Ausgabe 
23.3.1867
 
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Aiytigc-Wsll für die Provinzialhauptstadt Gießen. (cRmtsöffltt bes Greifes fließen.)

M 24.

Samstag den 23. März

1867.

Amtlicher T h e i l.

Zu Nr. K. G. 1485. Gießen, am 19. Mär) 1867.

Betreffend: Den Termin für den Abschluß und die Einsendung der Gemeinde-Rechnungen für 1866.

Das

Groß Herzog licht Kreisamt Gießen

an

die Großherzoglichcn Bürgermeistereien und Gemeinde-Einnehmer des Kreises.

Großherzogliches Ministerium des Innern hat durch Verfügung vom 8. l. Mts. zu Nr. M. d. I. 3093 in Bezug auf die Gemeinde-Rechnungen für 1866 den Termin zum Abschlüsse der Bücher allgemein auf den 30. April, zur Ablieferung der Rech­nungen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien auf den 30. Juni, und zur Einsendung der Rechnungen an die Ober-RechnungS» kammer-Justificatur II. Abtheilung auf den 31. Juli des laufenden Jahres festgesetzt.

Wir weisen Sie an, sich strenge danach zn achten und bemerken, daß eine Nichteinhaltung dieser Fristen, beziehungsweise eine Unterlassung der desfalls zu machenden Anzeigen, Disciplinarstrafen und sonstige etwa erforderliche Zwangsmaßregeln zur Folge haben müßte. In Verhinderung des Kreisraths :

Pietsch, ____________________________________________ RegierungS - Rath._____________________________________________________ Zu Nr. K. G. 1461. Gießen, am 19. März 1867.

Betreffend: Die Verrechnung der Kriegskosten.

Das

G r o ß h c r i o g l i ch e K rk i s a mt Gießen

an

die GrohherMglichen Bürgermeistereien.

Erlassener Verfügung Großherzoglichen Ministerium des Innern zufolge, sollen die Kriegskosten, für welche bis zum Bücher- schlusse von 1866 ein Ersatz noch nicht stattgefuuden hat, erst in den Rechnungen für 1867 verrechnet werden.

Wir setzen Sie hiervon zur Bemessung und Bedeutung der Gemeinde-Einnehmer in Kenntniß.

In Verhinderung des Kreisraths: Pietsch, _________________________________________________ RegierungS - Rath.__

MizMche Rekamttmachlmg.

Gefundene Gegenstände:

Zwei kleine und ein größerer Schlüssel (zusammcngcbunden), ein kleiner Schlüssel, eine Kapuze, ein Portemonnaie mit 2 kleinen Schlüsselchcn, zwei kleine Schlüssel (zusammengebunden).

Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Ver­langen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.

Zugelaufen: ein gräulich und gelblicher Pinscherhund.

Gießen, den 22. März 1867. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.

Gerichtliche nnd Privat-Bekanntmachungen.

Montiere Mranntmachungen.

Auleheu der Stadt Gießen.

962) Bei der Stadtkasse Gießen werden jetzt noch Darlehen zu 4 pCt. Zinsen angenommen.

Gießen, den 12. März 1867. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Vogt.

Widerruf einer Pferdversteigerung.

1080) Der auf den 29. d. Mts. än­gstigte Pferdverkauf findet vorerst nicht statt. Gießen, den 21. März 1867.

Großherzogliches Gendarmerie - Divistons- Commando Oberhessen.

v. Hombergk, Rittmeister.