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Vermischte Anzeigen.

A« -ie Frauen und Jungfrauen in Gießen.

Im Anschluß an den Hülfsvcrcin für die Krankenpflege und Unterstützung tm Felde, welcher auch in hiesiger Stadt durch ein Zweig-Comit6 vertreten ist, hat sich in Darmstadt unter dem Vorsitz Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin von Hessen ein

FrauenverKn für Krankenpflege im GrHhrrpgthum Hessen

gebildet; derselbe hat sich die Aufgabe gestellt:

1) in Kriegszeitcn im Zusammenwirken mit dem genannten Vereine die Militärverwaltung in der Pflege verwundeter und kranker Soldaten durch eine geordnete Privatbülse zu unterstützen, und solchen Personen, deren Ernährer unter die Fahnen gerufen sind und welche in Folge dessen Mangel leiden, während der Abwesenheit ihrer Ernährer eine Beihülfe für ihr Fortkommen zuzuwenden;

2) in Friedens zeit en die nöthigen Vorbereitungen für die freiwillige Hiilfsthätigkeit in einem künftigen Kriegsfall zu treffen, namentlich durch Ausbildung von Krankenpflegern und Krankenpflegerinnen, und in Verbindung damit nach Kräften zur Förderung einer zweckmäßigen Krankenpflege mit Rath und That beizutragen.

Es leuchtet ein, wie wichtig in diesen beiden Beziehungen eine geordnete Vereinsthätigkeit ist, indem einestheils in Kriegszeiten für die Nothwendigkeit raschen und umsichtigen Einschreitens durch einen solchen Verein die Vorbereitungen getroffen, die Wege gebahnt, die erforderlichen Verbindungen nach Außen angeknüpft werden, andernfalls die Krankenpflege auch in gewöhnlichen Zeiten erfahrungsgemäß vielfach nicht den Bedürfnissen entspricht, und selbst für bemittelte Kranke, um wie viel mehr noch für Arme es oft schwer, fast unmöglich wird, Krankenpfleger oder Krankenpflegerinnen zu finden, welche den Willen und die Befähigung haben, dieses schwere Amt zum Wohl der Kranken zu versehen. Wenn auch in letzterer Beziehung durch die Diakonissinnen und barmherzigen Schwestern viel, unendlich viel Gutes gestiftet worden ist, so reicht dies doch nicht aus; auch sind nicht alle Männer und Frauen, welche die Neigung und die Befähigung besitzen, die Kranken­pflege zu erlernen und als Lebensberuf oder vorübergehend (während der durch Seuchen oder den Krieg geschaffenen Nothzuftände) auszuüben, in der Lage, sich von ihren Familien und häuslichen Beziehungen ganz zu trennen und in eine ter bestehenden Genossenschaften für die Krankenpflege einzutreten.

Bei der hohen Wichtigkeit, welche den Bestrebungen des Vereins beizumeffen ist, halten es die unterzeichneten Frauen für ihre Pflicht, einer ihnen zugekom­menen Aufforderung entsprechend zur Bildung eines Localvereins int Anschluß an den in Darmstadt gegründeten Verein einzulaven. Bei der stets bewährten Be- reitwilligkeit der Frauen und Jungfrauen hiesiger Stadt, überall zu helfen wo Hülfe erbeten wird, und eingedenk der rührenden Thätigkeit, welche in der traurigen Kriegszeit des Jahres 1866 in allen Häusern sich zeigte, glauben wir auch jetzt die Hoffnung auf freundliche Aufnahme und auf einen entsprechenden Erfolg dieses Aufrufs auSsprecheu zu dürfen.

Aus den Statuten des Vereins, welche bei sämmtlichen Unterzeichneten eingesehen werden können, heben wir insbesondere folgende Bestimmungen hervor:

8.

Die Mitglieder des Vereins sind entweder active oder inactive.

