Ausgabe 
17.4.1867
 
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grrmahen Rechnung tragen möchte. Wie sollen wir Deutsche uns dagegen verhalten? Sollen wir, wenn man mit den ob- schwebenden Verhandlungen -S ernst meinen sollte, cs ruhig ge- chehen lassen, daß über 200,000 mit Ausnahme weniger Wal- Ionen durchaus deutsche Bewohner an Frankreich abgetreten

Allerdings, Deutschland ist auch ohne Luxemburg noch groß aenuq, ein Krieg würve mehr als so viel Menschen verschlingen, abgesehen von dem sonstigen Elend, das er brächte. Wenn Einem dabei nur nicht dar französische Sprüchworl entfiele : L appötit vient en mangeant! Zumal wenn im voraus so starker Ap- vetit vorhanden ist. Und überdies : E.n Volk, das es ruhig hinnimmt, wenn man von seinem Leibe ein Stuck lostrennt, ver- dient keine nationale Selbstständigkeit, ist wert», daß es dem stär­keren Nachbar zur Beute anheimfalle. Zwar kann man uns sagen : Der deutsch- Bund, zu welchem Luxemburg gehörte, eristirt nicht mehr, und somit gehört es ausschließlich dem Könige von Holland, seinem souveränen Herrn, der sich auch seiner sou- veränetät-rechte begeben kann. Aber wir sind um eine Antwor dem gegenüber nicht verlegen. Einmal ist der Menschenhanve überhaupt mit dem Fortschreiten der Zeit etwas ,n Mißkredit gerathen und dann hauptsächlich : Luxemburg gehörte nicht bloS dem 1815 geschaffenen deutschen Bunde an, so daß mit dem Aufhören dieses Bundes sede Verbindung mit Deutschland vol- kerrechtlich gelöst wäre, sondern die Luxemburger gehören als Deutsche zum deutschen Volk und das Ländchen hat zum deut- scheu Reich gehört, ehe man vom deutschen Bund mit seiner monstruösen Zusammensetzung gewußt. Ein Blick in die Ge- schichte wird dies bestätigen. Um Früheres unerwähnt zu lassen, sei nur darauf hingewiesen, daß Graf Heinrich III. von Luxem- bürg im Jahr 1308 als Heinrich VII. zum deutschen Kaiser gewählt wurde. Kaiser Karl IV. (ebenfalls ein Luxemburger wie Wenzel und Sigismund) erhob es zu einem Herzogthum, und nur vorübergehend (von 14431477) gericth es an Bur­gund, kam aber mit ver Vermahlung der Marie von Burgund mit Maximilian aus dem Hause Habsburg an letzteres und wurde 1512 ein Bestandtheil des burgundischen Kreises, bei welchem es verblieb bis zum Frieden von Cainpo-Formio 1797. Der Wiener Kongreß theilte es als deutschen Bundesstaat dem König der Niederlande zu als Entschädigung für den Verlust seiner nassauischen Erblande; die Festung Luxemburg wurde zur BundcSfestung gemacht.

Diese Festung, Lucelinburg oder Lutzelburg ehedem genannt und an der Stelle erbaut, wo schon die Römer unter dem Kaiser Gallienu« ein Kastell errichtet hatten, soll namentlich wegen deS Felsbodens, ver dem Feinde das Unierminircn außerordentlich erschwert, zu den festesten Plätzen zählen. Sie ist somit ein wichtiger Vorposten ver FestungSlinic Mainz, Koblenz und Köln und für den D-rtheivigungskrieg von großer Wichtigkeit. Sie Deutschland abnehmen zu wollen im Augenblick, wo Ver norv- veutsche Bund sich constituirt, ist für diesen eben kein sonderliches Compliment. Was er dazu sagen wird? Die Antwort Bis- marck's auf die Interpellation im norddeutschen Parlament ist, das läßt sich ihr nicht abstreiten, ein Meisterstück politischer Klug­heit. Kein herausfordernder Ton gegen Frankreich, aber auch keine Concessionen an dasselbe und dann ein Wink an das Par- lamcnt und das deutsche Volk :Regt Euch!" Das sollten sich namentlich die Süddeutschen gesagt sein lassen. Auf ihr Deut- schen Alle, gebt Euren Willen kund, und zeigt, daß, wenn man Deutschland angreift, sei es an welchem Punkt -S wolle, man das deutsche Volk einig und auf den Beinen findet!

(Anzeiger für Oberhessen.)

31 am 19. Mari dem GeneralstautSprocurator in Pension Geheimerath Dr. Seitz, dermalen zu Aschaffenburg, die Erlaubnis zur Annahme und rum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem König von Lach­sen verliehenen ComthurkreuzeS erster Klaffe deS Königlich -Lächmchen AlbrechtS-OrdenS zu ertheilen.

