1S67
Mittwoch den 9. Januar
zum Hausiren
Gemäßheit einer Ver-
im Auslande bett.
Das
Gießen, 7. Januar 1867.
Betreffend: Das Anwerben und Mitnehmen von Kindern zum Musiciren und im Auslande.
yyiCßeu' In Verhinderung des KreiSraths :
Pietsch, A Regierungs-Rath.
AnMe-Mll
für die
Provinzialhauptstadt Gießen
(flmtsöfatt hrs -Krrifrs fließe» )
die Großherzoglichen Bürgermeistereien d-S Kreises und die Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhanptstadt Gießen.
3»„ wir «. b--u».a,.-, di- —S ISÄffSIÄ wir die wegen des'fraglichen Gegenstandes erlassenen Vor>chr ' . . g tem Großherzogthum Hessen betr. (Amtsblatt Nr. 10 »ch-n Z«,md d-, d-u,schm Br»iiU->ll»g I» P«.-. m b.s°»d.r- «r,-»-gm na« w Riin.hmm m »n-
von 1845), sowie unsere Verfügung vom 11. August 18b - O uordnuna Nr. XXV) zur genauesten Befolgung mit dern und Frauenspersonen auf Reisen zu diesem Zwecke bett. ( e- J insbesondere an den Eisenbahnstationsorten, zur
dem weiteren Auftrage in Erinnerung, das Ihnen, g Zt uS« und die betreffenden Personen, wenn sie
Wachsamkeit auf etwa vorkommende verdächtige Rftftüscht ?.mte anz
g-nüg-nd- L-gitimaiivnSp->pier- mch. ,
Pietsch, Regierungs-Rath.
bekannt machen zu lassen. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Goldmann.
Beka«iitmach»ng,
da- Werten und Mitnahmen von Kmderu zum Must-iren
und der Prostitution, insbesondere allen Eontwventlonen gegen >e amtliche Erlaubniß zum Hausirhandel, zu Schau-
Hausirhandel vom 25. September 1862, wonach Kinder unter 18 Jahr , Mgalickkeit ;u steuern, wird Jedem, welcher stellungen, zum Musiciren rc. nicht angeworben und verwendet wer en 'f istands und Bestrafung der Schuldigen Statt
«SYS NLSVÄLKbL MlL V-lwaUunzsbczirks P.-mi- .°» i00 ®«l«n
'"-'M"'. Wi--b°d-w, d-n 22. Itomta 18g^ sprcu(iifd)e
mäßigen DoiiamschlagS 1 fl. 42 kr. - Auswärts -bonn.rt man sich be. allen Postämtern. --


