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sämmtlich mit Geldstrafen belegt.
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te vorgenommen Verhaftungen, so wie die Feldfrevel sind hierunter nicht begriffen.
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Ruhestörung
Übertretung der Feierabendstunde Störung der Sonntagsfeier Völlerei .
meist Fremde.
ein Fremder.
größtentheils Ausländer.
Landstreicherei und verbotene Rückkehr .
Bettelns
15 meist Fremde.
1 Fremde.
1 Ausländer, in die Heimath geschubt und dort bestraft.
Die auf Requisition der Gerich Gießen, 2. Januar 1867.
Thierquälerei .
unrichtigen Maases und Gewichts
zu leicht und schlecht gebackenen Brod Fälschung der Lebensmittel .
unterlaßener Fleischbeschau und Hetzen
311 theils Fremde.
241 meist Fremde.
1 Ausländer.
1035 ohngefähr 8—9 Proeent von. Gießen; — 91—92 Procent Fremde. Bon letzteren wurden mehrere ihrer Heimathsbehörde zngeschubt um von diesen bestraft zu werden.
218 meist Fremde.
Betrugs, Unterschlagung und Fälschung Beschädigung fremden Eigenthums und unbefugten Löschens der Straßen-Laternen .
315 zur größeren Hälfte Fremde. Einige mit CorrectionShaus, die meisten Andern mit Gefängniß, Carcer mW Geld bestraft. Ein Theil begnadigt.
1936 Fremde; meist an ihre Behörde abgeliefert, theils blos auSgewiesen.
4118 2—3 Procent aus Gießen; 97—98 Procent Fremde. Etwa 8—10 Prvcent blos verwarnt, 90—92 Procent mit Gefängniß bestraft. Jährlich kamen 8—12 Gewvhnheitsbettler auf längere Zeit in's Cor- rectionshaus.
6105 etwa 90 Procent mit Geld und 10 Procent mit Gefängniß bestraft.
8229 nur mit Geldstrafen belegt.
Desertion
Widersetzung und Verletzung der Amts- und
Dienstchre
Meineids .
Faschmünzerei
Brandstiftung -
Raubmords und Tödtung
Nothzucht und widernatürlicher Unzucht
Kindesaussetzung und Abtreibung der Leibes- frucht hiUfloser Geburt Blutschande . . . • • •
Kuppelei, gewerbsmäßiger Unzucht und Con- eubinats Körperverletzung Straßenraubs Diebstahls
Die Großherzogliche Polizei-Verwaltung. Rover.
31.- „
Schlachtviehes unterlaßener Verwahrung bissiger Hunde le. . Verunreinigung und Versperrung der Straßen, wegen unterlassener Straßenreinigung, schnellen Fahrens, Werfens re Vergehen gegen die Feuerordnung und verbotenen Schießens Uebertretung der Bauordnung unerlaubter Beherbergung von Fremden (Ar- beitern, Dienstboten re.) •
unerlaubten Gewerbsbetriebs und Uebertretung der Wochenmarkt-Ordnung .
Oetroidefranvation verschiedener anderer Polizei-Vergehen (unterlaßene Impfung, Hazardspiel, Gaukelei re.) .
19.
20.
polizeiliche Rekaunlmachuiigen.
Die in der Stadt Gießen angezeigtne Verbrechen und Vergehen betreffend.
343 meist Fremde.
1
2 Fremde; mit 8 und 3 Jahre Zuchthaus bestraft.
10 meist Fremde; theils an auswärtige Behörden überliefert.
8 darunter einige flüchtige Ausländer, die an ihre Behörde abgeliefert wurden.
13 theils Fremde; darunter einer (G. Wachtmann von Techenkrugi, wel, eher das Verbrechen an seiner leiblichen 73jährigen Mutter mit tödt lichem Erfolg verübt hatte und der von hier nach Könitz geschub- ward, wo ihn der Assisenhof in eine 20jährige Eisenstcafe verurtheiltet
Nachstehende U eb er sicht wird hiermit veröffentlicht. Die Lokal-Polizei der Stadt Gießen hat angezeigt, beziehungsweise verhaftet und ermittelt :
1. wegen Majestätsbeleidigung .
Landesverraths
182 Geldstrafen.
£3ß theils blos über Nacht, brs zur eingetretenen Nüchternheit, in's Gefängniß gesperrt, theils bestraft.
19 meist fremde Dienstkn chte.
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1
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2
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Personen. |