X. Dien st nachrichten.

Seine Königliche Hoheit der Großherzoz haben allergnädigst geruht :

1) am 19. Februar den Substituten des Ober-StaatSanwaltS bei dem Hofgericht der Provinz Oberheffen Dr. Ernst Georg Klein zum Staatsanwalt bei dem BezirkSstrafgericht Gießen,

21 am 8. März den seitherigen La.irzerichtSdiener bei dem Landgerichte ' gz^hi Johann Heinrich Seng zum LandgerichtSdiener bei dem -and- aeilchte B-erselden, den seitherigen zweiten LandgerichtSdiener bei dem Landgerichte Ortenberg Friedrich Bechtold zum zweiten Land- aerichlSdiener bei dem Landgericht« Friedberg, d-o zweiten Laud- aerichtSdicner bei dem Landgerichte Darmstadt Georg PhildiuS zum ersten LandgerichtSdiener bei diesem Landgerichte, den dritten -and- gerichtSdiener bei dem Landgerichte Darmstadt Peter Frohnbauser zum zweiten LandgerichtSdiener bei diesem Landgerichte und den seitherigen LandgerichtSdiener bei dem Landgerichte Biedenkopf Friedrich De zum dritten LandgerichtSdiener bei dem Landgerichte Darmstadt

31 am "EMärz den LandgerichtS-Affeffor bei dem Landgerichte AlSiclb Morin Hempel in gleicher Eigenschaft an das Landgericht schlitz .uruckzuversetzen, - den StadtgerichtS-Affeff-r bei dem Stadtgerichte Gi-ßen Karl Hoffmann zurn LandgerichtS-Affeffor bei dem Landge­richte Alsfeld und zugleich zum Richter bei dem Bezirksstrafgerichte Alsfeld den LandzerichtS-Atleffor bei dem Landgerichte .lltenstadt Hermann Oppermann zum Stadtgerichts-Assessor be, dem Stadt­gerichte Gießen zu ernennen und den LandgerichtS-Affeffor bei dem Landgerichte Schlitz Karl SuppeS in gleicher Eigenschart an da- Landgericht Nauheim zu versetzen;

41 am 18. März den zweiten Präsidenten des Oberappellation» - und ' CgffationSgerichtS Dr. Andreas Wilhelm von Hesse zum Pr-.siventen dieses Gerichtshofs, sowie zum wirklichen Geheimerath mit dem Prä­dikate Ereelleuz zu ernennen;

51 am 20. März die GerichtS-Accessiste» Karl Weber aus Alzey, Friedrich Falk er aus Kastel - und Karl Krämer aus Mainz unter die Zahl der Anwälte bei den Gerichten zu Mainz aufzunehmen.

XI. Militärdienstuachrichten.

XII. Versetzung in den Ruhestand.

Seine Königliche Hoheit der Großherzoz haben allergnädigst geruht : am 18. Marz den ersten Präsidenten des OberappellatiouS- und l^aya- tionSgerichtS, wirklichen Geheimerath Dr. Friedrich Hahn, unter Bezeugung der Allerhöchsten Zufriedenheit mit seiner langjährigen treuen und ausgezeich­neten Dicnstfühcung auf sein Nachsuchen in den Ruhestand zu verletzen.

XIII. Sterbfä lle.

Gestorben find : , .

11 am 13. März 1866 der pcusionirte Oberst Neid Hard zu Darmstadt;

2) am 1. April 1866 der pensionirte Rittmeister Schmidt zu Mainz;

3) am 12. April 1866 der pensionirte Oberst Fenner zu Darmstadt;

4/ am 13. Juli 1866 im Gefecht bei Frohnhofen, beziehungsweise an den dort erhaltenen Wunden : Major Kröll vom Gcneralguartier- meisterstab, Hauptmann Kolb vom 2. Infanterieregiment, Hauptmann Königen, Oberlieutenant Dieffenbacki. Lieu­tenant Stammler und Hebberling vom 3. Infanterieregi­ment, Oberst Schenck, ogaupimann von Wachter^ Hauptminu Becker, Hauotmann Drescher und Oberlieute- uaiu Stockhausen vom 4. Infanterieregiment;

5) am 9. November 1866 der Major Brodrück vom Generalquartier­meisterstabe zu Darmstadt;

6) am 15. November 1866 der Generalmajor a la suite Graf zu 3)|en- burg-PhilippSeich zu Heppenheim;

7) am 9. December 1866 der Generalmajor und Conzmandeur der Jnfanteriebriqade von Stockhausen zu Darmstadt.

1) am 5. März der pensionirte Schullehrer Schneider zu Helpershain;

2) am 8. März der pensionirte Rentamtmann Domänenrath Ludwig Heinrich Siebert zu Darmstadt;

3) am 19. März der pensionirte FriedenSgerichtS-Actuar Friedrich Bern­hard G o e h I er zu Pfeddersheim;

4) am 26. Mär; der Hofgerichts-Kanzlei-Juspeetor Heinrich Schmitz zu Darmstadt;

5) an demselben Tage der Forstmeister Theodor Dietz zu Schotten.

Geld-Cours vom 15. April 1867.

Was giebt es Neues?

Darmstadt. Das Regierungsblatt Nr. 15 enthält:

(Schluß.)

IX. Ermächtigungen zur Annahme fremder Orden.

Seine Königliche Hoheit der Großherzoz haben allergnädigst geruht :

1) am 10. Februar dec Freifrau Kathariua van der Capellen, geb. van Byukershoek van Hnogstraten, zu Darmstadt die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen deS ihr von Seiner Majestät dem Kaiser von Oesterreich verliehenen VerdieustkreuzeS mit der goldenen Krone,

2) am 15. März dem Advokat-Auwalt Dr. K. Jung zu Main, die Er­mächtigung zur Annahme und zum Tragen deS ihm von Seiner Ma. j jestät dem Kaiser von Oesterreich verliehenen Ritterkreuzes deS Franz- | Joseph-Ordens und

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Redaktion, Druck und Verlag ter Brühl'fchen Druckerei (Fr. Ehr. Pietsch) in Gießen.

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