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Provinzialhauptsta-t Gießen.
(Jlmlslifnll brs Areises fließen.)
firfebeint »äch-n.tich «wei Mal: Mittwo^S und Samstags. - Preis des Jahrgang- für Einheimische 1 st. 42 tr„ für Auswärtige
mägi^fn PvstauischlagS 1 fl. 42 kr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Ewedttwn ( an, ei erg i .-------------
j^o Samstag den 2. März ISfei.
Abonnements auf dieses Blatt werden noch fortwährend, unter Nachlieferung der bis fetzt erschienenen
Nummern, zu folgenden Bedingungen angenommen:
1) für die Stadt Gießen:
(Bestellungen bei der Expedition dieses Blattes abzugeben) für's ganze Jahr (frei in's Haus geliefert) 1 fL 42 kr.,
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2) für Auswärts im ganzen Bereiche des Großherzogtnums Hießen.
(Bestellungen nehmen'jede Postcrpedition, sowie die Landpostboten entgegen) für's ganze Jahr 1 fl. 42 fr., einschließlich der Lieferung ms Haus.
Amtlicher Theil.
MizMche Mimmtmarfjung.
Gefundene Gegenstände: (
Ein gehäkeltes Krägelchen, ein Portemonnaie, eine leinene, blau- und weißgewürfelte Zuge und ein wollenes weißes, roth
,i"9Cf*1 aufsefortert, f» Binnen 3 W°»en bei un8 weiten, MMIi dies. «-S-nst-nte auf Ber
langen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.
Zugelaufen: Ein grauer Pinscher-Hund und ein schwarz-weißes Hündchen.
Giessen den i März 1867. Grvßherzogliche Polizei-Verwaltung der Provrnzialhauptstadt Gießen.
0 ' 3 Nover.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
(EbictnCCabung.
723) Großherzogliches Hofgcricht der Provinz Oberhcssen hat über das Vermögen des verstorbenen Christian Grube dahier den förmlichen ConcurSprozeß erkannt. Es werden demgemäß alle Diejenigen, welche Ansprüche an den Nachlaß des Christian Grube bilden wollen, aufgefordert, solche im Termin
Montag den 8. April d. I., Vormittags 9 Uhr, bei Mcidung stillschweigenden Ausschlusses von der Masse dahier anzumclden und etwaige Vorzugsrechte bei Mcidung Verzichts auf dieselben geltend zu machen. — Gleichzeitig soll im Termin die Güte versucht, ein Massecurator und Gläubigerausschuß erwählt und dessen Befugnisse festgestellt werden.
Die nicht persönlich erscheinenden oder die nicht durch gehörig Bevollmächtigte vertretenen Gläubiger werden den Beschlüssen
der Mehrheit der erscheinenden Gläubiger beitrctend angesehen.
Gießen, den 22. Februar 1867. Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Dr. v. Sckmalkalder, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.
ZZesandere Rekannlmachungen.
749) Durch das eing etretene Regenwetter ist das Abfahren des Holzes aus dem Gießener Stadtwalde bis auf Weiteres verboten.
Die Großherzoglichcn Bürgermeistereien wollen dieses im Interesse der Ortsangehörigen bekannt machen lassen.
Gießen, den 28. Februar 1867.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt.
748) Nach einer Mittheilung Großherzoglicher Districts - Einnehmerei Gießen I kann die Hundesteuer für das Jahr 1867
bis zum 15. März d. I. noch ohne Kosten bezahlt werden.
Gießen, den 28. Februar 1867.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. _______________Vogt. _______
687) Die Spar- und Leihkaffe zu Lich ist jederzeit bereit zum Ankauf von Gutskaufschillingen, zu Darlehen auf Obligationen und zur Uebcrnahme von Obligationen durch Cession. Es wird dies mit dem An- fügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß unmittelbare Anbietungen die angenehmsten sind.
Lich, im Februar 1867.
Die Verwaltung.
Verfiel gerungen.
740) Dienstag den 12. März, Nachmittags 2 Uhr,
sollen auf dahiesigem Rathhause die Grundstücke, zum Nachlaß der Balser Weidig Wittwe gehörig, als:


