Rundschau.
Darmstadt, den 13. November. Da« Regierungsblatt Nr. 44 enthält: I. Bekanntmachung Großh. Ministerium« de« Innern, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betr.
II. Bekanntmachung Großh. Ministerium« de« Innern, das Eichen von GlaSgcfäßcn mit einem Inhalt von 3,t Schoppen bett. Nachdem c« al« zweckdienlich erkannt worden ist, künftig Gläser und Flaschen mit einem Inhalt ] »on 3 4 Schoppen zum Eichen zuzulassen, ist solche« unter Vorbehalt der Beobachtung der bestehenden Vorschriften über da« Eichen solcher Gefäße gestattet, und als Eichzeichen dafür da« nachstehende Zeichen bestimnit worden: | /
III. Bekanntmachung Großh. Ministerium« der Finanzen, die neue Cr- ganisation der Oberförster,ien Rainrod und Eichclsachfen, Forst Schotten, und der Oberförstereien EichelSborf und Langd, Surft Nidda, betr.
IV. Bekanntmachung »woßh. MinifteriumS der Finanzen, den Gewerbebetrieb der Handelsreisenden betr. Nach getroffener Verabredung ift die zwischen den ZollvereinSftaaten bestehende Bestimmung, — wonach Kaufleute. Fabrckan- ten und andere Gewerbtreibendc, welche sich darüber auSweiscn, daß sie in dein Vereinsstaate. wo sie ihren Wohnst) haben, die gesetzlichen Abgaben für das von ihnen beinebene Geschäft enttichten, wenn fie persönlich oder durch in ihren Diensten stehende Reisende Ankäufe machen oder Bestellungen nur unter Mitführung von Mustern suchen, in den anderen Staaten keine weiteren Abgaben hierfür zu entrichten verpflichtet stnd, — auf den Verkehr zwischen | bem Großherzogthum und den freien Städten Hamburg und Lübeck ausgedehnt worden, und es werden demgemäß von jetzt an die Handelsreisenden aus dem Großherzogthum auf Grund der nach den Bekanntmachungen vom 5. Januar | 1864 (Reg. Bl. S. 9) und vom 22. December 1865 (Reg. - Bl. S. 981) i ausgefertigten, entsprechend zu vervollständigenden Gewerbe-Legitimationskarten in den genannten freien Städten und die Handelsreisenden au« diesen Städten auf Grund der von ihrer Heimathbehörde ausgestellten Gewerbe-LegitimationS- karten im Großherzogthum zu den betteffenden Gewerbshandlungen abgaben- frei zugelaffen, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
V. Bekanntmachung Großh. OberconststoriumS, die Ergebnisse der Verwaltung deS allgemeinen evangelischen Kirchenfonds vom Jahre 1866 bett.
Gelammt-Einnahme beträgt 27,599 ft. 483 4 ft., die Gesammt-AuSgabe 23,697 ft. 63/, fr. Verglichen bleibt Rest 3902 ft. 42 fr.
VI. Befanntmachung Großh. KreiSamtS Büdingen, die Erhebung einer [ Umlage in der israeliliichen Religionsgemeinde zu Eckartshausen mit Calbach
VII. Bcrzeichniß rechtsfräftig gewordener, in Gemäßheit des Art. 30 des Strafgesetzbuchs im Regierungsblatt befannt zu machender Straferfenntniffe der Gerichte der Prooinz Oberheffen.
