Bekanntmachung.
In der letzten Zeit sind in mehreren Orten des Kreises G ehen, namentlich in Alten-Bufeck, Daubringen, Garbenteich, Heu- chelhcim, Holzheim, Klein-Linden, Ruttershausen, Staufenberg, Steinbach, Watzenborn, Wieseck und in Gießen selbst, wiewohl ver- einzelt, Erkrankungen an Blattern vorgekommen.
Indem wir dieß zur allgemeinen Kenntniß bringen, fordern wir zur Vorsicht auf und empfehlen wir insbesondere auch die wiederholte Impfung Erwachsener.
Gleichzeitig bringen wie die nachstehend abgevruckten Bestimmungen des Polizei-Strafgesetzes in Erinnerung mit der Weisung an Vic Ortspolizeibkhörden, den Vollzug derselbrn zu überwachen.
Gießen, den 11. Juni 1866. Großhcrzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. G o l v m a n n.
Art. 351. Wenn bei einem Menschen die Menschen-Blatternkrankheit zum Ausbruche kommt, so ist derjenige, welchem dessen Pflege obliegt, oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, der HauSbrsitzer oder dessen Stellvertreter bei Vermeidung einer Strafe von 1 bis 10 fl. verpflichtet, davon der Polizeiverwaltungsbehörde oder einem inländischen zur Praxis ermächtigten Arzte die Anzeige zu machen, sobald er von der ansteckenden und gcsährlicken Natur der Krankheit Kenntniß erhält.
Art. 3 5 4. Eltern, Pflegeltern oder Vormünder, welche der Aufforderung der Sanilätepolizcibebörte, ibre Kinder oder Pslegkinver impfen zu lassen, nicht entsprechen, verfallen in eine Geldbuße von 1 bis 10 fl.; bei erschwerenden Umständen kann aus Gesängniß bis zu 8 Tagen erkannt werden.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Zwei Blumentöpfe mit Blumen, die irgendwo gestohlen worden sind, wurden auf das Polizei-Bureau abgeliefert. Der noch unbekannte Bestohlene wird aufgefordert, sich baldigst zu melden.
Gießen, den 12. Juni 1866. Großhcrzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Mflndm Bekannlmachunycn
2202) Bei dem Großherzoglichen Post- amte Gießen lagern die mit den nachver- zeichneten Adressen versehenen unanbringlichcn Retourstücke, deren Absender hiermit aufgefordert werden, solche binnen 6 Monaten gegen Entrichtung des darauf hastenden Postgeldes in Empfang zu nehmen, widrigenfalls anderweit darüber verfügt werden wird.
„Kauz in Rockenberg. ■— Landauer in „Gießen. — W. Schmitt in Finthen. — „Denig in Oppenheim. — Korntörfcr „in Lünen. — Briegel in Darmstadt.—• „Musch in Nierer-Flörsheim."
Darmstadt, den 7. Juni 1866.
Großherzoglichcs Obcr-Post-Amt. Pf-ltz.
vdt. Bötticher.
Die Versteigerung von Strenlaub im Gießener Stadtwalde.
2198) Einwendungen gegen den Beschluß des Gemeinderaths, wonach der reine I Erlös für die im Stadtwalv verkauften 205 Haufen Streulaub nicht vertheilt, sondern zu Gemcinde-AuSgaben erster und zweiter Klasse verwendet werden soll, sind binnen 8 Tagen bei der unterzeichneten Stelle vorzubringen.
Gießen, den 9. Juni 1866.
Großhcrzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Vogt.
Versteigerungen.
2210) Montag den 18. Juni, Vormittags 8 Uhr,
soll das Heugras voa den Wiesen der Frau
Block an Ort und Stelle versteigert werden und wird der Anfang am Gasthaus zum Pfau gemacht. Bemerkt wird, daß auch noch von anderen Wiesen das Heugras mitverstcigert wirk.
Giißen, den 11. Juni 1866.
In Auftrag:
Weibig, Ortsgerichtsmann.
Heugrasversteigerung bei der Stadt Gießen.
2200) Montag den 18. und Dienstag den: 19. d. MtS.,
jedesmal von Morgens 9 Uhr an, soll das Heugras von den städtischen Wie- | scn öffentlich versteigert werden, als: Montag den 18. Juni
von den Wiesen vor der Neustadt, am, Neuenweger Thor, am Fürstenbrunncn, im. Wirseckthale und Hegstrauch;
Dienstag den 19. Juni
von den Ochsenwiesen, den Wiesen im vorderen und hinteren Stolzenmorgen, am ‘ Altentisch und Fernewald.
Die Zusammenkunft ist am ersten Tage am Neustadter Thor und am zweiten Tage in den Ochsenwicsen.
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien! der umliegenden Orte werden ersucht, die«! in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.
Gießen, den 9. Juni 1866.
Großherzog'.iche Bürgermeisterei Gießen. Vogt.
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Arbeitsverstetgerung.
2205) Freitag den 15. d. MtS., des Nachmittags um 4 Uhr, sollen nachverzeichnete Arbeiten auf dahiesi- gcr Bürgermeisterei an den Wenigstnehmen- den versteigert werden.
I. An der Kirche: Maurerarbeit, veranschl. zu 1 fl. 50 fr. Schreinerarbeit, „ „ 2 „ — „
Glaserarbeit, „ „ 9 „ 36 „
Dachdeckerarbeit, „ „ 16 „ 36 „
II. Am Schulhause: Maurerarbeit, veranschl. zu 50 fl. 30 fr. Zimmerarbeit, „ „ 24 „ 15 „
Schrcinerarbeit, „ „ 35 „ — „
Glaserarbeit, „ „ 12 „ 36 „
Weibbinderarbeit, „ „ 15 „ 38 „
III. Unterhaltung der Straßen:
Steins, tzen, veranschlagt zu 1 fl. 30 fr. Steinflopfen und Einkccken
derselben, veranschl. zu 30 „ — , Rödgen, den 11. Juni 1866.
Großhcrzogliche Bürgermeisterei Rödgen.
I n b e r» h a l.
Holzversieigerung in der Königlichen Oberforsterei Krofdorf.
2206) Freitag den 24. Juni er., Vormittags um 9 Uhr, werken auf kem Waldhäuschen aus dem Königlichen Forste Totalität Krofdorf und Wismar nachstehend bezrichnete Holzsortimente öffentlich meistbietend versteigert, wozu Kauflustige eingclaren werken.
I. Totalität Krofdorf.
1) Jungfcranncnwald, Distr. 6 und 7: 1 Eichen-Stamm mit 72 Cubifsuß, 7'4 Klafter Eichen- u. Buchen-Schcit (inel. Anbruch),
53/4 Klafter Eichen- u. Buchen-Stöcke, 8 „ Buchen-Reiser, IL Sorte.
2) Dicbskaut, Distr. 10:
5 Klafter Buchen-Scheit,
3 „ „ S töcke,
9 „ „ Reiser, IL Sorte.


