cnrr Anzeiger
Anzeige- und Amtsblatt für den Areis Kielen.
Samstag den 25. Juli
1868.
Re. 87.
«reis vierteljährlich 36 kr. mit Bringcrlohn. Durch die Post trogen vierteljährlich
Erscheint wöchentlich vrei- mal: Dienstags, Donnerstags und Samstags. — Ervedition: Canzleiberg 8it. SB. Nr. 1.
Brodpreise:
4 Pfund gemischtes Brod 19 fr. 4 Pfund Roggenbrov 16 kr.
AmtrLehe Bekorrntmttchungen.
Zu Nr. K. G. 3523. Gießen, am 20. Juki 1868.
Betreffend: Den deutschen Hülfsverein in Paris, — hier das Reisen mittelloser Angehöriger ,
des Großherzogthums nach Paris.
Dilö
Groß herzogliche Kreisaml Gießen
an
die Großherzoglicheu Bürgermeistereien des Kreises.
Nachstehendes Ausschreiben theilen wir Ihnen zur wollen, geeignet zu belehren.
Nachricht und unter der Empfehlung mit, diejenigen Ihrer Gemeinde-Angehörigen, welche sich nach Paris begeben
Dr. Goldmann.
Zu Nr. M. d. I. 7076. Darmstadt, am 11. Juli 1868.
Betreffend: Wie oben. , .
Das GroßherzogNche
Ministerium des Innern
an
die Großherzoglichen Kreisämter.
Nach uns zugekommenen Mittheilungen hat das Hülfesuchen diesseitiger Unterthanen bei dem deutschen Hülfsverein zu Paris sowohl, als auch bei der Großherzoglichen Gesandtschaft daselbst seit einem Jahre, und ganz besonders in den letzten Monaten in so bedenklicher Weise zugenommen, daß Abhülfe dringend geboten erscheint, zumal die Leute in der Regel ein Recht auf direkte Unterstützung zu haben vermeinen und häufig ein höchst ungebührliches Benehmen bei Verfolgung ihres Zweckes emhalten. Wir finden uns hierdurch zu der Aufforderung an Sie veranlaßt, zur Beseitigung dieses Nebels, so viel in Ihren Kräften steht, namentlich durch geeignete Belehrung der Kreis- anaeböriaen welche sich nach Paris begeben wollen, mitzuwirken und empfehlen insbesondere bei Verabfolgung von Pässen und Heimathschemen die Mittellosen Leute speciell und ernstlichst zu verwarnen, nach Paris nicht ohne die beiden Vorbedingungen zu reisen: Kenntniß (annähernde) der französischen Sprache und hinreichende Geldmittel, um einiae Monate in Paris leben und Arbeit suchen zu können. — Dabei wollen Sie darauf Hinweisen, daß ohne diese zwei Vorbedingungen die Leute selbst bei vorausgesetzter Tüchtigkeit unfehlbar in's Elend fallen, da der deutsche Hülfsverein, auf den von vornherein gerechnet wird, nicht im Stande ist, noch überhaupt die Aufgabe hat, Deutschen, welche von der Eisenbahn absteigen und nllsofort bei dem Verein Hülfe suchen, diese zu gewähren.
In Verhinderung des Ministers:
v. Bechtold. Lotheißen.
Darmstadt, den 13. Juli 1868.
Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige, v. Grolman, Major. Strecker, Regierungsrath.
B e k a n n t m a ch u n g.
Betreffend: Anmeldung und Prüfung der einjährig Freiwilligen.
Diejenigen Wehrpflichtigen, welche als einjährig Freiwillige dienen wollen und im Großherzogthum Hessen nach §. 20 der Militär - Ersatz - Instruction für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 (Regierungsblatt Nr. 21) gestellungspflichtig sind, haben ihre Anmeldung schriftlich unter. Berücksichtigung der SS- 148, 149, 151, 152, 153, 154 und 155 der erwähnten Militär-Ersatz-Jnstruction bis zum 15. August d. I. bei der unterzeichneten Commission einzurcichen.
Der Meldung sind beizufügen:
a) ein Geburts-Zeugniß (Taufschein);
b) eine beglaubigte Einwilligung des Vaters oder Vormundes;
c) ein Unbescholtenheits-Zeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasten und höheren Bürgerschulen) von dem Director, beziehungsweise Rector der betreffenden Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute von der Polizei-Obrigkeit, auszustellcn ist.
