kaufsstellen veranlaßt werden, entweder ihren Borrath in dem bezeichneten Sinne durchzucorrigiren, oder, noch zweckmäßiger, eine neue Auflage zu veranstalten. Indem wir die desfallsige Verfügung den betreffenden Großherzoglichen Kreisämtern lediglich anheimstellen, können wir uns, den Localforstbehörven gegenüber, auf die Anordnung beschränken, daß für die Folge von den Großherzoglichen Oberförstereien keine Holzhauerlohn-Accorde mehr vistrt werden, deren Fassung nicht den vorangesührten Bestimmungen entspricht.
Hiermit möge aber nicht ausgeschlossen sein, daß die Großherzoglichen Oberförstereien mit den Verkaufsstellen in geeignete« Benehmen treten, damit ein correctcs Verfahren, nicht allein bei der Correctur des Vorraths, sondern auch bei Neudruck und bei Letzterem insbesondere, eingehalten werde.
Sie haben hiernach das Geeignete zu verfügen.
In Verhinderung des Direktors:
Baur,
Geheimer Ober-Forst-Rath. vdt. Schnittspahn.
Gießen, am 29. September 1866.
Betreffend: Sammlung zerstreuter Großhcrzoglicher Militärgegenstäuve.
Das
Groß herzogliche Krcisamt Gieß en
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Diejenigen von Ihnen, welche unserer Auflage vom 17. r. Mts. (Anzeigeblatt Nr. 75) noch nicht nachgekommen sind, werde» an deren alsbaldige Erledigung erinnert, bei Meivung unangenehmer Maßregeln.
In Verhinderung des Krersraths: Pietsch, RcgicrungS - Rath.
Gießen, am 1. Dctobrr 1866.
Betreffend: Die Erhebung der Ende September v. I. fällig gewordenen
Holz- und HeugraSgcldcr vom Jahr 1866.
Das
GroffI) crjogliche Nenta m l G i k ff t u
an
die Großherzogltchcn Bürgermeistereien des Rentamtsbezirüs.
Wir ersuchen Sie hiermit, in Ihren Gemeinden durch die Schelle bekannt machen zu lassen, daß die obigen Gelder noch innerhalb 8 Tagen an den Zahltagen: Dienstags und Samstags, ohne Mahnung bezahlt werden können.
L h n ck e r.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachung.
3369) Vorn 1. k. Mts. an wird die dermalen zwischen Ruppertenrod und Engelrod bestehende Pcrsonenpostverbindung bis Herbstein ausgedehnt und erhält folgende Einrichtung:
aus Herbstein, durch Engelrod, in Ruppertenrod,
4'° MrgS., 5S0 bis 5" Mrgs., 73° MrgS.,
aus Ruppertenrod, durch Engelrod, in Herbstein,
7" Abds., 9" bis 9<° AbdS., 10'« AbdS.
Frankfurt o. M., den 25. September 1866.
Gcneral-Dircetion der Großhcrzoglich Hessischen Posten.
Der Königlich Preußische Administrator:
Stephan.
Ucberschuldung dieses Vermögens durch die
Zugleich soll in dem vorbcstimmtcn Termin
Edictailadnng.
3279) Ucbcr das Vermögen des abwesenden Handelsmanns Adolf Kann aus Mainzlar, diesseitigen Gcrichtsbczirks, ist der förmliche EoncurS erkannt.
Mit dem Bemerken, daß eine sehr starke
gen, welche Forderungen oder sonstige An-! spräche irgend welcher Art an das Vermögen | des genannten Schuldners bilden, aufge-! fordert, solche bis
Montag den 3. Deccmber d. I., Vormittags 10 Uhr,
______|-r_______v _______ _____r bei Vermeidung des sonst stillschweigend stattgcsundeiie VermögenSunrersuchung inbi- ' tintrctcnocn Ausschlusses damit von eirt ist und die angemeldcte Einbringens- j ter EonkurSmassc oahicr anzumeldcn, auch forderung der Ehefrau des Schuldners allein dabei etwaige Vorzugsrechte derselben bei schon das bis jetzt im Betrag von gegen Vermeidung der Nichtdcrücksichtigung geltend 3000 fl. ermittelte Aktivvermögen des Letz-1 zu machen und zu begründen.
tcrcn übersteigt, werden daher alle Diejcni- |
eine vergleichsweise Ucbereinkunst zwischen den sich meldenden Gläubigern unter sich und mit der Ehefrau de« Schuldners zur Beseitigung des ferneren ConcursverfahrcnS versucht und soweit nöthig über Anerkennung oder Bestreitung der angcmeldeten Forderungen und Vorzugsansprüche, sowie über Wahl eines Masscvcrwalters, eines Gläu- bigerausschusscs und über die fernere Behandlung des Concurses rcsp. der EoncurS- mässe Beschluß gefaßt werden, und werden daher alle Gläubiger des Schuldners Adolf Kann, welche an dessen ConcurSmasse Ansprüche machen, aufgesordert, in dem vor- destimmten Termine persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte zur Thcilnahme an der deßfallsigen Verhandlung dahier zu erscheine», widrigenfalls sie als gefaßt werdenden Beschlüssen der Mehrheit der erschienenen Gläubiger (auch bezüglich eines etwa zu Stand kommenden Arrangements) bei- tretenb werden angesehen werden.
Gießen, den 12. September 1866. Großherzogliches Landgericht Gießen.
Dr. Ploch, Hellmann, Landrichter. Landger.-Assessor.
Agebl WM arbei
3382)
sollen ai teilen i
Verben, Mm Steihi« ßtoflii feil,
Schlosse Gießer
Teos
3371) M 8i
soll Cie Riiller iarloffel (06)ie ® lohlrade ten Meii
Der i der 51m
Lang.
>4 "stehend
W« u ^g'rnie Natt
I ^folgern Jjfa ' i374) Fr
•'"tu in ’ den 5i, Möb( ‘"^outne »»uo^e,
Xitel 7,i>'ei(lb i&ttt,
F Äks
*>•
i» lr billig


