wegen Verbreitung von Proclamationen des Königs Georg nach Minden gebracht war, ist von dort wieder enlassen und zu seiner Gemeinde zurückgekehrt.
Stade, 21. Febr. In diesen Tagen ist an den hiesigen Magistrat ein officielles Schretben vom Kriegsministerium ringe- laufen. Dasselbe besagt im Wesentlichen, daß ter König sich entschlossen hätte, Stade als Festung auszugeben, und daß demnach die Werke nach Bedürfniß rasirt werden könnten. Zur Entgegennahme etwaiger seitens ter Stadt anzuknüpfenter Verhandlungen ist das Kommando des 10. Armee-Corps ermächtigt- (W..Z.)
Marburg. In hiesiger Statt soll eine Realschule ge. gründet und bereits zu Ostern d. I. eröffnet werden.
— Die Beeidigungen ter Beamten gehen jetzt im ganzen Kurfürstenthum Hessen vor sich.
Braunfels, 25. Februar. Heute Mittag traf die Leiche des in tem Duell mit dem Grafen v. Wedel! , Adjutanten des Königs von Hannover, gebliebenen Prinzen Bernhard von Solms per Bahnzug von Wien hier an, um in d>e Familiengruft bestattet zu werden. Der Trauerwagcn und eine Menge Bewohner von hier nahmen die Leiche auf der Eisenbahnstation Leun in Empfang.
Dom Neckar. Dieser Tage wurde im badischen Eisenbahnzuge auf der Fahrt von Heidelberg nach Würzburg unweit Untereibenheim ein Reisender seiner Brieftasche und seines Geldes beraubt, und hatte der Dieb bereits die Riemen des Koffers ausgeschnitten, als ter cingcschlafene Reisende erwachte. Man sperrte den Dieb unterwegs in ein Bahnwärterhäuschen, bis ein badischer Feldjäger denselben abholtc, um ihn — wieder entwischen zu lassen.
Locales
(Eingesandt.)
Dieser Tage hat sich unter dem Namen „Bürger-Club" hier ein Verein gebildet, ter seinen Mitgliedern gesellige Unterhaltung, Leeiüre, Spiel, Tanz u. s. w. bieten und ein Vereinigungspunkt für die Gießner Bürgerschaft sein soll. Dieselbe wird sich hter, ferne von allem Partheilreiben, zu heiterer, ungezwungener Unterhaltung zusammenfinren, wo in persönlichem Verkehr und freund- schastltchem Meinungsaustausche alle durch politische DiScussionen entstandene Gegensätze und Härten gemildert und auf diesem Wege eine größere Eintracht unter ter Bürgerschaft erzielt wird. Solche Vereine haben sich an anderen Orten, von der Größe und Bedeutung Gießens, vielfach bewährt, ihre Vorzüge sind nicht zu verkennen, und durch die Vielseitigkeit ihrer Leistungen finden sie überall den größten Anklang; kein Wunder, daß man sich hier schon öfter bemühte e nen solchen ins Leben zu rufen. Es scheint denn nun endlich dieses nicht gerade leichte Problem gelöst und einem längst gefühlten Bedürfnisse Abhülfe geschafft zu sein. — Möchte darum der neue Verein eine recht rege Thcil- nahme finden, und die Gießner Bürgerschaft, die ja sonst überall,
von dem Eigenlhum des Lehrers Jung zu verwendende Fläche beträgt 4 Oua- dratklafter. Der Großherzoglichc Bürgermeister Vogt halte nun mit dem Besitzer eine vorläufige Vereinbaning dahin abgeschkofien. daß dieser jene Grundfläche an die Stadt eigenthumlich abtritt und für die Ouadratklafter dieselbe Vergütung erhält, welche er für den ihm überlassenen Bauplatz seiner Zeit der Städtkaffe bezahlt hat. -r- Der Gcmeinderath fand dies- Ueberein- kunft im Interesse der Stadt und genehmigte fie.
Tie bei Großh. Bezirksstrafgcricht Gießen in öffentlicher Sitzung gefällten Urtheilc.
