AnMtblM
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
J^o 81. Mittwoch den 10. October 1860.
Amtlicher T h e i l.
Zu Nr. K. G. 5875. Gießen, am 6. Brtüber 1866.
Betreffend: Den im Jahr 1866 abzuhaltenden RekrutirungSrath für die
Provinz Oberhessen.
Das
Groß her)« gliche Kreis amt Gießen
an
die Grostherjoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Die Sitzungen des diesjährigen Rekrutirungsraths für die Provinz Oberhessen werden vom 3. bis zum 9. November abgehalten und es sollen
am 5. November die Bewohner der Kreise Alsfeld und Grünberg,
„ 6. „ diejenigen der Kreise Schotten und Lauterbach,
„ 7. „ „ „ „ Büdingen unk Nidda,
„ 8. „ „ „ „ Friedberg und Vilbel,
„ 9. „ endlich diejenigen des Kreises Gießen
angenommen werken.
Vorstehendes haben Sie alsbald in Ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und weiter bekannt zu machen, daß alle zur Musterung des laufenden Jahres gehörigen Militärpflichtigen des Kreises Gießen, sowohl die, welche speciell zu laden sind, als auch eie, welche ohne Einlakung aus freiem Willen vor dem RekrutirungSrath eischeinen und daselbst Reclamationen vorbringen oder einer ärztlichen Untersuchung sich unterziehen wollen, den 9 November l. I., Morgens acht Uhr, auf dem RegierungSgebäuke dahier, versehen mit einem versiegelten, von der betr. Großherzoglichen Bürgermeisterei ausgestellten, Signalement ihrer Person, und allen sonstigen für ihre Reklamation sprechenden Beweismitteln (Zeugnisse der Aerzte, Schullehrer, Geistlichen, Orlsvorstände, glaubhafter Privatpersonen, deren Zeugnisse jedoch gerichtlich beeidigt sein müssen) sich anzumelben baden.
Ferner haben alle bei der letzten Truppenergänzung von ken Regimentern unk CorpS als untauglich rc. zurückgewiesenen Rekruten, welche zur definitiven Entscheidung über ihre Tauglichkeit oder Uniauglichkeit bei dem RekrutirungSrath erscheinen müssen, ebenfalls mit einem verschlossenen, von der betr. Bürgermeisterei ausgestellten Signalement ihrer Person und dem vom Militär erhaltenen vorläufigen Entlassungsschein, den 9. November l. I., Morgins acht Uhr, in demselben Locale sich einzufinden.
Sollte Einer oder der Andere von den Militärpflichtigen, die bei der diesjährigen Musterung im Kreise Gießen nicht erschienen und als dem Gesetz ausgewichen notirt worden sind, in seine Heimath zurückgekehrt sein, so haben Sie diese Leute an den Rekrutirungsrath vorzulaken und uns von dieser Vorladung sofort Anzeige zu machen.
Die in dem angesügtcn Verzeichniß aufgcführten Personen haben Sie auf den oben bestimmten Tag — den 9. November — vor den diesjährigen Rekrutirungsrath zu laden und daß die Ladung gehörig erfolgt ist, dieses in den zu erstattenden Berichten zu bemerken.
Diejenigen Leute, welche ohne das vorgeschriebene Signalement vor dem Rikrutirungsralh erscheinen, haben sich der Abweisung zu gewärtigen, was ebenfalls bekannt zu machen ist.
Ueber den Empfang dieses Ausschreibens und die erfolgte Bekanntmachung dessen Inhalts, sehen wir längstens bis zum 20. d. Mts. Ihren berichtlichen Anzeigen entgegen.
In Verhinderung des Kreisraths: Pietsch, Regierungs - Rath.
Verzeichniß
über diejenigen Personen, welche vor den Rekruttrungsralh von 1866 vorzuladen sind.
A. Rekruten.
1) Heinrich Philipp Weber aus Großen - Linken ; temporär untauglich beim Eintreffen im Dienst 1866.
2) Joh. Georg Müller aus Wiescck; untauglich beim Eintreffen im Dienst 1866.


