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Preis vierteljährlich 36 kr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 51 kr.

Erscheint wöchentlich drei­mal . Dienstags, Donner­stags und Samstags. Expedition: Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kietzen.

Ne. 122. Donnerstag den 15. October 1868

AMtlrehe Bekernntmsr ch ungen.

Landwrhr-Bcstrks-Commando Gießen. Gießen, den 14. getoster 1868.

Bekanntmachung.

Die Leute der Ersatz-Reserve I. Klasse haben bei der Eontrolversammlung nicht zu erscheinen. Gandenberger,

Oberst-Lieutenant und Bezirks-Commandeur.

Gießen, am 8. Dctostrr 1868.

Betreffend : Die Revision der Hypothekenbücher, hier die Aufbewahrung derselben und der Grundbücher.

d s

Grvßher?ogliche Kreis amt Gießen

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Die Grund- und Hypothekenbücher werden nach uns zugegangener Mittheilung der Gerichte noch vielfach vorschriftswidrig, namentlich in gewöhnlichen Actenschränken aufbewahrt, während dieselben sich in einem Behälter von Holz oder starkem Blech befinden müssen, der in verschlossenem Zustande jederzeit leicht weggetragen werden kann, der also nicht so schwer sein darf, wie ein Schrank, und mit Griffen zum Tragen versehen sein muß. Bestehen die Grund- und Hypothekenbücher in so vielen Bänden, daß sie auf einmal nicht getragen werden können, so müssen mehrere, einzeln leicht transportable Behälter in Form aufeinandersitzender Feuerkisten mit verschließbaren Thüren vorhanden sein.

Wir beauftragen L>ie, alsbald für Beschaffung solcher Behälter zu sorgen und wie geschehen, erforderlichen Falles unter Vorlage der entstehenden Kostenrechnungen, binnen längstens vier Wochen zu berichten.

Zweckmäßig erscheint es, die Behälter, wenn irgend thunlich, in der Größe anfertigen zu lassen, daß darin auch die zu den Grundbüchern gehörigen Karten Raum finden. Dr. Goldmann.

Bekanntmachung.

Unterricht im Hufbeschlag zu Butzbach im Winter 1868/69 betreffend.

Indem ich die nachstehende Bekanntmachung des Herrn Präsidenten des Provinzial-Vereins veröffentliche, bringe ich zugleich zur allgemeinen Kenntniß, daß der land- wirthschaftliche Bezirks-Verein für den Kreis Gießen zur Unterstützung zweier Hufschmiede des Kreises Gießen, welche den Unterricht in Butzbach im Winter IS68/^ besuchen und gute Zeugnisse über ihren Fleiß und die Erfolge des Unterrichts beibringen, den Betrag von 30 fl. (15 fl. für Jeden) bestimmt hat.

Diejenigen, welche sich um diese Unterstützung bewerben wollen, haben dies vor Beginn des Unterrichts bei dem Unterzeichneten anzuzeigen, und nach dem Schluß desselben ihre Zeugnisse vorzulegen. Die ersten Anmeldungen genießen den Vorzug.

Gießen, den 8. October 1868. Der Director des landw. Bezirks-Vereins für den Kreis Gießen:

Dr. G o l d m a n n.

Unterricht im Hufbeschlag zu Butzbach 1868/69.

Der Unterricht im Hufbeschlag pro 1868/69 wird am Montag den 16. November d. I. zu Butzbach beginnen. Junge Schmiede aus Oberhessen, die an demselben Theil zu nehmen wünschen, haben sich zeitig bei unterzeichnetem Präsidium schriftlich anzumelden und sich über Schulkenntnisse, bestandene Lehrzeit und gutes Betragen sowohl, als auch über die Mittel zu ihrem Unterhalt in Butzbach gehörig auszuweisen.

Der Unterricht selbst wird unentgeltlich ertheilt: dagegen haben die Theilnehmer an demselben, insoweit sie die Mittel dazu besitzen, für ihren Unterhalt in Butzbach selbst zu sorgen; es werden aber Einrichtungen getroffen, daß der letztere möglichst billig zu stehen kommt.

Unbemittelte müssen sich mit Unterstützungsgesuchcn an den Vorstand des landw. Bezirks-Vereins wenden, da Seitens des Provinzial-Vereins für derartige Unter­stützungen keine Mittel verwilligt sind. Der Unterricht wird ungefähr 2'/2 Monat dauern.

Laubach, den 28. September 1868. Der Präsident des landw- Vereins von Oberheffen:

Otto, Graf zu Solms-Laubach.

Wegen eingetretener Saatzeit sind die Tauben von heute bis zum 10. November bei Vermeidung der im Art. 79 des Feldstrasge- setzes angedrohten Strafe in dm Schlagen einzuhalten.

Gießen, den 14. October .1868. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

. Nover.

