Ausgabe 
4.9.1867
 
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IV. was Vie Ausfchcllgebührcn anlangt, so haben wir nach ver beiliegenden Zusammenstellung bestimmt, in welchen Orten eine Erhöhung der Gebühren eintritt und wie viel viele Erhöhung beträgt. Wir sine bei jener Zusammenstellung von einer mög­lichst gleichen Behanblung ver beiven Provinzen und ver einzelnen Theile derselben auSgegangen und haben überCie« noch Folgen­des festgesetzt: * ' - , v

1. in venjenigen Orten, in welchen es üblich ist, beim Beginn einer öffentlichen Versteigerung ein Zeichen mit der Glocke zu geben, kann für Vie Zukunft Vie seitherige Gebühr von 3 bis 6 fr. nicht mehr erhoben werten, weil Vie Instruction für Vie OrtSgerichtc für jene an sich unnöthige Gewohnheit eine Gebühr nicht voraesehen Hai;

2. für Vie zweite, Dritte und etwaige weitere Bekanntmachung von Immooiliarsersteigerungen kann für Die Folge nicht mehr vieselbe Taxe verrechnet werden, wie für Vie erste Bekanntmachung, sondern nur der nächste niedrigere Ge­bührensatz, also statt der Taxe von 30 fr. nur 20 fr., statt der von 20 fr. nur 15 fr. unk statt der von 15 fr. nur 12 fr. Diese Bestimmung ist jetoch nur für Die Taxen von 30 fr., 20 fr. unv 15 fr. getroffen, nicht aber auch für die Orte, in welchen Die Bekanntmachungs-Gebühr nur 12 fr. oder weniger betragt.

3. vie Bekanntmachungsgebühr bleibt vieselbe, mag Vie Befanntmachung durch AuSfch.llen oder durch Ansagen von Haus zu Haus erfolgen.

4. Es ist darauf zu sehen, daß Vie Bekanntmachung stets an so vielen Stationen erfolgt, al« zur Erreichung ve« Zwecks der Bekanntmachung erforderlich ist, namentlich auch auf den, getrennt vom Hauptort liegenden, Nebenorten.

5. wie cs sich schon von selbst versteht, ist endlich darauf zu achten, daß bei allen von den Ortsaerichten als solchen vor- genommencn Geschäften nur die hiesür festgesetzten Gebühren unv nicht vie von Ven Kreisämtern für Verwaltungs-Ange­legenheiten regulirten bezogen wcrven. Pro cop.

Sollen iu«, Gerichtsaccesstst.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

HesoiMere HekMiümachung.

Die Verloosung von Schuldverschreibungen der Stadt Gießen auf Inhaber.

3183) Bei ver diesjährigen planmäßigen Verloosung ver stävtischen Schulvver- schreibungen auf Inhaber sind die nachfolgenden Nummern zur Rückzahlung bestimmt worden, nämlich:

I. von dem 3'/, procenttgen Anlehen:

Lit. A. Nr. 23 und 26 ä 1000 st........ 2000 st.

B. 38, 67, 90, HO, 155 und 212 ä 500 fl. . 3000

C. 121, 150, 171, 173, 222 und 230 ä 100 fl. 600

", D. 17, 26, 35 und 111 -i 50 fl...... 200

II. von bcin 4procentigen Anlehen:

Lit. C. Nr. 24, 34, 53, 75, 84 und 99 ä 100 fl. . 600

Zusammen 6400 fl.

Den Besitzern dieser Schuldverschreibungen diene hiermit zur Nachricht, daß vie Empfangnahme der Kapitalien bis Ende dieses Jahres zu geschehen hat, weil die Der- zinsung über diese Zeit aufhört.

Gießen, am 30. August 1867. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Bogt.

(fibictaCCahu ng.

1632) Es wird hierdurch zur öffentlichen Kcnntniß gebracht, daß Vas neu errichtete Grundbuch der Gemarkung Ober-Bessingen nebst den dazu gehörigen Parzellenkartcn in dem Bureau des Großhcrzoglichcn Orts- gerichtS-VorstcherS zu Ober-Bessingen offen gelegt worden ist.

Die Betheiligten sind befugt, dasselbe wahrend Ver Zeit Ver Offenlegung in die- sem Locale einzusehen, auch gegen die Gebühr von dem Großherzoglichen OrtSgcrichts-Vo» steher zu Ober - Bessingen GrunbbuchsauS- züge zu verlangen. Auch werden sie vurch Letzteren auf Die von Ven Felvgeschwornen entdeckt werdenden, sie betreffenden Fehler aufmerksam gemacht werden.