I. Am 21. Februar d. I. wurden verurtheilt:
1. Kaöpar Schmidt von Saasen, wegen Diebstahls, in eine geschärfte Correctioushausstrafe von vier Monaten.
2. Balthasar Rumpf von Dorf-Gill, wegen desgleichen Verbrechens, in eine Gefängnisstrafe von 16 Tagen.
3. Johannes KappeS von Göbelnrod, wegen MajestätSbeleidignng und Verletzung der Amts- und Dienstehre, in eine geschärfte EorrectionShausstrafe von vier und einem halben Monat.
4. Johannes Lanz von Ober-Seemen, wegen Widersetzung in eine Ge- fängnißstrafe von 8 Tagen.
Die Untersuchung gegen Johannes Linker, Johs. S. von Rüddingshausen, wegen thatlicher Ehrenkränkung, wurde durch Vergleich erledigt.
II. Am 27. Februar d. I. wurdest verurtheilt :
und
wcrkskör, er.
wo es gilt etwas Großes, etwas Schönes zu schaffen, mit gutem Beispiele vorangeht, auch hier ihren bekannten Gemeinsinn aufs Neue bewähren, damit nicht durch Trägheit und Zweifelsucht, die überall erst Vie Früchte sehen will, ehe sie sich beiheiligt, oder durch kleinliche Etfersüchieleten die Schwierigkeit, die ein solches Unternehmen ohnedies schon in hohem Maaße mit sich bringt, noch erhöht werden.
1. Isaak Bamberger II. von Muschcnheim, wegen Verletzung der Dienstehre und Widersetzung, in eine Gefängnißstrafe 'von zwölf Tagen.
2. Johannes Birkcnstock und Johannes Enders von Hoch.Weisel, wegen Diebstahls in einen gerichtlichen Verweis.
3. Philipp Witze! von Zell, wegen desgleichen in eine Gefängnißstrafe von sechs Monaten.
Die Publication des Urtheils in der Untersuchungssache gegen Johannes Nau von Stangenrod, wegen Widersetzung, wurde bis zur nächsten Sitzung ausgesetzt.
Jakob Schäfer von Rockenberg, wurde von der Anklage der Verletzung der Amtsehre freigesprochen.
II. Am 7. Marz d. I. :
1. Gegen die Ehefrau des Müllers Karl Martin Schudt von Dorheim Cons., wegen Eigenthumsbcschädigung.
2. Gegen Katharina Becker von Rödgen, wegen versuchten Betrugs.
3. Gegen die Ehefrau d-s Reinhard Töpfer von Ruppertsburg, wegen
Vogelliebhaberei, Freunden der Angelfischerei und der Feucrwerkerei wird eS nicht unangenehm sein, wenn wir ihnen hiermit einige Schriften empfehlen, aus welchen Belehrung und Unterhaltung in gleichem Maßstabe zu erzielen ist. Dieselben find in S. Mvde 's Verlag in Berlin erschienen und in jeder Buchhandlung zu haben :
1) Job. Moerbe, Der praktische Vogelfreund, Enth. eine Anleitung zur Zucht von 94 verschiedenen Stubenvögeln, handelt von den Fangmethoden, Krankheiten, der Kunst Vögel auszustopsen >c. tPreiS 15 Egr.). 2) Ioh. Mocrbc, Die vollständige Angelfischerei. Handelt von den verschiedenen Fangmethoden, sowie von der Vermehrung der Fische, enthält auch einen Fisch- und Krebskalender >c. (Preis 15 Sgr.). 3) E. Weber, Der perfect- Lustfeu-rw-rkcr. Enthält Anweisungen der verschiedenartigsten Feuer-
DiebstahlS. ersuchö.
4. Gegen Johannes Geisel von Ziegenberg, wegen öffentlicher thätlicher Ehrenkränkung.
5. Gegen KaSpar Ruppel, ledig, von Birklar, wegen Diebstahls.
Tie bei Großh. Bczirksstrafgcrichl Gießen zur Aburthcilung kommenden Unlcrsuchungcn.
