Ausgabe 
30.7.1864
 
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Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch« und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 36 kr., für Auswärtige tritt der vorschrifts­mäßige Postauffchlag hinzu. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Srpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

Jfä 61 Samstag den 30. Juli 1861.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Ediclstladungen.

D e c r e t.

1947) Das Vermögen des vorhinigen Bürgermeisters Johannes Sprenger aus Großseelheim ist, nach den bisherigen Verhandlungen, und insbesonvcre nach ver Erklärung seiner Ehefrau, von ihren Jllaten im Betrage von 2400 Gulden nur den Betrag von 700 Gulden aus den gesamm- ten Anschlagspreis von 1400 Gulden für die ihr und ihrem Ehemann durch Vertrag vom 18. Juni 1830 angeschlagenen Grund­stücke anrechnen und den Rest der Jllaten mit 1700 Gulden zurücksorvern zu wollen, überschuldet. Da bei der Abwesenheit des ic. Sprenger ein gütliches Abkommen mit seinen Gläubigern nicht zu Stande kommen kann, so wird über dessen Vermögen hier­mit der formelle Concurs erkannt. V. R. W.

Es werben daher die Gläubiger des Crivars hierdurch aufgefordert, ihre Forde­rungen im Termin

den 15. September d. I., Vormittags 9 Uhr, Cond-Zeil, unter Vorlage der deshalbigen Beweisstücke beim Rechtsnachtheile der Aus­schließung von der Masse gegen den bestell­ten Contravictor Untergerichtsanwalt Fr. Embach dahier anzumelven und zu be­gründen. Zugleich soll in diesem Termine zwischen den Erschienenen die Güte noch­mals versucht werden.

Dem Crivar dient zur Nachricht, daß ihm gegen obiges Deeret die Berufung an Kurfürstliches Obergcricht, Civil-Senat zu Marburg, zusteht, und dieselbe binnen 5 Tagen nach der dritten Insertion in dem- jenigen Blatte, in welchem diese zuletzt er­folgt , im Actuariate des unterzeichneten Justizamts anzuzeigen, und binnen weiteren 14 Tagen auszuführen ist.

Kirchhain, am 11. Juni 1864.

Kurfürstlich Hessisches Justizamt. Schimmelpfennig.

vdt. Rohde, O.-G.-Rfdr.

Das Schuldenwesen des Jost Wag­ner in Allendorf a. d. Lda.

2194) Ueber das sehr geringfügige und sehr überschuldete Vermögen des Metzgers und Wirths I ojt Wagner zu Allendorf an der Lumda ist von Großherzoglichem Hofgericht der Provinz Oberhessen der förm­liche Eoncurs erkannt worden.

Mit dem Bemerken, baß die von Ver Ehe­frau desselben geltend gemachte EinbringenS- forberung allein schon dessen Acliv-Vermö- gen bedeutend übersteigt, werden daher alle Diejenigen, welche vemungeachtet Forde­rungen an die Concursmaffe des genannten Jost Wagner zu machen beabsichtigen, auf- gefvrdert, diese Forderungen

Montag den 8. August dieses Jahres, Vormittags 10 Uhr, dahier bei Vermeidung des sonst stillschwei­gend eintretenven Ausschlusses mit densel­ben von der Concursmasse, anzumelden, auch etwaige Vorzugsansprüche bezüglich ihrer Forderungen bei Vermeidung der Nichtbe» rücksichtigung in diesem Termin anzuzeigen und zu begründen.

Zugleich soll in dem genannten Termin ein Vergleich zur Beseitigung des ferneren Concursverfahrens versucht u.-tD im Fall des Nichtzustanvekvmmens Beschluß über die fernere Behandlung des Concurses, nament­lich über Vie Wahl eines MasseeuratorS ic. gefaßt werden.

Es werden daher alle Gläubiger, welche sich in den Concurs cinlassen wollen, auf- geforvcrt, zu diesen Verhandlungen im Termin persönlich oder durch gehörig Be­vollmächtigte zu erscheinen, widrigenfalls sie als den Beschlüssen der Mehrheit der er» schienenen Gläubiger beitretend angenom­men werden.

Gießen, am 3. Juli 1864.

Großherzogliches Landgericht Gießen. P loch.

2400) Nachdem auf Antrag der Ehe­frau des flüchtigen Heinrich Erb IV.

von Weitershain, über dessen Vermögen ein Schulvenwesen eingeleitet worden ist, wird hiermit bekannt gemacht, baß die Ausstände des H. Erb IV. bei Meivung boppelter Zahlung nur an den vorläufig bestellten Masskpfleger, Stavtrechner Schäfer von Grünberg bezahlt werden dürfen, Forde» rungen an den genannten Schuldner aber bet Meldung der Nichtaufnahme in das Schulvenverzeichniß binnen 14 Tagen bet unterzeichnetem Gericht anzumelven sind.

Grünberg, am 27. Juli 1864.

Großherzogliches Landgericht Grünberg.

Dr. Ortwein, Dr. Zimmermann, Landrichter. Landger.-Assessor.

Besondere Bekanntmachungen.

Verbotene Wege!

2422) Bis auf Weiteres werden fol­gende Wege außer Gebrauch gesetzt:

1) der Weg durch das ehemals Junker'sche Besitzthum nach Dem neuen Stadt- theile wegen der Arbeiten an der Brücke über den Schoorgraben,

2) ver Steinberger Weg wegen des statt­findenden Baues desselben.

Das Verbot unter 2 wollen die Groß- herzoglichen Bürgermeistereien derjenigen Orte, welche es berührt, auf ortsübliche Weise bekannt machen lassen.

Gießen, bett 28. Juli 1864.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt.

2367) In dem städtischen Holzmagazin werden Baumstützen zu 3, 5 und 7 kr. das Stück abgegeben.

Gießen, den 23. Juli 1864.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt.

2396) Das Befahren des Weges von der Staatsstraße ab nach Odenhausen wird