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Gemeinden im Argem I zum Straßenbau faß ng. Die 3tü und die chwendet, repräsentiren e Anlagekosten besserer zur Unterhaltung der- e RWnde gischriebe» engender und nachhaltig re Th-st nnserer Land- edernntenichts mit teb- ttanderlehrer, worüber 'ahrhaft segendringmd tnen, uni muffen hier- lche, wie die hiestgk,
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1867.
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für die
Provinzialhauptftadt Gießen.
(flmtsßfatt Öes 3freifes fließen.)
1867
Samstag den 19. Januar
Gießen, am 16. Januar 1867.
(EöictaCCaöungen.
3791) Auf Antrag der Elisabetha, geborne Müller, aus Großen-Linden, Ehe
Betreffend: Den Concurs des Handelsmanns Aron Katz II. aus Steinbach. .
197) lieber das geringe und sehr stark überschuldete Verwögen des flüchtigen Handelsmanns Aron K a tz II. aus Steinbach,
frau des Daniel Schneider dabier, werten deren abwesender Stiefbruder Ludwig Peb- ler von Großen -Linven und resp. dessen Nachkommen aufgesordeit, sogcwiß binnen 3 Monaten, von heute an, sich beim unter- zeichneten Gericht selbst over durch einen gehörig Bevollmächtigten zu erklären, ob sie Vie dem Ludwig Pebler angefallene Erb- schäft von seiner Mutter her, der Ehefrau des Heinrich Müller von Großen - Linden, antreten, als sonst Erbschaftsausschlagung unterstellt werten soll. Binnen derselben Frist hat sich der abwesende Balthaser Müller von Großen-Linden hier zu erklären, ob er dieselbe ihm eröffnete Erbschaft antrctcn wolle, als sonst angenommen werden solle,
Die Besetzung von zwei Gpritzen- meisterstellen bei der Stadt Gießen.
176) Leute, die sich um obige Stellen bewerben wollen, haben dieses binnen 8 Tagen bei uns anzuzeigen.
Mit der Stelle eines Spritzenmeisters ist eine jährliche fixe Vergütung von 8 fl. verbunden.
Gießen, den 14. Januar 1867.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
V o g t.
er schlage solche aus, und dieselbe den ausgetretenen Erben, Daniel Schneiders Ehefrau, sowie deren Bruder Heinrich Müller von Großen-Linden, überwiesen werden soll.
Gießen, den 25. Oktober 1866.
Großherzoglichcs Stadtgericht Gießen.
Muhl, Langsdorf, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
JSefonÖere Rekamümachlmgm.
Betreffend : Maßregeln zur Verhinderung der Verbreitung der Rinderpest. . ,
234) Die Mitglieder der Hiehcner Drehverstcherungs - Gesellschaft werden auf Mittwoch den 23. Januar, Abends präcis 6 Uhr, zu einer Generalversammlung in das Saalchen der Frau Bierbrauer Loos eingeladen. „ „ , , ,
Gegenstand der Berathung wird sein: Welche Mittel sind zu ergreifen, um die Rinderpest von uns fern zu halten. ö Für den Vorstand: Wortmann.
Zu Nr. K. G. 290.
Betreffend: Die Landgestüts-Anstalt, insbesondere die Bedeckung der «tuten durch die Landgestüts-Beschäler für 1867.
Das
Bekanntmachung.
Dem Karl Gerlipp aus Kölln hRheinbaiern), dermalen zu Gießen, ist, nachdem derselbe die vorgeschriebene Prüfung bestanden hat, die Erlaubniß zur Ausübung der Funktionen eines Heilgehülfen ertheilt worden.
Gießen, den 21. December 1866. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
In Verhinderung des Kreisraths : Pietsch, Regierungs-Rath.
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mägi.vn Postaulschlag, i fl. 42 ft. — Au,wärt, abonnirt man sich Irr allcn Postämtern. — 3n Gießen bet ttt Grpedr ru j' fl
an
die Grostherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Sie haben binnen 8 Tagen zu berichten, wie viele Scheine Sie im Jahr 1867 für zum Bedecken gebracht werdende Stuten bedürfen werden. In Verhinderung des Kreisraths:
Pietsch,
Regierungs-Rath.________________________________________________


