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für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wdchentlick zwei Mal: Mittwseh« und Samüag«. — Prei« dr« Jahrgang« für Enchenntsch« 1 fl. 42 ft., für Auswärtige incl. de« vorschriftsmäßigen Voüaufschlap« 1 fl. 42 fr. — Antwort« abonnftf man sich bei allen >D»tiäm(eni. — 3n Gießen Bei der (SrpcMtion (Eanzieiderg Lit. B. Nr. 1)
Jfä 3S Mittwoch den 2 Mai 1866.
Amtlicher» Theil.
Zu Nr. K. G. 2319.
Betreffen-: Die Musterung der Militärpflichtigen vom Jahr 1866.
Giessen, am 25. April 1866-
Das
Großhermögliche Kreisamt Giehen
an
die GroMrMlichcn Bürgermeistereien des Kreises
Die Musterung und Lvosziehung 6er Militärpflichtigen des Jahres 1866, sowie die Prüfung der Ercapitulanten-Einsteher
28., 29. und 30. Mai l I. in loco Gießen vorgenommen und eS sollen
den 24. Mai die Militärpflichtigen aus Beuern, Burkhardsfelden, Crumbach, Daubringen, Dorf-Gill, Eberstadt,
den Gemeinden:
Ettingshausen,
Fellingshausen mit dem dazu gehörigen Theil der Bieber,
Frankenbach, Garbenteich.
den Gemeinden: Königsberg, Lang-GönS, Leihgestern.
23. Mai die Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Großen - Buseck, Großen-Linden.
26. Mai die Militärpflichtigen aus Heuchelheim, Holzheim, Klein-Linden,
wird im Kreise Gießen den 24., 25., 26., gemustert werden:
1) Donnerstag
Albach,
Allendorf a. d. Lahn, Allendorf a. d. Lumda, Alten-Buseck, Annerod, Bersrod und Winnerod,
2) Freitag den
Gießen,
3) Samstag den
Grüningen,
Hattenrod, Hausen, Hermannstein,
4) Montag den
Lich, ,
Lollar, Mainzlar, Münster,
5) Dienstag den
Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, *
28. Mai die Militärpflichtigen aus Naunheim, Nieder-Bessingen, Ober-Bessingen, Ober - Hörgern,
29. Mai die Militärpflichtigen aus Steinbach, Trohe, Waldgirmes,
den Gemeinden:
Oppenrod,
Reiskirchen,
Rodheim mit dem dazu gehörigen Theil der Bieber.
den Gemeinden:
Watzenborn und Steinberg,
Wieseck.
Die Lvosziehung der Militärpflichtigen findet Mittwoch den 30. Mai statt.
Vorstehendes wollen Sie in Ihren Gemeinden öffentlich bekannt machen lassen und mit den Militärpflichtigen, von welchen Jeder, der zu Hause sich befindet, einzeln zu laden ist, auf den bezeichneten Musterungs- und Loosungstag Morgens halb acht Uhr pünktlich im Musterungslocal — Rathhaus — sich cinfinden.
Die auswärtigen Conscriptionspflichtigen haben Sie, wenn der Ausenthalisvrt derselben bekannt ist und nicht vertreten werden, sofern diese keine Eltern oder Verwandten haben, die sie von der Zeit der diesjährigen Musterung in Kenntniß setzen können, entweder direct zu dieser vorzuladen, oder durch Vermittelung der einschlägigen Behörden laden zu lassen, und daß dieses geschehen sei, der Rekrutirungs'Commission Vorlage zu machen.
Weiter bemerken wir:
1) Die Entscheidung über Depotansprüche wird an jedem Musterungstag, gleich nach beendigter Musterung vorgenommen, und


