Ausgabe 
28.8.1867
 
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Anzeige Wk

für die

Provinzialhaiiptstadt Gießen.

(llinlsl)f(ill bes Greises fließen.)

Mittwoch den 28. August

1867

"J* 2 * 4 5 6 7 8* ***; M-l- Mittwoch« und Samstag«. - Prei« de« Jahrgang« für «inbdmische 1 «. 42 fr., für Ausmittig, fad. M Vorschrift«. - l'°»--"schiag« 1 st. 42 fr. - Au««°rt« abonnitt man ffch bei alirn Postämtern. - In Gießen bei b« SrPebition (Goldberg Li. B Rr 1) JE 69

siyan bittet das geehrte Publikum, die Jnserat^Beiräge sogleich bei der Aufgabe einer Anzeige zu berichtigen und Quittung darüber zu verlangen, da die nachträgliche Erhebung mit allzu großen Kosten und Schwierigfeiten verbunden ist. Die Expedition d. Bltts

Amtlicher Theil.

Zu Nr. K. G. 3919.

Selrrffewd: Die Einsendung der Waiscnbüchsengelter.

Liehen, am 22. August 1867.

Das

6 r i) I) Ij c r i o o l i d) e Sr ei samt GM eßen

an

die Vorstände der isracliti^cn Neligionsgemcinden des Kreises.

^nr n9^"31)7J?t,Cr^9.h*Cn ^^binatS Gießen empfehlen wir Ihnen, die in Ihren Gemeinden gesammelten Waisen- chs ngeltcr, oder wenn solche nicht emg-gangen sein sollten, die vorgesckriebenc tesfallsigc Anzeige stets pünktlich in der eiffcn dcS Monats September jeden Jahres an das Greßherzogliche Rabbinat Gießen einzusenden.

Dr. Goldmann.

Bekannt m a ch u n g.

Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 8. v. Mts. bringen wir hiermit zur Kenntniß der Schafbesitzer, daß zu Holrbeim neue« Erkrankungen von Schafen an Milzbrand nicht vorgekommcn sind und die Krankheit als erloschen betrachtet werden kann

Gießen, den 22. August 1867. Großhcr.ogliches Kreisamt Gießen.

Dr. G o l d m a n n.

Generalversammlung

des lmidwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen in 1867.

Die Generalversammlung des landw. BrrcinS von Oberhesscn pro 1867 wird

Montag, den 9. September, Bermittags 10 Uhr,

gchmst^echl'ade wertcn' iu welcher ich die Mitglieder des LcreinS, sowie alle Freunde der Landwirthschaft, hierdurch er-

Rach der statutenmäßigen RechenschastSablage sollen folgende Fragen zur Verhandlung kommen:

1) Erscheint es zweckmäßig, daß auch für die Folge, sowie in den lctztvergangcnen Iabren, landw. Maschinen zur Verallge- meinerung der Verbreitung derselben auf Rechnung les Vereins angekauft, und alsdann an Landwirihe ter Provinz vcr- steigert werden? 1

2) Ist cs für die oberhessische Sck weinezucht förderlich, wenn auch im kommenden Jahre wiederum eine Anzahl Zuchtschweine und Eber englischer Raren in Rordteutschland angekauft und zur Versteigerung an Lantwirthe der Provinz gebracht werden?

ck) Ist cs in dem Falle, daß die vorhergehende Frage bejaht to:rt>, angemessen, bei den ViehpreiSvcrtheilungen auch Preise für schöne Schweine auszusetzen, um so den Züchtern guter Raccn sowohl Gelegenheit zu allgemeinem Bekanntwerden ihrer Zuckten, als auch eine pekuniäre Aufmunterung zu gewähren?

4) Es sind seither die Orte für Abhaltung d,r jährlich stattfintcnten ViehpreiSvcrtheilungen immer zuerst in dem Jahre der Abhaltung derselben, und zwar sehr kurze Zeit vorher bestimmt worden so daß wohl angenommen werden kann, daß bei diesen Preievcrtheckungcn nur das zufällig vorbantcne schöne Dieb prämiirt werten ist. Würde es sich nicht cm- pfehlen, die Orte für Abhaltung der jährlichen Viehprcisvcrthcilungcn jedesmal 1'/,2 Jahre vorher zu bestimmen damit auch den Viehzüchtern derjenigen Orte, von welchen aus die jedesmalige Preisvertheilung beschickt werten kann, Gelegen, beit gegeben ist, schönes Weh zum Zweck ter Eoneurrcnz um Prämicn zu züchten?

5) Aus welche Weise kann ter lantw. Verein von Lberbessen am Bestin tie Einrichtungen der Institute der Wanderlehrer der lantw. Casino's und der lantw. Foribiltungsschulen sörtern? '

6) Welche Wünsche liegen für Ausstellung keS nächstjäbrigen Butgets vor?

7) Die Wahl des Präsid.n en und Vicepräsidenten. sowie des Austchusses für tie Jahre 1868/70.

8) Bestimmung des Orts für Aohaltung nächstjähriger Generalversammlung.