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Stichtag.
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)«M, St. ®itgtn.
AnzetzeW«
für die
Provinzialhauptstadt Gießen.
(jlmfsüfnll hrs Meises fließen.)
(Srfrfirint aochrntlich zwei Mal: Mlttwo»« und Samstag«. — Preis de« Jahrgang« für Einheimische 1 fl. 42 fr., für AuSwLrtige incl. de« rwrschrist«, mä§iqtn Postau'scklag« 1 st. 42 fr. — Au«wärt« abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Trpeditivn (Eanzleiberg üit. ’4). Nr. 1).
70. Samstag den 31. August 1SG7.
Man bittet das geehrte Publikum, die Inserat-Beträge soglcicl) bei der Aufgabe einer Anzeige zu berichtigen und Quittung darüber zu verlangen, da die nachträgliche Erhebung mit allzu großen Kosten und Schwierigkeiten verbunden ist. Die Erpedition d. BlttS.
'Amtlicher Theil.
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itel verdient, die so ist ei in der -turzenesgir - gegen Unter- een, — einmal, Brüche, die niir jede Entzündilnz er« Mistens die ein Mittel gegen eshnlb ersreulichf erzte die Praxis mtg der ichen Brnchssste w (2961)
^Mttchre^ »ont Maller.
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an:
Bekanntmach u n g.
an ten September d. I., Nachmittags 2 Uhr, wird das Ergebniß der Stimmenauszählung bei der Wahl des ersten
Wahlkreises für den Reichstag res Norddeutschen Bundes auf dem Regierungsgebäude dahier in öffentlicher Sitzung verkündigt werden.
Gießen, den 30. August 1867. Der Wahldirector für den ersten Wahlkreis:
Dr. (Selbmann.
Betrrflend: Die Erhebung der Forststrafcn vom III. Quartal 1867.
Gießen, am 30. August 1867.
Das
G r o ß h e r j o g 1 i ch e 11 c n t a m t Gießen an
die Großher^ogl chen Bürgermeistereien des ilentamtöbeprkö.
ersuchen Sie hiermit, in Ihren Gemeinden durch die Schelle bekannt machen zu lassen, daß die obigen Gelder noch dis zuue 15. September an den Zahltagen: Dienstags und Samstags, ohne Mahnung bezahlt werden können.
L v n ck e r.
Gerichtliche uud Privat-Bekanntmachungen.
(fiöictaffaöuiigeii.
Oeffentliche Aufforverung.
2968) Auf Antrag des für den abwesenden Heinrich Klinke! von Daubrin- gen gerichtlich bestellten Kurators Heinrich Walther III. von Daubringcn werden alle Diejenigen, welche aus irgend einem Grunde an Heinrich Klinkel etwas zu fordern haben, aufgefordert, ihre Ansprüche binnen vier Wochen dahier zu melden, widrigenfalls sie bei Rcgulirung des Vermögens nicht berücksichtigt werden.
Gießen, den 6. August 1867.
Großherzogliches Landgericht Gießen.
I. E. d. Lnvr.-St.:
Hellmann, Landger.-Affcssor.
Oeffentliche Bekannlinachnng.
2969) Da die Anna Margarethe Lenz, ledig, von Holzheim, außer Stand ist, ihr Vermögen selbstständig zu verwalten, so ist sie unter Kuratel gestellt und I o h a nn Georg Jung IX. von Holzheim al« Kurator für sie bestellt worden, was unter
dem Anfügen hiermit zur Kcnntniß gebracht wird, daß die ihre Person oder ihr Ver- mögen betreffenden, ohne Mitwirkung des Kurators abgeschlossenen Rechtsgeschäfte keine rechtsverbindliche Wirkung haben.
Gleichzeitig ergeht an Alle, welche an gedachte Anna Margarethe Lenz oder deren verstorbenen Vater Johann Georg Lenz Forderungen haben, die Aufforderung, solche sogewiß binnen 4 Wochen spccificirt ent» weder bei dem Kurator oder dahier anzumelden, gcgcnfalls sie nach Regelung der Vermögensverhältnisse spätere Berücksichti- gung nicht finden können.
Lich, am 3. August 1867.
Großherzoglich,s Landgericht Lich.
I. B. d. L. :
Cel larius, Landger.-Affcssor.
2852) Nachdem Großherzogliches Hofgericht dahier über das um 1381 fl. überschuldete Vermögen des Jacob Burk II. zu Garbentcich den förmlichen Concurspro- zeß erkannt hat, so werden alle Diejenigen, welche Ansprüche an das gedachte Vermögen
zu bilden vermeinen, aufgefordert, solche in dem auf
Montag den 30. September l. I., Vormittags 10 Uhr, bestimmten Termin sogewiß anzumelden und etwaige Vorzugsrechte geltend zu machen, als sie sonst stillschweigends ausgeschlossen, von ter Masse keine Befriedigung zu erwarten haben. In genanntem Termin soll zu- gleicb angelegentlichst die Güte versucht, ein Masstcurator bestellt und ein Gläubigcraus- schuß gewählt werden und werden hierbei die nicht erschienenen Gläubiger oder deren nicht gehörig legitimirten Vertreter als den Beschlüssen der erschienenen Gläubiger bei- getreten angesehen.
Gießen, den 27. Juli 1867.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
I. B. d. St.:
Langsdorfs, v. RotSman, Stadtger.-Assessor. Stadtger.-Affessor.
Besondere Bekanntmachung.
3136) Es witd hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, baß die Lahnbrücke bei