VIII. Ertheilung von Erstndungspatenten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allerqnädigst geruht: am 12. October dem Werfineister Bender und dem Schloffermeister Teller in Offenbach auf deren Nachsuchen ein Ersindungspatent auf die durch Zeichnung und Beschreibung näher erläuterte Construction eines sclbstwirfcnden Regulativs für Stubenöfen, unter dem Vorbehalte, daß dadurch Niemand in der Anwendung bereits früher befannt gewesener Theile der Ersindung gehindert werden soll, während der nächsten fünf Jahre für den Umfang des Großherzogthum«. — an demselben Tage dem Chemiker Schlamp in Nierstein auf dessen Nachsuchcn ein Ersindungs- patent auf die durch Beschreibung näher erläuterte Darstellung einer Desin- fectiono- und antiseptischen Seife, unter dem Vorbehalte, daß dadurch Niemand in der Anwendung bereits früher schon befannt gewesener Theile der Erfindung gehindert werden soll, während der nächsten fünf Jahre für den Umrang des j Großherzogthums, — an demselben Tage dem Petry in Stuttgart auf dessen Nachjuchcn ein Erfinduungspatent auf die durch Zeichnung und Beschreibung näher erläuterte Construction einer Cigarren-Wickeluiaschine, jedoch unter dem Vorbehalte, daß dadurch Niemand in der Anwendung bereit« früher schon bekannt gewesener Theile der Erfindung gehindert werden soll, während der nächsten fünf Jahre für den Umfang deS GroßherzogthumS — und an demselben Tage dem Woldemar von LocwiS of Menar zu Panten bei Riga auf dessen Nachsuchen ein ErfindungSpalent auf die durch Zeichnungen und Beschreibungen näher erläuterten Verbesserungen an seiner untcrm 25. Januar 1867 patenlirten Construction ein« Leinsaat RifftcrS, unter dem Vorbehalte, daß dadurch Niemand in der Anwenduug bereits früher bekannt gewesener Theile der Erfindung gehindert werden soll, während der nächsten fünf Jahre für den Umfang des Großherzogthum« zu ertheilen.
IX. und X. Militärdieustnachrichten.
Darmstadt Der Großherzogliche Ministerialrath Schleiermacher, Referent in der Eisenbahnangelegenheit, hat sich in Folge einer desfallsigen Mission nach Norddeutschland begeben.
Berlin, 15. Nov. Heute wurde der preuß. Landtag un- ■ ter dem üblichen Ceremoniell eröffnet. In der Thronrede des Königs begrüßt er zunächst zum erstenmal die Vertreter der neuen Landestheile, berührt die bereits dort vorgenommenen neuen Organisationen, welche die Theilnahmc des Volkes an seinen Interessen und die Selbstverwaltung fördern würden. Das Staatshaushaltsgesetz unterscheide sich durch die Aufnahme der neuen Landestheile, und durch Ausscheidung der auf die Bundesvertretung übergegangenen Kategorien, von den früheren ; wesentlich. Die Einnahmen böten Mittel zu neuen, gesteigerten j Anforderungen; er hoffe Zustimmung zu einer Erhöhung der ! Civilliste. Es würden Gesetzesvorlagen bezügl. des Schuldenwesens; Vereinigung der höchsten Gerichtshöfe vorzelegt werden ; und sobald die erforderlichen Vorarbeiten beendet seien, würde ! auch eine neue Kreis- und Provinzialordnung zur Vorlage ge- ' langen. Für einige Theile des Landes, wo die Erndte schlecht ; ausgefallen, würden besondere Maßregeln zur Abhülfe nöthig
werden. Er hoffe, daß der Verkehr in Folge der friedlichen Gestaltung der Verhältniffc sich wieder heben werde, wozu die Erneuerung und neue Organisation des Zollvereins und der Eintritt Schleswig - Holsteins in denselben beitragen werde. Das Werk nationaler Einigung sei ins Leben getreten; der Landtag habe durch seine Zustimmung zur rechten Zeil das | Reckte gethan. Mit den südd. Staaten sei die Gemeinsamkeit der wirthschaftl. Jntcrcffen und der Vcrtheidigung der allerhöchsten Güter des Lebens gesickert. In den betr. Berathungen der Volksvertretungen habe sick das nationale Bewußtsein sieg- reick bewährt. Die Beziehungen zu den auswärtigen Mächten seien durck die neue Stellung Preußens nicht gestört worden und seien die freundlichsten. Alle Mächte erkennten das friedliche Endziel der deutschen Bewegung an und Fürsten und Völker seien einig über das Bedürfniß des Friedens. Bezüglich der rem. Frage werde er den Anspruch seiner kathol. Unter; thanen auf Fürsorge für die Würde und Unabhängigkeit des Papstes und den Pflichten, die Preußens politische Jntereffen und internationale Pflichten erheischen, gerecht zn werden suchen. Eine Gefährdung des Friedens sehe er in der Frage nicht. Der Landtag möge an die Lösung der Aufgaben der inneren Entwickelung gehen und möchten seine Arbeiten für das Wohl des Staates reich gesegnet sein.
