gehörige Mühle nebst Grundstücken sollen im
Termine den 19. Mai l. I.,
Vormittags 9 Uhr,
auf dem Bureau des Ortsgerichts Weidenhausen öffentlich meistbietend, unter den im Termine bekannt zu gebenden Bedingungen, verkauft werden, wozu Kaufliebhabcr hiermit eingeladeu werden. Die Mühle hat einen Mahl- und einen Schlaggang, beide unterschlägig, und liegt ganz in der Nähe der von hier nach Herborn hinziehenden Staatsstraße.
Gladenbach, am 24. März 1868.
Königliches Amtsgericht, Abth. II. Heß.
Versteigerung en.
2976) Montag den 4. Mai, des Nachmittags 2 Uhr, sollen in dem Kaufmann Hast'schen Hause in der Schloßgasse verschiedene Hausmobi- lien, Bettwerk, Weißzeug, Küchengeräthe re. gegen gleich baare Zahlung versteigert werden. Gießen, den 29. April 1868.
In Auftrag:
Werdig, OrtsgerichtSmann.
Wellen
Stecken
6 175 17
4*/4
69
850 13180
132
Äst-Rcisig, Durchforst.-Reisig, Stockholz.
Die Versteigerung beginnt im Holzschlage .Lichtewald" bei Holznummer 1.
Heuchelheim, den 27. April 1868.
Der Königliche Oberförster: Neuenhagen.
Wellen „ Reisig,
Stecken „ Stockholz,
„ Buchen-Scheidholz, „ „ Prügelholz,
nachverzcichnetes Holz versteigert:
4 Stück Eichen-Baustämme von 9</2 bis
17 Zoll mittlerem Durchmesser, mit 170 Cubikfuß,
12'/e Stecken Eichen-Scheidholz, Prügelholz,
Holzversteigerung in der Kgl. Oberförsterei Königsberg.
2954) Donnerstag den 7. Mai l. I., Vormittags 9 Uhr, wird in den Königlichen Staatsforsten „Lich- tewald, Groß-Rothenberg und Lehnchcu"


