Ausgabe 
9.6.1866
 
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AnMkblsll

für bie

Stadt und -en Kreis Gießen.

«rfchemt wöchruülch zwei Mal» Mitt«sch« unb Sawftag«. Prei« M Lehrgang« für «ütnhrtmtjch« 1 fl. 42 ft., für AuSwLrltge incl. dc« vorfchrrsi«- mifiiqen Dl>ftaofs»>aoS 1 fl. 42 fr. »utoirt« abonnirt man sich bei allenßaÖJmtetn. In Gießen bet der Ervedttion iSangeiberq Lit. B. Nr. 1).

J|g 4G. Samstag den 9. Juni 1866«

Brodpreise vom 13. Juni 1866 an:

4 Pfund gemischtes Roggenbrod 14'/, fr. 4 Pfund Roggenbrod 12 fr.

Sämmtliche Bäcker.

Amtlicher Th-il.

Bekanntmachung.

Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß, daß vom 2. v. Mts. an die Botentour VI bei dem Postamte Gießen die nachstehende Einrichtung erhalten bat:

Gießen, am 5. Juni 1866. Großherzogliches Krcisamt Gießen.

Dr. G o l d m a n n.

Poststellen, von welchen auS die Bo­tengänge stattfinden.

Wie oft und an welchen Tagen

Nach welchen Orten

Entfernung der Orte in Stunden.

Zeit

Bezeichnung der einzelnen Häu­ser, Höfe, Mühlen rc., reiche von den Landpostboten und bezw. Briefträgern

des Abgangs der Boten. Uhr.

des

Eintreffens der Boten. Uhr.

des Aufent­halts. Stunden.

die Botengänge stattfinven.

begangen werden, wenn Sendungen vorliegen.

überhaupt nicht begangen wer­den fönnen.

Gießen

VI. Botengang wöchentlich 3mal Dienstags, Donnerstags, Samstags

aus Gießen

in Rodheim a. V. B- über die Wald- wühle

in Bieber über die Ober­mühle , Hof Strupbach unl Hof Bubenrod

in Königsberg

Franfenbach

Crumbach

Fellingshausen über Rodheim a- d. B.

zurück in Gießen

17.

7.

2

17.

7.

7.

27.

VI*

VII'/,

VIII'/.

XI 17, 27. 37.

6

7.

7.

1

7.

7.

Amtmanns-Mühle, die Schmitte

Kronen - Mühle, Stein» Mühle, Stroh-Mühle

Haina.

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3

Bekanntmachung.

Die Haupt-Agentur Joseph Strigler'S Wittwe zu Mainz hat die dem Heinrich Ferber zu Gießen ertheilte Vollmacht zur Führung einer Unteragentur für Beföreernng von Auswanderern gefündigt. Hierdurch ist die dem Letzteren ertheilte Cone.ssion er­loschen und soll die von demselben gestellte Caution zurückgegeben werden.

Ansprüche, welche der Rückgabe dieser Caution etwa entgegengesetzt werden sollen, sind innerhalb 6 Monaten bei der unter­zeichneten Behörde mit einer Nachweisung darüber anzumelden, baß deßhalb bei dem zuständigen Gerichte Klage erhoben worden ist, widrigenfalls nach Ablaus dieser Frist die Caution zurückgegeben werden wird.

Güßen, den 7. Juni 1866. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. G o l d m a n n.