Ausgabe 
12.1.1867
 
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sämmtlich mit Geldstrafen belegt.

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te vorgenommen Verhaftungen, so wie die Feldfrevel sind hierunter nicht begriffen.

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Ruhestörung

Übertretung der Feierabendstunde Störung der Sonntagsfeier Völlerei .

meist Fremde.

ein Fremder.

größtentheils Ausländer.

Landstreicherei und verbotene Rückkehr .

Bettelns

15 meist Fremde.

1 Fremde.

1 Ausländer, in die Heimath geschubt und dort bestraft.

Die auf Requisition der Gerich Gießen, 2. Januar 1867.

Thierquälerei .

unrichtigen Maases und Gewichts

zu leicht und schlecht gebackenen Brod Fälschung der Lebensmittel .

unterlaßener Fleischbeschau und Hetzen

311 theils Fremde.

241 meist Fremde.

1 Ausländer.

1035 ohngefähr 89 Proeent von. Gießen; 9192 Procent Fremde. Bon letzteren wurden mehrere ihrer Heimathsbehörde zngeschubt um von diesen bestraft zu werden.

218 meist Fremde.

Betrugs, Unterschlagung und Fälschung Beschädigung fremden Eigenthums und unbe­fugten Löschens der Straßen-Laternen .

315 zur größeren Hälfte Fremde. Einige mit CorrectionShaus, die meisten Andern mit Gefängniß, Carcer mW Geld bestraft. Ein Theil be­gnadigt.

1936 Fremde; meist an ihre Behörde abgeliefert, theils blos auSgewiesen.

4118 23 Procent aus Gießen; 9798 Procent Fremde. Etwa 810 Prvcent blos verwarnt, 9092 Procent mit Gefängniß bestraft. Jährlich kamen 812 Gewvhnheitsbettler auf längere Zeit in's Cor- rectionshaus.

6105 etwa 90 Procent mit Geld und 10 Procent mit Gefängniß bestraft.

8229 nur mit Geldstrafen belegt.

Desertion

Widersetzung und Verletzung der Amts- und

Dienstchre

Meineids .

Faschmünzerei

Brandstiftung -

Raubmords und Tödtung

Nothzucht und widernatürlicher Unzucht

Kindesaussetzung und Abtreibung der Leibes- frucht hiUfloser Geburt Blutschande . . .

Kuppelei, gewerbsmäßiger Unzucht und Con- eubinats Körperverletzung Straßenraubs Diebstahls

Die Großherzogliche Polizei-Verwaltung. Rover.

31.-

Schlachtviehes unterlaßener Verwahrung bissiger Hunde le. . Verunreinigung und Versperrung der Straßen, wegen unterlassener Straßenreinigung, schnellen Fahrens, Werfens re Vergehen gegen die Feuerordnung und verbo­tenen Schießens Uebertretung der Bauordnung unerlaubter Beherbergung von Fremden (Ar- beitern, Dienstboten re.)

unerlaubten Gewerbsbetriebs und Uebertretung der Wochenmarkt-Ordnung .

Oetroidefranvation verschiedener anderer Polizei-Vergehen (unter­laßene Impfung, Hazardspiel, Gaukelei re.) .

19.

20.

polizeiliche Rekaunlmachuiigen.

Die in der Stadt Gießen angezeigtne Verbrechen und Vergehen betreffend.

343 meist Fremde.

1

2 Fremde; mit 8 und 3 Jahre Zuchthaus bestraft.

10 meist Fremde; theils an auswärtige Behörden überliefert.

8 darunter einige flüchtige Ausländer, die an ihre Behörde abgeliefert wurden.

13 theils Fremde; darunter einer (G. Wachtmann von Techenkrugi, wel, eher das Verbrechen an seiner leiblichen 73jährigen Mutter mit tödt lichem Erfolg verübt hatte und der von hier nach Könitz geschub- ward, wo ihn der Assisenhof in eine 20jährige Eisenstcafe verurtheiltet

Nachstehende U eb er sicht wird hiermit veröffentlicht. Die Lokal-Polizei der Stadt Gießen hat angezeigt, beziehungsweise verhaftet und ermittelt :

1. wegen Majestätsbeleidigung .

Landesverraths

182 Geldstrafen.

£ theils blos über Nacht, brs zur eingetretenen Nüchternheit, in's Ge­fängniß gesperrt, theils bestraft.

19 meist fremde Dienstkn chte.

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