Ausgabe 
15.6.1867
 
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ich kein Kapital hieraus zu schlagen bezwecke, nachfolgende Dor- ; schlage zu machen mir erlaube.

1) Bei der Bürgerversammlung treten die Anwesenden in kleine Wahlkreise zusammen, inv.m sie, je nach der Anzahl der Wahlberechtigten gleich große Gruppen von je 8, 10, 12 auch noch mehr bilden unv eine jede Gruppe ihren aus der Stimmenmehrheit hervorgegangenen iiandidalen der Versammlung mündlich Vorschlägen lassen. Nachdem sämmtliche Gruppen, welche sich allenfalls an den vorhandenen Tischen oder in sonstiger ' Weise organisiren können, ihren Eanvidalcn dem durch Acclama- tion bestimmten Präsikenten laut unv vernehmlich mitgctheilt haben unv vom Sccretair in eine Liste gebracht worden sind, so ist der Versammlung nochmals Kenntniß hiervon zu geben, um allenfallsige Irrungen berichtigen zu können. Wenn nun 18, 20 auch vielleicht 25 unk wohl noch mehr aus den Vorschlägen hervorgehen, während die Bürgerschaft nur 5 Plätze in ihrem Rathe zu besetzen hat, es aber vie Rücksicht verbietet, cit der Bürger dem Bürger schuldig ist, über jeden einzelnen der 25 Canridaten öffentlich abstimmen zu lassen und eine speciclle Ab- - stinlinung ohnehin auch zu Verwirrungen führen müßte, so wäre

2) ein aus rer Majorität einer reden Gruppe hervorgegan- gener Vertrauensmann ernennen unv hierbei in gleicher Weise verfahren zu lassen, wie bei der Wahl cer vorgeschlagcnen tian- didaten. Sind auch diese constatirt, so ziehen sich solche vie BertrauenSinänner zurück unv wählen mittelst geheimer und deutlich geschriebener Stimmzettel die zur wirklichen (definitiven) Wahl den Wahlberechtigten vorzuschlagendcn Eanvikaten unv zwar unter Assistenz von 2 Uikundspersonen, welche allenfalls der Präsikcnt und Secrctair der Versammlung sein können. Ucber diesen Act ist unter Anschluß der Sttmmzmel von den Urkunds­personen ein Protocoll auszunchmen, die Summen sind genau zu verzeichnen und das Resultat der Abstimmung der Versammlung sofort zu verkünden, wodurch ein Gang eingehalten wirb, welcher sich dem üblichen Verfahren sehr nähert.

Nach meiner Meinung ist dieser Wahlmodus in der Praxis sehr wohl ausführbar unv cmpsehlcnswerth; denn er sichert unbe­streitbar die Gleichberechtigung, welche unter allen Umständen zu erreichen gesucht werten muß unv vernichtet den Einfluß des einzelnen auf die Wahl, sei es denn, daß der eine oder der andere Vertrauensmann, der sich jedoch immer nur in der Zahl der vorgeschlagcnen Kandidaten bewegen kann, einen solchen zur Geltung zu bringen sich versucht fühl, n könnte, welchem jekoch va- durch vorgebeugt wird, wenn die Gruppen bei ihrer Wahl vor­sichtig sind und nur durch solche Vcrlraucnsmänncr sich vertreten lassen, von welchen sic wissen, daß sic sich durch anvere nicht bc- herrschen lassen. Socann sind Nichtwahlbercchiigte, wenn >,ch i solche einfinden sollten in den einzelnen Gruppen leicht zu er- 1 Mitteln unv zu entfernen, sowie daß ohne Schwierigkeit constatirt werden kann w,e viel aus jeder Elaste abgcstimmt haben, wenn die einzelnen Gruppen bei Mittheilung ihres Eandibaien gleich- zeitig angcben, aus welcher Elaste unv wie viel von einer jeden Elaste die Gruppe gebildet ist. Dadurch kommen allenfallsige Einwendungen der einen odcr anderen Elaste; daß nicht erwiesen sei, ob sich die betreffende Elaste bctheiligt habe, in Wegfall. Uebrigens glaube ich nicht, daß wenn sich ter Wille dcr Bürger- schast in dieser Weise manifcstirt, man sich Lcsürchtungen dieser Art zu überlassen braucht. Das Drciclusscnsyslcm ist ter Bür­gerschaft schon lange ein Dorn im Auge unv wenn man vie,cs in sormgerechter unv legaler Weise nmgangcn sicht, so irre ich sicherlich nicht, wenn ich annehme, daß die Majorität einer jeden Elaste die Wahl acccptiren wird. A>s s.lbstverslaiidlich betrachte ich hierbei; daß bei der Wahl für jede Elaste auch au| die in derselben Bctheiligten die geeignete Rücksicht gcnommen wird. Um indessen die Berufungen von Bürgerverjamailungen nicht von dem Zufalle abhängig zu machen, ob und wer solche zu veran­lassen für erforderlich hält und künftig alle Wahlangelcgenheiten in sicheren Händen zu wissen überhaupt eine außergemcinderath- '

litte Vertretung zu besitzen und das Ganze in ein System zu bringen, so möge mir erlaubt sein

