Ausgabe 
9.1.1867
 
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1S67

Mittwoch den 9. Januar

zum Hausiren

Gemäßheit einer Ver-

im Auslande bett.

Das

Gießen, 7. Januar 1867.

Betreffend: Das Anwerben und Mitnehmen von Kindern zum Musiciren und im Auslande.

yyiCßeu' In Verhinderung des KreiSraths :

Pietsch, A Regierungs-Rath.

AnMe-Mll

für die

Provinzialhauptstadt Gießen

(flmtsöfatt hrs -Krrifrs fließe» )

die Großherzoglichen Bürgermeistereien d-S Kreises und die Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhanptstadt Gießen.

3» wir «. b--u».a,.-, di-S ISÄffSIÄ wir die wegen des'fraglichen Gegenstandes erlassenen Vor>chr ' . . g tem Großherzogthum Hessen betr. (Amtsblatt Nr. 10 »ch-n Z«,md d-, d-u,schm Br»iiU->ll»g I» P«.-. m b.s°»d.r- «r,-»-gm na« w Riin.hmm m »n-

von 1845), sowie unsere Verfügung vom 11. August 18b - O uordnuna Nr. XXV) zur genauesten Befolgung mit dern und Frauenspersonen auf Reisen zu diesem Zwecke bett. ( e- J insbesondere an den Eisenbahnstationsorten, zur

dem weiteren Auftrage in Erinnerung, das Ihnen, g Zt uS« und die betreffenden Personen, wenn sie

Wachsamkeit auf etwa vorkommende verdächtige Rftftüscht ?.mte anz

g-nüg-nd- L-gitimaiivnSp->pier- mch. ,

Pietsch, Regierungs-Rath.

bekannt machen zu lassen. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Goldmann.

Beka«iitmach»ng,

da- Werten und Mitnahmen von Kmderu zum Must-iren

und der Prostitution, insbesondere allen Eontwventlonen gegen >e amtliche Erlaubniß zum Hausirhandel, zu Schau-

Hausirhandel vom 25. September 1862, wonach Kinder unter 18 Jahr , Mgalickkeit ;u steuern, wird Jedem, welcher stellungen, zum Musiciren rc. nicht angeworben und verwendet wer en 'f istands und Bestrafung der Schuldigen Statt

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'"-'M"'. Wi--b°d-w, d-n 22. Itomta 18g^ sprcu(iifd)e

mäßigen DoiiamschlagS 1 fl. 42 kr. - Auswärts -bonn.rt man sich be. allen Postämtern. --