Actives Mitglied ist jede in der Krankenpflege vollständig ausgebildete, durch das Central - Comitö des Vereins mit einem Diplom (§. 17) versehene Krankenpflegerin, welche die Krankenpflege den Bestimmungen der Statuten gemäß entweder als Lebensberuf ausübt, oder sich zur zeitweisen Aushülfe in Notb- und Kriegsfällen verpflichtet hat. '

Inaktives Mitglied ist jede Frau oder Jungfrau, welche ihren Beitritt zum Verein erklärt und sich zur Zahlung eines periodisch zu entrichtenden Geld- beitrags, dessen Größe der Bestimmung der Localcomit^'s überlassen ist"), verpflichtet.

Höhere Beiträge, sowie auch Beiträge von Nichtmitgliedern für Zwecke des Vereins werden dankbar angenommen, und werden in Bedürfnißfällen auch Sammlungen einmaliger Gaben veranstaltet werden.

Der Austritt aus dem Verein muß dem betreffenden Comit6 oder einem Mitgliede desselben oder einem Geschäftsführer (§. 6 u. 9) schriftlich angezeigt werden. Der gezeichnete Beitrag wird alsdann nur noch für das Rechnungsjahr, innerhalb dessen der Austritt erfolgt, erhoben.

§. 10.

Die Local-Comitö's werden die eingehenden Geldbeiträge entweder selbstständig für Vereinszwecke verwenden, ober, falls sie hierzu nicht in der Lage fein sollten, solche an das Central-Comito zur Verwendung für Vereinszwecke (vergl. §. 11) einfenben.

§. 13.

Frauen und Jungfrauen, welche als active Mitglieder dem Vereine beitreten wollen, indem sie sich der Krankenpflege widmen zur Verfügung des Vereins fei es > a. als Berufs Pflegerinnen, "

fei es:

b. in zeitweiser A ushülfe bei Roth- und Kriegsfällen

können, sobald sie von dem Central-Comite zu solchem Berufe geeignet befunden sind, auf Vereinskosten in der Krankenpflege ausgebildet werden.

Dieselben Üben die Krankenpflege nach den von dem Central-Comito deßhalb getroffenen Anordnungen ebensowohl bei Unvermögenden als bei Vermögenden aus.

Im Uebrigen sollen die Verhältnisse der Krankenpflegerinnen nach folgenden Bestimmungen geordnet werden.

I. Nach Maaßgabe der dem Verein zur Verfügung stehenden, durch Voranschlag nachgewiesenen oder im Laufe des Verwaltungsjahres auf außerordentlichen Wegen wirklich beigebrachten Mitteln wird das Central-Comitä Sorge tragen zunächst dafür, daß durch genügende Ausbildung tüchtige Krankenpflegerinnen in möglichst großer Anzahl zur Verwendung bei eintretenden Fällen des Bedürfnisses gewonnen werden, demnach den Aufwand für solche Ausbildung regeln und weiter

1) diejenigen, welche als Berufspflegerinnen alsbald in Thätigkeit einzutrcten wünschen, ein den Leistungen entsprechendes, von Jahr zu Jahr festzustellendes Honorar bewilligen, wie auch den in Noth-- und Kriegsfällen aushelfenden Pflegerinnen eine entsprechende Schadloshaltung zu Theil werben lassen;

2) Berufspflegerinnen, welche zur Zufriedenheit des Central-Comitos Dienste geleistet haben, wenn sic durch Krankheit ihrem Berufe entzogen werden, ge.

nügenbt UnterjHifcnitg zuwenden, damit wie thunlich, ihnen auf die Dauer der Krankheit eine gesicherte Existenz gewährt sei.

3) für diejenigen, welche nach längerer Dienstleistung dessen vom Central-Comito würdig befunden werden, auf eine entsprechende Altersversorgung Bedacht genommen werden, wofür dann im eintretenben Falle jedesmal eine, für laufende Bedürfnisse des Vereins nicht mehr anzugreifende Summe sicher zu stellen ist.

