AnMblsll
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
1866
Samstag den 28. April
Jli 34
«rschemt wöchentlich zwei Mal! Mittwoch« und Samstag«. - Pret« de« Jahrgang« für «kchetmtsch. 1 st. 42 ft., für An«wLrtig- ind. de« varschrtsi«- m&S(gtn Postaufschlag« 1 st. 42 kr. — Su«wLrt« abonntrt man sich bet allen Psftimtern. — 3« Biestev hei der Brpedttion (Canzletberg Lit. B. Nr. 1).
Amtlicher Theil.
Zu Nr. K. G. 2319. Gießen, am 25. April 1866.
Betreffend: Die Musterung der Militärpflichtigen vom Jahr 1866.
Das
Großherzogliche Kreissmt Gießen
an
die Großher^oglichen Bürgermeistereien des Kreises
Die Musterung und Loosziehung der Militärpflichtigen des Jahres 1866, sowie die Prüfung der Excapitulanten-Einsteher wird im Kreise Gießen den 24., 23., 26-, 28., 29 und 30. Mai l. I. in loco Gießen vorgenommen und es sollen
gemustert werden:
den Gemeinden:
i) a
Donnerstag den 24. Mai die Militärpflichtigen aus
Albach,
Beuern,
Ettingshausen,
Allendorf a.' d. Lahn,
Burkhardsfelden,
Fellingshausen mit dem dazu gehörigen
Allendorf a. d. Lumda,
Crumbach,
Theil der Bieber,
Alten-Buseck,
Daubringen,
Frankenbach,
Annerod,
Dorf-Gill,
Garbenteich.
BerSrod und Winnerod,
Eberftadt,
2)
Freitag den 25. Mai die Militärpflichtigen aus den Gemeinden.-
Gießen, Großen-Buseck, Großen-Linden.
3)
Samstag den 26. Mai die Militärpflichtigen aus den Gemeinden:
Grüningen,
Heuchelheim,
vCTß,
Hattenrod,
Holzheim,
Lang - Göns,
Hausen,
Klein-Linden,
Leihgestern.
Hermannstcin,
4)
Montag den 28. Mai die Militärpflichtigen au« den Gemeinden:
Sich,
Naunheim,
Oppenrod,
Lollar,
Nieter-Bessingen,
Reiskirchen,
Mainzlar,
Ober-Bessingen,
Rodheim mit dem dazu gehörigen Theil
Münster,
Ober-Hörgern,
der Bieber.
5)
Dienstag den 29. Mai die Militärpflichtigen aus den Gemeinden:
Rödgen,
Steinbach,
Watzenborn und Sternberg,
Ruttershausen,
Trohe,
Wieseck.
Staufenberg,
Waldgirmes,
Die Loosziehung der Militärpflichtigen findet Mittwoch den 30. Mai statt. ,
Vorstebendes wollen Sie in Ihren Gemeinden öffentlich bekannt machen laffen und mit den Militärpflichtigen, von welchen Jeder, der zu Hause sich befindet, einzeln zu laden ist, auf den bezeichneten Musterungs- und Loosungstag MvrgeuS halb acht Uhr pünktlich im Musterungslocal — Rathhaus — sich einfinden.
Die auswärtigen Conscriptionspflichtigen haben Sie, wenn der Aufenthaltsort derselben bekannt ist und nicht vertreten werden, sofern diese keine Eltern oder Verwandten haben, die sie von der Zeit der diesjährigen Musterung in Kenntniß setzen können, entweder direct zu dieser vorzuladen, oder durch Vermittelung der einschlägigen Behörden laden zu lassen, und daß dieses geschehen sei, der Rekrutirungs-Commission Vorlage zu machen.
Weiter bemerken wir: nb
1) Die Entscheidung über Depotansprüche wird an jedem Musterungstag, gleich nach beendigter Musterung vorgcno /


