8~) Bei denjenigen Militärpflichtigen, welche in Vas Ausland übergezogen sind, ist in der Ortsliste anzumerken, ob die Aus- Wanderung mit oder ohne Entlassung aus dem Unterthanen-Verbanbe erfolgt ist. Ist Entlassung ertheilt worden, so haben Sie Vie Ihnen desfalls zugegangenen Benachrichtigungen der Ortsliste anzulegen, die Ihnen bei der Musterung wieder zurückgegeben werden sollen.
9) Wenn Militärpflichtige bereits freiwillig im Großherzoglichen Militär dienen, so ist das Regiment oder Corps, die Compagnie oder Schwadron, in welcher sie dienen, in der Ortsliste einzutragen.
10) Befinden sich Militärpflichtige in Untersuchung oder gefänglicher Haft, so ist in der Ortsliste zu bemerken, wegen welcher Vergehen sie angeschuldigt oder verurtheilt worden sind. Auch muß bei solchen Militärpflichtigen, welche zur Musterung 1867 gehören und bereits früher schon bestraft worden sind, bemerkt werden, wie groß die Strafe gewesen und weßhalb diese erfolgt ist.
11) Sollte in den Listen und Depotprotocollen Abänderungen vorgcnommen werden, so sind diese von Ihnen zu beglaubigen.
12) lieber die Bescheinigungen unter die Ortslisten verweisen wir sie auf §. 14 der Verordnung vom 30. April 1831, Regierungsblatt von 1831, Seite 239.
13) Die oben bestimmte Frist zur öffentlichen Anheftung der Ortsliste, vom 20. December 1866 bis zum 7. Januar 1867, J ist bei Meldung von Disciplinarstrafe, genau einzuhalten.
14) Ist in dem Berichtigungs-Protocoll auf Seite 2 an allen Stellen als Datum der 20. December und auf Seite 3, wo es heißt: Geschehen rc. der 7. Januar einzutragen. Auch darf in diesem Protocoll — Seite 3 oben — die Beschei. nigung nicht vergessen werden, ob Einwendungen gegen die Ortsliste gemacht worden sind, oder nicht.
15) Das Datum vom 20. December 1866 bis zum 7. Januar 1867 ist in den Bescheinigungen unter den Ortslisten eben« salls einzutragen.
16) Hinsichtlich der beizubringenden Zeugnisse über sinnlich nicht wahrzunehmenden Fehler und Gebrechen machen wir Sie auf die desfalls bestehenden Bestimmungen unter der Aufforderung aufmerksam, die betreffenden Militärpflichtigen in dieser Beziehung gehörig zu belehren und sie namentlich anzuweisen, sich zeitig mit diesen Zeugnissen zu versehen.
17) Bemerken wir noch, daß, wenn bei Aufstellung der Ortslisten, sowie bei Ausnahmen von Depotprotocollen sich Anstände ergeben sollten, wir jederzeit bereit sind, mündliche und schriftliche Auskunft zu ertheilen.
18) Sollte die Ortsliste bis zum 10. Januar 1867 bei uns nicht eingetroffen sein, so werden wir solche, ohne vorausgegangene Erinnerung, durch einen Expressen auf Ihre Kosten abholen lassen.
In Verhinderung des Kreisraths: Pietsch, Regierungs - Rath.
Berzeichnjtz
der von der Musterung 1866 zur Musterung 1867 verwiesenen Militärpflichtigen.
Ä r e i s
Kaspar Henß aus Beuern: Temporär untauglich.
Heinrich Launspach aus Burkhardsfelden: Temp. untauglich.
Heinrich Karl Friedrich Christian Malkomesius aus Gießen: Temp. untauglich.
Jacob Weißer aus Gießen: Temp. untauglich, vom Rekr.- Rath erkannt.
Karl Hahn aus Heuchelheim: Temp. untauglich.
Ludwig Weller aus Klein-Linden: Temp. untauglich.
Anton Karl Eckhardt aus Lang-Göns: Temp. untauglich.
Konrad Henrich aus Lang-Göns: Temp. untauglich.
Joh. Georg Borger aus Leihgestern: Temp. untauglich.
Johannes Will aus Leihgestern: Temp. untauglich, beider Nachvisitation erkannt.
Ludwig Keller aus Lollar: Temp. untauglich.
Johannes Bellos aus Rödgen: Temp. untauglich.
Heinrich Kraft aus Staufenberg: Temp. untauglich.
Philipp Döring er aus Wieseck: Temp. untauglich, vom Rekr.-Rath erkannt.
Johannes Keil aus Ettingshausen: Zum erstenmal untec'm Maas, noch WachSthum versprechend.
Gießen.
Wilhelm Heinrich Bellos aus Gießen: Zum erstenmal unter'm Maas, noch WachSthum versprechend.
Heinrich Friedrich Brunner aus Gießen: Desgleichen.
Heinrich Petri aus Gießen: Desgleichen.
Karl Hermann Daniel Planck aus Gießen: Desgleichen.
Heinrich Karl Semmler aus Gießen: Desgleichen. Eberhard Huber aus Großen-Buseck: Desgleichen. Konrad Pfeiffer aus Großen-Buscck: Desgleichen.
Samuel Leidich aus Grüningen: Desgleichen.
Ludwig Maltern aus Leihgestern: Desgleichen.
Moses Baum aus Lich: Desgleichen-
Heinrich Bi er au aus Lollar: Desgleichen.
Kaspar Junker aus Reiskirchen: Desgleichen.
Karl Hahn aus Steinbach: Desgleichen.
Georg Heinrich Horn aus Steinbach: Desgleichen.
Johann Konrad Hinkler aus Watzenborn: Desgleichen.
Heinrich Mohr aus BurkharvSfelden: Auf Grund Art. 18b. des Rekr.-Gesetzes auf 1 Jahr zurückgestellt.
Emil Friedrich Hauß aus Gießen: Desgleichen.
Gießen, den 21. November 1866. Großherzogliche Provinzial-Direction Oberhessen. Dr G o l d m a n n.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände:
Ein mittelgroßer Schlüssel, ein Cigarren-EtuiS, ein schwarzer Schleier, ein schwarzseidenes Halsbindchen, ein mittelgroßer Schlüssel, ein Gewichtstein (‘/4 Pfund), ein Paar Kinderstauchen, ein Hohlschlüffelchen, ein Rohrstock, ein desgl., ein weißer Schleier, ein wollener Strumpf, eine Spannkeile und ein goldener Uhrschlüssel nebst einem Theil einer goldenen Kette.
Die Eigenthümer werden ausgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Der- langen an tie Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werten.
Gießen, den 27. November 1866. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen-
Nover.


