WWW für biej Provinzialhauptfta-t Gießen. (Hmtsßfatt des JVrrilrs fließen.)
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwuch« und Samstags. - Preis d-S Jahrgang« für Einheimisch- 1 fl- 42 fr., für Auswärtige ind W wrf«J)ri|1«. mäßigen Pvstauischlag« 1 fl. 42 ft. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedttwn ( an; ei erg i . . . ).
JYo, IS. Samstag den 2. März ISGi.
Abonnements auf dieses Blatt werden noch fortwährend, unter Nachlieferung der bis jetzt erschienenen Nummern, zu folgenden Bedingungen angenommen:
1) für die Stadt Giesen:
(Bestellungen bei der Expedition dieses Blattes abzugeben) für's ganze Jahr (frei in's Haus geliefert) 1 fl. 42 Fr.,
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2) für Auswärts im ganzen Bereiche des Grosherzogtnums Hessen:
(Bestellungen nehmen jede Posterpedition, sowie die Landpostboten entgegen)
für's ganze Jahr 1 fl. 42 Fr., einschließlich der Lieferung in's Haus.
pofijeifidje RekMmmachung.
Gefundene Gegenstände:
Ein gehäkeltes Krägelchen, ein Portemonnaie, eine leinene, blau- und weißgcwürfelte Züge und ein wollenes weißes, roth eingefa^es A^knupftucheläM.^ binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Ver
langen an die Finder zurückgegebcn oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.
Zugelaufen: Ein grauer Pinscher-Hund und ein schwarz. weißes Hündchen.
Giesicn den 1. März 1867. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
ö Nover.
Gerichtliche und Privat -
Bekanntmachungen.
(ßbictaffnbung.
723) Großherzogliches Hofgericht der Provinz Oberheffen hat über das Vermögen des verstorbenen Christian Grube da- hier den förmlichen Concursprozeß erkannt. Es werden demgemäß alle Diejenigen, welche Ansprüche an den Nachlaß des Christian Grube bilden wollen, aufgefordert, solche im Termin
Montag den 8. April d. I., Vormittags 9 Uhr, bei Meidung stillschweigenden Ausschlusses von der Masse dahier anzumelden und etwaige Vorzugsrechte bei Meidung Verzichts auf dieselben geltend zu machen. — Gleichzeitig soll im Termin die Güte versucht, ein Massecurator und Gläubigerausschuß erwählt und dessen Befugnisse festgestellt werden.
Die nicht persönlich erscheinenden oder die nicht durch gehörig Bevollmächtigte vertretenen Gläubiger werden den Beschlüssen
der Mehrheit der erscheinenden Gläubiger bcitrctend angesehen.
Gießen, den 22. Februar 1867.
Großhcrzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Dr. v. Schmalkalder, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.
NesonbereNekannimachungen.
749) Durch das eingetretene Regenwetter ist das Abfahren des Holzes aus dem Gießener Stadt- waldc bis auf Weiteres verboten.
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien wollen dieses im Interesse der Ortsangehörigen bekannt machen lassen.
Gießen, den 28. Februar 1867.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Vogt.
748) Nach einer Mittheilung Großherzoglicher Districts - Einnehmerei Gießen I kann die Hundesteuer für das Jahr 1867
bis zum 15. März d. I. noch ohne Kosten bezahlt werden.
Gießen, den 28. Februar 1867.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt.
687) Die Spar- und Leihkasse zu Lich ist jederzeit bereit zum Ankauf von Gutskaufschillingen, zu Darlehen auf Obligationen und zur Uebcrnahme von Obligationen durch Cession. Es wird dies mit dem An- fügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß unmittelbare Anbietungen die angenehmsten sind.
Lich, im Februar 1867.
Die Verwaltung.
Versteigerungen.
740) Dienstag den 12. März, Nachmittags 2 Uhr,
sollen auf dahiesigem Rathhause die Grundstücke, zum Nachlaß der Balser Weidig Wittwe gehörig, als:


