i'W" Bmzn« B: ’M ®Wer,Ji
Beilage zu Nr. 16 des Anzeigeblattes.
t e.
W Mtojojliifa! n ‘«ig ein Z»ti 17. Januar.
r9» ju Alten-Bas,j
illl ‘ »iegflt« ____2
iod/ttt, Frieden!«
at.
«4« i« Echtrll rind )«. tut T-Hn. fyuu ü’™ teil 7, ^«brair. ■ unb Schneider. Z,> Tochter, Wichelmi« oren een 20. Zamr. »chtemder g. I. derer. Jehann gileij ämilte Lertha Ms«, sten den 10. Sanni..— ger and Jtaurman, »hn, Äatl Chiijiii-,
er in Büdingen ml Fischer. eine Tächter, üten den 12.3w m Bürger and M: , Matt Zinßrr, eine i. Zarnm.
g t e.
eirech Borger
S)l, 28 I., geßerlen
•*
Per Sahn non au/- getiorden de» 1k
ganna Warin 6,i|> gten-Baseck unb $•** er Bahn »ntiit, «l® , all 1 3 10 * 29 a Waig-reth« ®w* len Bürg---. H1* ne ffiittoO «lf jl * SjÄÄ iS-.**-“
gvWH
,n nächsten W°»' Dr. Seel-
Darstellung der Untersuchungs- und Schwurgerichtsverhaudlung vom 17—23. Januar 1866 gegen
Johann Georg Heitmann von Garbenteicb
wegen
Ermordung und Beraubung des Schreinerlehrlings August Schlegel.
Der am ersten Pfingstfeiertag — 4. Juni — vorigen Jahres zwischen Gießen und Steinbach an A- Schlegel verübte Raubmord und der acht Tage später zwischen Lieh und Steinbach auf Schneider Sommer gemachte Raubanfall haben unter den Bewohnern der weiten Umgegend Furcht und Schrecken verbreitet, — eine Zeit lang glaubte das Publikum an die Existenz einer die Umgegend unsicher machenden Räuberbande. Erst nach der einige Wochen später erfolgten Verhaftung des Johann Georg Heil mann fühlte man sich wieder sicher. Nachdem die Verhandlungen der Assisen Abends 71/2 mit Verkündigung des Todes-urtheils geendigt haben, können wir sowohl über den Lauf der Voruntersuchung als über die Verhandlungen des Schwurgerichts unfern Lesern Näheres mittheilen.
Eine Steinbacher Frau, welche am Pstngstdienstag, den 6. Juni im Walde Viehfutter suchen wollte, fand die Leiche eines anscheinend 14—15 jährigen jungen Menschen, die nur mit Hemd, Weste und Halsbinde bekleidet war. Da jener Walddistrict der Gemeinde Hausen gehört, wurde der Gr. Bürgermeister von Hausen von dem Funde benachrichtigt, welcher, die Leiche bewachen ließ und au das Gr. Landgericht Gießen Bericht erstattete. Das Gericht nahm noch an demselben Tage Augenschein ein, dessen Ergcbniß folgendes ist: Da wo der, nächst eine Stunde lange, von Gießen nach Steinbach ziehende Wald rechts aufhört und der Chausseestein Nr. 25 steht, hat der Raub stattgefunden. Auf der linken Seite der Staatsstraße ist in dem dichten Fichtenwaldc eine Lücke, vor welcher ein dünnes — dem Ermordeten nicht gehörendes — Spazierstöckchen von Hartriegel lag, das nach unten gebrochen und zersplittert war. Drei bis vier Schritte waldeinwärts lag ein acht Zoll dicker, mit Blut besteckter Basaltstein, einige Schritte weiter- sah man an einem Fichtenbäumchen, nahe am Boden, Blutflecken, als wenn sich Jemand, der hier vorbeigeschleift worden, daran gehalten hätte. In einigen daran befindlichen Klümpchen geronnenen Blutes klebten einzelne braune Mensckenhaare. Ungefähr 105 «schritte von der Chaussee entfernt, lag in einem Waldgraben die Leiche. Zwölf Fuß weit von ihr lag ein zweiter 7 bis 8 Pfund schwerer, stark mit Blut befleckter Basaltstein, au dem ebenfalls mehrere Menschenhaare hingen. An der Grabcnböschung zeigte sich eine bedeutende Spur von theil- weise noch flüssigem Blute. In der Nähe des Grabens lag ein Paar Glacehandschuhe. Vor jener, am Walde befindlichen Lücke. bis an die Leiche sah man in den Fichtennadeln deutliche Spuren für das Fortschleisen eines Gegenstandes. Am Kopfe der Leiche befanden sich mehrere Wunden, darunter zwei, die den Schädel an verschiedenen Stellen zerschmettert hatten und den fofor-