I. Am 6. März d. 3.:
1. Gegen Jacob Luh, Jacobs Sohn, von Großen-Lindcn, wegen thät- lich-r Ehrenkränkung.
2. Gegen Johannes Schmidt von Maibach, wegen desgleichen.
3. Gegen Kaminfeger Karl R-uling von Gießen und Eonsorten, wegen Körperverletzung im Raufhandel.
4. Gegen Daniel Nikolai von Beffungcn, dermalen in Gießen, wegen Diebstahls.
5. Philipp Schmidt von Lich, wegen Widersetzung.
Beschlüsse
des Gemeinderaths der Stadt Gießen aus der Sitzung vom 28. Februar 1867.
1. Der Wirth Ludwig Busch Wittwe wurde die Anlegung eines Stegs über den Schoorgraben gegen Zahlung einer jährlichen Abgabe von 12 fr. unter der Bedingung gestattet, daß die Stadt die Enfernung jederzeit verfügen kann.
2. Der Gemeinderath ertheilte einem Anträge der Großherzoglichen Oberförsterei Gießen, welcher die Anlage eines Eanals in dem Stadtwalde, durch eine von ihr vorgeschlagene qualificirte Persönlichkeit, bezweckte, seine Zustimmung.
3. Für das Kleinmachcn des zur Heizung der Schulstuben bestimmten Stockholzes, im Wald, sowie die Aufuhr desselben an die betreffenden Lagerungsplätze, welche Arbeiten der Stadtvorstand im Interesse der Schulen an zuverlässige Personen aus der Hand vergeben hatte, wurde eine Vergütung von 48 ft. und 45 fr. gutgeheißen.
4. Die Handelsleute A. Katz und N. Rosenthal hatten an hier einquar. tirte Würtembergische Kriegstruppen 5622% Pfd. Stroh geliefert und dafür per Eentner 4 fl. im Ganzen 224 fl. 54 fr. in Rechnung gebracht. Ais dieser Betrag bei dem Kriegsministerium in Stuttgart liquidirt und die Vergütung desselben beansprucht wurde, verweigerte jene Behörde die Zahlung, darSuf sich berufend, daß die reglementmäßige Vergütung von 2 fr. für das Pferd, mit 63 fl. 6 fr. geleistet worden sei, und sie die Mehrforderung von 161 fl 48 fr. zurückweisen muffe. — Da sich die Behauptung dcS Wür- tembergischen Krieg-Ministeriums als richtig erwies und die Stadl ihre subsidiäre Haftverbindlichfeit für die Forderung der Lieferanten nicht verneinen konnte, so beschloß der Gcmeinderath die fragliche Differenz aus der Stadt- kaffe berichtigen zu lassen, den Ersatz derselben aus dem allgemeinen KriegS- kostenausgleichungsfonds sich vorbchaltend.
5. Die Stadt halte von der Oberbaurath Laubenheimer Wittwe einen Gartenlheil mit darauf sichendem Häuschen erworben und letzteres der Versteigerung ausgesetzt. DaS hierbei erzielte letzte Gebot blieb jedoch unter dem AdwürdigungsprerS. — Auf geeigneten Vorhalt an den Letzibietenden bereit, den Abschätzungsbetrag zu bezahlen. Der Gemeindcrath beschloß hieraus den Verkauf aus der Hand für den bemerkten Betrag zu genehm,gen weil Anzeigen Vorlagen, daß bei einer nochmaligen Versteigerung kein günstigeres Srgebniß als bei der ersten erzielt werde
6. Durch das Bauwesen d-S LcbrerS Jung auf der StephanSmark war de Herstellung e.neS durch da« Besitzlhum desselben anzulegenden in den Wieleckfluß ausmundenden EntwässeningSarabenS nötkiq geworden Die hierzu
___ Auch die nöthigen Abbildungen sind vorhanden. (Preis 15 Sgr.)
Neoaeuon, Druck unv Verlag Oer Brühl'schen Druckerei (5r. Chr. Pietsch) in Gießen.


