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Annoncen, welche in dem nächsten Samstag- Blatt Aufnahme finden sollen, müssen spätestens bis zum Donnerstag Mittag 12 Uhr eingesandt wedden.
Die Erpedition.
AnMt-WiüI
für die
Provinzialhauptstadt Gießen.
(flmtsßfatt öes Greifes fließen.)
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch« und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 42 ft., für Auswärtige incl. des vorschriftsmäßigen PvstauifchlagS 1 ff- 42 fr. — Auswärts abvnnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition sEanzleibcrg Lit. B- Nr. 1).
Jß 31. Mittwoch den 17. April 1867
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867.
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Amtlicher T h e i l
Zu Nr. K. G. 1638. Glkßrn, am 29. Mär) 1867.
Betreffend: Die Unterstützung von Invaliden und von Hinterbliebenen
gefallener Hessischer Soldaten vom Feldzuge 1866.
Das
G r o I; herzogliche K r e i s a m l Gießen
an
die Grostherzoglichen Bürgermeistercien und die Kirchenvorstände des Kreises.
Großherzogliches Ministerium des Innern hat dem Vereine zur Unterstützung von Invaliden und von Hinterbliebenen gefalle», ncr Hessischer Soldaten aus dem Feldzuge res vorigen Jahres, der sich im Oktober v. I. unter dem Allerhöchsten Proteclorate Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs gebildet hat, in Betracht seines wohlthätigen und patriotischen Zweckes, die Veranstaltung einer Collcktc im ganzen Umfange res Großherzogthums gestattet.
Indem wir Sie hiervon in Kenntniß setzen, empfehlen wir Ihnen, dieser Sammlung, sowie überhaupt der ganzen Thatigkeit des Vereins jede thunltche Förderung und Unterstützung zu Theil werden zu lassen.
Wir geben Ihnen zugleich anheim, darauf dinzuwirken, daß von den vermögenderen Gemeinden und Kirchenfonds Beitrage zu der Sammlung bewilligt werden.
Dr. G o l d m a n n.
Zu Ur. K. G. 1797. . Gießen, am 11. April 1867.
Betreffend: Die Wahl der unständigen Mitglieder der Kirchenvorstände.
Das
Kroß herzogliche Kreissmt Gießen
an
die evangelischen Kirchenvorstände.
Wir fordern Sie auf, uns binnen 8 Tagen ein Namensverzcichniß der unständigen Kirchenvorstandsmitglieder mit Angabe deren Dienstzeit einzusenden.
Dr. G o l d m a n n.
Bekanntmachung.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß der praktische Veterinärarzt Dr. Leonhardt zum interimistischen Ver- Walter der Krcisveterinärarzt-Stelle dahier ernannt worden ist und seinen Dienst heute angetrcten hat.
Gießen, den 15. April 1867. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Goldmann.
Bekanntmachung.
In Gemäßheit der §§. stalten Entlassenen im Großh das Rathhaus in Gießen
22 und 23 der Statuten des Vereins zur Unterstützung und Beaufsichtigung der aus den Strafan» erzogthum Hessen werden die Mitglieder des Vereins zur vierzehnten Generalversammlung auf
Mittwoch den 2 4. April d. I., Nachmittags 2 Uhr,
hierdurch eingeladen.
Darmstadt, den 2. April 1867.
Großherzogliche Centralbehörde des Vereins.


