Zu Nr. K. G. 6245. Gießen, am 5. Januar 1866.
Betretend: Die Aufhebung der Polizeitaren für Bäckerwaaren im Kreise Gießen.
Das
G r n ßh t rzo g l i ch e K re i s a m 1 Gießen
an
die Großher;oglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Großherzogliches Ministerium des Innern hat auf Antrag cer Bäcker zu Gießen genehmigt, daß nach Auflösung der Bäcker, zunft Vie Polizeitaren für Bäckerwaaren unter bestimmten Beschränkungen versuchsweise aufgehoben werden. ES soll diese Aufbckung nunmehr erfolgen und zwar nicht allein in der Stavt Gießen, sondern in allen Gemeinden des Kreises, wenn nicht die besonderen Verhältnisse einer oder der andern Gemeinde die Beibehaltung der Taxen daselbst wünschenswerth macken sollten. Selbstverstänvlich werten viejcnigen polizeilichen Bestimmungen in Kraft bleiben, Welche die gesunde Beschaffenheit, die Oeffentlichkeit der Preisansätze und die Vollstänvigkeit des Gewichts der Bäckerwaaren zu sichern bezwecken.
Indem wir Sie hiervon benachrichtigen, forvern wir Sie zugleich zum gutächtlichen Bericht tarüber binnen 8 Tagen hier. mit auf. ________________________________Buckler. ,,
Gießen, am 2. Januar 1866.
Betreffend : Die Taubstummen - Statistik im Großherzogthum Hessen.
Das
Groß Herzog lichc Kreis amt Gießen
an
die Schulvorstände des Kreises.
Wir erinnern Diejenigen von Ihnen, welche noch mit Erstattung des vorgeschriebenen Berichts im Rückstände sind, an Ein- sendung desselben binnen 14 Tagen. K ü ch l e r. _________________________ ______
------ — “ Glessen, am 8. Januar 1866.
Betreffend: Die Erhebung ter Ende Deeember v. I. fällig gewordenen
Holz, und Grummetgras. Gelder.
Das
G r o ß h r r j o tz l i ch e 11 m t a m t G i e ß e n
an
die Groscherzvgl chen Bürgermeistertien des llcntamt5bi*prks.
Wir ersuchen Sie hiermit, in Ihren Gemeinden durch die Schelle bekannt machen zu lassen, daß die obigen Gelder noch binnen 14 Tagen an den Zahltagen: Dienstags und Samstags, ohne Mahnung bezahlt werden können.
L v n ck e r.__ ______________
A u s s ch r e i b e u. ' "
Das Verschwinden des Wittwers Peter Triebert von Dornassenheim betreffend.
Rubricat war am 20. v. Mts., von dem Jahrmarkt zu Friedberg he mkehrcnv, bei HöreS in Bauernheim zu andern Leuten von Dornassenheim gekommen, und ging mit diesen nach eingetretener Dunkelheit weg; ist aber unterwegs unbemerkt von seinen Begleitern abgekommen unv wird seitdem vermißt. . ... , .
@r ist 63 Jahre alt, und trug eine schwarze Pelzmütze, blauen Kittel, darunter ein Kamisol, und blaugeltreilte - o) .
Wer über sein Verbleiben sichere Auskunft geben kann, wird ersucht, seine Mittheilungcn hierher gelangen zu lassen, unv wird Kostenvergütung zugesichert.
Reichelsheim, den 5. Januar 1866. Herzoglich Nassauisches Amt.
v. St. George.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Die Trichinen betreffend.
Zur Beruhigung des Publikums wird hiermit bekannt gemacht, daß der Fleifchbeschaucr Möhl die von den hiesigen Metzgern geschlachtet werdenden Schweine auf Trichinen mikroskopisch untersucht, nachdem derselbe im Aufsachen vcr Trichinen unterrichtet toOtCe®i!Ln, den 8 Januar 1866. Großherzogliche Polizei-Verwaltung cer Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.
Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
37) Nachverzeichuete städtische Gelder:
1) Holzsteiggelder, am 31. v. Mts. fällig gewesen,
2) Schulgelder fürs III. und IV. Quartal 1865, können in den ersten acht Tagen ohne Kosten zur hiesigen Stadtkaffe bezahlt werden.
Gießen, am 3. Januar 1866. Der Stadtrent.netster: Enders.