3) noch einen Bürgerausschuß in Vorschlag zu bringen, welcher aus den überschüssigen in ter Minorität verbliebenen Ge- meinderathS-Candidaten zu bilden wäre, jedoch so, da möglicher­weise 25 auch vielleicht 30 in Vorschlag gebracht werden, ter Bürgerausschuß über 15 Personen aber nicht zu umfassen braucht, daß die 15 Rachhöchstbestimmten hierzu zu tesigniren wären. Auf diese Weise würde die Vertretung städtischer Interessen in ter paffentsten Art wesentlich erweiteit werten, weil tann ter BürgcrauSschuß gerate aus tenjenigen Personen bestehen wird, die tas Vertrauen der Bürgerschaft bei ter Wahl ter ©«meinte- räthe mit vorgschlagen hat.

liejenigtn welche andere Anschauungen von der Sache haben und überhaupt bessere Vorschläge zu machen wissen, wollen tie Güte haben, hiermit hervorzutreten, um solche demnächst benutzen zu können.

Gießen, im Juni 1867. I. G. Appel.

Die bei Großh. Bezirksstrofgericht Gießen in öffentlicher Sitzung gefüllten llrtheile.

I. Am 5. Juni d. I. wurden verurtheilt :

1. Friedrich Fuldat von Gninberg, wegen Tiebstabl«. in eine geschärfte CorrectionShausstrafe von vier Monaten.

2. Georg Feldhau« von Gießen, wegen Betrug«, in eine deSgl. von vier Monaten.

II. Am 6. Juni d. I. wurden verurtheilt:

1. Johanne« Wagner von Großen,Linden, von der Anklage der Ver­letzung der Amt«- und Dienstehre freigesprochen.

2. Die Publikation de« Urtheil« in Untersuchungssachen gegen Karl Kuhn von Darmstadt, wegen Preßvergehen bi» zur nächsten Sitzung ausgesetzt.

Tic bei Großh. Bezirkssttasgericht Gießen zur Aburthcilung kommendcu Untersuchungen.

Den 19. Juni d. I.:

1. Gegen Marie Lest von Trat« a. d. Lda., wegen Diebstahl«.

2. Gegen Benedicte Zimmermann von Herbstein, wegen de«gl.

3. Gegen Heinrich Dorr von Flensungen, wegen Schrisifälschung.

4. Gegen Johanne« Stroh von Ermenrod und Eons., wegen Unter­schlagung resp. Begünstigung.

5. Friedrich Hosmann von Dorheim, wegen Diebstahl«.

Den 20. Juni d. I. :

1. Gegen Kaspar Heß III. von Watzenborn und Eons., wegen Gewalt- thätigkeit resp. thätlicher Ehrenkränkung.

2. Gegen Philipp Müller von Ziegenberg und Eons., wegen thätlicher Ghrenkränkung resp. Körperverletzung.

3. Gegen Wilhelm Scheid von Londors, wegen Landstreicherei.

kemperatur in Gießen, Mai 1867 :

niederste........ .... 0,3° R.

mittlere.............+ 9,85-

Mittel srüherer Jahre ... + 10,38

höchste..............+ 23,5

Niederschlag i an 15 Tagen........l.08 Par. Zoll.

Mittel srüherer Jahre: an 14 Tagen 2,23 .

Geld-Cours vorn 12. Juni 1867.

Preuß. (Soffen - Scheine ........

st. 1. 45-45*

Preuß. FriedrichSd'or..........

9. 561-571

Pistolen..............

, 9. 44-46

Doppelte...........

, 9. 45-17

Holl. st. 10 Stücke...........

9. 50-52

Rcmd-Ducaten...........

5. 33-35

20 Frank entzücke............

. 9. 28-29

Engi. Sovereign«...........

11. 42-56

Ruff. Imperial« . ...........

9. 45-47

Dollar« in Gold...........

. 2. 27-28

Redaktion, Druck unk Verlag der Brühl'schen Druckerei (Fr. Ehr. Pietsch) in Gießen.