Ausgabe 
2.3.1867
 
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für biej

Provinzialhauptsta-t Gießen.

(Jlmlslifnll brs Areises fließen.)

firfebeint »äch-n.tich «wei Mal: Mittwo^S und Samstags. - Preis des Jahrgang- für Einheimische 1 st. 42 tr für Auswärtige

mägi^fn PvstauischlagS 1 fl. 42 kr. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Ewedttwn ( an, ei erg i .-------------

j^o Samstag den 2. März ISfei.

Abonnements auf dieses Blatt werden noch fortwährend, unter Nachlieferung der bis fetzt erschienenen

Nummern, zu folgenden Bedingungen angenommen:

1) für die Stadt Gießen:

(Bestellungen bei der Expedition dieses Blattes abzugeben) für's ganze Jahr (frei in's Haus geliefert) 1 fL 42 kr.,

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2) für Auswärts im ganzen Bereiche des Großherzogtnums Hießen.

(Bestellungen nehmen'jede Postcrpedition, sowie die Landpostboten entgegen) für's ganze Jahr 1 fl. 42 fr., einschließlich der Lieferung ms Haus.

Amtlicher Theil.

MizMche Mimmtmarfjung.

Gefundene Gegenstände: (

Ein gehäkeltes Krägelchen, ein Portemonnaie, eine leinene, blau- und weißgewürfelte Zuge und ein wollenes weißes, roth

,i"9Cf*1 aufsefortert, f» Binnen 3 W°»en bei un8 weiten, MMIi dies. «-S-nst-nte auf Ber

langen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.

Zugelaufen: Ein grauer Pinscher-Hund und ein schwarz-weißes Hündchen.

Giessen den i März 1867. Grvßherzogliche Polizei-Verwaltung der Provrnzialhauptstadt Gießen.

0 ' 3 Nover.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

(EbictnCCabung.

723) Großherzogliches Hofgcricht der Provinz Oberhcssen hat über das Vermögen des verstorbenen Christian Grube da­hier den förmlichen ConcurSprozeß erkannt. Es werden demgemäß alle Diejenigen, welche Ansprüche an den Nachlaß des Christian Grube bilden wollen, aufgefordert, solche im Termin

Montag den 8. April d. I., Vormittags 9 Uhr, bei Mcidung stillschweigenden Ausschlusses von der Masse dahier anzumclden und etwaige Vorzugsrechte bei Mcidung Ver­zichts auf dieselben geltend zu machen. Gleichzeitig soll im Termin die Güte ver­sucht, ein Massecurator und Gläubigeraus­schuß erwählt und dessen Befugnisse festge­stellt werden.

Die nicht persönlich erscheinenden oder die nicht durch gehörig Bevollmächtigte ver­tretenen Gläubiger werden den Beschlüssen

der Mehrheit der erscheinenden Gläubiger beitrctend angesehen.

Gießen, den 22. Februar 1867. Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Dr. v. Sckmalkalder, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.

ZZesandere Rekannlmachungen.

749) Durch das eing etretene Regenwetter ist das Abfahren des Holzes aus dem Gießener Stadt­walde bis auf Weiteres verboten.

Die Großherzoglichcn Bürgermeistereien wollen dieses im Interesse der Ortsange­hörigen bekannt machen lassen.

Gießen, den 28. Februar 1867.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt.

748) Nach einer Mittheilung Großher­zoglicher Districts - Einnehmerei Gießen I kann die Hundesteuer für das Jahr 1867

bis zum 15. März d. I. noch ohne Kosten bezahlt werden.

Gießen, den 28. Februar 1867.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. _______________Vogt. _______

687) Die Spar- und Leihkaffe zu Lich ist jederzeit bereit zum Ankauf von Guts­kaufschillingen, zu Darlehen auf Obligatio­nen und zur Uebcrnahme von Obligationen durch Cession. Es wird dies mit dem An- fügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß unmittelbare Anbietungen die ange­nehmsten sind.

Lich, im Februar 1867.

Die Verwaltung.

Verfiel gerungen.

740) Dienstag den 12. März, Nachmittags 2 Uhr,

sollen auf dahiesigem Rathhause die Grund­stücke, zum Nachlaß der Balser Weidig Wittwe gehörig, als: