KathoNsche Gemeinde.
Getaufte.
Den 7. April. Dem praktischen Arzte, Dr. von Löhr, ZwillingSlöchlee, ‘Diana Anna jta-- tolin< unv Auguste Anna Karvline, geboren bcn 6. und 7. April.
Den 16. April. Dem Bürger zu Habbelrath in Preußen und Maschinisten bei ddr Eöln-Gießencr- Sisenbahn, Peter Ereme dahier, eine Tochter, Emllie Katharine, geboren dm 2. April
Beerdigte.
Den 21. Mär; zu Heuchelheim. Bartholomaus Faßbinder, Steiger bei dem Gießener Braunstein-Bergwerk«, gebürtig aus Dietkirchen, konigl. preuß. Amt Limburg, alt 41 I. 10 M 20 -u, gestorbm den 19. März.
Den 12. April zu Lang - Gö n s. Der Bürger und Taglöhner, Adam Fleckenstein, zu Lang- Göns, alt 56 3., gestorben den 9. April.
Den 15. April. Eva Groß, gebome Lung, Ehefrau des verstorbenen Burgers und Leinwebers, . Johannes Groß I. zu Ober-Mörlen im Kreise Friedberg , alt 70 3- 11 M. 23 T., gestorben den 13. April.
Den 16. April. Großh. Geheimerath, Professor, Dr. med. et phil. Ferdinand August Maria Franz von Ritgen, Director der Entbindungsanstalt, alt 79 J. 6 M. 3 T., gestorben den 14. April.
H»tel zum Prinz Carl.
>510) Dienstcig den 23. April 1867, als am drillen Osterfesttage:
Großes Abend - Coneert,
ausgeführt von den Mitgliedern der Hichener Musik-Kapelle.
Programm:
Erste Abtheilung:
1) Zum Erstenmal: Dom Fels zum Meer, großer deutscher Sieger-Fest-Marsch von Franj Lißt.
2) Ouvertüre zur Oper: „Rosamunde" von F. Schubert.
3) Loreley-Paraphrase von Reswavba.
4) Rheinsagen, Walzer von I. Gung'l.
Zweite Abtheilung:
5) Jubel-Ouverture von C. M- v. Weber.
6) Zum Erstenmal: Lied ohne Worte von F. Kücken (Horn-Solo.)
7) Jahrmarkts - Polka von Voigt.
8) Humoresken, großes Potpourri von Riede.
Dritte Abtheilung:
9) Ouvertüre zur Oper: „Die diebische Elster" von Rossini.
10) Humoristische Variationen über ,Lott' iS tot" von Reinbolv.
11) Melodieen aus der Oper: „Martha" von Flotow.
12) Turner-Sturm-Galop von Budik.
Anfang 7 Uhr. Enlrse für Herren 12 kr., für Damen 9 fr. Die Direktion: Adolph Hecker.
Darmstadt Das Regierungsblatt Nr. 16 enthält :
1. Bekanntmachung, Schenkungen an verschiedene Wvhlthäligkeits-An- staltcn betreffend.
11. Bekanntmachung, die Ausführung des Friedensvertrags mit Preußen, insbesondere die Versicherung der Gebäude gegen Feuersgefahr betreffend.
Nachdem in Ausführung des Friedensvertrags mit dem Königreich Preußen wegen Versicherung der Gebäude gegen' Feuersgefahr die Verabredung getrogen worden ist, daß bis zum 1. Januar 1863 in den gegenseitig abgetretene» Gebieten zur Gebäude die seither bestandenen Versicherungs-Ordnungen in Kraft bleiben, dann aber, was die Gebäude in den an das Großher- zogthum abgetretenen Gebieten betrifft, solche von jenem Zeitpunkte an in die Landes-VerstcherungS-Anstalt nach Maßgabe der hierüber bestehenden Bestimmungen ausgenommen werden sollen, unter der Beschränkung, daß im Falle dergleichen Gebäude dermalen bei einer Privar-Gescllschaft versichert sind, erst mit dem Ablauf der Periode, für welche solche Versicherung genommen ist, die Ausnahme in die LaudeS-Anstall zur Wirksamkeit gelangt, wipd dies hiermit bekannt gemacht und dabei für die durch den Friedensvertrag dem Großher- zoglhume erworbenen Gebieistheile verfugt :
1) Es sind dort alsbald die nöthigen Vorbereitungen zu treffen, damit am 1. Zanuar 1868 die Versicherung bei der Landes-Anstalt festgestellt ist, und zwar durch vollständige beschreibende Aufzeichnung, Nu- merirung und Abschätzung sämintlicher vorhandenen Gebäude, worauf die förmliche Katastrirung, entsprechend der BrandversicherungS-Ord- nung vom 18. November 1816 und weiteren Bestimmungen, zu erfolgen hat, alles dies auf Kosten der Brandversicherungskasse, insofern nicht einzelne Eigcnlhumer ei» besonderes Verfahren veranlassen, bezüglich dessen dann die deßhalb bestehenden Vorschriften zur Anwendung komme».
2) Die Großherzogliche BraiidversicherungS-Commission wird zum Vollzug im Nähere» Anordnung treffen, welche Behörden und Eigenlhumer sich zur 'Nachachtung dienen zu lassen haben.
3) Sämmtliche Gcbäudebesitzer, diejenigen nicht ausgenommen, für welche Versicherungen bei Privat - Gesellschaften über den 1. Zanuar 1868 hinaus »och fortdauern, sind darauf aufmerksam zu machen, daß sie nur in ihrem Interesse den aiiitlichen Aufforderungen zur Erlheilung von Auskunft Nachkommen uud namentlich durch rechtzeitige Erklärungen, wo sie verlangt sind, den Nachtheilen vorbeugen werden, welche für sic eintrelen könnten, wen» am 1. Zanuar 1868 nicht überall Klarheit in thatsächlicher Grundlage der Versicherung hergestellt wäre. Darmstadt, de» 2. April 1867.
GroßherzoglicheS Ministerium des Znnern.
v. Dalwi gk.
HallwachS.
111. Bekanntmachung, die amtliche Benennung des bisherigen SalzamtcS Nauheim betreffend.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben zu bestimmen geruht, daß das seitherige Salzamt Nauheim künftig die amtliche Benennung „Salinen- aml Nauheim" zu fuhren habe, was hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Darmstadt, den 2. April 1867. ,
GroßherzoglicheS Ministerium der Finanzen.
F. von Schenck. Goring.
IV. Erlheilung eines Erfindungspatents.
Seine Königliche Hoheit der Groüherzog haben allergnädigst geruht : am 26. März den Fabrikanten Nia per, Michel und Denninger in Mainz ein Ersindungspatent auf das durch Muster und Beschreibung näher
erläuterte Verfahren zur Fertigung von atlaslackirtem Leder, jedoch ohne daß Jemand in der Anwendung bereits bekannter Theile der Erfindung gehindert werden soll, während der nächsten fünf Jahre für den Umfang des Großher- zogthums zu ertheilen.
V. Dien st nachrichten.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht t
1) am 24. Zanuar den seither in Engagement gestandenen Mufiker Friedrich Ohls zum Hokmusiker, - -
2) am 20. März den zweiten evangelischen Pfarrer zu Babenhausen Earl Muller zum Dekan des evangelischen Dekanats Groß-Umstadt für die Zeil bis zu Ende des Jahres 1870 — und
3) an demselben Tage den außerordentlichen Professor Dr. Alerander Winther zum ordentlichen Professor in der medicinischen Fakultät der Landes-Universität zu ernennen)
4) am 22. März dem evangelischen Schullehrer zu Langen-Brombach, im Kreise Neustadt, Jakob Jost die vierte evangelische Schulstelle zu Eberstadt, im Kreise Darmstadt, zu übertragen;
5) am 22. März den Ober-Zoll-Secretär und Münz-Deputations-Secretär Earl Hermann Friedrich Ludwig Muller zum Ober-Zoll-Jnspector bei dem Hauptzollamt Gießen und der damit verbundenen OrtSein nehmerei der inneren indirecten Abgaben zu ernennen.
VI. Dienstentlassung.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht :
am 22. März b<n evangelischen Schullehrer zu 'Munster, im Kreise Friedberg, Johannes Bindewald von seiner Stelle und aus dem Schul dienste zu entlassen.
VII. Concnrrenzeröffnungen.
Erledigt sind :
1) die evangelische Pfarrstelle zu Dittelsheim, im Dekanate Osthofen, mit einem Gehalte von 999 fl. 42 kr.;
2) die erste katholische Schulstelle zu Dieburg, mit einem GehalD von 565 fl. und 4 Stecken Buchen-Scheitholz für Heizung de« Schul- locals; dem Großherzoglichen Kreisrath, dem katholischen Dekan uud dem Ortsvorstande zu Dieburg steht das Präsentation-recht zu dieser Stelle zu.
VIII. Sterbfall.
Gestorben ist : '
am 28. 'März der wirkliche Geheimerath und penfionirte erste Ptäsident de« Ober-Appellations- und EaffationSgerichtS Dr. August Friedrich Hahn zu Darmstadt.
Geld-CourS vom 18. April 1867.
Preuß. Eaffen - Scheine Preuß. Friedrichsd vr Pistolen ....
„ Doppelte Holl. fl. 10 Stücke. Rand - Dücaten . . 20 Frankenstucke . • Engl. Sovereigns . Ruff. Imperials . . Dollars in Gold
! fl- 1. 44j-45*
„ 9. 56J-57J
„ 9. 44-46
„ 9. 45-47
„ 9. 51-58
„ 5. 34-36
, 9. 261-271
„ 11. 51-55
„ 9. 44-46
„ 2. 271-28j
Redaction, Druck und Verlag der Brühl'schen Druckerei (Fr. Ehr. Pietsch) in Gießen.


