Pretö vierteljährlich 36 Et. mit Brtngerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 51 fr.
Gießener Anzeiger.
Erscheint wöchentlich orei- mal: Dienstags, Donnerstags und Samstags. — Expedition: Cauzleiberg Lit. V. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Areis Hießen.
Nr. 36. Dienstag dm 24. Marz ie«®.
Einladung Mm Abonnement.
Mit dem 1. Avril beginnt ein neues ^jähriges Llbonnement auf den
Gietzener Anzeiger.
Derselbe erscheint wöchentlich -vermal, Dienstags, Donnerstags und Samstags, und kostet in Gießen vierteljährlich 36 Kreuzer frei iws Haus geliefert. — Für auswärtige Abonnenten, welche nur bei der Post oder den Landpostboten abonniren können, beträgt der ^jährige Abonnementspreis 31 Kreuzer incl. Postaufschlags.
Der „Anzeiger" wird auch wie seither, außer den Anzeigen, eine gedrängte Uebersicht der Wissenswerthesten Tagesbegebenheiten bringen, ferner seine besondere Aufmerksamkeit den localen, provinziellen und Landesintereffen widmen und in einem Feuilleton interessante und spannende Novellen, Miscellen und Aufsätze von allgemeinem Interesse seinen Lesern darbieten. Da nur durch eine starke Eetheiligung am Abonnement die Möglichkeit gegeben ist, dem Blatte die Ausdehnung zu geben, welche der manchmal vorliegende Stoff nöthig macht, so verbinden wir hiermit die Bitte, sich recht zahlreich beim Abonnement betheiligen zu wollen.
W* Die auswärtige» Abonnenten machen wir darauf aufmerksam, daß wir nur dann vollzählige Nummern des Blattes liefern können, wenn sie schon jetzt bei der Post ihr Abonnement erneuern, damit wir bei Beginn des Vierteljahres im Stande sind, Kenntniß von -er Anzahl der Abonnenten erhalten und danach die Anzahl der zu -ruckenden Exemplare bestimmen zu können.
Den Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch im n. Quartal 1868 zusenden und den Abonnementbetrag wie seither durch Quittung erhe- ben lassen. Uie des Giessener Anzeigers.
AlntlLehe Bekanntmachungen.
Nach Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 13. März 1868 wird bei der Musterung rc. der Militärpflichtigen im laufenden Jahre das Preußische Ersatzverfahren nach Maßgabe der demnächst erscheinenden Militär-Ersatz-Instruction für den Norddeutschen Bund in Anwendung kommen. In Folge hiervon fordern wir alle im Jahr 1848 gebornen Dienstpflichtigen, sowie Diejenigen, welche dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht zur Musterung gestellt haben, oder bei dec vorjährigen Musterung zurückgestellt worden sind und entweder im Kreise ihren gesetzlichen Wohnort haben, oder in demselben als Dienstboten, Haus- und Wirthschastsbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrbursche, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft, oder als Studenden, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten sich aufhalten, auf, sich Behufs ihrer Eintragung in die Ortsliste (Stammrolle) in der Zeit vom 2 5. März bis 8. April l. I. bei der Bürgeyjneifterei ihres gesetzlichen Wohnorts, beziehungsweise bei der Bürgermeisterei rhres Aufenthaltsortes, zu melden und dabei, wenn sie an diesem Orte nicht geboren sind, ihren Geburtsschein vorzulegen, widrigenfalls sie von der Loosziehung ausgeschlossen und ihre etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienst nicht berücksichtigt werden würden.
Bezüglich derjenigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit abwesend sind, sind deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- und Fabrikherrn zu diesen Anmeldungen verpflichtet.
Gießen, den 17. März 1868. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
In Verhinderung des Kreisraths:
Kekuls, Kreisassessor.
Gießen, am 18. Man 1868.
Betreffend: Die Vornahme der Feuervisttationen im Jahr 1868.
Das
Groß herzogliche Kreisaml Gießen
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die Großherzoglichen Bürgermeistereien Mendorf a. d. Lahn, Allendorf a. d. Lda., Alten-Buseck, Annerod, Bersrod, Beuern, Daubringen, Großen-Buseck, Großen-Linden, Grüningen, Heuchelheim, Holzheim, Klein-Linden, Lang-Göns, Leihgestern, Lich, Lollar, Mainzlar, Reiskirchen, Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Trohe, Watzenborn und Wieseck.
Wir erinnern Sie an Einsendung der Feuervisitations-Protokolle binnen 14 Tagen.
In Verhinderung des Kreisraths: Kekul«, Kreisassessor.
Bekanntmachung.
Kaufmann Karl Spruck zu Gießen, welcher eine Unterageutur für die Hauptagentur der I. Strigler's Wittwe zu Mainz zur Beförderung von Auswanderern nach den vereinigten Staaten von Nordamerika, Canada und^ Australien
1) über Bremen durch die Schiffsrheder W. Stisser u. Comp. in Bremen,
2) über Hamburg durch die Schiffsrheder Milberg und Engström daselbst,
3) über Havre durch die Schiffsrheder Washington Finlay und J. Chapelle daselbst,
4) über Liverpool durch die Schiffsrheder W. Scarle u. Comp. in Liverpool,
5) über Antwerpen durch die Schiffsrheder Stciumann u. Comp. in Antwerpen
geführt hat, ist mit Tod abgegangen, und ist um Rückgabe der von ihm gestellten Cautiou gebeten worden.
Ansprüche, welche der Rückgabe dieser Caution etwa entgegen gesetzt werden sollen, sind daher innerhalb 6 Monaten bei der unterzeichneten Behörde mit einer Nachweisung darüber anzumelden, daß deshalb bei dem zuständigen Gerichte Klage erhoben worden ist, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist die Cautiou zurückgegeben werden wird- Gießen, den 17. März 1868. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
In Verhinderung des Kreisraths:
Kekuls, Kreisassessor. (1910)