Allen Denjenigen, welche sich bei ven Angaben ves Grundbuchs rücksichtlich des Besihstanves unv der Größenangaben für beschwert erachten, steht cs frei, binnen einer unerstrecklichen Frist von 6 Monaten ihre Anstände entweder auf gütlichem Wege bei bem Äroßherzoglichen Ortsgericht zu Ober- Bessingen, vor welches sie ihren-etwaigen Gegner vorlaben lassen können, zu beseiti­gen, oder insofern bieS nicht von Erfolg ist, ihre Ansprüche bei dem für Besitzstrei­tigkeiten zuständigen Gerichte geltend zu machen. Ist dieses Gericht ein anderes, als bas unterzeichnete, so haben sie bavon, daß Letzteres geschehen, binnen eben biefer

Frist bahier Die Anzeige zu machen. Die­selbe Anzeige liegt ihnen binnen berselbcn Frist alsbann ob, wenn sie vor Offenlegung bes Grunbbuchs gegen ben baselbst einge­tragenen Besitzer eine Besitzklage angestellt hatten.

Nach Ablauf biefer Frist wirb der Besitz, wie ihn bas Grundbuch angibt, in Bezug auf die Personen der Besitzer, nnb die Giößenangaben in allen ben Fällen für richtig angenommen, in welchen Weber eine gütliche Beseitigung bei bem OrtSgerichtc zu Protokoll gegeben, noch eine gerichtliche Klage Veßhalb erhoben unb erforberlichcn Fall« bei bem unterzeichneten Gerichte zur Anzeige gebracht worven ist.

Zugleich werben Alle, welche Die in Ge­mäßheit bes Art. 30 des Gesetzes vom 21. Februar 1852,Die Erwerbung des Grunveigenthums betr.", beijufügencen Er- werbstitel eingetragen ober berichtigt zu sehen wünschen, aufgeforbert, bic erforber- lichen Anträge binnen ber gesetzlichen Frist von sechs Monaten bei bem zustänbizen Gerichte zu stellen, und wenn biescs ein anbereS, als baS unterzeichnete ist, bei bie- fein bic Anzeige zu machen.

Die unerstreckliche Frist von sechs Mona­ten geht mit bem 1. November 1867 zu Ende. Lich, am 16. April 1867.

Großherzogliches Landgericht Lich.

Sartorius.

17 e r II c i g e r u n g e n.

i (9rummetqnifb'.yenlfigennig der Fürst­lich Lolin fischen Renket Lich

am 5., 6. und 9. September l. I.

A. Gemarkung L i ch.

Donnerstag den 5. September, Dormiitags präcts *> Uhr anfangenb, Wiesen am Bräucrberg, Bleichgarten, Neu- wiese, ben efengrunb auswärts, Stock- rotefe, Großer Wörth, Schlüffelwicse, Säu- magen, Mittelgraben, bis Wiesen ber Pein- mühle gegenüber, zusammen 115 Morgen.

Zusammenkunft an ber Bräuerbergsbrücke, Chaussee nach Gießen.

13. Gemarkung Mühlsachsen, Obex- u n b Nieder-Bessingen.

Freitag ben 6. Sepicmber, Vormittags präcis 8 Uhr anfangenb, Hainwiefe, Riebchen, Seewiese, Sautcnkor, im Ganzen 125 Morgen.

Zusammenkunft zu Mühlsachsen.

C. Gemarkung Burkhardsfelden.

Montag ben 9. September, Vormittags 9 Uhr, bie Mönchwiese, bie Strauchwaldwiese, 67 Morgen.

Zusammenkunft in der Mönchwiese.

Die Ausgebote geschehen in Abteilungen von ein h>s zwei Morgen. Gegen vor­schriftsmäßige Bürgschaft wirb Zahlungs­frist bis Martini I. I gestattet.

Lich, ben 27. August 1867.

Fürstlich Solmsische Rentei daselbst.

(3182) Kreutzer.

Gnnnmelgrag - Versteigerung.

3135) Donnerstag Ven 5. September 1. I., von Morgens 9 Uhr an,

soll das kiesjährige der Gemeinde Großen- Buseck zustchende Grummctgras von circa 111 Morgen an Ort unv Stelle öffentlich meistbietend versteigert werden.

Die Zusammenkunft ist wie gewöhnlich zur bestimmten Stumke bei Der Fußmühle. Großcn'Buseck, am 27. August 1867.

Großherzogliche Bürgermeisterei Großen - Buseck.

Wagner.

3206) Montag Den 9. September, Nachmittags 4 Ubr, wirb Vas Grummctgras ber Gail'schen Wie­sen an Der Wollenspinnerei öffentlich ver­steigert werken