jedoch werden die mit der Bahn anlangenden Gegenstände kostenfrei vom Bahnhofe in die Ausstellungslocale und von da zurück zum Bahnhofe besorgt. Das Ausstellungs-Comitv wird sich überdies dafür verwenden, daß die Ausstellungs- Gegenstände auf den inländischen Bahnen frachtfrei befördert werden. Von den Ausstellern wird eine Einzahlung für die von ihnen benutzten Räume nicht erhoben.
6. Zeit der Einsendung der Ausstellungs-Gegenstande. Die auszustellenden Maschinen und Geräthe, Producte und Handelsdünger müssen spätestens am 21. September, und die Thiere an dem Ausstellungstage den 25. September, Vormittags 8 Uhr, spätestens eintreffen.
7. Verpflegung des zur Ausstellung gebrachten Viehes. Für diejenigen Thiere, welche am Abende vor der Ausstellung in Darmstadt ankommen oder erst am Tage nach derselben zurückgebracht werden, wird, wenn dies durch besondere Bemerkung auf dem Anmeldeschein gewünscht wird, Stallung bereit gehalten und unentgeldlich überlassen werden. Die Kosten der Ver- pflegung der Thiere während der Uebernachrung derselben trägt der Aussteller. Auf dem Vieh-Ausstellungsplatze wird Strenstroh gratis verabfolgt. Futtermittel werden auf dem Platze auf Verlangen zu billigen Preisen besorgt.
8. Rücksendung. Die Rücksendung der Ausstellungs-Gegenstände erfolgt auf Kosten der Aussteller. Sofern diese innerhalb acht Tagen nach Schluß der Ausstellung die ihnen zugehörigen Gegenstände nicht abgeholt haben, erfolgt die Verpackung und Rücksendung auf ihre Kosten und Gefahr durch einen von dem unterzeichneten Comits zu bestimmenden Spediteur. Landwirthschaftliche Producte werden überhaupt nur auf ausdrücklichen, in dem Anmeldeschein ausgesprochenen Wunsch des Ausstellers zurückgegeben. — Schaugegenstände während der Dauer der Ausstellung zurückzunehmen, ist den Ausstellern nicht gestattet.
9. Ausstellungs-Gegenstände.
1. Abtheilung. Vieh-Ausstellung.
Zugelassen werden: Bullen von i1/2—3 Jahren, Rinder von 1 —3 Jahren, Kühe bis zum 2. Kalben, Znchtstuten bis zum Alter von 10 Jahren, Fohlen von 1—4 Jahren, Zuchtschweine.
2. Abtheilung. Landwirthschaftliche Producte^).
Die Prodncte der Landwirthschaft müssen in solchen Quantitäten eiugesendet werden, daß aus denselben die Qualität und der Werth gehörig benrtheilt werden kann. Zur Ausstellung werden namentlich gewünscht: Körnerfrüchte, Gespinnstpflanzen, Futter- kräuter und Gräser, sämmtlich in Büscheln von Halmen oder Stengeln, Tabak in getrockneten Blättern, Hopfen in Dolden oder- ganzen Pflanzen, Rüben und Knollengewächse, letztere wo möglich in Sortimenten, Gemüse, Obst und Trauben, größere Proben vorzüglichen Saatgutes, Sammlungen von Samen landw. Cultur- pflauzen, Aehrensammlungen, Herbarien, Fabrikate aus landw. Erzeugnissen, als: Hanf-und Leinenfaser, Mehl, Oel, Stärke, Zucker, Wein, Bier, Branntwein, Liqueure, Obstsäfte, getrocknetes und eingemachtes Obst rc., Producte der Thierzucht, als: Molkerei- prodncte aller Art, Fleischwaaren, Honig.
3. Abtheilung. Handelsdünger.
Alle Arten s. g. Handels- skünstlicherj Dünger und die Rohmaterialien für die Bereitung solcher.