— — Die nächsten Annalen der Landwirthschaft werden von der Hand des Geheimenrath Oppermann einen Bericht bringen über den Stand der Rinderpest in Oberschlesien. Rach demselben ist sie ausgebrochen im Kreise Pleß an zwei Orten. Rybrik an 1 Ort, Ratibor an 26 Orten, Leobschütz an 2 Orten, An der Seuche gefallen, oder doch vorsichtshalber getödtct sind circa 600 Stück Rindvieh. In einem Drittel der angeführten Orte kann die Seuche für erloschen betrachtet werden. — Aus dem Umstande, daß dieselbe gleichzeitig an verschiedenen Orten ausgebrochen, darf tndeffen kein Schluß gezogen werden auf eine etwaige Unzulässigkeit der Seitens dcrBehördcn ergriffenen Maßregeln. Es ist nämlich kein Fall bekannt geworden, wo aus einem infizirt bekannten Orte nach Ergreifung der polizeilichen Maßregeln die Seuche verschleppt wäre. Alle Jiifici- rungen lassen sich aus unmittelbaren Einschleppungen aus Oesterreich, oder aus preußischen Orten, in denen die Pest erst später constatirt, zurückführen. Der militärische Cordon ist längs der österreichischen Grenze gezogen. Commandirt dahin sind 12 Bataillone Linien-Jnfanterie, 1 Jäger-Bat. und einige Eskadronen Kavallerie. Ein zweites Jägerbataillon ist im Anmarsch. — In Oesterreich herrscht die Pest in Ungarn an 5 Orten, in Galizien an 27 Orten, in Mähren an 10 Orten, in Schlesien an zwei Orten, und in Siebenbürgen an zahlreichen Orten.
--Mitglieder der national-liberalen Partei werden, anläßlich des Twestcn'schen Falls, im Abgeordnetenhaus einen Gesetzentwurf einbringen, der gemäß Art. 30 der Bundesverfassung die parlamentarische Redefreiheit für Preußen wahren soll.
— — Wie ein in verschiedenen Blättern wiederholt auftauchendes Gerücht wissen will, soll die beabsichtigte Erhöbung der königlichen Civilliste (die zur Zeit 3,100,000 Rthlr. beträgt) um noch 900,000 Thlr. zum Gegenstände einer Vorlage für die heute beginnende Session des preußisckcn Landtags bestimmt sein. Die Höhe der Civilliste würde sich sodann auf volle vier Millionen jährlich steigern.
— — Die französische Regierung hat nun formelle Einladungen zur Conferenz wegen der römischen Frage erlaffen. Voraussichtlich wird sic damit wenig Glück haben, denn die protestantischen Mächte haben keine Lust, sich in die Frage ein; zumischen, die katholischen Mächte nicht den Trieb, über das Schicksal des Papstes, der sich in keinem Falle an der Conferenz betheiligen wird, zu Gericht zu sitzen. Die Ansicht der preußischen Regierung dürfte so ziemlich mit den folgenden Aeußerungen der Kreuzztg. zusammentreffen: Wir haben schon früher bemerkt, daß keine Macht bis jetzt eine besondere Neigung gezeigt hat, sich in diese Sache zu mischen, daß Oesterreich ganz allein sich öffentlich auf französische Seite gestellt bat, und ; daß man jetzt abwarten muß, ob die französische Einladung von bestimmten Vorschlägen begleitet ist, oder nicht- Ist das nicht । der Fall, so scheint uns keine Möglichkeit einer diplomatischen ' Action der Conferenz, und wahrscheinlich werden Frankreich und Italien dann sich allein verständigen müssen. Daß diese Verständigung auf Kosten des Kirchenstaats erfolgen soll, wird ; nicht verhehlt selbst auf französischer Seite. Aber wenn auch die Conferenz zu Stande käme, so werden sich die Großmächte