Der Nachweis der Qualification kann durch Vorlegung von Schulzeugnissen oder durch Ablegung einer besonderen Prüfung geführt werden und ist m berden Fallen bei Verlust des Anspruchs auf die Zulassung zum einjährig freiwilligen Dienst vor dem 1. April desjenigen Kalenderjahres zu erbringen, in welchem der Betreffende das 20. Lebensjahr vollendet. . , , ,. , n„., ... . , .
Da die Zeugnisse und Bescheinigungen bei den Acten zu verbleiben haben, so sind dieselben in den geeigneten Fallen m beglaubigter Abschrift cmzusenden.
Bei Nichtbeachtung der bestehenden Vorschristen oder Einreichung des Gesuchs nach dem 15. August d. I. wird der Anmeldung keine Folge gegeben.
$)te Prüfung derjenigen Wehrpflichtigen, welche nicht schon vorher ihre Berechtigungsscheine erhalten haben, findet dahier in dem Locale der Großherzoglichen Kriegs- Schule, Wilhelminenstraße Nr- 15 statt, und zwar
für diejenigen aus der Provinz Starkenburg Dienstag den 1. September, Morgens 8 Uhr,
„ „ „ Oberhessen Mittwoch „ 2. „ „ 8 „
„ „ „ „ „ Rheinhessen Donnerstag „ 3- „ „ 8 „
Eine specielle Vorladung erfolgt nicht.
Die unterzeichnete Commission macht außerdem auf folgende Bestimmungen ausdrücklich aufmerksam: r, „ .. , ,
Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor dem vollendeten 17. Lebensjahr und muß bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1- Februar des Kalenderjahres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird.
Mit der Anmeldung um Zulassung zum einjährigen Dienst ist die Ausgabe des Rechts, an der Loosung Theil zu nehmen, verbunden.
Ausnahmsweise kann der durch die versäumte rechtzeitige Anmeldung verloren gegangene Anspruch durch Resolution dcr Ersatzbehorden dritter Instanz wieder vernehm werden, wenn der bctheiligte Militärpflichtige noch nicht an einer Loosung Theil zu nehmen verpflichtet war oder vermöge seiner. Loosnummcr disponibel geblieben ist. ^m letzteren Falle darf diese Vergünstigung indeß nur dann eintreten, wenn der desfallsige Antrag vor der zweiten Aushebung, bei welcher der betheiugte Militärpflichtige zu ^^G^esuche^riln^Wiederverleihung der durch versäumte rechtzeitige Meldung verloren gegangenen Berechtigung sind an die zuständige Kreis-Ersatz-Commission zu richten-
Gefundene Gegenstände:
Eine Schultafel und Schulbuch (Handbuch der Naturkunde rc. von Dr. Karl Wagner), ein Kinder-Strohhütchen, ein sog. Margarethentäschchen mit verschiedenen Nähutensilien eine Brille mit Futteral, ein kleines Scheerchen, ein Damenhandschuh, ein feines wcißleinenes Taschentuch mit Adelskronen, ein braunseidenes, weiß gefulrelres Sonnenschirmchen und eine Partie kleine Schlüsselchen, mit einem Bändel zusammengebunden. nhtr fDäter
Die Eigmthümer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände aus Verlangen an die Finder zuruckgegcben oo« sparcr zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.
Gießm "dm 24. Jiili”1868^C ®nten Grobherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.
Besondere Bekanntmachung.
E d i c t a l l a d u n g.
5146) Ansprüche jeder Art an das Vermögen des Kaufmann F. L. Förster zu Ach, über welches der formelle Concurs von Grotzherzoglichem Hofgcrichte Gießen erkannt worden ist, sind im Termin
Donnerstag den 24. September l. I., Vormittags 9 Uhr, bei Vermeidung stillschweigend etntretenden Ausschlusses von der Concursmasse dahier anzumelden.
Die ausbleibenden oder durch nicht gehörig legitimirte Bevollmächtigte vertretenen Gläubiger werden allen Beschlüssen beti Mehrheit der Erschienenen, insbesondere!
auch bezüglich eines etwaigen Arrangements für beigetreten erachtet.
Lieh, den 4. Juli 1868.
Großherzogliches Landgericht Lich.
Sartorius, Cellarius, Landrichter. Landger.-Asscssor.
Versteigerungen.
5100) Montag den 27. d. Mts-, Nachmittags 2 Uhr,
soll auf hiesigem Ortsgerickt die den Erben des Jacob Schmuck gehörende Hosraithe nochinals versteigert werden, wobei bemerkt wird, daß diejenigen Gläubiger, welche Interesse für dieselbe haben, sich im gcnann-