4. Abtheilung. Maschinen und Geräthe.
Für diese Abtheilung werden namentlich erbeten: Ackerwerk- zenge (Pflüge aller Art, Eggen, Walzen, Exstirpatoren, Pferdehacken, Häufelpflüge) Säemaschinen (Reihen- und Breitsaat-Maschinen), Erndte-Geräthe und Maschinen (Sensen, Mähe - Maschinen, Heuwender, Heurechen, Gabeln, Kartoffel-Aushebepflüge rc-j, Geräthe und Maschinen zur weiteren Verarbeitung der Erzeugnisse sHäcksel-, Schrot-, Wurzelschneide-, Dresch- und Getreide-Reinigungs-Maschinen, Butterfässers, sodann Dung-Streu-Maschinen, Latrinen- Entleerungs-Maschinen, Pumpen, Spritzen, Maischmaschinen, Kartoffelmühlen, Apparate für technischen Betrieb, Transportgeräthe, Werkzeuge für den Obst-, Wein- und Gartenban, Geräthe für den Hausgebrauch rc., endlich: Modelle für Maschinen und Apparate.
Mit den Maschinen und Geräthen werden, soweit sich hierzu Gelegenheit bietet, während der Dauer der Ausstellung öffentliche Proben vorgenommen.
Alle den Abtheilungen 2, 3 und 4 angehörende Ausstellungs-Gegenstände sProducte aller Art, Fabrikate ans solchen, und Maschinen) sind mit einer der Einsendnng beizugebenden deutlichen Aufschrift zu versehen, aus welcher die Benennung des Gegenstandes, der Ort der Gewinnung oder Fabrikation, und der Name und Wohnort des Ausstellers zu ersehen ist. Diese Aufschriften (Schilder) werden an die betreffenden Gegenstäirde in dem Ausstellungs - Locale angeheftet.
10. Verloosung. Mit der Ausstellung soll eine Verloosung von Pferden, Rindvieh, Maschinen, Handgeräthen rc. verbunden, und sollen zu diesem Zwecke werthvolle Ausstellungs-Gegenstände angekauft werden. Die Verausgabung der Loose beginnt im Monat Juni 1868. Die Verloosung selbst wird am 27. September abgehalten.
11. Eintrittspreis. Der Zutritt zur Ausstellung ist nur den mit Einlaß-Karten Versehenen gestattet. Diese Karten sind am Eingänge zur Ausstellung zu haben, und kosten ä Person:
für die Ausstellung am 24., 25. und 26. September: je 18 kr.,
„ „ „ „ 27. September: 6 kr.,
„ „ ganze Dauer der Ausstellung: 36 kr.
Freien Eintritt haben die Aussteller.
12. Qeffeutliche Preisvertheilung. Mit der Ausstellung wird eine Prämiirung vorzüglicher Leistungen in der Viehzucht, im Pflanzenbau und in der technischen Verarbeitung der Roherzeugnisse (Abtheilung 1 und 2] verbunden werden. Die Preisrichter-Commissionen werden aus Sachverständigen der 3 Provinzen gebildet, und sollen die Namen derselben später veröffentlicht werden. Die feierliche Verkündigung der Preisvertheilung findet am 26. September, Mittags 12 Uhr, auf dem Festplatze statt.
13. Prämien. An Prämien sollen ausgesetzt werden:
*) ist im Anschluß an diese Abtheilung die Errichtung einer weiteren Ausstellung von landw. Unterrichtsmitteln in Aussicht genommen-
I. Vieh Ausstellung.
1) Für Rindvieh.
a. Für Bullen im Alter von 1 i/i—3 Jahren:
1 Ehrenpreis der Stadt Darmstadt, bestehend in einem silbernen Pokale.
1 Ehrenpreis des landw. Vereins für Starkenburg 50 fl.
9 Preise von 25—40 fl.......... 290 „
340 fl.
b. Für Kühe, welche nicht öfter als 2 Mal gekalbt haben:
1 Ehrenpreis des landw. Vereins für Starkenblirg von 50 fl.
12 Preise von 15—30 fl......... 270 „
320 „
c. Für Rinder im Alter von 1 bis 3 Jahren:
1 Ehrenpreis des landw. Vereins für Starkenburg von 50 fl.
18 Preise von 10—25 fl.......' . . 360 „
410 „
1070 fl.
d. Für im Eigenthum von Gemeinden befindliche Bullen: 6 ehrenvolle Er- wähnungen.
Sämmtliches Rindvieh wird in 3 Abtheilungen:
a. Schweizer Schläge,
b. Landvieh und verwandte rothe und gelbe Schläge, und c. Kreuzungen
aufgestellt.
