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Provinzialhauptftadt Gießen.
(flmtsöfatt öes Greifes fließen.)
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgang« für Einheimische 1 st. 42 fr., für Auswärtige incl. des vorschriftsmäßigen Postausschlags 1 st. 42 kr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1).
JY5. 2. Samstag den 3. Januar 1867.
Amtlicher
T h e i l.
B e k a n n t m a ch u n g.
Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß, daß an die Stelle des Kreisboten Schneider dahier, welcher wegen Krankheit seines Dienstes enthoben worden ist, Karl Nicolaus zu Steinbach zum Kreisboten für den Kreis Gießen ernannt und demselben die Beitreibung der Gemeindegelder in den nachgenannten Orten übertragen worden ist i
Allendorf a. d. Lahn,
Großen-Buseck,
Allendorf a. d. Lda.,
Großen - Linden,
Alten - Buseck,
Heuchelheim,
Annerod,
Klein-Linden,
Beuern,
Lang - Göns,
Daubringen,
Leihgestern,
Gießen,
Lollar,
Zugleich fügen wir bei, daß Kreisbote Nicolaus für die Dauer der Krankheit der Beitreibung der Gemeindegelder im Bezirk des Letzteren beauftragt worden ist.
Gießen, den 4. December 1866. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. G o l d m a n n.
Mainzlar, Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Trais, Trohe, Wieseck.
des Kreisboten Stet
r zu Lich auch mit
B e k a n n t m a ch u n g.
Auch für das Jahr 1867 wird voraussichtlich im Budget des landwirthschastlichen Vereins von Oberhessen eine Summe für Prämiirung der Aufzucht der schwersten Bullenkälber der Vogelsberger und verwandter Racen ausgesetzt werden. Eigenthümer von Bullenkälber solcher Race, die vom 1. Januar 1867 bis zum letzten April jenes Jahres geboren werden und die um Prämien concurriren sollen, haben die üblichen ortsgerichtlich beglaubigten Anmeldungen unter Angabe des Tages der Geburt, der Race und Farbe des Kalbes an das unterzeichnete Präsidium einzusenden.
Laubach, am 28. December 1866.
Der Präsident des landwirthschastlichen Vereins von Oberhessen:
Otto, Graf zu Solms-Laubach.
Gerichtliche nnd Privat-Bekanntmachungen.
JSefonÖere -Bcfuinntmaifjungen.
43) Die Schulgelder aus den Stadtschulen und der Realschule vom IV. Quartal 1866 können in den ersten 8 Tagen ohne Kosten zur hiesigen Stadtkasse bezahlt werden.
Gießen, am 4. Januar 1867. Der Stadtrentmeister:
Enders.
Die Verwaltung der Districts - Einnehmerei Gießen I.
9) Wir benachrichtigen das hiesige Publikum, daß dem Großherzoglichen Districts- Einnehmer S ch i l d k ö t e r dahier obige Stelle übertragen worden ist, daß aber, wegen noch nicht erfolgter Ueberlieferung derselben an ihn, die Erhebung der Steuern und sonstiger Staatsabgaben für den Monat Januar 1867 noch von dem seitherigen Vi-
car dieser Stelle, Großherzoglichem Finanz- accessisten Bähr, vollzogen werden wird.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. ________________Vogt.__
Fristablauf.
3) Zur Fürstlichen Rentei Lich können die Rückstände nur noch bis den 20. Januar k. I. ohne Gerichtskosten bezahlt werden. Lich, den 27. December 1866.
Kreutzer.
(ßbictaCCa bung en.
4226) Georg Lang I. von Großen- Lindcn ist am 9. März 1863 gestorben und hat durch ein am vorhergehenden Tage errichtetes Testament den Jo h. Schupp V. und Georg Schupp von da zu Erben eingesetzt, verschiedenen gesetzlichen Erben, zu welchen Georg Pirr und Christian Pirr gehören, aber 3 Aecker vermacht. Da die genannten Vermächtnißnehmer ab-