Gefundene Gegenstände:

Ein Kinderstrümpfchen, ein Taschenmesser, ein schwarz-seidenes Kopfnetz, ein Klingel graue Wolle, ein Messer mit 3 Klingen, ein blau- und weißleinenes Taschentuch, ein Hammer, ein blau-seidener Shlips, ein kleiner Palatin und ein Glacehandschuh.

Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.

Gießen, den 14. October 1868. Großherzogliche Polizei - Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.

Besondere Bekanntmachungen.

E d i c t a l l a d u n q.

7477) Nachdem die Wittwe des hiesigen Bierbrauers Wilhelm Loos kurz nach ihrer Jnsolvenzanzeige gestorben und die Nachlaßaufgabe ergeben, daß höchstwahr­scheinlich eine nicht unbedeutende Ueberschul- dung des Nachlasses, beziehungsweise des Vermögens ihrer beiden minderjährigen Kin­der, vorliegt, und nachdem man sich überzeugt, daß unter den vorliegenden Verhältnissen der Abschluß eines Arrangements für sämmt- liche Interessenten nur zweckmäßig sein kann, so werden hiermit alle bekannten und un­bekannten Gläubiger, welche Forderungen an den Nachlaß der Wittwe des Bierbrauers Loos, beziehungsweise an das Vermögen der minderjährigen Kinder derselben bilden wollen, öffentlich aufgefordert, sich im Termin

Freitag den 6. November l. I., Vormittags 9 Uhr,

vor unterzeichnetem Gerichte einzufindem oder durch einen gehörig Bevollmächtigten vertreten zu lassen, indem in diesem Ter­mine eine gütliche Uebereinkunft ernstlichst versucht, und, im Falle ein Arrangement zu Stande kommt, wobei die Minderheit durch die Majorität, je nach der Größe der Forderungen gebunden ist, von den Aus­bleibenden oder nicht gehörig Vertretenen

angenommen werden soll, sie wären der Majorität beigetreten.

Gießen, den 28. September 1868.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Dr. A. v. Grolman, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.

7479) Nachdem bei mißlungenem Güte­versuch über das Vermögen des Wirthes Johannes Keßler dahier durch Verfü­gung von heute der förmliche Concurs er­kannt ist, so werden die Beteiligten Gläu­biger aufgefordert, ihre Forderungen im Termin den 25. November d. I-,

Morgens 9 Uhr, Contumacirzeit, unter Vorlage der deshal- bigen Beweisstücke beim Rechtsnachtheil der Ausschließung von der Masse gegen den bestellten Contradictor Rechtsanwalt Em­bach dahier anzumelden und zu begründen-

Kirchhain, am 8- October 1868-

König!- Preuß- Amtsgericht- Israel.

vdt. Bezzenberger.

Versteigerungen.

7431) Künftigen Samstag, den 17. d- Mts-, des Nachmittags um 2 Uhr, sollen auf der Großh. Bürgermeisterei Albach 5 Malter Saat-Eicheln versteigert werden-

Großherzogliche Bürgermeisterei Albach. Balser.

Straßenbau-Verdingung im Kreise Wetzlar.

7472) Die zum Ausbau der 3520 Ruthen langen Strecke der Lahnstraße von Biskirchen bis Wetzlar innerhalb der Gemarkungen Biskirchen, Stockhausen, Leun, Niedernbiel, Obernbiel, Altenberg und Wetzlar erforderlichen Leistungen, bestehend in:

1) Anfertigung des Planums nebst Banketten und Gräben rc-,

2) Brechen und Anfahren der Steine zur Steinbahn,

3) Bearbeitung der Steinbahn-Materialien,

4) Anfertigung der Steinbahn,

5) Bau der Brücken und Durchlässe incl. Materialien-Lieferung,

6) Anlage der Baumpflanzungen und Sicherheits-Anlagen, sowie Beschaffung der nötigen Nummersteine, sollen am 31. October er., Vormittags 11 Uhr,

im hiesigen Rathhanssaale öffentlich, im Wege der Submission, verdimgen werden.

Pläne, Kostenanschläge und Baubcdingungen liegen auf dem hiesigen Landraths- Amte zur Einsicht offen; außerdem wird auf Verlangen auch der Kreis-Communal- Baumeister Peters nähere Auskunft erteilen-

Die gejammten oben aufgeführten Bauarbeiten werden ungetrennt für jede Ge­markung verdungen, es werden jedoch auch Gebote auf mehrere Gemarkungen oder alle 7 Gemarkungen zusammen angenommen.

Die Höhe der zu verdingenden Leistungen beträgt:

1) In

der Gemarkung Biskirchen

964 Rthlr-,

2)

Stockhausen

5823

3)

Senn

6311

4)

Niedernbiel

6958

5)

Obernbiel

4879

6)

Altenberg

5770

7)

Wetzlar 2756

zusammen 33,461 Rthlr.

Wetzlar, den

3. October 1868.

Der Königliche Landrath gez. von Helldorff.