Die einer Abtheilung angehörenden Thiere concurriren unter sich um Prämien. Den Preisrichtern bleibt es überlassen, die disponible Summe auf die einzelnen Abtheilungen, je nach deni Ergebnisse der Beschickung in denselben zu vertheilen; es soll jedoch auf jede Abtheilung ein erster Preis entfallen, eventuell arich ein Preis zur Auszeichnung für Niederungsvieh bestimmt werden. Die Viehbesitzer haben für die zur Concurrenz vorgeführten Thiere durch eine von dem betreffenden Gr. Bürgermeister ausgestellte Bescheinigung nachzuweisen, daß sie dieselben selbst gezogen, oder doch schon als Sangkälber erworben haben.
2) Für Pferde.
a. Für Zuchtstuten:
1 Ehrenpreis der Stadt Darmstadt, bestehend in einem silbernen Pokale.
8 Preise von 30—60 fl.......... 360 fl.
b. Für Fohlen, geboren in den Jahren 1865 —1867,
selbst gezogen:
12 Preise von 20—30 fl......... 300 „
660 fl.
Die Preise werden für nur solche Stuten ausgesetzt, welche bereits zur Zucht verwendet worden sind; die Bewerber haben daher entweder mit den Stuten zugleich die von denselben gezogenen diesjährigen Fohlen, oder ältere Exemplare der Nachzucht vorzuführen, oder durch Auszüge aus den Veschäl- registern nachzuweisen, daß von den ausgestellten Stuten bereits Fohlen gezogen wurden. Stuten, welche bei den durch den Staat veranlaßten Verkäufen erworben wurden, sind von der Concurrenz um Preise ausgeschlossen.
3) Für Zuchtschweine.
a. Für Eber, älter als y2 Jahr:
1 Ehrenpreis der Stadt Darmstadt.
6^Preise von 15—25 fl.........120 fl.
b. Für Sauen, älter als Vz Jahr:
6 Preise von 10—20 fl.......... 90 „
c. Für junge Schweine in Loosen von mindestens
2 Stück, geboren im Frühjahre 1868, ohne Rücksicht
auf Geschlecht:
6 Preise von 5—15 fl..........60 „
270 fl.
Im Ganzen: 2000 fl.
Sämmtliche Schweine werden in zwei Abtheilungen: a. Veredelte und
b. Landvieh aufgestellt, und concurriren die einer Abtheilung angehörenden Thiere unter sich um Prämien.
Mit allen Preisen und ehrenvollen Erwähnungen werden zugleich Diplome als Urkunden eingehändigt werden.
IS. Producte»-Arrsst lluug.
1) Für Producte des Ackerbaues.
a. Körnerfrüchte.
b. Handelsgewächse, als: Gespiimst-, Farbe- und Gewürzpflanzen, Tabak rc. c. Futterkräuter und Gräser.
cl. Rüben und Knollengewächse.
e. Gemüse.
f. Obst und Trauben.
g. Fabrikate aus Bodenerzeugnissen, als: Flachs- und Hanf-Faser, Mehl, Oel, Stärke, Zucker, Wein, Bier, Branntwein, Liqueure, Obstsäfte, Trockenobst rc.
2) Producte der Thierzucht.
Molkerei-Producte aller Art, Fleischwaaren, Honig.
Für die genannten 8 Abtheilnngen sind int Ganzen 15 silberne und 21 bronceue Medaillen, außerdem ehrenvolle Erwähnungen, letztere mit Urkunden- Diplom, als Prämien bestimmt ivorden.
Ein besonderes Ehren-Diplom wird demjenigen landwirthschaft- lich en Bezirks verein des Großherzogthums zuerkannt werden, dessen Mitglieder in den Abtheilungen 2, 3 und 4 (Landwirthschaftliche Erzeugnisse und Fabrikate aller Art) die größte Zahl von Preisen erworben haben.
14. Geschäftsordnung: Alle auf die Ausstellung bezüglichen Ge- chäfte werden durch das unterzeichnete Ausstellungs - Comits besorgt. Dasselbe besteht aus:
1) Einem Vorsitzenden, welcher die Correspondenzen führt, die Anmeldungen empfängt, die Berathungen leitet, die Geschäfte vertheilt und die nöthige Verbindung mit den Directoren der landw. Bezirksvereine und mit den Special-Comit^s unterhält,


