Ausgabe 
5.12.1866
 
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für die

Sta-t und den Kreis Gießen.

M 91. Mittwoch den 3. December 1866.

Amtlicher Theil.

Girßrn, am 20. November 1866.

Betreffend: Rechenschaftsberichte der Wiesenvorstände für 1866.

Das

Großherzogliche Kreisamt Gießen

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien Allendorf a. d. Lahn, Beuern, Gießen, Grüningen, Lang-Göns, Lich, Mainzlar, Nieder-Bessingen und Trohe.

Wir erinnern Sie an Erledigung der Verfügung vom 29. Oktober 1866 binnen 14 Tagen.

Dr. Goldman n._____________________________

Gießen, am 20. November 1866.

Betreffend: Die durch Beitreibung der Gemeindegelder im 3. Quartal

1866 entstandenen Kosten.

Das

Groß herzogliche Kreisamt Gießen

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien Allendorf a. d. Lda., Alten-Buseck, Annerod, Bersrod, Daubringen, Ettingshausen, Garbenteich, Großen-Linden, Hattenrod, Hausen, Holzheim, Mainzlar, Münster, Rödgen, Trohe und Watzenborn-Steinberg.

Wir erinnern Sie an Einsendung der Kostenverzeichnisse in obigem Betreff binnen 8 Tagen.

In Verhinderung des Kreisraths: Pietsch, Rcgierungg - Rath.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gestern ist aus einem hiesigen Hause ein glatter goldener Ring mit einem a jour gefaßten Brillanten, 70 ff. werth, gestoh­len worden.

Verdacht fällt auf Konrad Rabanus von Allendorf, an dessen linker Hand mehrere Finger fehlen.

Wer die Herbeischaffung des Ringes erwirkt, erhält von dem Bestohlenen eine Belohnung von 10 fl. Rabanus soll im Betretungsfalle verhaftet und an uns abgeliefert werden.

Gießen, den 30. November 1866. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

Die Musterung der Militärpflichtigen des Jahres 1867.

4174) Mit Bezug auf das in Nr. 95 des Anzeigcblattes erschienene Ausschreiben Großherzoglichen Kreisamts Gießen vom 24. d. Mts. bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntniß, daß Gesuche um Versetzung in das Depot oder wegen einjähriger Zu­rückstellung, während der Anheftung der Ortsliste am Rathhause, und zwar vor dem 7. Januar k. I., bei uns vorzubringen sind.

Militärpflichtige, welche wegen Fehler und Gebrechen reclamiren wollen, werden wir auf Anfrage belehren, inwieweit sie sich mit Ieuqnissen zu versehen haben. ,

Gießen, am 29. November 1866. Großherzogliche Bürgermeistere. Gießen.

Vogt.