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Anzelgeblatt

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des JabrgangS für «inheimische 1 fl. 36 kr., für Auswärtige tritt der vorschrifts- mäßiqe Postauffchlag hinzu. Auswärts abonnirt man stck bei allen Postämtern. In Gießen bei der «rvedition (Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1).

M. 9. Samstag den 30. Januar 1S64

Amtlicher T h e i l.

Bekanntmachung.

Zufolge einer heute hier eingelangten Benachrichtigung der Kurf. Hess. Polizcidirection Marburg ist am 20. d. Mts. der Hof­hund des Heinrich Hamer II. zu Dreihausen, 13 Jahre alt, männlichen Geschlechts, von schwarzer Farbe mit braunen Beinen und räudig, unter Symptomen der Tollwuth entlaufen.

Indem wir dies zur öffentlichen Kenntniß bringen, bemerken wir, daß, wenn ein Hund oder ein anderes Thier von einem wirklich oder auch nur dem Anscheine nach tollen Thiere gebissen worden, der Eigcuthümer oder Besitzer des gebissenen Thiers, oder derjenige, dessen Obhut das letztere anvertraut ist, sobald er davon Kenntniß erhält, verpflichtet ist, das gebissene Thier gehörig zu verwahren und den Vorfall zur Kenntniß der Polizeiverwaltungsbehörde zu bringen. Ist ein Mensch von einem solchen Thiere gebissen worden, so ist derselbe oder derjenige, dessen Obhut und Pflege er anvertraut ist, verpflichtet, hiervon der Polizeiverwaltungs­behörde oder einem Arzte die Anzeige zu machen.

Unterlassungen dieser Vorsichtsmaßregeln werden nach Artikel 260 des Polizeistrafgesetzes mit 1 bis 10 fl. bestraft.

Sobald der fragliche Hund in unserem Kreise gesehen werden sollte, erwarten wir unverzügliche Anzeige.

Gießen, den 29. Januar 1864. Großherzvgliches Kreisamt Gießen.

K ü ch l e r.

Polizeiliche Bekanntmachungen.

Die Verbreitung falschen Gelbes betreffend.

Es circuliren falsche Großerzoglich Badische halbe Guldenstücke mit der Jahreszahl 1856, die gut nachgemacht, anscheinend gegossen sind. Nur bei großer Aufmerksamkeit kann man sie an ihrer größeren Glätte und bläulich-weißen Farbe erkennen. Wir ersuchen um Mittheilung, wenn dergleichen schon hier zum Vorschein gekommen sind ober noch zum Vorschein kommen sollten.

Gießen, den 28. Januar 1864. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.

G e f u n d e u e Gegenstände:

Ein buntes seidenes Taschentuch, ein kleines seidenes Halstüchelchcn, eine große eiserne Kette und zwei Stubenschlüssel.

Die Eigenthümcr werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Ver* langen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werben versteigert werden.

Gießen, den 28. Januar 1864. Großherzogliche Polizeivcrwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.

f e l n. clpreis rm üter.

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Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.

Versteigerungen.

229) Donnerstag den 4. Februar d. I., Vormittags 10 Uhr,

wird die Lieferung von 136 Stecken Buchen- Scheidholz lr Classe in einzelnen Ausge- boten von 5 Stecken öffentlich hier ver­steigert.

Marienschloß, am 26. Januar 1864.

GroßherzogHche LandeSzuchthaus-Dircction. Trumpler.

228) Donnerstag den 4. Februar c., um 10 Uhr,

sollen im Gemeindewalde Crofcorf-Gleiberg 17 Stämme 254 Cubikkuß, 321 Stan­gen 987 Cubikfuß und 82 Klftr. Reiser- Fichtenholz, sowie 34 Klftr. gemischte Reiser, versteigert werden.

Crofborf, den 27. Januar 1864.

König!. Bürgermeisteramt. Colnot.

- 215) Montag den 1. Februar, Nachmittags 2 Uhr,

i sollen die Mobilien, zum Nachlasse des Dr. med. Benjamin Strauß gehörend, be* stehend in Kleidung und Weißzeug u. s. w., sowie Büchern medicinischen Inhalts, in der Wohnung des Herrn Aron Stern in der Wetzsteinsgasse gegen baare Zahlung verstei­gert werden. Gießen, den 25. Januar 1864. Großherzogliches Ortsgericht Gießen. Ebel.