II. Den Berufspflegerinnen ist es unbenommen, jederzeit aus dem Berufe zu treten, in welchem Falle die zugcsagte Vergütung auch nur für die Dauer der wirklich geleisteten Dienste in Anspruch genommen werden kann.

Ebenso steht dem Central-Comito im Einverständniß mit den Geschäftsführern zu, durch Kündigung das mit einer Pflegerin eingegangene Verhältniß zu lösen. In diesem Falle soll aber das zugesagte Honorar mindestens noch ein Vierteljahr, von der Kündigung an gerechnet, gezahlt werden, wenn auch innerhalb desselben ein Dienst nicht mehr geleistet würde.

UI. Diejenigen Pflegerinnen, welche auf Vereinskosten ausgebildet worden sind, ohne die Ausübung der Krankenpflege zu ihrem Lebensberufe zu machen, werden sich dem Verein in Fällen des Kriegs ober gemeiner Noth, wie auch bei etwa sonst zeitweilig hervortretenbcn besonders bringenbem Bebiirfnisse zur Ver- füguug stellen. In diesem Fall wird der Verein für ihre Schadloshaltung Sorge tragen."

Der Lolalverein zu Darmstadt hat bis jetzt die Ausbildung von fünf Damen in der Krankenpflege vermittelt, von welchen zwei in dem Krankenhaus Bethanien rn Berlin unb eine dritte in dem städtischen Hospital zu Darmstadt ihre Ausbildung bereits vollendet haben, während zwei andere Damen zu Darmstadt und Mainz gegenwärtig die Krankenpflege erlernen; derselbe wird voraussichtlich in nächster Zeit noch eine größere Anzahl von activen Mitgliedern aufnehmen können.

Unsere Bitte geht nun zunächst dahin, daß recht'viele Frauen und Jungfrauen hiesiger Stadt ihren Beitritt zum Verein als inactive Mitglieder erklären und sicy zur Zahlung eines jährlichen Beitrags von 36 fr. verpflichten möchten. Von der größeren oder geringen Zahl der Beitritts-Erklärungen hängt es ab, ob von dem diesigen Zweigverein selbstständig die Ausbildung von Krankenpflegerinnen bewirkt werden kann, oder ob es zweckmäßiger erscheint, die eingehenden Beitrage an das Central-Comito in Darmstadt zu senden. Wir werden in der Kürze Einzeichuungslisten circuliren lassen, und alsdann eine Generalversammlung auer inactiven Mitglieder veranlassen, in welcher der Verein definitiv constituirt, über Annahme der Statuten Beschluß gefaßt, und der Vorstand gewählt wird.

Wohl wissen wir, daß die Wvhlthätigkeit vielfach in Anspruch genommen und daß manche Familie durch die schwere Noth der Zeit gedrückt wird, also daß der Eifer, zum Wohl der Mitmenschen mitzuwirken, zu erkalten droht. Dennoch wagen wir unsere Bitte; gilt cs doch der Sorge für die unglücklichsten unserer Brüder und Schwestern, für die Kranken, welchen durch sorgsame Pflege oft mehr geholfen wird, als durch Geldunterstützungen. Der jährliche Beitrag ist gering, der Segen, welcher damit in geordneter Vereinsthätigkeit gestiftet werden kann, ist groß, und er wird auch dem von uns gespendeten Scherflein nicht fehlen.

Gießen, den 11. Mai 1868. Frau I. Gail. Frau Provinzialdirector Goldmann. Frau Hornberger. Frau Pfarrer Landmann.

Frau Hofgerichtsrath von Lepel. Frau Bürgermeister Bogt. Frau Geh. Medicinalrath Wernber.

Frau Professor Wilbrand.

*) Für Darmstadt ist der ordentliche Jahresbeitrag vom Central-Comito auf 36 kr. festgcstellt worden.

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H. Perger, Photograph unb Maler in Gießen.

MrUchast auf der Hardt.

3605) Voin Himmelfahrttage an ist dieselbe täglich von Nach- mittags 3 Uhr an geöffnet. L. Tertor.